Häufiger als früher werden psychische Erkrankungen heutzutage erkannt und behandelt. Ein Barometer dafür sind Fehltage von Arbeitnehmern. Aus dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse für das Jahr 2020 geht hervor, dass psychische Erkrankungen zu den Hauptgründen zählen, warum Arbeitnehmer sich im Jahr 2019 haben krankschreiben lassen.
Wenn die Seele dauerhaft krank ist, ist Hilfe angesagt. Depressionen, Burn-out oder Angstzustände sind – genauso wie eine Erkältung und Rückenleiden – behandlungsbedürftig. Die Krankenkassen übernehmen umfangreich Kosten für verschiedene Arten von Psychotherapien. Immer mehr setzen sich auch Angebote zur Online-Therapie durch, vor allem vor dem Hintergrund, dass Betroffene immer noch lange Wartezeiten hinnehmen müssen, bis sie einen Therapieplatz für eine ambulante Behandlung erhalten.
Seit 2017 gibt es auch das Angebot der Psychotherapeutischen Sprechstunden und der Akutbehandlung. Beide Angebote sollen sicherstellen, dass Versicherte schnell Hilfe erhalten, wenn sie in seelischer Not sind.
Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, welche Therapieformen die Kassen in welchem Umfang bezahlen, wie Sie einen Therapeuten finden und was genau man unter Online-Therapien versteht.
Was erstattet die gesetzliche Krankenkasse?
Therapeut mit Kassenzulassung
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ambulante und stationäre Psychotherapie in vollem Umfang. Bedingung ist, dass Kassenpatienten bei einer ambulanten Therapie einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung aufsuchen. Zudem muss eine psychische Störung vorliegen, die den Patienten "krank macht", etwa Depressionen, Zwänge oder Angststörungen. Um welche Art von Störung es sich handelt, stellt der Psychotherapeut fest.
Wichtig: Ehe- oder Familientherapien werden nicht erstattet. Derartige Hilfestellungen muss der Versicherte privat bezahlen. Die Familienberatungsstellen der Kommunen bieten in begrenztem Umfang kostenlose Hilfe an.
Diese Therapieformen erstatten die Kassen
Die Kassen erstatten Kosten für sogenannte Richtlinientherapien. Dazu gehört die
- Verhaltenstherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie
- Ab 1. Juli 2020: Systemische Therapie
Hinweis
Probatorische Sitzungen
Kassen erstatten nicht nur die Therapie selbst, sondern auch die sogenannten probatorischen Sitzungen – Probesitzungen, die der eigentlichen Therapie vorausgehen. Sie dienen dazu, den Therapeuten kennenzulernen und herauszufinden, ob Patient und Behandler zueinander passen. Hier wird auch das therapeutische Verfahren besprochen und der Behandlungsplan, etwa ob eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie geeignet ist.
Mindestens zwei und maximal vier solcher Probesitzungen kann der Patient in Anspruch nehmen. Stellt man in diesem Zeitraum fest, dass man mit dem Therapeuten nicht zurechtkommt, kann man dieselbe Anzahl an Sitzungen nochmals bei einem anderen Therapeuten in Anspruch nehmen.
Bevor die eigentliche Therapie beginnt, muss sie bei der Krankenkasse beantragt werden und es muss zudem geklärt sein, dass für die psychischen Beschwerden keine organischen Ursachen verantwortlich sind. Den Antrag stellt der Patient mit Hilfe des Therapeuten. Für eine Langzeittherapie muss der Therapeut außerdem begründen, warum er diese für notwendig hält.
Wichtig: Bevor der Patient eine Psychotherapie beginnen kann, muss er die Psychotherapeutische Sprechstunde besucht haben.
Ablehnung des Antrags
Es kann passieren, dass die Krankenkasse einen Antrag zunächst ablehnt oder nur eine geringere Stundenzahl genehmigt, als der Therapeut beantragt hat. Gegen eine Ablehnung kann man Widerspruch einlegen. Wird auch dieser Widerspruch abgelehnt, kann man Klage beim Sozialgericht einreichen. Das ist ein kostenfreies Verfahren.
Dispozinsen
4.99 %
Vor der Therapie: Sprechstunde und Akutbehandlung
Psychotherapeutische Sprechstunde
Bevor der Patient eine Richtlinientherapie beginnen kann, muss er die Psychotherapeutische Sprechstunde wahrgenommen haben. Diese Sprechstunde ist ein Erstgespräch. Das Angebot wurde mit der Änderung der Psychotherapie-Richtlinie 2017 eingeführt, um während der zuweilen sehr langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz Patienten bereits einen Einstieg in eine therapeutische Beratung zu ermöglichen.
Jeder Therapeut, der eine Kassenzulassung hat, ist verpflichtet, wöchentliche Sprechstunden anzubieten. In der Sprechstunde bespricht der Patient mit dem Therapeuten die Beschwerden, so dass dieser einschätzen kann, ob eine Behandlung notwendig ist. Manchmal sind vielleicht auch andere Hilfsangebote wie eine Familienberatung oder eine Selbsthilfegruppe besser geeignet. Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist ein niedrigschwelliges Angebot, das Patienten einen zügigen Einstieg in eine psychotherapeutische Beratung beziehungsweise Behandlung ermöglichen soll.
Insgesamt sechs solcher Termine à 25 Minuten (es können Termine zusammengelegt werden) kann der Patient wahrnehmen. Bei Kindern und Jugendlichen sind zehn Termine möglich. Der Patient kann, sobald er einen Termin erhalten hat, einfach mit seiner Krankenversicherungskarte einen Therapeuten aufsuchen, er muss dafür nicht zuerst zu seinem Hausarzt.
- Biallo-Tipp: Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist die Voraussetzung dafür, dass der Patient eine Therapie beginnen oder aber eine Akutbehandlung wahrnehmen kann. Patienten müssen mindestens zweimal in der Sprechstunde gewesen sein.
Wichtig: Kommt der Therapeut in der Sprechstunde zu der Einschätzung, dass der Patient eine psychotherapeutische Behandlung (Richtlinientherapie) benötigt, kann der Therapeut eventuell selbst die Behandlung mit dem Patienten beginnen, sofern er einen Platz frei hat und die jeweilige Therapiemethode auch anbietet. Oder aber der Patient muss nochmal auf die Suche nach einem anderen Therapeuten gehen.
Terminservicestellen
Patienten können zu den Sprechzeiten in der Praxis eines Psychotherapeuten ihrer Wahl anrufen und dort einen Sprechstundentermin vereinbaren. Es ist aber nicht garantiert, dass der Therapeut auch einen Termin frei hat. Alternativ können Patienten das Angebot der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen in den jeweiligen Bundesländern nutzen.
Die Terminservicestellen vermitteln Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und die probatorischen Sitzungen, wenn der Therapeut in der Sprechstunde zu der Einschätzung gelangt ist, dass eine Richtlinientherapie erforderlich ist.
Diese Terminvermittlungsservicestelle ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Therapeuten zu nennen, der einen Platz in seiner Sprechstunde frei hat. Der Termin für die Sprechstunde selbst sollte innerhalb von vier Wochen stattfinden (bei einer Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen). Nutzt der Patient die Terminvermittlung, hat er kein Mitspracherecht bei der Wahl des Therapeuten – er muss nehmen, was ihm angeboten wird, und dafür auch längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen.
- Biallo-Tipp: Die Terminservicestellen sind entweder unter der Rufnummer 116 117 zu erreichen oder online über www.kbv.de beziehungsweise www.116117.de.
Patienten können zuerst selbst versuchen, bei einem oder mehreren Therapeuten, die als Wunschkandidaten in Frage kommen, einen Termin zu vereinbaren und erst danach das Angebot der Terminservicestelle nutzen. Dabei sollten sie aber sicher gehen, dass der Therapeut ihrer Wahl auch eine Kassenzulassung hat.
Akutbehandlung
Patienten, die in einer akuten Krise sind, können im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde auch eine Akutbehandlung wahrnehmen. Das ist beispielsweise dann angezeigt, wenn der Patient aufgrund der Krise nicht mehr arbeiten kann, in ein Krankenhaus eingewiesen werden müsste oder aber ohne Soforthilfe schwerer erkranken würde. Der Therapeut, der in der Sprechstunde den Bedarf für eine Akutbehandlung feststellt, schreibt in diesem Fall eine Empfehlung für eine solche Behandlung. Mit dieser Empfehlung kann sich der Patient einen Therapeuten suchen, wenn der Therapeut, bei dem er die Sprechstunde wahrgenommen hat, selbst keinen Platz anbieten kann. Vor Beginn der Behandlung ist noch ein Besuch beim Hausarzt angesagt, der feststellen muss, ob für die psychischen Leiden auch keine organische Ursache vorliegt.
Eine Akutbehandlung besteht aus 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten, wobei mehrere Einheiten zu einer Sitzung zusammengefasst werden können.
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Umfang einer Psychotherapie
Eine Richtlinientherapie dauert in der Regel mehrere Monate. Eine Behandlungseinheit umfasst normalerweise 50 Minuten und Sitzungen finden meist ein- bis zweimal die Woche statt. In Frage kommt
- eine Kurzzeittherapie oder
- eine Langzeittherapie
Kurzzeittherapie: Eine Kurzzeittherapie besteht aus zweimal zwölf Behandlungseinheiten – die zweiten zwölf Einheiten kommen in Frage, wenn das erste Stundenkontingent nicht ausgereicht hat. Die überwiegende Mehrheit der Patienten kann mit solchen Kurzzeittherapien bis 24 Stunden erfolgreich behandelt werden. Sollte dies nicht ausreichen, kann die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.
Langzeittherapie: Die Dauer einer Langzeittherapie richtet sich nach dem jeweiligen therapeutischen Verfahren. Eine Langzeittherapie kann über 100 Stunden umfassen. Eine solche Dauer ist aber selten. Geschätzt dauern nur etwa zehn Prozent der Langzeittherapien über 100 Stunden. Die Kasse genehmigt in der Regel erstmal ein bestimmtes Stundenkontingent, das dann im Laufe der Behandlung nach Bedarf und auf Antrag verlängert werden kann.
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Einzelfallentscheidung: Die Kostenerstattung
Freie Therapieplätze sind leider oft Mangelware. Gerade in ländlichen Gegenden kann es zu langen Wartezeiten kommen – oft bis zu mehreren Monaten. Die Möglichkeit der Terminvergabe über die Terminservicestelle hat sich in dieser Hinsicht schon als gutes Hilfsmittel erwiesen, die Wartezeit zu verkürzen.
Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass Patienten einfach keinen Platz finden. In Ausnahmefällen erlauben die Kassen dann die sogenannte Kostenerstattung: Mit Genehmigung der Kasse können Patienten einen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung aufsuchen, zum Beispiel eine Privatpraxis. Das ist aber der absolute Ausnahmefall und immer eine Einzelfallentscheidung, die der Versicherte unbedingt im Vorfeld mit seiner Krankenkasse absprechen sollte. Die Kassen weisen darauf hin, dass eine gewissen Wartezeit zumutbar ist. So gilt beispielsweise bei der AOK Bayern eine Entfernung von einer Stunde Fahrzeit, jedoch nicht mehr als 40 km und eine Wartezeit von bis zu zwölf Wochen als zumutbar.
Die Ausnahmeregelung kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn
- der Patient die verpflichtende Psychotherapeutische Sprechstunde wahrgenommen hat und
- der Versicherte selbst keinen Therapeuten findet (er sollte nachweisen können, welche Therapeuten er kontaktiert hat) und
- die Terminservicestelle keinen Termin anbieten kann.
Dann kann der Versicherte einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
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Selbsthilfeprogramme im Internet
Inzwischen gibt es immer mehr Angebote zur Online-Therapie: Behandlungsprogramme, die man über das Internet nutzen kann. Viele davon sind zertifiziert und arbeiten leitliniengerecht. Der Vorteil solcher digitalen Lösungen zur Selbsthilfe: Es gibt keine Wartezeit. Allerdings sind auch nicht alle psychischen Erkrankungen auf diese Weise zu bewältigen und nicht jeder kommt damit zurecht, alleine am PC in Eigeninitiative an sich zu arbeiten. Die meisten Programme eignen sich mehr zur Unterstützung und Begleitung einer Psychotherapie, während der Wartezeit auf einen Therapieplatz, zur Prävention einer psychischen Erkrankung oder auch zur Nachsorge nach einer Therapie.
Viele Angebote kommen aus dem Bereich der Verhaltenstherapie und sind etwa bei leichten bis mittelschweren Depressionen, Panik- und Angststörungen, Essstörungen, Suchtproblemen aber auch Stress-Symptomen einzusetzen. Sie arbeiten oftmals mit verschiedenen Tools – einer Mischung aus Handy-Apps, schriftlichen Übungen oder Videos. Ein- bis zweimal pro Woche im Durchschnitt sind Patienten aufgefordert, sich mit den Aufgaben zu beschäftigen. Bei einigen Programmen kann man sich auf Wunsch zusätzlich von einem Coach oder Therapeuten begleiten lassen. Manchmal ist auch ein telefonisches, psychologisches Erstgespräch vorgesehen oder man muss eine therapeutische Bestätigung durch einen Arzt oder Therapeuten vorlegen.
Bekannte und bewährte Beispiele für Online- Therapieprogramme sind:
- Moodgym
- Deprexis
- Get.on
Kosten
Während Moodgym kostenlos ist, muss man für den Zugang bei Deprexis und Get.on bezahlen. Bei Deprexis kostet die Nutzung 297,50 Euro, bei Get.on kann man verschiedene Programme wählen – so kostet zum Beispiel der Zugang zum Programm, um eine Depression zu behandeln, zwischen 359 und 549 Euro, eine Behandlung bei einer Angst- und Panikstörung mit psychologischer Begleitung 549 Euro.
Das leisten die Kassen
Viele Krankenkassen unterstützen Online-Therapieangebote, bezuschussen die Kurse, übernehmen die Kosten ganz oder aber bieten eigene Online-Behandlungsprogramme an. So übernimmt die DAK zum Beispiel die Kosten für ein Deprexis-Programm zur Behandlung von Stress-Symptomen. Dafür muss der Versicherte eine therapeutische Bestätigung über die Notwendigkeit vorlegen. Die Barmer bietet ihren Versicherten ein Programm vom Kooperationspartner Get.on an und die Techniker hat ein eigenes Programm für ihre Versicherten im Angebot, den Depressions-Coach. Die folgende Tabelle zeigt, welche Kosten große Krankenkassen übernehmen.
Online-Therapieangebot bei großen Krankenkassen
Krankenkasse |
Online-Therapieprogramm |
---|---|
Techniker |
|
Barmer |
Online-Therapieprogramme mit Kooperationspartner Get.on, z. B. "Stimmung zur Prävention von Depression" oder "Fit im Stress" (kostenlos). Je acht Lektionen pro Woche, pro Trainingseinheit 45 bis 60 Minuten. Auf Wunsch virtuelle Begleitung durch einen Coach. Programme sind präventiv, ergänzend, vor oder nach einer Therapie wahrzunehmen (medizinische Behandlungsbedürftigkeit ist nicht nachzuweisen). |
DAK |
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IKK Classic |
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Knappschaft |
Onlinegestütztes psychotherapeutisches, kostenloses Behandlungsangebot am Knappschaftskrankenhaus Dortmund-Lütgendortmund (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie). Für Versicherte, die eine medizinisch notwendige Psychotherapie z. B. wegen längerer Wartezeiten wohnortnah nicht in Anspruch nehmen können. Persönliche Vorstellung für therapeutisches Erstgespräch im Knappschaftskrankenhaus nötig. |
SBK |
|
Quelle: Biallo.de / nach eigener Recherche. Stand: 24.4.2020
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Psychotherapie per Video
In begrenztem Umfang dürfen Therapeuten auch eine Behandlung per Videoschaltung durchführen. Für diese Art der Therapie sind bestimmte technische Voraussetzungen nötig – so benötigt der Patient etwa ein Tablet oder Smartphone mit Kamera, Lautsprecher und Mikrophon.
Bislang durften Therapeuten dies aber nur in begrenztem Umfang anbieten: 20 Prozent der Therapieleistung durften per Videokonferenz erbracht werden – eine ausschließliche Behandlung per Video war nicht möglich.
Während der Corona-Krise hat die psychotherapeutische Beratung per Video jedoch eine besondere Bedeutung erhalten. Die Begrenzungsregeln wurden vorerst ausgesetzt. Zur Vermeidung der Infektionsgefahr kann die psychotherapeutische Behandlung seit dem 1. April 2020 unbeschränkt auch online per Videotelefonat fortgeführt werden. Diese neue Regelung gilt vorläufig für das zweite Quartal 2020 (April bis Juni).
- Biallo-Tipp: Akutbehandlungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier ist weiterhin der persönliche Kontakt zum Psychotherapeuten nötig.
Bis 30. Juni gilt außerdem, dass die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen per Videotelefonie möglich sind. Zudem können bereits genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie übergangsweise in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden, ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss. Es ist lediglich eine formlose Anzeige bei der Krankenkasse erforderlich.
Im zweiten Quartal 2020 dürfen ärztliche und psychologische Psychotherapeuten pro Patient bis zu 20 Telefongespräche von mindestens zehn Minuten abrechnen.
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