Ist ein Goldsparplan sinnvoll?
Niemand sollte mehr als zehn oder maximal 20 Prozent seines Vermögens in Gold anlegen. Wer darunter bleibt und monatlich spart, macht sicher nichts verkehrt. Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fasst die wichtigsten Punkte, die Sie vor Abschluss eines Goldsparplans berücksichtigen sollten, so zusammen: "Goldsparpläne ermöglichen es Anlegern grundsätzlich, auch mit kleineren monatlichen Beträgen anteilig Gold zu erwerben. Hier empfiehlt sich – wie sonst auch – ein Vergleich verschiedener Anbieter. Dabei sollten Interessierte insbesondere darauf achten, wer das Gold wo einlagert und wie es gesichert beziehungsweise versichert ist."
Ferner sollte geklärt werden, ob es Mindestlaufzeiten gibt und ob – oder zu welchen Bedingungen – zu einem späteren Zeitpunkt eine Übersendung des Goldes möglich ist. "Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die anfallenden Kosten und Gebühren des Goldsparplans", betont Scherfling. "Anleger sollten teure Produkte meiden und die Seriosität des Anbieters prüfen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sollte Gold bestenfalls eine Beimischung sein und fünf bis maximal zehn Prozent des Vermögens nicht übersteigen.“
Worauf sollten Sie bei der Auswahl des Goldsparplans achten?
Auf die Gesamtkosten achten
Die Verbraucherzentrale rät, die Kosten und Gebühren genau unter die Lupe zu nehmen. Bearbeitungs- und Einrichtungsgebühren beim Kauf, regelmäßige Lagerkosten und mögliche Transportkosten bei Kaufabsichten sind ins Kalkül zu ziehen. Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass Sie das physische Gold unterbringen müssen, beispielsweise in einem Banktresor. Einige Anbieter berechnen keine Gebühren für Versicherung und Lagerung, andere rufen enorme Summen ab – zu Lasten Ihrer Renditechance. Ein Gebührenvergleich ist daher unerlässlich.
Prüfen Sie die Höhe des Aufgelds beim Goldsparvertrag
Beim Kauf des Goldes wird fast immer ein Aufgeld berechnet, manchmal noch zusätzliche Kosten. Vor Abschluss des Sparvertrags sollten Sie die Höhe des Aufgelds prüfen und mit anderen Anbietern vergleichen, da es hierbei extreme Unterschiede gibt. Es gibt Goldsparpläne, die sich ausschließlich auf kleinere Barren fokussiert haben. Diese sind auf den ersten Blick günstig, aber im Vergleich zu größeren Barren teurer. Solche Goldsparverträge sollten Sie möglichst meiden.
Goldmünzen oder Barren – was ist besser?
Man kann bei seiner Bank oder Sparkasse oder direkt bei einem Goldhändler Münzen oder Barren kaufen. Dabei gilt grundsätzlich: Je kleiner die Einheit ist, desto weniger Gold bekommt man für sein Geld. Es ist eben aufwendiger, eine kleine Goldmünze herzustellen und zu prägen als einen Barren. Wenn Sie sich hier informieren wollen, empfehlen wir die Internetseite www.gold.de. Dort erfahren Sie unter anderem auch, wo Sie bei überprüften, seriösen Händlern die einzelnen Stücke am günstigsten kaufen können.
Für einen Barren spricht der niedrigere Preis, für Münzen die höhere Flexibilität. Wer mal zwischendurch Geld braucht, kann leichter die eine oder andere Münze versilbern. Experten raten daher, zumindest ein paar Münzen für Notfälle im Bestand zu haben.
Prüfen Sie die Höhe der Lagerkosten
Sie sollten nur geringe Mengen an Gold bei sich zu Hause haben. Ein guter Tresor kostet Geld und die Verwahrung im Safe einer Bank und Sparkasse ist auch nicht billig. Daher empfiehlt es sich, das Gold vom Händler, bei dem sie es kaufen, auch verwahren zu lassen. Das kann günstig sein, also deutlich unter einem Prozent des Wertes oder auch teuer, nämlich bis zu drei und mehr Prozent im Jahr. Bedenken Sie auch, wo es verwahrt wird. Liegt es im Ausland, kommen Sie sicher schwieriger daran als wenn es in Deutschland für Sie sicher aufgehoben wird.
Prüfen Sie den Anbieter
Die Verbraucherzentralen warnen vor unseriösen Anbietern. Deshalb ist vor Abschluss eines Sparvertrages genau zu prüfen mit wem man es zu tun hat. Denn das Gold halten Sie vorerst nicht in den Händen und können daher nicht abwägen, ob ihr Geld auch tatsächlich in das Edelmetall investiert wurde.
"Wir haben sogar Fälle, in denen Haustürgeschäfte abgeschlossen wurden mit horrenden Vermittlungskosten", berichtet Katharina Lawrence. "Bei solchen unseriösen Anbietern ist nicht nachprüfbar, ob das angesparte Geld tatsächlich in Gold investiert wird." Achten Sie weiterhin darauf, dass Ihr Vertragspartner das eingelagerte Gold als Sondervermögen aufführt. Dann fließt es im Fall der Fälle nicht in die Insolvenzmasse, sondern steht den Anlegern zu.