Gebrauchtwagen kaufen: KFZ-Versicherung – was gilt?
Beim Kauf eines noch zugelassenen Gebrauchtwagens geht die KFZ-Versicherung vorübergehend bis zur Ummeldung an den Käufer oder die Käuferin über. So ist sichergestellt, dass es keine Versicherungslücke gibt. Sie können dann die Versicherung unter Ihrem Namen fortführen – oder natürlich auch zu einer anderen Versicherung wechseln.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Unversichert darf kein Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Um einen Wagen umzumelden oder neu zuzulassen, ist die sogenannte eVB-Nummer nötig. Sie ist siebenstellig und besteht auch aus Zahlen und Buchstaben. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung weist der neue Halter darauf hin, dass das Fahrzeug versichert ist. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Doppelkarte aus Papier, mit der früher die Kfz-Versicherung nachgewiesen wurde. Die eVB hat die Doppelkarte abgelöst. Sie erhalten die eVB vom Autoversicherer – in der Regel schnell und kostenlos per Post oder E-Mail.
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Gebrauchtwagenkauf und Gewährleistung
Der neue Gebrauchte ist doch nicht so gut im Schuss, wie Sie der Verkäufer glaubhaft machen wollte? Sind Reparaturen schon nach kurzer Zeit nötig? Treten Ihnen Mängel auf, von denen Sie beim Kauf nichts wussten? Dann kommt es zunächst auf die Art der Probleme an. Entscheidend ist, ob der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Und klar: Wer einen Gebrauchten kauft, kann kein Neufahrzeug erwarten. Handelt es sich aber tatsächlich um einen sogenannten Sachmangel, haben Sie als Käufer in der Regel deutlich bessere Karten, wenn Sie bei einem Händler und nicht von privat gekauft haben.
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf von privat
Private Verkäufer oder Verkäuferinnen dürfen im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Normalerweise machen Sie dies und müssen damit keine Mängel feststellen. Ausnahme: Der Verkäufer hat Mängel arglistig verschwiegen oder er hat Garantiezusagen gemacht. Ob einer dieser Möglichkeiten vorliegt, ist oft schwierig abzuschätzen und zu beweisen.
Gebrauchtwagenkauf Händler: Gewährleistung und Beweislastumkehr
Anders als private Verkäufer dürfen Händler die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Sie dürfen sie aber auf ein Jahr verkürzen. Dabei gilt: Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmen, wird bei Mängeln in den ersten Monaten davon ausgegangen, dass diese bereits beim Kauf vorlagen. Der Verkäufer muss entsprechend nachbessern. Treten die Mängel erst später innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, muss der Käufer beweisen, dass sie bereits beim Kauf vorhanden waren. Die sogenannte Beweislastumkehr gilt ein Jahr lang ab Übergabe. So lange müsste im Fall der Fälle der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorgelegen hat.
Gebrauchtes E-Auto kaufen – was gilt hier?
Möchten Sie mit Ihrem neuen Gebrauchten auf Elektromobilität setzen, sind Ablauf und Regeln beim Kauf natürlich weitgehend identisch mit denen bei Benzinern oder Dieselfahrzeugen. Besondere Knackpunkte bei gebrauchten Elektrofahrzeugen sind aber Ladetechnik, Reichweite und Zustand der Batterie. Der ADAC stellt auf seiner Internetseite einen gesonderten Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Elektrofahrzeuge zur Verfügung, in dem auch Angaben zu Batterieschäden und Akkuchecks festgehalten werden können.
Übrigens: Für junge Elektro-Gebrauchtwagen können Sie den staatlichen Umweltbonus erhalten. Näheres zur E Auto Förderung erfahren Sie in unserem Ratgeber.