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Autokauf

Gebrauchtwagenkauf: Kaufvertrag, Zulassung, Gewährleistung – wie läuft ein Autokauf ab?

Stefanie Engelmann
Redakteurin
Aktualisiert am: 11.10.2023

Auf einen Blick

  • Bevor Sie sich auf die Suche nach einem neuen Gebrauchtwagen machen, sollten Sie sich über einige wichtige Eckpunkte Gedanken machen.
  • Händler oder privater Verkäufer? In Sachen Preis und Haftung gibt es hier deutliche Unterschiede.
  • Von A wie Anforderungen bis Z wie Zulassung liefert Ihnen dieser Ratgeber ausführliche Informationen zum Ablauf eines Gebrauchtwagenkaufs. Mit Hinweisen zu Haftung, Versicherung, Kaufvertrag und Besonderheiten beim Kauf von elektrischen Gebrauchtwagen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Gebrauchtwagenkauf Ablauf
  2. Gebrauchtwagen finanzieren
  3. Kaufvertrag Gebrauchtwagen
  4. Welche Papiere bekommt man beim Autokauf?
  5. Gebrauchtwagenkauf und Zulassung
  6. Gebrauchtwagen kaufen: KFZ-Versicherung – was gilt?
  7. Gebrauchtwagenkauf und Gewährleistung
  8. Gebrauchtes E-Auto kaufen – was gilt hier?

Ein neues Auto braucht sie? Soll es ein Gebrauchtwagen sein? Wenn Sie sich vorab ein wenig Zeit nehmen und  den Gebrauchtwagenkauf richtig planen , können Sie das hinterher viel Ärger ersparen.

 

Gebrauchtwagenkauf Ablauf

Vom alten  Elektroflitzer  bis zum Oldtimer, vom Rennauto bis zum Familienfahrzeug – die Auswahl am Gebrauchtwagenmarkt ist riesig. Um Ihr Wunschauto zu finden, fangen Sie am besten damit an, sich über Ihre Anforderungen an das künftige Fahrzeug klar zu werden.

Suche Gebrauchtwagen

Folgende Fragen sollten Sie sich vor der Suche nach einem Gebrauchtwagen stellen:

  • Wie viel darf das Fahrzeug maximal kosten? Dabei sollten Sie natürlich den Kaufpreis berücksichtigen, aber auch die laufenden Kosten. Je nach Modell können die Kosten für Versicherung, Steuer und Sprit natürlich sehr unterschiedlich ausfallen.
  • Welche Anforderungen haben Sie an das Auto? Soll es eine Familienkutsche werden oder ein Kleinwagen, mit dem Sie möglichst sparsam zur Arbeit kommen?
  • Haben Sie bestimmte Anforderungen an die Ausstattung? Möglicherweise benötigen Sie eine Anhängerkupplung für Ihren Fahrradträger oder für regelmäßige Fahrten mit dem Anhänger zum örtlichen Bauhof. Oder ist ein Fahrzeug ohne Tempomat für Sie ein No-Go? Im Einzelnen sollten Sie sich hier aber nicht festlegen, denn sonst wird es schwierig, einen entsprechenden Gebrauchtwagen zu finden.
  • Welche Antriebsart soll es sein? Ein Benziner, Diesel oder doch besser ein Hybrid- oder  Elektroauto ?

Wo kann man ein gebrauchtes Auto kaufen?

Nach Ihrem neuen Auto können Sie auf den einschlägigen Online-Marktplätzen wie zum Beispiel Autoscout24 oder Mobile.de, bei Händlern in der Nähe, aber auch über Zeitungsannoncen, bei Ebay oder Kleinanzeigen suchen.

Wichtig ist die Frage, ob Sie bei einem privaten Verkäufer oder bei einem Händler kaufen möchten. Die günstigeren Fahrzeuge werden Sie bei privaten Anbietern finden. Allerdings können Privatverkäufer im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht von zwei Jahren ausschließen. Das ist bei professionellen Autohändlern nicht der Fall. Sie dürfen die Frist im Kaufvertrag lediglich auf ein Jahr verkürzen. Manche Händler gewähren auch darüber hinaus Garantien.

Besichtigung und Probefahrt

Niemand möchte die Katze im Sack kaufen. Deshalb sollten Sie infrage kommende Fahrzeuge in Ruhe besichtigen und auch einmal Probe fahren. Am besten ist man dabei zu zweit. Idealerweise haben Sie auch noch einen Kfz-Mechatroniker im Bekanntenkreis, der Sie begleitet. Doch selbst wenn dies nicht der Fall ist, sehen vier Augen mehr als zwei. Worauf es dabei besonders ankommt, lesen Sie in unserem Ratgeber “Tipps für den Gebrauchtwagenkauf & Checkliste”.

 

Gebrauchtwagen finanzieren

Reichen Ihre Rücklagen für den Gebrauchtwagenkauf nicht aus, können Sie einen Ratenkredit, einen speziellen Autokredit oder eine Finanzierung über den Händler abschließen. Autokredite sind tendenziell günstiger als spezielle Ratenkredite. Oft machen auch Händler attraktive Finanzierungsangebote. In jedem Fall sollten Sie auf versteckte Kosten achten. Denn selbst eine Null-Prozent-Finanzierung kann sich als “teures Schnäppchen” erweisen. Mehr zum Thema Autofinanzierung lesen Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.

 

Kaufvertrag Gebrauchtwagen

Ist das Wunschauto gefunden, gilt es, den Kauf vertraglich festzuzurren. Wichtig festzuhalten ist zum Beispiel:

  • Name, Adresse und Personalausweisnummer von Käufer und Verkäufer
  • genaue Beschreibung des Fahrzeugs (Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Kennzeichen, Erstzulassung etc.)
  • Gesamtfahrleistung (Tipp: Prüfen Sie, ob die Angabe mit der Tachoanzeige und den Angaben im Serviceheft übereinstimmt!)
  • Kaufpreis
  • Angaben zu Zusatzausstattung, Zubehör
  • Unfallschäden, Beschädigungen

Außerdem bestätigen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag den Empfang von Fahrzeug, Papieren und Kaufpreis. Üblich ist dabei immer noch die Barzahlung. Wie sicher die unterschiedlichen Zahlungsmethoden beim Gebrauchtwagenkauf sind, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber.

Für Privatverkäufe nutzen Sie am besten einen professionell erstellten, vorgefertigten Kaufvertrag. Diesen erhalten Sie zum Beispiel beim ADAC kostenlos als Download. Er umfasst auch eine Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung für die Zulassungsstelle sowie die Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeugs für die Versicherung.

Wichtig: Prüfen Sie den Personalausweis des Verkäufers oder der Verkäuferin. Stimmen die Daten mit denen im Kaufvertrag und der Zulassungsbescheinigung überein? Sollte der Verkäufer nicht der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs laut Fahrzeugbrief sein, benötigt er eine Vollmacht des Halters.

 

Welche Papiere bekommt man beim Autokauf?

Bei einem Gebrauchtwagenkauf sollten Sie bei der Fahrzeugübergabe neben Fahrzeug und Schlüsseln folgende Dokumente vom Verkäufer oder der Verkäuferin erhalten:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung)
  • Serviceheft
  • Bericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU)
  • CoC-Bescheinigung (Das “Certificate of Conformity”, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung weist nach, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht.)
  • Bedienungsanleitung

 

Gebrauchtwagenkauf und Zulassung

Am sichersten ist es, wenn Käufer und Verkäufer direkt beim Kauf zusammen zur Zulassungsstelle fahren, um das Fahrzeug umzumelden. Oder aber der Verkäufer meldet das Fahrzeug zuvor ab. So riskiert der Verkäufer nicht, dass der Käufer den Wagen nicht ummeldet und von ihm als Verkäufer weiterhin Kfz-Steuer und Versicherungsprämie gefordert werden. Nachteil: Das Fahrzeug darf abgemeldet natürlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Käufer benötigen einen Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen. Für die Zulassung des Fahrzeugs sind nötig:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • Versicherungsnachweis (zur sogenannten “eVB-Nummer” erfahren Sie weiter unten mehr)
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
  • ggf. die alten Nummernschilder
  • Handelt es sich um ein Importfahrzeug, müssen Sie das COC-Papier (siehe oben) vorweisen.
  • Außerdem benötigt die Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
  • Geht nicht der neue Halter oder die neue Halterin selbst zur Zulassungsstelle, ist zudem noch eine Vollmacht nötig.

 

Gebrauchtwagen kaufen: KFZ-Versicherung – was gilt?

Beim Kauf eines noch zugelassenen Gebrauchtwagens geht die KFZ-Versicherung vorübergehend bis zur Ummeldung an den Käufer oder die Käuferin über. So ist sichergestellt, dass es keine Versicherungslücke gibt. Sie können dann die Versicherung unter Ihrem Namen fortführen – oder natürlich auch zu einer anderen Versicherung wechseln.

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Unversichert darf kein Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Um einen Wagen umzumelden oder neu zuzulassen, ist die sogenannte eVB-Nummer nötig. Sie ist siebenstellig und besteht auch aus Zahlen und Buchstaben. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung weist der neue Halter darauf hin, dass das Fahrzeug versichert ist. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Doppelkarte aus Papier, mit der früher die Kfz-Versicherung nachgewiesen wurde. Die eVB hat die Doppelkarte abgelöst. Sie erhalten die eVB vom Autoversicherer – in der Regel schnell und kostenlos per Post oder E-Mail.

  • Biallo-Lesetipp:  Was kostet der Führerschein?  Wir erklären in einem weiteren Artikel, mit welchen Kosten Sie für eine PKW-Fahrerlaubnis rechnen müssen. 

 

Gebrauchtwagenkauf und Gewährleistung

Der neue Gebrauchte ist doch nicht so gut im Schuss, wie Sie der Verkäufer glaubhaft machen wollte? Sind Reparaturen schon nach kurzer Zeit nötig? Treten Ihnen Mängel auf, von denen Sie beim Kauf nichts wussten? Dann kommt es zunächst auf die Art der Probleme an. Entscheidend ist, ob der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Und klar: Wer einen Gebrauchten kauft, kann kein Neufahrzeug erwarten. Handelt es sich aber tatsächlich um einen sogenannten Sachmangel, haben Sie als Käufer in der Regel deutlich bessere Karten, wenn Sie bei einem Händler und nicht von privat gekauft haben.

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf von privat

Private Verkäufer oder Verkäuferinnen dürfen im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Normalerweise machen Sie dies und müssen damit keine Mängel feststellen. Ausnahme: Der Verkäufer hat Mängel arglistig verschwiegen oder er hat Garantiezusagen gemacht. Ob einer dieser Möglichkeiten vorliegt, ist oft schwierig abzuschätzen und zu beweisen.

Gebrauchtwagenkauf Händler: Gewährleistung und Beweislastumkehr

Anders als private Verkäufer dürfen Händler die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Sie dürfen sie aber auf ein Jahr verkürzen. Dabei gilt: Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmen, wird bei Mängeln in den ersten Monaten davon ausgegangen, dass diese bereits beim Kauf vorlagen. Der Verkäufer muss entsprechend nachbessern. Treten die Mängel erst später innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, muss der Käufer beweisen, dass sie bereits beim Kauf vorhanden waren. Die sogenannte Beweislastumkehr gilt ein Jahr lang ab Übergabe. So lange müsste im Fall der Fälle der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorgelegen hat.

 

Gebrauchtes E-Auto kaufen – was gilt hier?

Möchten Sie mit Ihrem neuen Gebrauchten auf Elektromobilität setzen, sind Ablauf und Regeln beim Kauf natürlich weitgehend identisch mit denen bei Benzinern oder Dieselfahrzeugen. Besondere Knackpunkte bei gebrauchten Elektrofahrzeugen sind aber Ladetechnik, Reichweite und Zustand der Batterie. Der ADAC stellt auf seiner Internetseite einen gesonderten Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Elektrofahrzeuge zur Verfügung, in dem auch Angaben zu Batterieschäden und Akkuchecks festgehalten werden können.

Übrigens: Für junge Elektro-Gebrauchtwagen können Sie den staatlichen Umweltbonus erhalten. Näheres zur E Auto Förderung erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Über die Redakteurin Stefanie Engelmann

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An der Universität Gießen studierte sie „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ mit Diplom in den Fächern Englisch, Spanisch und Betriebswirtschaftslehre (BWL). Dabei erwarb sie fachsprachliches Ausdrucksvermögen und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse, die sie in ihrem Berufsleben anwenden und weiter ausbauen konnte. Ihre berufliche Stationen lagen im Bereich Marketing & Kommunikation eines japanischen Druckerherstellers und im Ident & Research einer Personal- und Unternehmensberatung. Für ein IT-Unternehmen schrieb sie Anwenderberichte und Presseinformationen zu Softwarelösungen für Wissenschaft und Technik. Seit Anfang 2019 verstärkt Stefanie die Redaktion von Biallo & Team als Online-Redakteurin und schreibt vorwiegend für unsere Kategorien Immobilie, Konto, Recht & Steuer. Dabei ist sie stets auf der Suche nach verbraucherorientierten Themen.

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