

- Basiszins: 2,10%
- Aktionszins: 3,35% - gültig bis 07.05.2025


- Basiszins: 1,45%
- Aktionszins: 3,05% - gültig bis 07.05.2025


- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 07.05.2025
Auf einen Blick
Wer eine neue Wohnung anmieten will, kommt an der Zahlung einer Mietkaution nicht vorbei. Diese verlangen Vermieter als Sicherheit. Sie sind berechtigt, bis zu drei Monats-Kaltmieten, also die Miete ohne Nebenkosten, als Sicherheit von Ihnen als Mieter zu verlangen. Das Mietkautionskonto bietet hierfür eine sichere und transparente Lösung für beide Parteien. Wir zeigen Ihnen auf, wie das Ganze funktioniert, was ein Mietkautionskonto kostet und welche Alternativen es gibt.
Ein Mietkautionskonto dient dazu, mögliche Zahlungsansprüche im Rahmen von privaten Mietverhältnissen abzusichern. Somit bietet es Vermieterinnen und Vermietern eine finanzielle Absicherung gegen ausbleibende Mietzahlungen und potenzielle Schäden in der Wohnung, die der Mieter verursachen könnte.
Obwohl Vermieterinnen und Vermieter die Kaution von neuen Mietern verlangen können, ist dies keine Pflicht. Allerdings enthalten die meisten Mietverträge entsprechende Klauseln, die das Hinterlegen einer Kaution erfordern. Wichtig: Gemäß §551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Zudem sind Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, das hinterlegte Geld separat von ihrem sonstigen Vermögen anzulegen. Somit kommt hier das Mietkautionskonto ins Spiel, auf dem der Vermieter die vom Mieter gezahlte Mietkaution verwahren kann.
Ein Mietkautionskonto kann sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter eröffnet werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen beide Varianten vor.
Wenn das Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters eröffnet wird, handelt es sich um ein separates Konto, bei dem der Vermieter der alleinige Verfügungsberechtigte des Kontos ist. Hierzu wird in der Regel ein Sparbuch, das mindestens zum Zinssatz für dreimonatige Spareinlagen verzinst wird, angelegt. Dieses Sparbuch wird als offenes Treuhandkonto geführt und enthält den Zusatz „wegen Mietkaution“ sowie den Namen des Mieters. Name und Anschrift des Mieters müssen ebenfalls in den Kontounterlagen festgehalten werden, da dieser der wirtschaftlich Berechtigte ist. Daher stehen dem Mieter zwar die Zinserträge zu, dennoch ist kein Freistellungsauftrag möglich. Der Vermieter erstellt daher für den Mieter eine Bescheinigung über die gezahlten Steuern, die dieser beim Finanzamt einreichen kann.
Alternativ kann der Mieter das Mietkautionskonto auch selbst auf eigenen Namen eröffnen. Hierbei eröffnet der Mieter ein Sperrkonto, meist ebenfalls ein Sparbuch, mit dem Zusatz „Mietkaution“ und verpfändet dieses an den Vermieter. Der Vermieter muss bei der Bank mit allen wichtigen Daten gemeldet werden und erhält das Sparbuch. Zwar ist der Vermieter auch der alleinige Verfügungsberechtigte, jedoch kann er nicht ohne weiteres über das Geld verfügen. Zum Schutz des Mieters ist eine Verfügung in der Regel nur möglich, wenn der Mieter innerhalb von vier Wochen zustimmt. Im Gegensatz zum Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters kann bei einem verpfändeten Mietkautionskonto, bei dem der Mieter als Kontoinhaber auch direkt die Zinsen gutgeschrieben bekommt, zudem ein Freistellungsauftrag gestellt werden.
Wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes – wie der Verpfändung oder der Einrichtung eines Treuhandkontos – bieten die meisten Direktbanken keine Mietkautionskonten an. Traditionelle Institute wie die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen stellen diesen Service hingegen ihren Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Hier variieren die Kosten und Zinsen jedoch je nach Region des Instituts.
Bank | Eröffnung | Einmalige Kosten | Zins |
Sparkasse | je nach Institut auf Mieter und Vermieter möglich | Zwischen 50,00 Euro und 75,00 Euro | Meist 0,10 Prozent |
Volks- und Raiffeisenbanken | je nach Institut auf Mieter und Vermieter möglich | Zwischen 21,50 Euro und 50,00 Euro | - |
DKB | auf den Mieter | Kostenfrei für Kundinnen und Kunden mit Girokonto | 0,01 Prozent |
PSD Bank München eG | auf den Mieter | 39,00 Euro | 0,01 Prozent |
BW Bank | auf Mieter und Vermieter möglich | 40,00 Euro | - |
TargoBank | auf den Mieter | 15,00 Euro | 0,06 Prozent |
Commerzbank | auf Mieter und Vermieter möglich | 59,00 Euro | 0,50 Prozent |
GLS Bank | auf Vermieter | 25,00 Euro | 0,00 Prozent |
Quelle: eigene Recherche stand 13.06.2024
Wie aus dem bereits vorgestellten Vergleich hervorgeht, ist ein Mietkautionskonto in der Regel nicht kostenfrei, wobei die DKB für Bestandskunden mit Girokonto eine Ausnahme darstellt. Die anfallenden Gebühren sind auf die hohen Verwaltungskosten zurückzuführen. Die meisten Banken erheben eine einmalige Eröffnungsgebühr und andere sogar zusätzlich jährliche Verwaltungsgebühren.
Die Zinssätze für Mietkautionskonten sind in der Regel sehr niedrig und orientieren sich an den Zinssätzen für herkömmliche Sparbücher. Diese betragen meist nur 0,01 Prozent und sind damit deutlich niedriger als Festgeldzinsen. Dennoch müssen auch diese Zinserträge versteuert werden. Somit ist bei Konten auf den Namen des Mieters – dank eines Freistellungsauftrag – die Steuerabwicklung leichter.
Wer eine neue Wohnung anmieten will, steht oft vor großen finanziellen Hürden: Die Kaution für die bisherige Wohnung lässt auf sich warten, der Umzug reißt ein Loch in die Haushaltskasse und die neue Wohnung erfordert möglicherweise andere Möbel. Wenn der potenzielle Vermieter dann drei Netto-Monatskaltmieten als Kaution verlangt, ist so mancher schnell am Ende seiner finanziellen Möglichkeiten angelangt. Glücklicherweise gibt es Alternativen zum klassischen Mietkautionskonto:
Alle diese Alternativen erfordern eine Bonitätsprüfung des Mieters, ähnlich einer Kreditanfrage. Nur bei einwandfreier Bonität wird das Mietaval, die Mietkautionsversicherung oder die Mietkautionsbürgschaft gewährt.
Anbieter | Art | Jährliche Kosten |
Deutsche Bank in Zusammenarbeit mit kautionsfrei.de | Mietkautionsversicherung | 5,25 Prozent der Kautionssumme (mindestens 50,00 Euro) |
Deutsche Kautionskasse | Mietkautionsbürgschaft | 4,40 Prozent der Kautionssumme |
Kautel der R+V Versicherung | Mietkautionsbürgschaft | 4,70 Prozent der Kautionssumme (mindestens 50,00 Euro) |
SWK | Mietkautionsbürgschaft | 3,99 Prozent der Kautionssumme (mindestens 50,00 Euro) |
Allianz | Mietkautionsbürgschaft | 4,40 Prozent der Kautionssumme |
DKB | Mietaval | 3,50 % Avalprovision, (mindestens 50,00 €) |
Württembergische | Mietkautionsversicherung | Ab 50,00 Euro |
Baloise | Mietkautionsversicherung | 4,40 Prozent der Kautionssumme (mindestens 40,00 Euro) |
Quelle: eigene Recherche stand 13.06.2024
Da das Mietkautionskonto zum Ende eines Mietverhältnisses aufgelöst wird, muss der Vermieter oder der neue Mieter ein neues Konto eröffnen und darauf die Kaution einzahlen.
Bei einem Eigentümerwechsel wird die Mietkaution automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen, der alle Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters übernimmt. Der neue Vermieter muss sicherstellen, dass er die Kaution der Mieter erhält und die entsprechende Bank informieren.
Als Mieter möchten Sie Ihre Kaution zwar schnell zurückerhalten, vorher prüft der Vermieter jedoch, ob alle Mieten gezahlt, Schäden behoben, Schönheitsreparaturen durchgeführt und Nebenkosten abgerechnet wurden. Gerichte räumen Vermietern eine Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten ein. Sollte dies nicht ausreichen, beispielsweise bei einer späteren Nebenkostenabrechnung, kann ein Teil der Kaution zurückgehalten werden. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er fällig wurde.
Nein, es ist nicht verpflichtend, die Mietkaution auf ein Konto einzuzahlen. Eine Barzahlung an den Vermieter ist möglich, bietet jedoch weniger Sicherheit im Insolvenzfall des Vermieters. Ein Mietkautionskonto schützt die Kaution vor dem Zugriff von Gläubigern und ist daher sicherer.
Sie als Mieter sollten nachweisen können, dass die Mietkaution gezahlt wurde. Dies kann durch Kontoauszüge oder eine schriftliche Bestätigung des Vermieters erfolgen. Ein solcher Nachweis schützt Sie vor möglichen Forderungen des Vermieters, die behaupten, die Kaution nicht erhalten zu haben.