Schuldenregulierung & Schuldnerberatung: Hier bekommen Sie Hilfe
Privatinsolvenz Ablauf: Die vier Etappen einer Verbraucherinsolvenz
Pfändungstabelle 2024: Wie viel ist vom Nettolohn pfändbar?
Tipps: Wie Sie Schulden loswerden können
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Privatinsolvenz beantragen und Schulden loswerden
Schuldenregulierung & Schuldnerberatung: Hier bekommen Sie Hilfe
Privatinsolvenz Ablauf: Die vier Etappen einer Verbraucherinsolvenz
Pfändungstabelle 2024: Wie viel ist vom Nettolohn pfändbar?
Tipps: Wie Sie Schulden loswerden können
Zum Anfang
Schulden gehören bei vielen zum Alltag, sie wissen es nur nicht. Schon wer ein überzogenes Konto oder einen Kredit tilgt, hat Schulden. Solange jemand die Schulden abbezahlen kann, ist das in Ordnung. Doch manchmal gelingt das nicht. Die Schulden wurden zu einem Zeitpunkt gemacht, als es noch realistisch war, sie abzubezahlen. Doch dann kommen unvorhersehbare Ereignisse dazwischen wie Arbeitslosigkeit, Familiengründung, Scheidung, Krankheit oder die Insolvenz des Arbeitgebers. Die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden und es türmt sich, schneller als man erwartet, ein Schuldenberg auf.
Die Zahl überschuldeter Haushalte wächst. Das belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Privatinsolvenzen um 11,7 Prozent, zwischen Oktober 2022 und Oktober 2023. Der allgemeine Preisanstieg, die Auswirkungen der Pandemie und die hohen Energiekosten haben dazu beigetragen, dass Personen hoch verschuldet sind. Auch die niedrigen Zinsen in der Vergangenheit haben Menschen dazu verleitet, einen Kredit aufzunehmen, um ein Auto, Möbel oder ein Smartphone zu finanzieren.
Schulden kann man auch wieder loswerden. Eine Möglichkeit ist die Privatinsolvenz. Wann sie eine gute Lösung ist und wie sie funktioniert, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
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Biallo News
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Privatinsolvenz beantragen und Schulden loswerden
Die Privatinsolvenz ist eine Form der Schuldenregulierung. Seit 1999 gibt es die Möglichkeit, als Privatperson Insolvenz anzumelden.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Es handelt sich um ein sogenanntes Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung: Betroffene sind innerhalb von drei Jahren von ihren Schulden befreit. In dieser Zeit wird, wenn möglich, pfändbares Einkommen zur Schuldentilgung verwendet und auch Vermögen, das in dieser Zeit entsteht. Sollten nach drei Jahren noch Schulden offen sein, müssen diese nicht mehr reguliert werden, die Gläubiger gehen leer aus und der Schuldner hat die Chance zu einem finanziellen Neustart. Viele kennen die verkürzte Frist auf drei Jahre noch nicht – ein Privatinsolvenzverfahren hat früher sechs Jahre gedauert. Durch die Verkürzung ist das Verfahren noch attraktiver geworden, um Schulden loszuwerden.
Wichtig: Manche Schulden bleiben allerdings auch nach dem Verfahren noch erhalten: Schadensersatzansprüche, Geldstrafen und Unterhaltspflichten – soweit diese aus unerlaubten, vorsätzlich begangenen Handlungen resultieren. Diese muss der Schuldner weiter tilgen.
Voraussetzung für Privatinsolvenz: Außergerichtliche Schuldenregulierung gescheitert
Voraussetzung für ein Verfahren ist, dass ein ernsthafter Versuch einer außergerichtlichen Schuldenregulierung gescheitert ist. Das heißt: Bevor eine Privatinsolvenz überhaupt in Betracht kommt, muss der Schuldner oder die Schuldnerin mit allen Kräften versucht haben, die Schulden auf anderem Wege zu regulieren. Dieser Versuch muss von einer anerkannten Stelle, etwa einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt, bescheinigt werden.
Biallo-Tipp
Nicht für jeden Verbraucher ist die Privatinsolvenz der richtige Weg. Selbstständige, die zwanzig oder mehr Gläubigern Geld schulden oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben, müssen ein Regelinsolvenzverfahren beantragen.
Was sind die Pflichten des Schuldners bei einem Insolvenzverfahren?
Eine Privatinsolvenz sollte wohlüberlegt sein, es hängt ein jahrelanges Verfahren daran, das Disziplin erfordert. So erfolgt die Restschuldbefreiung nach Ablauf der drei Jahre nur, wenn der Schuldner auch alle Auflagen des Verfahrens erfüllt hat. Dazu gehört:
Während des Verfahrens nur dann neue Schulden zu machen, wenn diese bezahlt werden können.
Drei Jahre lang den pfändbaren Teil des Einkommens abzutreten, um die Schulden soweit wie möglich zu regulieren.
Sich aktiv um eine Arbeit zu kümmern, sollte man arbeitslos sein, außer man ist erwerbsunfähig oder Rentner. Jede zumutbare Arbeit ist anzunehmen. Diese Bemühungen sind nachzuweisen.
Mitzuwirken: Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen, Angaben zu einem Wohnsitz-, oder Arbeitsplatzwechsel machen, die Hälfte einer eventuellen Erbschaft zur Tilgung der Schulden einzubringen.
Ein Verfahren scheitert, wenn der oder die Betroffene seine oder ihre Pflichten nicht erfüllt. Nicht zuletzt sollte gewährleistet sein, dass schon vor dem Antrag auf Privatinsolvenz auch wirklich ein ressourcengerechter Umgang mit Geld garantiert ist, der Betroffene also mit dem Einkommen auskommt.
Fazit: Ein Insolvenzverfahren kann ein guter Ausweg sein, wenn jemand zum Beispiel völlig den Überblick über seine Schulden verloren hat, sich nicht mehr an alle Gläubiger erinnern kann und sie nicht lückenlos nennen kann. Dann ist eine Privatinsolvenz eine gute Lösung, denn so können nicht nach Jahren noch längst vergessene Gläubiger Forderungen stellen, da auch für diese die Restschuldbefreiung gilt.
Wer trägt die Verfahrenskosten?
Bei einem Insolvenzverfahren fallen Verfahrenskosten an: Gerichtskosten und Kosten für den Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger. Diese Kosten werden in der Regel aus dem pfändbaren Vermögen bezahlt, sie können aber auch gestundet werden. Sind die Kosten nach Abschluss des Verfahrens noch nicht gedeckt, folgen nach dem Insolvenzverfahren maximal weitere vier Jahre, in denen der Betroffene dazu beitragen muss, den offenen Betrag zu tilgen, sofern er finanziell dazu in der Lage ist.
Schuldenregulierung & Schuldnerberatung: Hier bekommen Sie Hilfe
Erst wenn die außergerichtliche Schuldenregulierung gescheitert ist, kommt die Privatinsolvenz infrage. Allerdings sind die meisten Schuldner damit völlig überfordert. Wer kann schon eigenhändig einen realistischen Sanierungsplan aufstellen, wie die Schulden beglichen werden sollen, wenn sich jemand oft über Jahre selbst in die Schuldenmisere manövriert hat? Schuldnerberatungsstellen unterstützen dabei.
Die vier Wege zur Schuldenregulierung und in die Privatinsolvenz:
Der Schuldner oder die Schuldnerin ist in der Lage, selbst mit den Gläubigern eine Schuldenregulierung zu verhandeln. Scheitert das nachweislich, kann eine Schuldnerberatungsstelle eine Bescheinigung ausstellen, mit der die Privatinsolvenz beantragt werden kann.
Betroffene suchen eine kostenlose Schuldnerberatungsstelle auf, die dabei hilft, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen und gegebenenfalls ein Insolvenzverfahren einzuleiten.
Verschuldete Personen wenden sich an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Das kostet jedoch Geld.
Schuldner oder Schuldnerinnen beauftragen eine gewerbliche Schuldnerberatungsstelle. Davon ist jedoch eher abzuraten, erfahrungsgemäß handelt es sich nicht selten um dubiose Angebote der Schuldenregulierung, noch dazu verlangen die Anbieter viel Geld für ihre Dienste.
So finden Sie eine kostenlose Schuldnerberatungsstelle
Wer eine kostenlose Schuldnerberatungsstelle sucht, kann sich an seine Kommune oder die Stadt wenden. Häufig bieten Sozialämter eine Beratung an oder können eine Adresse vermitteln. Auch Wohlfahrtsverbände wie die Caritas bieten Beratungen an. Eine Adressliste mit Beratungsstellen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. zusammengestellt, den Link finden Sie am Ende des Textes. Dieses Verzeichnis enthält jedoch Adressen aller anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland. Für den Nutzer ist es unerlässlich, zu fragen, ob Kosten anfallen oder nicht, bevor es zu einer Beratung kommt.
Einige kostenlose Schuldnerberatungsstellen sind zunehmend überlaufen und es gibt lange Wartezeiten auf Termine. Viele Einrichtungen bieten deshalb eine kurzfristige Beratung an, um nur die wichtigsten Dinge zu regeln: die Wohnung zu erhalten, die Stromversorgung sicherzustellen. Wer tatsächlich die Schulden dauerhaft loswerden möchte, muss häufig auf die Warteliste.
Biallo-Tipp
Möchte man ein Privatinsolvenzverfahren um jeden Preis vermeiden, sollte man frühzeitig eine Beratung aufsuchen – am besten bei ersten Zahlungsschwierigkeiten. Je früher sich Betroffene Hilfe an die Seite holen, desto größer ist die Chance, offene Rechnungsbeträge noch zu begleichen und Lösungen mit den Gläubigern zu finden.
So arbeiten Schuldnerberatungsstellen
Die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen unterscheiden sich untereinander erheblich. Einige sind auf die Beratung bestimmter Personenkreise spezialisiert, etwa Empfänger von Bürgergeld. Andere unterstützen bei der Schuldenregulierung, nehmen aber weniger die gesamte Lebenssituation des Schuldners und die Ursache der Schulden in den Fokus. Wieder andere verlangen von ihren Klienten viel Vorleistung, zum Beispiel eine Aufstellung sämtlicher Gläubiger und einen Haushaltsplan.
Das leistet eine gute Schuldnerberatungsstelle:
Sie verschafft sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners und hilft, Einkommen und Ausgaben deckungsgleich zu gestalten.
Sie gibt juristische Ratschläge, etwa wenn Forderungen von Gläubigern unrechtmäßig sind. Sie unterstützt dabei, Widerspruch gegen Zahlungsaufforderungen einzulegen. Dieser Punkt ist wichtig: Nicht selten gibt es unberechtigte Forderungen von Inkassounternehmen oder Mieter haben eine Kaution nicht zurückgezahlt – eine gute Beratung bietet die Chance, den Schuldenberg zu verringern.
Sie prüft, ob staatliche finanzielle Hilfen in Betracht kommen, die noch nicht ausgeschöpft wurden, etwa Wohngeld.
Sie unterstützt bei der Verhandlung mit Gläubigern, um eine Einigung zur Schuldenregulierung zu erzielen.
Sie hilft dabei, ein Privatinsolvenzverfahren einzuleiten.
Darüber hinaus beleuchten die Schuldnerberater die gesamte Lebenssituation des Schuldners. Denn häufig sind noch andere Probleme mit den Schulden verbunden: eine Suchterkrankung oder Situationen, die einer psychosozialen Beratung bedürfen. Dann braucht der Klient zunächst womöglich eine anderweitige Unterstützung.
Biallo-Tipp
Wer eine Schuldnerberatungsstelle aufsucht, sollte bestenfalls alle Unterlagen, sortiert nach Datum, mitbringen: Zahlungsaufforderungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Pfändungsbeschlüsse, Kredit-, Leasing-, Kauf-, Bürgschaftsverträge. Meist besteht jedoch kein Überblick mehr über die Schulden und nur teilweise sind Unterlagen vorhanden. Das sollte man auch einfach ohne Hemmungen zugeben.
Privatinsolvenz Ablauf: Die vier Etappen einer Verbraucherinsolvenz
Eine Verbraucherinsolvenz verläuft in vier Etappen:
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Einigungsversuch mit Hilfe des Gerichts
Insolvenzverfahren
Wohlverhaltensperiode
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Voraussetzung für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist der gescheiterte, ernsthafte Versuch einer außergerichtlichen Einigung innerhalb der vergangenen sechs Monate. Der Schuldner muss also zunächst eigenhändig versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen und einen Kompromiss zu finden, Schuldnerberatungsstellen helfen dabei. Sollte der Versuch scheitern, muss eine anerkannte Stelle das bescheinigen. Das kann zum Beispiel die Schuldnerberatungsstelle erledigen.
Einigungsversuch mit Hilfe des Gerichts
Um sich per Gerichtsbeschluss von den Schulden befreien zu lassen, muss ein Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden, das in der Regel im Amtsgericht untergebracht ist. Neben der Bescheinigung über die erfolglose Verhandlung mit den Gläubigern, ist hier auch eine Abtretungserklärung abzugeben, die besagt, dass man als Schuldner bereit ist, den pfändbaren Teil seines Einkommens für die nächsten drei Jahre an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder abzutreten. Ferner ist das eigene Vermögen detailliert aufzulisten, eine Liste der Gläubiger beizufügen und ein Schuldenbereinigungsplan vorzulegen; das kann der gleiche Vorschlag sein, wie beim außergerichtlichen Einigungsversuch.
Das Gericht kann – wenn es Aussicht auf Erfolg sieht – nun einen weiteren gerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Unter bestimmten Umständen kann eine Schuldenregulierung sogar vom Gericht erzwungen werden. Nämlich dann, wenn Kopf- und Kapitalmehrheit zustimmen, wenn also beispielsweise zwei von drei Gläubigern bereit zur Einigung sind und der ablehnende Gläubiger weniger als die Hälfte der Gesamtschulden geltend macht. Wer als Schuldner oder Schuldnerin die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen kann, sollte gleich auch noch einen Antrag auf Stundung der Kosten stellen.
Insolvenzverfahren
Ist kein Einigungsversuch mit den Gläubigern möglich oder wird dieser wegen Aussichtslosigkeit ausgelassen, was oft der Fall ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein vom Gericht eingesetzter Treuhänder verteilt den pfändbaren Teil des Einkommens und des noch vorhandenen Vermögens unter den Gläubigern. Für eine Immobilie steht jetzt spätestens die Zwangsversteigerung an, wertvolle Möbel oder Gemälde, Schmuck oder teilweise auch Autos kommen ebenfalls unter den Hammer, auch eine Erbschaft muss abgetreten werden – wenn das nicht alles schon vorher, während des Versuchs der Schuldenregulierung erfolgt ist.
In dieser Phase des Verfahrens wird überprüft, ob die Restschuldbefreiung in Frage kommt. Hierfür muss sich der Schuldner oder die Schuldnerin in den vergangenen drei Jahren als ehrlicher, zuverlässiger Verhandlungspartner erwiesen haben. Wer falsche Angaben im Antrag gemacht hat – etwa Schulden bei einem Versandhandel oder ein überzogenes Girokonto verschwiegen, Vermögen nicht angegeben, bei der Steuer geschummelt hat oder sich als Arbeitsloser nicht ernsthaft um einen Job gekümmert hat –, muss damit rechnen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird. Der Schuldner ist dann zunächst für einen erneuten Antrag gesperrt.
Lesetipp: Wer regelmäßig sein Konto überzieht, sollte auf die Höhe des Dispozinses achten. Der ist bei etlichen Banken und Sparkassen viel zu hoch. Aber es gibt auch niedrige Dispozinsen bei Dispokrediten.
Wohlverhaltensperiode
Ist das Verfahren offiziell eröffnet, beginnt die drei Jahre dauernde Wohlverhaltensperiode. In diesem Zeitraum erhält der Treuhänder den pfändbaren Teil des Einkommens. Damit werden zunächst die Verfahrenskosten beglichen, erst dann kommen die Gläubiger an die Reihe. Dem Betroffenen steht eine bestimmte Summe seines Einkommens zu, damit er sein Leben bestreiten kann. Wie viel das ist, richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen (siehe Tabelle unten). Erbschaften während dieses Zeitraumes kann ein Schuldner ausschlagen. Werden sie angenommen, ist die Hälfte abzugeben.
Während des ganzen Zeitraumes der Wohlverhaltensperiode wird kein Gerichtsvollzieher mehr vor der Tür stehen, es gilt die sogenannte Vollstreckungssperre. In dieser Zeit muss sich der Schuldner, soweit er arbeitslos ist, unbedingt um eine zumutbare Arbeit kümmern. Das schließt auch Aushilfs- und Gelegenheitsjobs ein. Ausnahmen gelten für Rentner, Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder kranke Menschen.
Wer während der Wohlverhaltensperiode neue Schulden macht, bleibt auf ihnen sitzen – sie sind nicht Teil des Verfahrens und somit kann der Schuldner auch nicht nach drei Jahren von ihnen befreit werden. Außerdem können neue, nicht bezahlte Schulden auch als Betrug gewertet werden und zu einer Anzeige und einer Verurteilung führen. Ist die Wohlverhaltensperiode beendet und sind alle Pflichten erfüllt, ist man von Schulden befreit und kann einen finanziellen Neuanfang machen.
Biallo-Tipp
Die Restschuldbefreiung wird bei der Schufa gespeichert – früher für eine Dauer von sechs Jahren, jetzt nur noch für sechs Monate! Betroffene haben damit nach 3,5 Jahren wieder einen „sauberen“ Schufa-Score: Drei Jahre Privatinsolvenzverfahren, plus sechs Monate Speicherung der Restschuldbefreiung.
Pfändungstabelle 2024: Wie viel ist vom Nettolohn pfändbar?
Beträgt der Nettolohn 1.500 Euro im Monat oder mehr, wird ein Teil des Einkommens gepfändet. Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen gelten beim Nettoeinkommen unterschiedliche Pfändungfreigrenzen.
Pfändungsfreigrenzen
In der folgenden Übersicht finden Sie die Pfändungsfreigrenzen, die seit 1. Juli 2024 beim Nettolohn gelten:
Anzahl unterhaltsberechtigte Personen
Pfändungsfreigrenze (in Euro)
keine
1.499,99
1
2.059,99
2
2.369,99
3
2.679,99
4
2.999,99
5
3.309,99
Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Juli 2024
Monatlich Pfändbare Beträge
Wie viel monatlich vom Nettolohn gepfändet werden kann, hängt ebenfalls von der Anzahl der unterhaltsprflichtigen Personen ab.
Pfändbarer Betrag bei Unterhaltspflicht für ... Personen* (in Euro)
Monatlicher Nettolohn (in Euro)
…keine Person
…eine Person
…zwei Personen
…drei Personen
…vier Personen
Bis 1.499,99
-
-
-
-
-
1.500,00 bis 1.509,99
5,78
-
-
-
-
1.690,00 bis 1.699,99
138,78
-
-
-
-
2.060,00 bis 2.069,99
397,78
3,68
-
-
-
2.370,00 bis 2.379,99
614,78
158,68
1,83
-
-
2.680,00 bis 2.689,99
831,78
313,68
125,83
0,54
-
3.000,00 bis 3.009,99
1.055,78
473,68
253,83
96,54
1,80
3.300,00 bis 3.309,99
1.265,78
623,68
373,83
186,54
61,80
*Unterhaltsberechtigte Personen können Kinder, Eltern, Ehegatten und Ex-Ehegatten sein sowie die Mutter eines nichtehelichen Kindes (i. d. Regel bis zum dritten Lebensjahr des Kindes). Quelle: Bundesministerium der Justiz/Stand: Juli 2024
Der Mehrbetrag über 4.573,10 Euro ist voll pfändbar.
Rechenbeispiel: Eine Person mit drei unterhaltspflichtigen Personen muss bei einem monatlichen Nettolohn von 2.680 Euro den folgenden pfändbaren Teil abgeben: lediglich 0,54 Euro.
Lesetipp: Auf Antrag können Schuldner monatlich einen bestimmten Betrag auf ihrem Girokonto durch Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto (P Konto) vor dem Zugriff der Gerichtsvollzieher schützen. Was genau ein Pfändungsschutzkonto ist und wie man es bekommt, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.
Tipps: Wie Sie Schulden loswerden können
Wer Schulden hat, muss nicht gleich an eine Privatinsolvenz denken. Es gibt auch andere Wege, die Schulden loszuwerden. Hier einige Tipps zum richtigen Verhalten bei Schulden:
Überblick verschaffen: Viele Schuldner öffnen ab einem bestimmten Zeitpunkt ihre Post nicht mehr, weil sie erneute Mahnbescheide fürchten. So wird sich das Geldproblem jedoch nicht lösen. Deshalb gilt: Post öffnen und sich einen Überblick verschaffen, wem man wie viel schuldet.
Wohnungskosten: Oberste Priorität haben Mietkosten und Energiekosten. Sie sollten beglichen werden, bevor man der Bank eine Ratenzahlung zuschiebt. Sonst droht eine fristlose Kündigung. Und eine neue Wohnung zu finden, vielleicht als Arbeitsloser oder auch als Angestellter mit gepfändetem Einkommen, wird sich als schwierig erweisen.
Kredit: Es ist verlockend – um einen Kredit abzubezahlen, kann man leicht einen neuen aufnehmen. Doch Schulden mit Schulden zu tilgen, ist keine gute Idee. Im Internet bieten Finanzdienstleister "Sofort-Hilfe" bei Verschuldung an. Aber aufgepasst, meistens wird man hier noch mehr Geld los, denn die kommerziellen Schuldenregulierer und vermeintlichen Kreditvermittler (Stichwort: "Kredit ohne Schufa") wollen für ihre Dienste natürlich bezahlt werden – und das oft mit hohen Gebühren.
Verhandeln: Jeder Schuldner kann zunächst selbst mit seinen Gläubigern verhandeln und ohne Scheu die finanzielle Situation offenlegen. Manche Gläubiger schieben tatsächlich die ausstehenden Zahlungen erst mal auf oder reduzieren sie. Die Gläubiger haben in der Regel kein Interesse daran, dass der Schuldner in die Insolvenz geht. Dann ist für sie nämlich wirklich nichts mehr – oder nur noch wenig – zu holen.
Schweigsamkeit: Auch als Schuldner sollte man seine Rechte kennen – man muss dem Gläubiger nicht mitteilen, wo man arbeitet und auch nicht Kontonummer oder Bankleitzahl angeben, am Ende wird sonst das Konto gepfändet. Auch die Namen der anderen Gläubiger gehen keinen etwas an.
P-Konto: Damit bei einer Kontopfändung das Existenzminimum geschützt ist, sollte der Schuldner bei seiner Bank beantragen, dass sein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, umgewandelt wird. Das ist kostenlos. Denn kommt es zur Kontopfändung, hat er zunächst keinen Zugriff mehr auf sein Konto, kann weder Bargeld am Automaten abheben, noch eine Überweisung tätigen. Er muss dann umgehend die Umwandlung in ein P-Konto nachholen, um wieder über den unpfändbaren Teil seines Einkommens verfügen zu können. Der Grundfreibetrag laut Pfändungstabelle plus weitere Freibeträge (Bescheinigung durch u. a. eine Schuldnerberatungsstelle nötig!) für unterhaltspflichtige Personen bleiben unangetastet.
Mahnbescheid: In einem Mahnbescheid wird die Forderung des Gläubigers gerichtlich festgeschrieben (sogenannte Titulierung). Das Gericht hat dabei noch nicht überprüft, ob der Gläubiger überhaupt berechtigt ist, Geld einzufordern. Gegen einen solchen Bescheid kann man Widerspruch einlegen – natürlich nur, wenn man der Meinung ist, zu Unrecht zur Zahlung aufgefordert zu werden. Ist die Forderung dem Grunde nach zwar korrekt, aber werden zu hohe Kosten geltend gemacht, kann man Teilwiderspruch einlegen. Dazu hat man zwei Wochen nach der Zustellung des Briefes Zeit.
Gerichtsvollzieher: Sollte der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, muss man ihn nicht hereinlassen. Auch wenn er noch ein zweites Mal kommt, kann man ihm den Zugang verweigern. Beim dritten Mal darf er sich den Zugang zur Not auch selbst verschaffen. Manches Eigentum ist unantastbar: Fernseher, Radio, Haushaltsgeräte wie der Staubsauger oder Waschmaschine, Kleidung, Küchengeräte, Haustiere und Trauringe sind in der Regel tabu. Pfänden kann der Gerichtsvollzieher allerdings Bargeld, Schmuck, Handy, Fotoapparat, Videokamera, Antiquitäten und andere kostbare Gegenstände. Computer und ein Auto kommen nur dann in Frage, wenn sie nicht zur Ausübung der Berufstätigkeit benötigt werden und wenn die Kosten der Verwertung durch den Gerichtsvollzieher niedriger sind, als der Erlös.
Inkassobüros: Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, die Forderungen von Gläubigern einzutreiben. Ein Inkassobüro benötigt eine Zulassung durch das zuständige Landgericht. Einige Büros gehen bei ihren Forderungen sehr aggressiv vor, versuchen den Schuldner immer wieder massiv unter Druck zu setzen, notfalls auch mit Hausbesuchen (Außendienst-Mitarbeiter eines Inkassobüros muss man nicht in die Wohnung lassen!). Inkassobüros schlagen auf die eigentlichen Schulden zusätzliche Kosten auf. Das dürfen sie allerdings nur, wenn die Forderung gerechtfertigt und tatsächlich auch fällig ist und die Einschaltung eines solchen Büros nötig ist. Am besten lässt man die entstandenen Zusatzkosten durch eine Schuldnerberatungsstelle prüfen, ob sie in ihrer Höhe auch gerechtfertigt sind. Schuldanerkenntnisse oder Ratenvereinbarungen sollte man erst nach Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle unterschreiben.
Lesetipp: Kredit trotz Inkasso – geht das? Wir informieren Sie über alles, was Sie in Bezug auf ein Inkassoverfahren und einen gleichzeitigen Finanzierungsbedarf wissen müssen.
Was, wenn es zur Pfändung kommt?
Gelingt es einem Gläubiger, Lohn, Rente oder Arbeitslosengeld pfänden zu lassen, darf er trotzdem nicht das ganze Einkommen kassieren. In der Pfändungstabelle ist genau verzeichnet, wie viel vom Einkommen abzutreten ist. Eine Lohnpfändung ist übrigens kein Kündigungsgrund, auch wenn bei der Gehaltsabrechnung mehr Papierkram zu erledigen ist.
Trotz Lohnpfändung bleiben Sondereinkommen und einige steuerfreie Gehlatsxetras wie Urlaubsgeld, Überstunden (zum Teil), Treueprämie, Spesen, Kilometergeld, Gefahrenzulage, größtenteils auch Weihnachtsgeld sowie einige Sozialleistungen wie das Kindergeld pfändungsfrei. Sollte der Schuldner trotzdem mit dem ihm verbleibenden Anteil seines Einkommens nicht auskommen, kann er die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Gericht beantragen, wenn nachweisliche besondere Bedürfnisse vorliegen wie zum Beispiel hohe Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, krankheitsbedingte Mehraufwendungen oder Hortkosten bei alleinerziehenden Arbeitnehmern.
Alternative: mit Schulden leben
Die Alternative zur Privatinsolvenz heißt: "Lernen mit den Schulden zu leben". Das klingt abwegig, ist aber tatsächlich für manche eine Option. Verdient der Schuldner nur so viel, dass er von einer Pfändung verschont bleibt, kann er sich durchaus dafür entscheiden, mit den Schulden zu leben. Die oben stehende Pfändungstabelle zeigt, wie viel Einkommen unpfändbar ist. Die Schulden bleiben bestehen, aber den Gläubigern sind die Hände gebunden. Das zieht natürlich Konsequenzen nach sich: Sollte ein Kind aus der Unterhaltspflicht fallen, weil es seine Ausbildung beendet hat, gelten wieder andere Pfändungsfreibeträge und dann kommt es möglicherweise doch zur Pfändung. Zudem wird es schwierig sein mit Schulden – und einem negativen Schufa-Eintrag, den sie mit sich bringen – eine neue Wohnung anzumieten oder auch beim Online-Einkauf Ratenbezahlung zu vereinbaren.
Lesetipp: Ein finanzieller Engpass, aber die Kosten laufen weiter – so sammeln sich schnell Schulden an und eine Überschuldung kann drohen. Was Sie tun können, um nicht in die Schuldenspirale zu geraten, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber auf biallo.de. Mit einem Haushaltsbuch beispielsweise behalten Sie Ihre Kosten unter Kontrolle.
Quellen
Schuldnerberatungsstellen und Infos rund um Schulden: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. www.meine-schulden.de. #meineschulden
während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.