


Auf einen Blick
Mithilfe eines Ratenkredites lässt sich so mancher Wunsch finanzieren – sei es die neue Wohnungseinrichtung, der Traumurlaub oder ein Auto. Doch was ist, wenn der Darlehensnehmer plötzlich über zusätzliches Geld verfügt und die Kreditsumme auf einen Schlag tilgen möchte? Dann kann er eine vorzeitige Kündigung vornehmen, allerdings darf die Bank dafür eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Enthält der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, ist auch ein Widerruf möglich. Diesen Widerrufsjoker akzeptieren die Banken aber nicht ohne Weiteres und es empfiehlt sich ein spezialisierter Rechtsbeistand. Eine vollständige Tilgung kann zum Beispiel durch ein privates Darlehen von Angehörigen getätigt werden.
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Wer einen Ratenkredit aufgenommen hat, zahlt diesen monatlich in gleich hohen Raten, bestehend aus Tilgung zuzüglich zu leistender Zinsen, zurück. Kreditnehmer können aber auch zusätzliche Zahlungen, sogenannte Sondertilgungen, vornehmen. Sie dürfen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Teilrückzahlungen leisten oder aber auch die komplette Restschuld zurückzahlen. Diese Regelung gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist in Deutschland die europaweite Verbraucherrichtlinie umgesetzt worden.
Sondertilgungen sind meist sinnvoll, da Kreditnehmer ihr Darlehen schneller zurückzahlen und somit insgesamt Zinsen sparen. Die größte Ersparnis bringt natürlich die vorzeitige Ablösung auf einen Schlag mit sich. Und dies ergibt sich gar nicht so selten. So mancher Kreditnehmer kommt während der Darlehenslaufzeit zu Geld, beispielsweise weil er eine Erbschaft macht oder eine Auszahlung aus einer Geldanlage erhält.
Eine vorzeitige Tilgung der restlichen Darlehenssumme kann jedoch Kosten verursachen. Da ihr Zinsen entgehen, hat die kreditgebende Bank das Recht, dem Kunden in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Hinzu kommt: Der Kunde hätte das Geld, das er zur Tilgung einsetzt, auch anlegen können. In die Berechnung muss also auch der entgangene Zinsertrag einfließen. Letztendlich lohnt sich eine vorzeitige Tilgung immer dann, wenn die Zinsersparnis über den Kosten für die Teilrückzahlung oder der Kompletttilgung liegt.
Die Vorfälligkeitsentschädigung orientiert sich prozentual an der Restschuld des Ratenkredits. Gemäß Paragraf 502 Absatz 1 BGB darf sie höchstens ein Prozent betragen – vorausgesetzt, die Restlaufzeit des Kredits beträgt länger als zwölf Monate.
Liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr, darf die Bank maximal 0,5 Prozent der Restschuld als Entschädigung verlangen. Damit liegen Kunden in der Regel unter dem Zinssatz für den Kredit. Das gilt häufig auch dann, wenn entgangene Zinsen einer Geldanlage mit einberechnet werden.
Da die Sparzinsen zuletzt deutlich gestiegen sind, bringen sichere Sparprodukte wie Festgeld und Tagesgeld heute mehr Ertrag. Dadurch könnte die Rechnung ausfallen. Das Gleiche gilt, wenn das Geld in spekulative Anlageformen wie Zertifikate oder Aktienfonds fließen würde, mit deren Gewinn aber nicht sicher gerechnet werden kann.
Biallo-Tipp: Eine Sondertilgung muss nicht immer mit Vorfälligkeitskosten einhergehen. Es gibt auch Anbieter, die Sondertilgungen oder die komplette Rückzahlung im Rahmen des Darlehensvertrags kostenfrei einräumen. Die besten Angebote erhalten Sie in unserem Kredit-Vergleich.
Vorfälligkeitsentschädigungen für Ratenkredite fallen recht moderat aus. Dies zeigt sich im Vergleich zu Baufinanzierungsdarlehen. Da Baudarlehen über ein Grundpfandrecht abgesichert sind, gelten für sie andere gesetzliche Regelungen als für Ratenkredite. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt hier deutlich intransparenter und für Verbraucher schwer nachvollziehbar. Die Bank erhält die Entschädigung als Ausgleich dafür, dass sie das Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, den sie für das Darlehen bekommen hätte. Wie hoch diese Summe ausfällt, hängt auch vom Zinssatz ab, den das Kreditinstitut für seine Ersatzanlage zugrunde legt. Je niedriger dieser Zinssatz, desto höher die Entschädigung.
Vom Bundesgerichtshof gibt es mittlerweile die Vorgabe, dass Banken für die Ermittlung der Entschädigung die Rendite für Pfandbriefe heranziehen müssen, da die Kredithäuser in der Vergangenheit häufig mit für den Kunden ungünstigen Zinsen rechneten. Zudem tricksen die Institute auch in anderer Hinsicht, um die Entschädigung in die Höhe zu treiben. So berücksichtigen sie beispielsweise bei der Ermittlung der Restschuld die noch zukünftigen möglichen Sondertilgungen des Kunden nicht oder beziehen die zugunsten des Kunden eingesparten Verwaltungskosten nicht ein.
Eine weitere, und in vielen Fällen auch die günstigere Methode als die Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung, ist, den Darlehensvertrag zu widerrufen und somit die Rückabwicklung zu veranlassen. Ein solcher Widerruf kann auch noch Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen. Möglich ist dies, weil es in der Vergangenheit nicht selten vorkam, dass Ratenkredite – ebenso wie auch Immobiliendarlehensverträge – mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurden. Dies hat zur Folge, dass der Kunde den Vertrag auch noch nachträglich widerrufen kann, da die Widerrufsfrist mit einer falschen Widerrufsbelehrung gar nicht startet. Selbst dann, wenn das Darlehen schon zurückgezahlt wurde, ist dies noch möglich.
Ein Widerruf kann sich insbesondere lohnen, wenn der Ratenkredit mit einer teuren Restschuldversicherung verknüpft ist und der Darlehensbetrag recht hoch liegt. Dann ist eventuell eine Ersparnis von Tausenden Euro drin. Restschuldversicherungen sichern den Verbraucher gegen eine unverschuldete Zahlungsunfähigkeit im Falle der Arbeitslosigkeit bzw. der Arbeitsunfähigkeit ab. Tritt der Fall ein, leistet die Versicherung die Kreditraten weiter, ebenso wie auch in dem Fall, dass der Kreditnehmer verstirbt.
In der Vergangenheit war der Abschluss einer solchen Police häufig die Voraussetzung, um einen Ratenkredit von der Bank zu erhalten. Infolge konnten Kunden enorme Kosten entstehen, bestehend aus Zinsen, die auf die Darlehenssumme und die Versicherungsprämie anfielen, Bearbeitungsgebühren sowie der Versicherungsprämie.