Wie werden die Spareinlagen der Kinder versteuert?
Auch Kinder müssen Steuern zahlen, so sie denn zu versteuernde Einkünfte und Kapitalerträge haben. Die vereinnahmten Zinsen und Dividenden unterliegen der 25-prozentigen Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (auf die Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es gibt jedoch legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Um Steuern zu sparen, sollten Eltern die wichtigsten Fakten kennen:
1. Kinderkonto richtig eröffnen
Wenn Sie als Eltern ein Konto auf den Namen Ihres Kindes eröffnen wollen, dann müssen Sie gemeinsam auf die Bank gehen, denn beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben. Vergessen Sie nicht die Steuer ID Ihres Kindes mitzunehmen, die benötigt die Bank ebenfalls.
2. Freistellungsauftrag erteilen
Denken Sie bei der Kontoeröffnung daran, einen Freistellungsauftrag für das Kinderkonto oder die Geldanlage zu erteilen. Damit sichern Sie Ihrem Kind den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Das heißt, die Kapitalerträge des Nachwuchses bleiben bis zu diesem Betrag steuerfrei.
3. Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen
Werden größere Summen angelegt und damit hohe Kapitalerträge erzielt, kann der Sparerpauschbetrag schnell überschritten sein. In diesem Fall ist es sinnvoll, eine Nichtveranlagungsbescheinigung für das Kind zu erteilen, um Steuerzahlungen zu vermeiden. Diese Bescheinigung sorgt dafür, dass die Bank keine Abgeltungssteuer ans Finanzamt abführt. Das funktioniert aber nur, wenn die Gesamteinkünfte des Kindes den steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 Euro im Jahr 2024 nicht überschreiten.
4. Schenkungssteuer vermeiden
Füllen Eltern, Großeltern oder Patenonkel das Kinderkonto oder Kinderdepot mit eigenem Geld, sollten sie die eingezahlte Summe im Auge behalten. Denn überschreitet der Betrag im Lauf der Jahre eine bestimmte Höhe, kann Schenkungssteuer anfallen. Als Eltern dürfen Sie Ihrem Kind innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 Euro überweisen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Dieser Freibetrag dürfte in den meisten Fällen ausreichen. Stammt das Geld von den Großeltern, sieht die Sache schon anders aus. Dann halbiert sich der Steuerfreibetrag auf 200.000 Euro. Kritisch kann es werden, wenn Patenonkel oder Tanten für das Kind sparen. Denn diese Verwandten besitzen nur einen Freibetrag von 20.000 Euro binnen zehn Jahren. Sie dürften also pro Jahr nicht mehr als 2.000 Euro auf das Kinderkonto überweisen.