Girokonto

Gemeinschaftskonto: Worauf Paare achten sollten

David Kotzmann
Redakteur
Aktualisiert am: 06.05.2025

Auf einen Blick

  • Ein Gemeinschaftskonto, auch Partnerkonto genannt, empfiehlt sich für Paare und Wohngemeinschaften zur Zahlung von Kosten für den gemeinsamen Haushalt.
  • In der Mehrzahl der Fälle wird das Konto als "Oder-Konto" geführt. Damit ist jeder Inhaber verfügungsberechtigt.
  • Beim Modell "Und-Konto" haben die Partner nur gemeinsam Zugriff auf das Konto.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was ist ein Gemeinschaftskonto?
  2. Wann ist ein gemeinsames Konto sinnvoll?
  3. Wo liegt der Unterschied zwischen einem "Und"- und einem "Oder"-Kontos?
  4. Welche Banken bieten die besten Gemeinschaftskonten?
  5. Was sind die Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos?
  6. So eröffnen Sie ein Gemeinschaftskonto
  7. Alternative zum Gemeinschaftskonto: Einzelkonto mit Kontovollmacht
  8. Weitere Fragen zum gemeinsamen Konto

Leben Sie mit jemanden zusammen in einem Haushalt beziehungsweise in einer Wohngemeinschaft? Dann kennen Sie vermutlich die Herausforderung, alltägliche Ausgaben wie Miete, Nebenkosten oder den Wocheneinkauf fair und übersichtlich zu organisieren. Besonders wenn Beziehungen enger werden, stellen sich viele Paare oder Mitbewohnerinnen und Mitbewohner die Frage: Sollen wir unsere Finanzen gemeinsam verwalten oder lieber trennen?

Eine Studie im Journal of Consumer Research kommt zu dem Ergebnis, dass sich ein gemeinsames Konto nicht nur positiv auf die finanzielle Transparenz auswirkt, sondern auch auf das Miteinander. Paare mit einem Gemeinschaftskonto berichteten von mehr Zufriedenheit und emotionaler Verbundenheit als Paare mit getrennten Konten. Gemeinsame Finanzen helfen nicht nur Ziele wie ein Eigenheim oder den Ruhestand besser im Blick zu behalten, sondern stärken auch das Gemeinschaftsgefühl.

Doch ist ein Gemeinschaftskonto immer sinnvoll? Welche Vor- und Nachteile bestehen – und gibt es Alternativen? 

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Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein klassisches Girokonto, jedoch mit der Besonderheit, dass es von zwei oder mehr Kontoinhabern geführt wird. Es erlaubt somit den gleichberechtigten Zugriff auf die Gelder, die darauf gehalten werden. Ein solches Konto kann entweder in einer Bankfiliale oder in Form eines Onlinekontos verwaltet werden, wodurch es via Internetbanking und über mobile Apps zugänglich ist. Diese Kontoart ist besonders attraktiv für diejenigen, die ein Bankkonto teilen möchten, ohne jeweils einzelne Transaktionen untereinander abrechnen zu müssen.

  • Lesetipp: Über Geld spricht man nicht – diese Verhaltensweise ist nicht nur im beruflichen Alltag, sondern auch bei Paaren verbreitet. Dies kann sich jedoch zum Problem entwickeln – insbesondere bei sehr unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Spricht man in der Partnerschaft regelmäßig offen über Geld, kann man gemeinsam faire Lösungen finden. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de lesen Sie mehr zum Thema Geld in der Beziehung und wie sich ein Ungleichgewicht vermeiden lässt.

Wann ist ein gemeinsames Konto sinnvoll?  

Ein Gemeinschaftskonto ist vor allem dann sinnvoll, wenn regelmäßige gemeinsame Zahlungen und Kosten verwaltet werden sollen und somit ein gleichberechtigter Überblick über die Finanzen entstehen soll.

  • Für Paare und Eheleute: Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner gemeinsam die monatlichen Fixkosten zahlen wollen oder gemeinsame finanzielle Ziele wie das Sparen auf ein Haus oder gemeinsame Urlaube verfolgen.
  • Für Familien: Zur Deckung von Haushaltskosten, Schulkosten oder anderen regelmäßigen Ausgaben, die von allen Familienmitgliedern getragen werden.
  • Für Wohngemeinschaften: Um Rechnungen für Miete, Nebenkosten, den Wocheneinkauf und andere gemeinsame Haushaltsausgaben einfach und transparent aufzuteilen.
  • Für gemeinsame Projekten oder Veranstaltungen: Wenn Sie mit Freunden oder Kollegen Kosten für Veranstaltungen oder größere Anschaffungen teilen möchten.

Macht ein gemeinsames Haushaltskonto als Extrakonto Sinn?  

Die Einrichtung eines zusätzlichen gemeinsamen Haushaltskontos ist besonders sinnvoll, wenn Sie bestimmte Ausgaben strikt vom persönlichen Geldfluss trennen möchten. Ein effektives Modell dafür ist das sogenannte Drei-Konten-Modell: Hierbei behält jeder Partner sein eigenes Privatkonto für Gehaltseingänge und persönliche Ausgaben. Zusätzlich zahlen beide Partner monatlich einen festgelegten Betrag auf ein gemeinsames Haushaltskonto ein. Über dieses Konto werden alle gemeinsamen Zahlungen wie Miete, Strom, Wasser, gemeinsame Kredite und GEZ-Beiträge abgewickelt. Idealerweise sollte dieses Gemeinschaftskonto gebührenfrei sein, um unnötige Kosten zu vermeiden. Informationen zu kostenfreien und günstigen Konten können Sie über unseren Girokonto-Vergleich einholen.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem "Und"- und einem "Oder"-Kontos?

Beim Umgang mit Gemeinschaftskonten stoßen Sie sicherlich auf die Begriffe "Oder-Konto" und "Und-Konto". Diese unterscheiden sich signifikant in der Art und Weise, wie die einzelnen Kontoinhaber Zugriff auf das Gemeinschaftskonto haben und wie sie finanziell dafür haften.

Oder-Konto

Gemeinschaftskonten treten in der Regel in der Form eines "Oder-Kontos" auf. Das bedeutet, dass die Kontoinhaber unabhängig voneinander eigenständig handlungsfähig sind und sich somit gegenseitig vertreten können. Überzieht einer der Kontoinhaber das Konto, müssen alle Partner für die Schulden geradestehen. Kommt es zum Pfändungsbeschluss gegen einen Kontoinhaber, wird das gesamte Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto eingezogen. Selbst wenn der andere nichts mit der Verschuldung zu tun hat.

  • Verfügung: Bei einem Oder-Konto sind alle Kontoinhaber voll verfügungsberechtigt. Jeder kann einzeln und ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber Bankgeschäfte vornehmen.
  • Girocard: Alle Kontoinhaber erhalten eine eigene Girokarte und/oder Kreditkarte mit PIN. So kann jeder zahlen, einkaufen oder Überweisungen tätigen.
  • Vollmacht: Für den Fall, dass beide Kontoinhaber die Bankgeschäfte wegen zum Beispiel gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr verwalten können, kann die Ausstellung einer zusätzlichen Vollmacht empfehlenswert sein.
  • Das passiert im Todesfall: Verstirbt eine Person, die ein Oder-Konto mitgeführt hat, kann der verbleibende Kontoinhaber zunächst allein auf das Konto zugreifen. Er muss jedoch sicherstellen, dass berechtigte Erbinnen und Erben ihren Anspruch am Guthaben erhalten
  • Änderung in ein Und-Konto: Sofern die kontoführende Bank auch die Führung eines Gemeinschaftskontos als Und-Konto anbietet, kann jeder Kontoinhaber jederzeit eine Umwandlung verlangen.

Und-Konto

Bei einem "Und-Konto" sind die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich handlungsfähig. Folglich können einzelne Kontoinhaber keine eigenständigen Handlungen vornehmen oder die anderen Kontoinhaber vertreten. Lediglich das Agieren als Gemeinschaft ist möglich. Gibt es einen Pfändungsbeschluss gegen den Mitinhaber des Und-Kontos, können die nicht betroffenen Kontoinhaber versuchen sich von der Haftung ausnehmen zu lassen. Hierfür müssen sie den Nachweis einer "Bruchteilsgemeinschaft" führen. Können sie das, wird nicht das gesamte Guthaben des Kontos gepfändet. Es wird nur der Teil eingezogen, gegen den der Beschluss vorliegt.

  • Verfügung: Beim Und-Konto können die Kontoinhaber nur zusammen agieren. Das heißt in der Praxis: Bargeld abheben, überweisen, Daueraufträge einrichten – das alles geht nur gemeinsam.
  • Girocard: Bei einem Und-Konto haben Sie nicht die Möglichkeit, mit Girocard- und/oder Kreditkarte über das Geld zu verfügen.
  • Vollmacht: Möchten Sie auf alle Fälle ein Und-Konto, sollten Sie eine sogenannte Vorsorgevollmacht einrichten. So können Sie im Notfall – bei einer schweren Krankheit – die Bankgeschäfte ohne Partner erledigen. Entsprechende Vollmachten erhalten Sie vom Kreditinstitut.
  • Das passiert im Todesfall: Beim Und-Konto geht die Verfügungsberechtigung nach einem Todesfall nicht automatisch auf den überlebenden Kontoinhaber über. Stattdessen treten die Erbinnen und Erben an die Stelle der verstorbenen Person und müssen künftig gemeinsam mit dem verbliebenen Kontoinhaber über das Konto entscheiden.
  • Änderung in ein Oder-Konto: Eine Umwandlung in ein Oder-Konto können alle Kontoinhaber nur gemeinschaftlich erwirken.

Wichtig: Im Gegensatz zu Einzelkonten können Gemeinschaftskonten nicht als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden. Das bedeutet, dass bei einer Kontopfändung kein gesetzlicher Basisschutz greift, wie er beim P-Konto vorgesehen ist. Insbesondere bei finanziellen Schwierigkeiten eines Kontoinhabers kann dies zu ernsten Problemen führen, da das gesamte Guthaben vorübergehend gesperrt wird. 

Welche Banken bieten die besten Gemeinschaftskonten?  

Nachfolgend haben wir für Sie beispielhaft einige Konten unseres Girokonto-Vergleichs gegenübergestellt. Auffällig ist, dass insgesamt mehr Banken Oder-Konten und nur wenige Banken Und-Konten anbieten. Das könnte am höheren Verwaltungsaufwand von Und-Konten liegen, da selbst für Überweisungen zum Beispiel die Zustimmung beider Kontoinhaber notwendig ist. In der Regel bestehen für Gemeinschaftskonten keine gesonderten Kontomodelle. Der einzige Unterschied zum normalen Girokonto ist, dass mehrere Kontoinhaber eingetragen werden. Jeder Kontoinhaber kann eine eigene Karte (Girokarte, Kredit- oder Debitkarte) beantragen und erhält bei Bedarf auch einen eigenen Onlinebanking Zugang.

BankArt des GemeinschaftskontosKostenVorteile
DKBOder-Konto Kostenfrei, wenn  
700 Euro monatlicher Geldeingang oder Alter unter 28 Jahre (sonst 4,50 Euro pro Monat)
  • kostenlose Debit-Visa-Card
  • exzellente, weltweite Bargeldversorgung
  • Sonderkonditionen für Aktivkunden
  • kostenloses Bargeld-Notfallpaket für Aktivkunden
  • Bargeldeinzahlungen bei der Reisebank möglich
  • Sofortdispo, auch wenn noch kein Gehalt eingegangen ist
INGOder-Konto Kostenfrei, wenn  
1.000 Euro monatlicher Geldeingang oder Alter unter 28 Jahre (sonst 4,90 Euro pro Monat)
  • 100 Euro Gutschrift bei Kontoeröffnung (zwei aufeinanderfolgende monatliche Geldeingänge und Einwilligung zu "Tipps für Sie persönlich")
  • Kostenlose Visa-Debitkarte
  • Kostenlose Bargeldversorgung an 97 % aller Geldautomaten in Deutschland und euroweit ab 50 Euro
Raiffeisenbank im Hochtaunus "Meine Bank" Sowohl Oder-, als auch Und-Konto möglichKostenfrei
  • Konto steht bundesweit jedem offen (Bonität vorausgesetzt)
  • kostenfreie Debitkarte ("girocard Debit Mastercard")
  • kostenfreie Bargeldauszahlungen am Automaten mit der girocard Debit Mastercard bei Banken, die am BankCard ServiceNetz teilnehmen
NorisbankKeine AngabeKostenfrei, wenn 
500 Euro monatlicher Geldeingang oder Alter unter 21 Jahre (sonst 3,90 Euro pro Monat)
  • Kostenfreie Maestro-Card Debitkarte im ersten Jahr (danach 24 Euro pro Jahr)
  • Kostenfreie Mastercard Kreditkarte
  • 12 Mal pro Jahr kostenlose Bargeldauszahlungen mit der Debitkarte weltweit an allen Geldautomaten mit Mastercard Logo
  • Bargeldauszahlung an über 29.000 Stellen in Deutschland kostenlos
  • Kostenlos Bargeld einzahlen in allen Filialen der Deutschen Bank
ConsorsbankOder-Konto Kostenfrei, wenn 
700 Euro monatlicher Geldeingang oder Alter unter 28 Jahre (sonst 4 Euro pro Monat)
  • Bis zu 200 Prämie bei regelmäßigem Gehaltseingang von mindestens 1.500 Euro
  • kostenlose Visa Card Debit
  • kostenlose Girocard
  • kostenlos bis zu 200 Euro mit beiden Karten in allen teilnehmenden Supermärkten in Deutschland
  • Im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ab 50 Euro mit der VISA Card Debit kostenlos in Euro abheben
  • Bargeldeinzahlungen bei der Reisebank möglich
Commerzbank Oder-KontoKostenfrei, wenn Sie ein Gesamtvermögen von mindestens 50.000 Euro bei der Commerzbank haben (sonst 4,90 Euro pro Monat)
  • 50 Euro Startguthaben
  • Kostenfreie Commerzbank Girocard
  • Kostenfreie Virtual Debit Card
  • kostenlose Bargeldauszahlungen bei Cash-Group
  • 100 Euro Neukundenbonus
C24Keine AngabeKostenfrei
  • Kostenlose C24 Mastercard
  • Kostenlose zusätzlich bestellbare C24 girocard
  • 1,25 Prozent Guthabenverzinsung
  • bis zu vier kostenfreie Unterkonten (Pockets)
  • 0,05 Prozent Basis-Cashback und bis zu 2,50 Prozent Aktions-Cashback bei jeder C24 Mastercard-Zahlung
  • weltweit vier kostenlose Abhebungen mit der Mastercard
  • Kostenlose Zahlungen mit der Mastercard in Fremdwährung
RevolutOder-Kontokostenfrei
  • Kostenlose virtuelle Master-Debitcard
  • Einmalig 7,99 Liefergebühr für eine physische Master-Debitcard
  • kostenfrei sind fünf Abhebungen am Geldautomaten oder die ersten 200 Euro pro Monat
  • Fremdwährungsentgelt in Höhe von 0,50 Prozent fällt erst bei Beträgen über 1.000 Euro an
  • Zugang zur Flughafenlounge
Stand: Mai 2025; Angaben der Anbieter

Was sind die Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos?  

Die Entscheidung für ein Gemeinschaftskonto bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich, die es sorgfältig abzuwägen gilt.

Vorteile eines Gemeinschaftskontos

  • Transparenz und Kontrolle: Ein Gemeinschaftskonto bietet eine ausgezeichnete Übersicht über gemeinsame Finanzen. Es ermöglicht Ihnen, alle monatlichen Ausgaben zentral zu verwalten, was zu einer erhöhten Transparenz führt und beiden Kontoinhabern gleiche Einsicht und Mitsprache gewährt.
  • Kein Überweisungschaos: Durch die Zentralisierung aller gemeinsamen Zahlungen auf ein Gemeinschaftskonto wird das sonst übliche Überweisungschaos vermieden. Wenn beispielsweise Ausgaben für den gemeinsamen Haushalt anfallen, wie Einkäufe oder Rechnungen, müssen diese nicht durch einzelne Überweisungen zwischen den Kontoinhabern geregelt werden. Dies vermeidet Missverständnisse und erleichtert die Finanzverwaltung erheblich.
  • Unabhängige Verfügbarkeit: Bei einem "Oder-Konto" können die Kontoinhaber unabhängig voneinander agieren, was bedeutet, dass jeder Kontoinhaber ohne die Zustimmung der anderen auf das Konto zugreifen und Transaktionen durchführen kann.

Nachteile eines Gemeinschaftskontos

  • Gemeinschaftliche Haftung: Bei einem Gemeinschaftskonto haften alle Kontoinhaber gemeinsam. Im Falle von Überziehungen oder Schulden sind alle Kontoinhaber gleich verantwortlich.
  • Limitationen bei der Pfändung: Ein signifikanter Nachteil ist, dass ein Gemeinschaftskonto nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann. Dies kann zu finanziellen Risiken führen, besonders wenn einer der Kontoinhaber in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
  • Vorsicht bei Dispositionskrediten: Es ist ratsam, den Dispositionskredit – falls notwendig – nur in einer überschaubaren Höhe zu beantragen, um das Risiko einer hohen Verschuldung zu minimieren.

So eröffnen Sie ein Gemeinschaftskonto  

Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist bei fast allen Banken möglich, die klassische Girokonten führen. Die Anzahl der Personen, die ein Konto eröffnen, und ihre Beziehung zueinander spielt dabei in der Regel keine Rolle. Wichtig ist, dass alle Beteiligten geschäftsfähig sind und sich entsprechend legitimieren können.

  1. Wählen Sie Ihre Bank: Entscheiden Sie sich für eine Filialbank oder eine Onlinebank.
  2. Legitimationsverfahren wählen: Bei einer Filialbank erfolgt die Legitimation durch Vorzeigen eines gültigen Ausweises direkt am Schalter. Bei einer Onlinebank können Sie sich durch das Postident-Verfahren oder das Videoident-Verfahren legitimieren.
  3. Kontoführungsart besprechen: Bevor Sie das Konto eröffnen, sollten Sie mit allen zukünftigen Kontoinhabern besprechen, wie das Konto geführt werden soll. Legen Sie fest, ob es sich um ein "Oder-Konto" oder ein "Und-Konto" handeln soll.

Alternative zum Gemeinschaftskonto: Einzelkonto mit Kontovollmacht

Eine andere Möglichkeit zusammen ein Konto zu benutzen, ist die Bankvollmacht: Der Bevollmächtigte ist Stellvertreter des Kontoinhabers, handelt auf Rechnung des Kontoinhabers. Beim Gemeinschaftskonto dagegen steht jeder Verfügungsberechtigte für sich selbst ein. Der Kontoinhaber (=Vollmachtgeber) kann die Handlungsfreiheit des Bevollmächtigten jedoch einschränken. Zum Beispiel kann er untersagen:  

  • Untervollmachten zu erteilen,
  • weitere Konten zu eröffnen,
  • einen Kredit oder das Konto zu kündigen,
  • Kreditsicherheiten zu bestellen,
  • eigene Kreditkarten zu beantragen.

Der Kontoinhaber des Einzelkontos kann dem Bevollmächtigten die Vollmacht entziehen. Bei einem Gemeinschaftskonto ist das nicht möglich.

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Weitere Fragen zum gemeinsamen Konto

Nachfolgend beantworten wir Ihnen weitere wichtige Fragen zum Gemeinschaftskonto.

Wem gehört das Geld auf einem Gemeinschaftskonto?

Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto gehört jedem Kontoinhaber anteilig. Bei zwei Kontoinhabern jedem zur Hälfte.

Wie wird eine Vollmacht für ein Gemeinschaftskonto erteilt?

Bei der Ausstellung einer Vollmacht für ein Gemeinschaftskonto müssen alle Kontoinhaber der Vollmacht zustimmen. Da ein Gemeinschaftskonto von mindestens zwei Personen gemeinsam geführt wird, ist die Zustimmung aller Kontoinhaber erforderlich, um eine Vollmacht zu erteilen. Dies stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien über die Bevollmächtigung informiert sind und ihre Einwilligung geben können.

Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?

Grundsätzlich müssen Sie bei der Steuererklärung im Rahmen eines Gemeinschaftskontos folgende wichtige Punkte beachten:

  • Einkünfte und Freistellungsauftrag: Zinserträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden, wobei ein Freistellungsauftrag genutzt werden kann, um einen Teil der Zinseinkünfte von der Steuer freizustellen. Bei verheirateten Paaren können gemeinsame Freistellungsaufträge genutzt werden, während nicht verheiratete Partner ihre Einkünfte separat angeben müssen.
  • Hohe Geldtransfers: Es ist wichtig zu beachten, dass größere Geldbeträge auf das Gemeinschaftskonto zu unerwünschten Steuerzahlungen führen können. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 29.6.2016 (Az. II R 41/14). Der Fiskus betrachtet die Hälfte des Geldes als Vermögenszufluss an den jeweils anderen Partner, was zur Zahlung der Schenkungsteuer verpflichten kann.

Es empfiehlt sich daher, größere Geldbeträge auf ein Gemeinschaftskonto sorgfältig zu planen und gegebenenfalls eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wie wird das Konto bei Trennung oder Scheidung aufgeteilt?

Bei einer  Trennung steht in der Regel jedem Ehegatten jeweils die Hälfte des Guthabens auf dem Konto zu. Uninteressant ist es, wer die meisten Einzahlungen geleistet hat.

Kann ein Gemeinschaftskonto von einem Kontoinhaber allein gekündigt werden?

Die Auflösung des Gemeinschaftskontos kann nur von allen Inhabern gemeinsam veranlasst werden. Zweifeln Sie an Ihrem Partner oder gibt es immer wieder Unstimmigkeiten? Dann haben Sie die Möglichkeit, das Oder-Konto ohne Zustimmung des anderen in ein Und-Konto zu wandeln.

Was passiert beim Tod eines Kontoinhabers eines Gemeinschaftskontos?

Stirbt einer der Kontoinhaber, gelten je nach Kontomodell folgende Handhabungen: 

  • Beim Und-Konto tritt der Erbe an die Stelle des verstorbenen Kontoinhabers. Folglich führt der Erbe künftig gemeinsam mit dem bisherigen Verfügungsberechtigten das Konto weiter.  
  • Beim Oder-Konto verfügt der Partner im Todesfall des anderen Kontoinhabers weiterhin über das Girokonto. 

Mit unserer  Checkliste im Todesfall erfahren Sie alle wichtigen Punkte, die Sie bei dem Tod eines Angehörigen beachten sollten.

Über den Redakteur David Kotzmann

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David Kotzmann, Jahrgang 1994, kommt eigentlich aus dem Bereich Export Sales. Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts war er unter anderen als freiberuflicher Blogautor in der Reisetouristikbranche tätig. Seit Anfang 2021 ist David im Team von biallo.de. Über die letzten Jahre konnte er sich ein umfangreiches Wissen in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen aneignen. Er schreibt vor allem Artikel in den Ressorts Kreditkarten, Girokonten und Produkttests. Außerdem ist er für das Content editing verantwortlich.

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