


Auf einen Blick
Denken Sie daran einen Ratenkredit abzuschließen, etwa um ein Auto oder neue Möbel zu kaufen? Ob in der Bank oder im Möbelhaus, beim Autohändler oder im Elektronikfachmarkt, oft wird ihnen gleichzeitig eine Restschuldversicherung (RSV) angeboten. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher tappen dann in die Falle und unterschreiben einen Konsumentenkredit, der mit einer teuren und meist überflüssigen RSV kombiniert ist. Doch mit dem neuen Jahr erschwert der Gesetzgeber solche Kopplungsgeschäfte. Wie Sie davon profitieren und warum bei diesen Policen Vorsicht angebracht ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wenn Sie einen Ratenkredit aufnehmen, vermitteln viele Banken, Sparkassen und Online-Kreditportale gerne zusätzlich eine Restschuldversicherung. Manche sprechen auch von einer Restkredit- oder Ratenschutzversicherung oder Kreditausfallversicherung. Gemeint ist aber stets dasselbe.
Eine Restschuldversicherung zahlt die aktuell bestehende Restschuld des Darlehens zum Beispiel dann, wenn die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt. Somit werden die Hinterbliebenen beziehungsweise die Erbinnen des Kreditnehmers finanziell entlastet.
Angeboten werden die Policen in der Regel für klassische Ratenkredite, Autokredite und die Finanzierung von Möbeln oder Elektronikgeräten. Inzwischen werden nach Angaben der Verbraucherzentralen bereits bei einer Online-Kreditanfrage "immer häufiger Restschuldversicherungsverträge vermittelt und abgeschlossen, ohne dass es später zum Kreditvertrag kommt". Das aber bedeutet: Sie fragen online nach einem Kredit, der Kreditvertrag kommt nicht zustande, doch der Vertrag über die Restschuldversicherung wird abgeschlossen, die so aber jeglichen Sinn verliert.
Ja, das ist möglich und wird auch von den Verkäufern und Verkäuferinnen angepriesen. Mit einer Restschuldversicherung können Sie nicht nur den Todesfall absichern, sondern auch die Risiken:
Dabei gilt: Je mehr Risiken Sie absichern oder je mehr Bausteine Sie kombinieren wollen, desto kostspieliger wird die Police für Sie. Eine Gesundheitsprüfung ist vor dem Abschluss aber nicht notwendig.
Die Verbraucherzentralen raten, vor dem Abschluss unbedingt einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen. Denn im Kleingedruckten stehen normalerweise Ausschluss- und Wartezeitklauseln sowie sogenannte Karenzzeiten. Es ist deshalb fraglich, ob die Restschuldversicherung überhaupt so einspringt, wie sich dies Kreditnehmer womöglich idealerweise vorstellen. Ein paar Beispiele für diese Klauseln, die zu einer bösen Überraschung werden können:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) warnt deshalb: "Der Versicherungsschutz ist aufgrund zahlreicher Leistungsausschlüsse gering." Auch die Finanzaufsicht Bafin hatte bereits vor fünf Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass häufig Leistungsanträge abgelehnt werden. In einer Bafin-Untersuchung heißt es dazu: "Die höchsten Ablehnungsquoten sind beim Risiko Arbeitslosigkeit zu finden. Diese weisen durchweg zweistellige Werte auf, variieren aber stark von Versicherer zu Versicherer und über die Jahre von 20 Prozent bis 66 Prozent." Und weiter: Bei den Arbeitsunfähigkeitsrisiken habe es Unternehmen gegeben, "die über ein Viertel aller beantragten Leistungen ablehnten."
In welchen Fällen tatsächlich einmal Geld fließen sollte, können Sie in den Informationen nachlesen, die Ihnen der Anbieter zusammen mit den Vertragsunterlagen übergeben muss. Denken Sie daran, dass Sie es, ob in der Bank oder in einem Fachmarkt, nicht mit Versicherungsexperten zu tun haben. Sie werden dort nicht unabhängig beraten, im Gegenteil: Für Banken, Sparkassen und Kreditportale lohnt es sich, Restschuldversicherungen zu vermitteln, weil sie dafür sehr hohe Provisionen erhalten. Die Verkäufer sind also daran interessiert, Sie zu einer Unterschrift zu überreden. Es gibt aber überhaupt keine Pflicht, weder beim Einkauf per Kredit noch beim klassischen Ratenkredit, eine solche Police abzuschließen.
Bislang waren Kredit und Restschuldversicherung meist ein Koppelgeschäft. Das funktioniert so: Die Verkäufer suggerieren den potentiellen Kreditnehmern, den Ratenkredit gebe es nur in Verbindung mit einer Restschuldversicherung – was selten stimmt.
Doch auch Online-Formulare sind in vielen Fällen so programmiert, dass der Schutz automatisch mit beantragt wird, das Häkchen zum Abwählen der Option nicht leicht zu finden ist. Die Folgen sind fatal: Die Gesamtkosten für Kredit und Police steigen exorbitant. Die Gründe:
Für den Kreditnehmer hingegen steigt durch den mitfinanzierten Einmalbeitrag für die Restschuldpolice die Zinslast. Hierdurch erhöht sich die monatliche Kreditrate, die an die Bank zurückzuzahlen ist. Das Problem dabei: Die mitfinanzierte Restschuldversicherung wird bei der Angabe des effektiven Jahreszinses nicht berücksichtigt, da sie in die Berechnung der Gesamtkosten nicht einbezogen werden muss. Der tatsächliche effektive Jahreszins ist dann aber viel höher als derjenige, der im Kreditvertrag genannt ist. Denn nur wenn der Abschluss der Police verpflichtend ist, muss das Geldhaus die Kosten dafür in den effektiven Jahreszins einrechnen. Das aber ist in der Regel eben nicht der Fall.
So warnt zum Beispiel die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW): "Für die Vermittlung solcher Verträge werden meist hohe Provisionen gezahlt, was die Restschuldversicherung zu einem sehr teuren Produkt macht." Derzeit werden etwa ein Drittel aller Ratenkredite mit Restschuldversicherungen unters Volk gebracht. Wegen der Kritik der Verbraucherschützer wurde aber bereits 2022 die Provision für den Vertrieb von Restschuldversicherungen auf 2,5 Prozent der Kreditsumme begrenzt.
Wollen Sie mehr über Ratenkredite wissen? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Ratgeber: "Aktuelle Kreditzinsen: So finden Sie die besten Angebote"; und "Dispo oder Ratenkredit – Sparen durch Umschuldung: Lohnt es sich wirklich?"; "18 Prozent Zinsen: So wird ein Ratenkredit sittenwidrig".
Wie hoch die Kosten einer Restschuldversicherung ausfallen, hängt von der individuellen Situation des Kreditnehmers und der Höhe der Kreditsumme ab. Wie aber die Kopplungsgeschäfte einen Kredit verteuern können, zeigte bereits ein Test von biallo.de vor knapp fünf Jahren: Dabei wurde aus einem Zinssatz für den Ratenkredit von 4,88 Prozent am Ende mit einer RSV ein effektiver Zinssatz von 27,36 Prozent! Das grenzt bereits an Wucher.
Wir untersuchten damals die Angebote von 15 Banken. Ergebnis: Die Kosten für eine Restschuldversicherung bewegten sich bei einem 10.000-Euro-Ratenkredit mit einer Laufzeit von 36 Monaten zwischen 772,85 Euro und satten 2.526,30 Euro. Rechnet man die Zinsen bei dem teuersten RSV-Anbieter hinzu, kommt der Kunde auf Gesamtkosten von 4.204,70 Euro. Setzt man diesen Betrag ins Verhältnis zum Kredit von 10.000 Euro, kommt man auf einen Zins von 27,36 Prozent.
Den Verbraucherzentralen liegt ein aktuelles konkretes Beispiel vor, das sie auf ihrer Homepage veröffentlicht haben: Dabei geht es um einen Ratenkredit in Höhe von 18.000 Euro. Es werden zwei Restschuldversicherungsverträge abgeschlossen, einmal ein Vertrag für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Dieser kostet einmalig 4.072,58 Euro. Der zweite Vertrag für das Todesfallrisiko kostet einmalig 967,69 Euro. Durch die beiden RSV erhöht sich der effektive Jahreszins von 8,49 auf 16,89 Prozent. Hier die Berechnung:
Darlehensvertrag mit Restschuldversicherung:
Quelle: Verbraucherzentralen
Der Verkauf von Restschuldversicherungen in Kombination mit einem Ratenkredit wird neuerdings erheblich erschwert. Für vom 1. Januar 2025 an neu geschlossene Restschuldversicherungsverträge gilt, dass diese frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages abgeschlossen werden dürfen.
In der Neufassung des Paragraphen 7a des Versicherungsvertragsgesetzes heißt es jetzt: "Der Versicherer darf einen Restschuldversicherungsvertrag, der sich auf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bezieht, nur dann schließen, wenn der Versicherungsnehmer die Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags abgegeben hat."
Durch diese Sieben-Tages-Frist wird die Verkaufsmasche – Kredit nur bei Abschluss der Police – die Legitimationsgrundlage entzogen. Und wer dagegen verstößt, muss den Kunden ihr Geld zurückzahlen. Der Versicherungsvertrag ist dann nichtig.
Bislang galt nur die Vorschrift, dass die Versicherer ihre Kunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut über ihr Widerrufsrecht belehren müssen. Dabei gilt: Die Versicherten dürfen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss den Vertrag widerrufen. Den Widerruf stellen Sie dem Versicherer am besten per Einschreiben zu.
Die Verbraucherzentralen raten davon im Prinzip ab. Sie halten die Angebote für zu teuer und überflüssig. Wer dennoch speziell seine Kreditraten für den Todesfall oder für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern will, sollte in Ruhe die Absicherungsmöglichkeiten und Kosten vergleichen.
Gleichzeitig ist zu prüfen, ob nicht bereits vorhandene Versicherungen ausreichen, wie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, oder es günstigere und leistungsfähigere Alternativen gibt. Wir empfehlen deshalb: