Neuerungen

September 2026: Diese Neuerungen betreffen Ihr Geld und Ihren Alltag

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 20.08.2026

Auf einen Blick

  • Ab 27. September verboten: vage Werbeversprechen wie "klimaneutral" ohne belegbaren Nachweis.
  • Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab 1. September ohne Einkommensgrenze bei Vermietungseinkünften beraten.
  • Neues EU-Label macht Gewährleistungsrechte beim Online- und Offline-Kauf auf einen Blick sichtbar.
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Im September gibt es wieder jede Menge Neuerungen.

Ab September 2026 dürfen Firmen nicht mehr einfach mit "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" werben, ohne es zu belegen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen Sie umfassender bei der Steuererklärung unterstützen, und im Online-Handel taucht ein neues EU-Label zu Ihren Gewährleistungsrechten auf. Diese und weitere Neuerungen nehmen wir unter die Lupe.

Der September bringt Ihnen eine ganze Reihe von Änderungen, die auf den ersten Blick eher trocken klingen. Doch dahinter steckt handfester Verbraucher-Nutzen. Eine Neuerung schützt Ihren Geldbeutel beim Einkauf, eine andere hilft Ihnen bei der Steuererklärung, und wieder eine macht Ihre Rechte beim Online-Kauf sichtbarer.

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Neuerungen nach einem einfachen Prinzip geordnet: erst das, was die Finanzen aller betrifft, dann das für einzelne Gruppen, danach die allgemeinen Alltagsthemen. So sehen Sie auf einen Blick, was für Sie persönlich zählt.

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Greenwashing-Schutz: Was ab September für alle Verbraucher gilt

Ab dem 27. September 2026 dürfen Unternehmen nicht mehr mit vagen Umweltversprechen werben. Genau das regelt die sogenannte EmpCo-Richtlinie, die an diesem Tag in Deutschland verbindlich wird. EmpCo steht für "Empowering Consumers for the Green Transition", also die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.

Der Kern für Sie: Die Richtlinie zielt darauf ab, Sie als Käuferin oder Käufer vor irreführenden Werbeaussagen zu schützen und Ihnen nachhaltige Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Außerdem führt sie neue Informationspflichten zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates von Produkten ein. Sie erfahren also künftig leichter, wie langlebig ein Produkt ist und ob es sich reparieren lässt.

Bisher konnten Firmen mit Begriffen werben, die schön klingen, aber wenig aussagen. Allgemeine Aussagen wie "grün", "naturfreundlich" oder "umweltschonend" sind künftig nur erlaubt, wenn sie beispielsweise durch Nachhaltigkeitssiegel oder Audits auf dem Produkt belegt werden. Das ist ein echter Vorteil: Wenn auf der Packung "klimaneutral" steht, muss dahinter künftig ein belastbarer Nachweis stehen.

Wichtig für Sie zu wissen: Die Richtlinie verbietet keine grünen Werbeaussagen an sich. Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Nachhaltigkeitskommunikation. Sie verlangt konkrete, wahre und belegbare Aussagen. Zulässig bleiben also klare Angaben, etwa "die Verpackung besteht zu 90 Prozent aus recyceltem PET" oder eine mit Nachweis belegte, konkrete Reduktion der CO2-Emissionen. Für Ihre Kaufentscheidung heißt das: weniger Blabla, mehr überprüfbare Fakten.

Und der Verstoß kann teuer werden: Nach Angaben der IHK Südlicher Oberrhein drohen Firmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bei UWG-Verstößen Bußgelder von bis zu 4 Prozent ihres Jahresumsatzes.

„Wer künftig "klimaneutral" auf die Packung schreibt, muss liefern. Das nimmt Ihnen als Verbraucher die mühsame Suche nach der Wahrheit hinter dem Werbeversprechen ab.“
Franziska Baum, Redakteurin bei biallo.de

Nur der Vollständigkeit halber: Neben EmpCo war lange eine strengere Green Claims Directive geplant. Die Green Claims Directive, die detaillierte Nachweisverfahren für Umweltaussagen vorschreiben sollte, ist ausgesetzt. Die EU-Kommission hat angekündigt, den Vorschlag zurückzuziehen. Für Ihren Alltag bleibt damit EmpCo die entscheidende Regel.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen umfassender unterstützen

Ab dem 1. September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder umfassender bei der Steuererklärung unterstützen. Das ist die zentrale Änderung für alle, die bei Vermietung und Verpachtung Hilfe brauchen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen weitreichender bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beraten. Bisher war das nur bei jährlichen Einnahmen von höchstens 18.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung erlaubt. Diese Grenze entfällt ersatzlos.

Für Sie als Vermieterin oder Vermieter bedeutet das mehr Auswahl. Damit können künftig auch Sie Unterstützung erhalten, wenn Sie bislang wegen dieser Grenze von der Beratung ausgeschlossen waren. Wenn Sie also eine Wohnung vermieten und Ihre Mieteinnahmen über den alten Grenzen lagen, stand Ihnen der günstige Weg über einen Lohnsteuerhilfeverein bislang nicht offen. Das ändert sich jetzt.

Die Reform reicht noch weiter. Die Änderungen stellen die umfangreichste Reform des Steuerberatungsrechts seit dem Jahr 2008 dar. Neu ist unter anderem, dass eine Person nun drei statt bisher zwei Beratungsstellen eines Lohnsteuerhilfevereins gleichzeitig leiten darf. Zusätzlich werden die Möglichkeiten für unentgeltliche Hilfe erweitert: Neben nahen Angehörigen darf sie nun auch durch studentische Beratungsstellen an Hochschulen erfolgen.

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Neues EU-Label im Handel

Ab dem 27. September 2026 zeigt Ihnen ein neues EU-Label im Handel auf einen Blick, welche Rechte Sie beim Kauf haben. Händler und Hersteller müssen Sie künftig mithilfe einheitlicher EU-Labels über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und über das Bestehen einer Herstellergarantie informieren. Das Prinzip kennen Sie schon: Es handelt sich um standardisierte EU-Label, wie man sie etwa bereits aus der Energieeffizienzkennzeichnung kennt, nur eben mit Bezug auf Gewährleistung und Garantie.

Praktisch für Sie: Bisher versteckten sich die Angaben zur Gewährleistung oft im Kleingedruckten. Künftig sehen Sie klarer, was Ihnen zusteht. Betroffen sind alle beweglichen körperlichen Waren einschließlich Waren mit digitalen Inhalten wie Smartphones, die an Verbraucher verkauft werden. Das Gewährleistungs-Label ist dabei immer Pflicht, ein zusätzliches Garantie-Label kommt nur ins Spiel, wenn ein Händler mit einer Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren wirbt.

Meldung ausgenutzter Sicherheitslücken

Ebenfalls ab September greift eine neue Regel für vernetzte Geräte. Ab dem 11. September 2026 sind Hersteller gesetzlich verpflichtet, aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken in ihren Produkten zu melden. Die Pflicht gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen. Grundlage ist das europäische Cyberresilienzgesetz, kurz Cyber Resilience Act. Für Sie ist das relevant, weil immer mehr Alltagsgeräte im Netz hängen, vom Router über die Smart-Home-Steuerung bis zur vernetzten Kamera. Eine erste Frühwarnung muss innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden eines Vorfalls erfolgen. Eine formelle Meldung folgt binnen 72 Stunden. So werden gefährliche Schwachstellen schneller bekannt, und Hersteller können sie nicht mehr still im Verborgenen abwickeln.

Alkoholverbot an Bahnhöfen

An den ersten großen Bahnhöfen dürfen Sie ab dem 1. September 2026 keinen Alkohol mehr trinken. Die Deutsche Bahn führt das Verbot über ihr Hausrecht ein. Als nächste Bahnhöfe werden zum 1. September 2026 Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei. Anschließend weitet die Deutsche Bahn das Verbot aus: Bis zum 15. Oktober 2026 gilt die Regel schrittweise an rund 5.400 Bahnhöfen bundesweit.

Wenn Sie mit der Bahn reisen, sollten Sie das beachten. Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen den Konsum von Alkohol in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen. Restaurants, Bars und andere gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe bleiben ausdrücklich ausgenommen. Auch das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleibt weiterhin erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Platzverweis rechnen. Im Wiederholungsfall droht ein Hausverbot.

Landtagswahlen

Politisch wird der September ebenfalls ein wichtiger Monat, wenn Sie in einem der betroffenen Länder wohnen. Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Danach folgen weitere Termine: In Niedersachsen stehen am 13. September Kommunalwahlen an. Am 20. September wählt Berlin sein Abgeordnetenhaus, Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag. In Berlin gibt es eine Besonderheit: Erstmals dürfen dort bereits 16-Jährige das Abgeordnetenhaus mitwählen.

Ausblick: Das kommt in den nächsten Monaten auf Sie zu

Der September ist bei den reinen Finanzthemen eher ruhig, doch danach zieht das Tempo wieder an. Beim Cyber Resilience Act ist der 11. September nur die erste Stufe. Die vollständige Anwendung des Gesetzes ist für den 11. Dezember 2026 vorgesehen. Ein längerer Zeithorizont gilt für die Produktpflichten: Anforderungen wie die CE-Kennzeichnung werden ab dem 11. Dezember 2027 verbindlich.

Auch das Alkoholverbot an den Bahnhöfen ist im September erst gestartet. Bis spätestens 15. Oktober soll das Verbot anschließend an allen rund 5.400 Bahnhöfen bundesweit gelten. Beim Greenwashing-Schutz lohnt sich ein Blick auf die Praxis: Ob die neuen Regeln tatsächlich zu ehrlicherer Werbung führen, zeigt sich erst in den kommenden Monaten, wenn Verbraucherschützer und Gerichte die ersten Fälle bewerten.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Welche der September-Neuerungen betrifft Sie am meisten? Freuen Sie sich über die ehrlichere Umweltwerbung, oder stört Sie das Alkoholverbot an den Bahnhöfen? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Meinungen gerne per E-Mail an redaktion@biallo.de. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 20.08.2026

Häufige Fragen zu den Neuerungen im September 2026

Ab wann dürfen Firmen nicht mehr mit "klimaneutral" werben?

Ab dem 27. September 2026 gilt in Deutschland die EmpCo-Richtlinie verbindlich. Allgemeine Aussagen wie "grün", "naturfreundlich" oder "umweltschonend" sind künftig nur erlaubt, wenn sie beispielsweise durch Nachhaltigkeitssiegel oder Audits auf dem Produkt belegt werden. Vage Werbeversprechen ohne Nachweis sind damit tabu.

Wer profitiert von den neuen Regeln für Lohnsteuerhilfevereine?

Vor allem Menschen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bisher war die Beratung nur bei jährlichen Einnahmen von höchstens 18.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung erlaubt. Diese Grenze entfällt ersatzlos. Die Neuerung gilt ab dem 1. September 2026.

Was bringt mir das neue EU-Gewährleistungslabel?

Sie erkennen Ihre gesetzlichen Rechte künftig auf einen Blick, statt sie im Kleingedruckten suchen zu müssen. Betroffen sind alle beweglichen körperlichen Waren einschließlich Waren mit digitalen Inhalten wie Smartphones, die an Verbraucher verkauft werden. Das Label ist ab dem 27. September 2026 Pflicht.

An welchen Bahnhöfen gilt ab September das Alkoholverbot?

Als nächste Bahnhöfe werden zum 1. September 2026 Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei. Bis Mitte Oktober 2026 soll das Verbot an rund 5.400 Bahnhöfen bundesweit gelten. Gastronomiebetriebe sind ausgenommen.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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