Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Die Suche nach Ihrem neuen Gebrauchtwagen
- 2.Die Finanzierung klären
- 3.Der Kaufvertrag
- 4.Diese „Papiere“ muss der Verkäufer Ihnen beim Gebrauchtwagenkauf aushändigen
- 5.Die Zulassung Ihres neuen Gebrauchten
- 6.Versicherungsschutz
- 7.Die Haftung beim Gebrauchtwagenkauf
- 8.Gebrauchtes E-Auto kaufen – was gilt hier?
Ein neues Auto muss her? Ein Gebrauchtwagen soll es sein? Wenn Sie sich vorab ein bisschen Zeit nehmen und den Gebrauchtwagenkauf richtig planen, kann das hinterher viel Ärger ersparen.
Die Suche nach Ihrem neuen Gebrauchtwagen
Vom wenige Monate alten Elektroflitzer bis zum Oldtimer, vom Rennauto bis zum Familienfahrzeug – die Auswahl am Gebrauchtwagenmarkt ist riesig. Um Ihr Wunschauto zu finden, fangen Sie am besten damit an, sich über Ihre Anforderungen an das künftige Fahrzeug klar zu werden.
Diese Fragen sollten Sie sich vor der Suche nach einem Gebrauchtwagen stellen:
- Wie viel darf das Fahrzeug maximal kosten? Dabei sollten Sie natürlich den Kaufpreis berücksichtigen, aber auch die laufenden Kosten. Je nach Modell können die Kosten für Versicherung, Steuer und Sprit natürlich sehr unterschiedlich ausfallen.
- Welche Anforderungen haben Sie an das Auto? Soll es eine Familienkutsche werden oder ein Kleinwagen, mit dem Sie möglichst sparsam zur Arbeit kommen?
- Haben Sie bestimmte Anforderungen an die Ausstattung? Vielleicht benötigen Sie eine Anhängerkupplung für Ihren Fahrradträger oder für die regelmäßigen Fahrten mit dem Anhänger zur Grünabfall-Sammelstelle. Oder ein Fahrzeug ohne Tempomat ist für Sie ein No-Go? Allzu detailliert sollten Sie sich hier aber nicht festlegen, denn sonst wird es schwierig, einen entsprechenden Gebrauchten zu finden.
- Welche Antriebsart soll es sein – ein Benziner, Diesel oder doch besser ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug?
Biallo-Tipp:
Wo kann man gebrauchte Autos kaufen?
Nach Ihrem neuen Auto können Sie auf den einschlägigen Online-Marktplätzen wie zum Beispiel Autoscout24 oder Mobile.de, bei Händlern in der Nähe, aber auch über Zeitungsannoncen, bei Ebay oder Ebay-Kleinanzeigen suchen.
Wichtig ist die Frage, ob Sie bei einem privaten Verkäufer oder einem Händler kaufen möchten. Die günstigeren Fahrzeuge werden Sie bei privaten Anbietern finden. Allerdings können Privatverkäufer im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht von zwei Jahren ausschließen. Das ist bei professionellen Autohändlern nicht der Fall. Sie dürfen die Frist im Kaufvertrag lediglich auf ein Jahr verkürzen. Manche Händler gewähren auch darüber hinaus Garantien.
Besichtigung und Probefahrt
Niemand möchte die Katze im Sack kaufen. Deshalb sollten Sie infrage kommende Fahrzeuge in Ruhe besichtigen und Probe fahren. Am besten ist man dabei zu zweit. Idealerweise haben Sie auch noch einen Kfz-Mechatroniker im Bekanntenkreis, der Sie begleitet. Doch selbst wenn dies nicht der Fall ist, sehen vier Augen mehr als zwei. Worauf es dabei besonders ankommt, lesen Sie in unserem Ratgeber “Tipps für den Gebrauchtwagenkauf & Checkliste”.
Die Finanzierung klären
Reichen Ihre Rücklagen für den Gebrauchtwagenkauf nicht aus, können Sie einen Ratenkredit, einen speziellen Autokredit oder eine Finanzierung über den Händler abschließen. Autokredite sind tendenziell günstiger als spezielle Ratenkredite. Oft machen auch Händler attraktive Finanzierungsangebote. In jedem Fall sollten Sie auf versteckte Kosten achten. Denn selbst eine Null-Prozent-Finanzierung kann sich als “teures Schnäppchen” erweisen. Mehr zum Thema Autofinanzierung lesen Sie in unserem Ratgeber.
- Biallo-Lesetipp: Hier erfahren Sie, was sich eher lohnt – Finanzierung oder Leasing.
Der Kaufvertrag
Ist das Wunschauto gefunden, gilt es, den Kauf vertraglich festzuzurren. Wichtig festzuhalten ist zum Beispiel:
- Name, Adresse und Personalausweisnummer von Käufer und Verkäufer
- genaue Beschreibung des Fahrzeugs (Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Kennzeichen, Erstzulassung etc.)
- Gesamtfahrleistung (Tipp: Prüfen Sie, ob die Angabe mit der Tachoanzeige und den Angaben im Serviceheft übereinstimmt!)
- Kaufpreis
- Angaben zu Zusatzausstattung, Zubehör
- Unfallschäden, Beschädigungen
Außerdem bestätigen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag den Empfang von Fahrzeug, Papieren und Kaufpreis. Üblich ist dabei immer noch die Barzahlung. Wie sicher die unterschiedlichen Zahlungsmethoden beim Gebrauchtwagenkauf sind, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber.
Für Privatverkäufe nutzen Sie am besten einen professionell erstellten, vorgefertigten Kaufvertrag. Diesen erhalten Sie zum Beispiel beim ADAC kostenlos als Download. Er umfasst auch eine Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung für die Zulassungsstelle sowie die Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeugs für die Versicherung.
Wichtig: Prüfen Sie den Personalausweis des Verkäufers. Stimmen die Daten mit denen im Kaufvertrag und der Zulassungsbescheinigung überein? Sollte der Verkäufer nicht der Halter des Fahrzeugs laut Fahrzeugbrief sein, benötigt er eine Vollmacht des Halters.
Diese „Papiere“ muss der Verkäufer Ihnen beim Gebrauchtwagenkauf aushändigen
Bei der Fahrzeugübergabe sollten Sie neben Fahrzeug und Schlüsseln folgende Dokumente erhalten:
- Zulassungsbescheinigung I (“Fahrzeugschein”)
- Zulassungsbescheinigung II (“Fahrzeugbrief”)
- Serviceheft
- Bericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU)
- CoC-Bescheinigung (Das “Certificate of Conformity”, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung weist nach, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht.)
- Bedienungsanleitung
Die Zulassung Ihres neuen Gebrauchten
Am sichersten ist es, wenn Käufer und Verkäufer direkt beim Kauf zusammen zur Zulassungsstelle fahren, um das Fahrzeug umzumelden. Oder aber der Verkäufer meldet das Fahrzeug zuvor ab. So riskiert der Verkäufer nicht, dass der Käufer den Wagen nicht ummeldet und von ihm als Verkäufer weiterhin Kfz-Steuer und Versicherungsprämie gefordert werden. Nachteil: Das Fahrzeug darf abgemeldet natürlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Käufer benötigen einen Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen.
Für die Zulassung des Fahrzeugs sind nötig:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I und II
- Versicherungsnachweis (zur sogenannten “eVB-Nummer” erfahren Sie weiter unten mehr)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
- ggf. die alten Nummernschilder
- Handelt es sich um ein Importfahrzeug, müssen Sie das COC-Papier (siehe oben) vorweisen.
- Außerdem benötigt die Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
- Geht nicht der neue Halter selbst zur Zulassungsstelle, ist zudem noch eine Vollmacht nötig.
Biallo-Tipp:
Versicherungsschutz
Mit dem Kauf eines noch zugelassenen Gebrauchtwagens geht die KFZ-Versicherung vorübergehend bis zur Ummeldung an den Käufer über. So ist sichergestellt, dass es keine Versicherungslücke gibt. Sie können dann die Versicherung unter Ihrem Namen fortführen – oder natürlich auch zu einer anderen Versicherung wechseln.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Unversichert darf kein Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Um einen Wagen umzumelden oder neu zuzulassen, ist die sogenannte eVB-Nummer nötig. Sie ist siebenstellig und besteht auch aus Zahlen und Buchstaben. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung weist der neue Halter nach, dass das Fahrzeug versichert ist. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Doppelkarte aus Papier, mit der früher die Kfz-Versicherung nachgewiesen wurde. Die eVB hat die Doppelkarte abgelöst. Sie erhalten die eVB vom Autoversicherer – in der Regel schnell und kostenlos per Post oder E-Mail.
- Biallo-Lesetipp: Was kostet der Führerschein? Wir erklären in einem weiteren Artikel, mit welchen Kosten Sie für eine PKW-Fahrerlaubnis rechnen müssen.
Die Haftung beim Gebrauchtwagenkauf
Der neue Gebrauchte ist doch nicht so gut in Schuss, wie Ihnen der Verkäufer glaubhaft machen wollte? Schon nach kurzer Zeit werden Reparaturen nötig? Ihnen fallen Mängel auf, von denen Sie beim Kauf nichts wussten? Dann kommt es zunächst auf die Art der Probleme an. Entscheidend ist, ob der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Und klar: Wer einen Gebrauchten kauft, kann kein Neufahrzeug erwarten. Handelt es sich aber tatsächlich um einen sogenannten Sachmangel, haben Sie als Käufer in der Regel deutlich bessere Karten, wenn Sie bei einem Händler und nicht von privat gekauft haben.
Haftung beim Gebrauchtwagenkauf von privat
Private Verkäufer dürfen im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Üblicherweise machen sie dies und müssen damit nicht für Mängel aufkommen. Ausnahme: Der Verkäufer hat Mängel arglistig verschwiegen oder er hat Garantiezusagen gemacht. Ob eine dieser Möglichkeiten vorliegt, ist oft schwierig zu beurteilen und zu beweisen.
Haftung beim Gebrauchtwagenkauf beim Händler
Anders als private Verkäufer dürfen Händler die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Sie dürfen sie aber auf ein Jahr verkürzen. Dabei gilt: Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmen, wird bei Mängeln in den ersten Monaten davon ausgegangen, dass diese bereits beim Kauf vorlagen. Der Verkäufer muss entsprechend nachbessern. Treten die Mängel erst später innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, muss der Käufer beweisen, dass sie bereits beim Kauf vorhanden waren.
Neu seit 1. Januar 2022: Die sogenannte Beweislastumkehr gilt nicht mehr nur sechs Monate, sondern ein Jahr lang ab Übergabe. So lange müsste im Fall der Fälle der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorgelegen hat.
Gebrauchtes E-Auto kaufen – was gilt hier?
Möchten Sie mit Ihrem neuen Gebrauchten auf Elektromobilität setzen, sind Ablauf und Regeln beim Kauf natürlich weitgehend identisch mit denen bei Benzinern oder Dieselfahrzeugen. Besondere Knackpunkte bei gebrauchten Elektrofahrzeugen sind aber Ladetechnik, Reichweite und Zustand der Batterie. Der ADAC stellt auf seiner Internetseite einen gesonderten Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Elektrofahrzeuge zur Verfügung, in dem auch Angaben zu Batterieschäden und Akkuchecks festgehalten werden können.
Übrigens: Für junge Elektro-Gebrauchtwagen können Sie den staatlichen Umweltbonus erhalten. Näheres zur staatlichen Förderung von Elektroautos erfahren Sie in unserem Ratgeber.