Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P Konto) und bei welcher Bank bekomme ich es?
- 2.Wie hoch ist der Freibetrag beim P-Konto?
- 3.Was kostet ein P-Konto?
- 4.Pfändungsschutz: Was gilt beim Gemeinschaftskonto?
- 5.Pfändungsfreigrenze: Was darf gepfändet werden und was bleibt mir?
- 6.Wo bekomme ich eine P Konto-Bescheinigung?
- 7.Weiterentwicklung des P Kontos: Welche weiteren Neuerungen gibt es seit dem 1. Dezember 2021?
- 8.Pfändungskonto aufheben: Zurück zum normalen Konto – wie geht das?
Wenn Sie Schulden haben und Gehaltspfändungen drohen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen zu lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie bei der Bank ein Basiskonto führen – also ein Konto, das man nicht überziehen kann.
Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem gelten beim Pfändungsschutzkonto neue Regelungen, die Schuldner besser schützen sollen. Die wichtigsten Neuerungen betrafen insbesondere die höheren Ansparmöglichkeiten für den Schuldner sowie das Verbot der Aufrechnung beziehungsweise Verrechnung zulasten des Schuldners. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum P-Konto und welche Pfändungsfreigrenze aktuell gilt.
Fest oder flexibel, aber immer mit Top-Zinsen von bis zu 4,15 Prozent
*Aktuell gültige Konditionen der CA Auto Bank S.p.A., Corso Orbassano 367 – 10137 Turin, Italien, Tel. +49 6721 9101-131, E-Mail: [email protected] für die Eröffnung eines kostenfreien Online-Festgeldkontos zu einem festen Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Zinssätze ohne Berücksichtigung von noch abzuführender Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Festgeld Plus: Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung. Berechnung der Zinsen zum vereinbarten Zinssatz ohne Abzug bis zum Posteingang des rechtmäßig unterschriebenen Kündigungsformulars bei CA Auto Bank S.p.A.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P Konto) und bei welcher Bank bekomme ich es?
Sie möchten Ihr Geld vor der Pfändung durch Gläubiger schützen? Dann müssen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dazu haben Sie ein gesetzliches Recht und Sie können das bei jeder Bank tun, die dazu verpflichtet ist. Das müssen Sie dort allerdings schriftlich beantragen. Dafür können Sie das von uns vorbereitete Formular benutzen und hier herunterladen.
Wichtig: Selbst wenn bereits eine Pfändung vorliegt, können Sie Ihr Konto noch in ein P-Konto umstellen lassen. Das muss die Bank innerhalb von vier Werktagen erledigen. Die Freibeträge für das Konto gelten sogar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Pfändungs-Zustellung. Sie sollten immer möglichst schnell auf eine Pfändung reagieren und nicht den Kopf in den Sand stecken.
- Biallo-Tipp: Gläubiger können Konten von Schuldnern auch grenzübergreifend sperren lassen und per Kontopfändung EU-weit Geld einfrieren.
Wie hoch ist der Freibetrag beim P-Konto?
Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto ist pro Kalendermonat bis zu einem Betrag von 1.330,16 Euro vor Zugriffen geschützt. Dieser Betrag ist die sogenannte Pfändungsfreigrenze und gilt für Sie als Einzelperson, wenn Sie keine Unterhaltspflichten für Partner oder Kinder haben.
Sie können innerhalb dieses Limits ganz normal Überweisungen tätigen, Geld abheben oder Daueraufträge vom Konto abbuchen lassen. Das heißt jedoch auch: Beträge über dieser Grenze können von einem Gläubiger gepfändet werden.
Was kostet ein P-Konto?
Grundsätzlich gilt: Auch für Verbraucher mit wenig finanziellem Spielraum gibt es einige kostenlose Girokonten. Diese Konten sind entweder sogenannte Basiskonten oder Online-Konten, die nur auf Guthabenbasis geführt werden können. Welche Leistungen dabei ein kostenloses Girokonto beinhalten muss, haben Verbraucherschützer festgelegt:
- 0,00 Euro monatliche Grundgebühr – ohne dafür einen konkreten monatlichen Geldeingang oder ein Durchschnittsguthaben zu fordern
- 0,00 Euro für Überweisungen
- 0,00 Euro für die Girocard (ehemals EC-Karte)
Rund 30 Banken bieten immer noch ein kostenloses Girokonto an.
Die Umstellung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto kostet übrigens nichts. Und die Bank darf deswegen auch nicht einfach die Gebühren erhöhen. Dazu gibt es ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). So hat der BGH am 12. September 2017 (Az. XI ZR 590/15) entschieden, dass für die Führung des P-Kontos kein Entgelt in Höhe von 7,00 Euro verlangt werden darf, wenn ein Girokonto mit gleichen Leistungen für 5,00 Euro bei derselben Bank angeboten wird.
Die Bank hat jedoch das Recht, Ihnen eine Kreditkarte zu verweigern oder diese zu kündigen. Das Gleiche gilt auch für einen Dispokredit. Alle anderen Leistungen bleiben bestehen. Sie dürfen jedoch nur ein einziges Pfändungsschutzkonto besitzen.
Pfändungsschutz: Was gilt beim Gemeinschaftskonto?
Grundsätzlich kann ein Pfändungsschutzkonto nur als Einzelkonto geführt werden. Gemeinschaftskonten muss man auflösen – erst recht, wenn die zweite Person über eigenes Einkommen verfügt. Nicht zuletzt deshalb, weil der Vollstreckungsschutz ein individuelles Recht ist, das sich auf eine Person bezieht. Haben zwei Personen ein gemeinsames Konto, sollten also daraus zwei separate P-Konten werden, damit beide die jeweilige Freigrenze nutzen können.
Ein Kündigungsschutz für das Gemeinschaftskonto besteht übrigens nicht. Wenn die Bank Ihnen aber kündigen sollte, müssen und können Sie dort sofort ein Basiskonto eröffnen und dieses in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Da auch Banken dies wissen, werden die Konten in der Praxis auch meist nicht gekündigt.
- Hinweis: Die Neuregelungen seit Dezember 2021 bringen auch hier Erleichterungen für Privatpersonen, denn ab dann können Inhaber eines Gemeinschaftskontos von ihrer Bank die Übertragung des Guthabens anteilig (nach Kopfteilen) auf Einzelkonten innerhalb eines Monats verlangen.
Auch Ihr kostenloses Girokonto wurde plötzlich kostenpflichtig?
Pfändungsfreigrenze: Was darf gepfändet werden und was bleibt mir?
Jeder Geldbetrag über 1.330,16 Euro darf Ihnen weggepfändet werden. Beträge darunter stehen Ihnen zur Verfügung. Aber: Wenn Sie gegenüber dem Partner oder Kindern noch Unterhaltspflichten haben, steigen die geschützten Beträge deutlich an und zwar um 510,46 Euro pro Monat für die erste und 278,90 Euro für jede weitere bis zur fünften Person.
Tabelle zu den Pfändungsfreigrenzen 2021 beim P-Konto
Unterhaltsberechtigte Personen |
Monatlicher Freibetrag (in Euro) |
---|---|
1 |
1.840,62 |
2 |
2.119,52 |
3 |
2.398,42 |
4 |
2.677,32 |
5 |
2.956,22 |
Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche, Stand: Dezember 2022.
Wo bekomme ich eine P Konto-Bescheinigung?
Im Fall von erhöhten Freibeträgen genügt es allerdings nicht, der Bank ein formloses Schreiben vorzulegen. Die Pfändungsfreibeträge können nur auf Nachweis freigegeben werden. Dazu benötigen Sie eine sogenannte P Konto-Bescheinigung. Diese bekommen Sie von:
- Familienkassen
- Sozialleistungsträgern
- Schuldnerberatungsstellen
- Verbraucherinsolvenzstellen
- Rechtsanwälten
- Steuerberatern
- Arbeitgeber
Die P Konto-Bescheinigung hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.
Weiterentwicklung des P Kontos: Welche weiteren Neuerungen gibt es seit dem 1. Dezember 2021?
Die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto wurden durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz, welches seit dem 01. Dezember dieses Jahres in Kraft ist, reformiert. Insgesamt blieb die Systematik des P Kontos zwar erhalten, allerdings wurden die Regelungen neu ausgestaltet. Dies soll zu einer Vielzahl von Verbesserungen für Schuldnerinnen und Schuldner führen. Folgende Neuerungen gab es am 1. Dezember 2021:
- Möglichkeit der Pfändung vom Gemeinschaftskonto: Schaffung von Pfändungsschutz bei Pfändung des Guthabens auf einem Gemeinschaftskonto durch Einführung einer Übertragungsmöglichkeit auf eigene Zahlungskonten.
- Erweiterung von Ansparmöglichkeiten auf dem P-Konto: Die Frist, in der nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben übertragen werden kann, wurde von einem Monat auf drei Monate verlängert.
- Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot: Wenn ein Zahlungskonto im Minus steht, ist der negative Saldo zukünftig auf einem separaten Konto zu führen.
- Einführung von Pfändungsschutz bei der Nachzahlung von Leistungen beipsielsweise von Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen wie Kindergeld und Rente.
- Jährliche Anpassung des Grundfreibetrags: Der automatisch mit Einrichtung eines P-Kotos gewährte Grundfreibetrag und die Erhöhungen um die Unterhaltsfreibeträge werden künftig nicht mehr nur alle zwei Jahre angepasst, sondern jährlich jeweils zum 1. Juli.
- Zahlungskonto statt Girokonto: Bisher wurde der Begriff "Girokonto" im Zusammenhang mit dem Kontopfändungsschutz verwendet. Dieser soll durch den Begriff “Zahlungskonto” abgelöst werden. Es handelt sich hierbei nur um eine Änderung der Begrifflichkeit.
- Erweiterung der Liste der Geldleistungen, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages führen und Erleichterung des Zugangs zu den nötigen Nachweisen für die Erhöhung.
- Ausweitung des Umwandlungsanspruchs: Eine natürliche Person kann von seiner Bank jederzeit die Umwandlung eines von ihm geführten Zahlungskontos in ein Pfändungsschutzkonto verlangen. Künftig können auch durch Rechtsgeschäft Bevollmächtigte, beispielsweise ein Vorsorgebevollmächtigter, können den Umwandlungsanspruch stellen.
- Künftig muss nur noch für sechs glaubhaft gemacht werden (bisher: zwölf Monate), dass mit keinem pfändbaren Einkommen zu rechnen ist.
Quelle: Biallo.de eigene Recherche und www.bmjv.de; Stand: Dezember 2022.
Pfändungskonto aufheben: Zurück zum normalen Konto – wie geht das?
Hat sich Ihre finanzielle Lage wieder grundlegend geändert, können Sie die Zusatzvereinbarung zum P-Konto kündigen und zu einem normalen Konto mit allen Rechten zurückkehren. Dies hat der BGH im Februar 2015 so entschieden (Az. XI ZR 187/13).
Sind Sie mit der Bank unzufrieden, können Sie dieses Konto auch ganz kündigen und sich beispielsweise für ein kostenloses Girokonto bei einer anderen Bank entscheiden. Für die Suche nach dem passenden Bankkonto schauen Sie doch gerne einmal in unseren Girokonto-Vergleich. Sie sollten vorhandene Geldbeträge jedoch entweder selbst abheben oder auf ein anderes Konto überweisen. Tun Sie dies nicht, laufen Sie Gefahr, dass ein Gläubiger an das Geld kommt, sobald der Schutz aufgehoben ist.