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Rente und Hinzuverdienst

Frührentner dürfen infolge der Corona-Krise mehr hinzuverdienen

Rolf Winkel
Autor
Veröffentlicht am: 03.04.2020

Auf einen Blick

  • Krankenhaus, Labor, Supermärkte - in vielen Bereichen führt die Corona-Krise dazu, dass Arbeitskräfte dringend gesucht werden. Die Bundesregierung spricht dafür auch Rentner an.
  • Um die Rückkehr ins Erwerbsleben für Frührentner attraktiver zu machen, können sie nun deutlich mehr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
  • Bei der abschlagsfreien Regelaltersrente bestehen ohnehin keine Beschränkungen beim Hinzuverdienst.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Kombi-Rente für ältere Beschäftigte
  2. Wie bisher Arbeitseinkommen auf Frührenten angerechnet wird
  3. Frührentner dürfen 2020 sieben Mal so viel verdienen

Das Corona-Virus vernichtet derzeit nicht nur Jobs, sondern sorgt in manchen Bereichen auch für einen gewaltigen Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften. Dafür sollen Frührentner reaktiviert werden. Sie dürfen 2020 ordentlich zur Rente hinzuverdienen.

Jobben neben der Frührente lohnt sich in diesem Jahr richtig. Dafür sorgt das von der Bundesregierung in Windeseile vorgelegte "Sozialschutz-Paket". Auch manche Arbeitnehmer, die noch in Lohn und Brot sind, aber bereits das "Frührentenalter" erreicht haben, werden die Neuregelung nutzen und als "Zubrot" Rente beantragen. Das lohnt sich finanziell aber nur, wenn es die Rente abschlagfrei gibt.

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In vielen Branchen bricht derzeit die Arbeit weg – in anderen Bereichen werden Arbeitskräfte dagegen händeringend gesucht: Das Robert-Koch-Institut hatte Stellen als "Containment Scouts" ausgeschrieben und in kurzer Zeit 10.000 Bewerbungen erhalten. Weitere Bewerbungen werden hier nicht mehr angenommen. Doch in Supermärkten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, bei Lieferdiensten und nicht zuletzt bei der Spargelernte werden nach wie vor Arbeitskräfte gesucht. Die Lücken sollen auch Frührentner füllen. Deshalb setzt die Bundesregierung die derzeit geltenden harten Hinzuverdienstregelungen bei der Frührente außer Kraft. Jobben neben der Frührente kann sich nun richtig auszahlen – ist aber natürlich in kritischen Bereichen (wie in Krankenhäusern) mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden.

 

Kombi-Rente für ältere Beschäftigte

Die Neuregelung können auch diejenigen nutzen, die eigentlich bereits eine Frührente beantragen könnten, aber bislang darauf verzichtet haben und unverändert weiterarbeiten. Für sie lohnt sich nun die Kombination von Job und Rente mehr als bislang.

Derzeit gibt es im Wesentlichen noch drei vorgezogene Altersrenten: Schwerbehinderte Menschen können vielfach bereits mit 61 Jahren eine Schwerbehindertenrente beziehen. Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es frühestens mit 63 Jahren. Bei diesen beiden Renten müssen Versicherte bei einem frühzeitigen Bezug allerdings hohe Abschläge hinnehmen. Nicht so bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese wird abschlagfrei gezahlt. Das Eintrittsalter für diese Rente steigt Schritt um Schritt auf 65 Jahre. Für Versicherte, die 1956 geboren wurden, kommt diese Rente ab einem Alter von 63 Jahren und acht Monaten in Frage.

Lesen Sie auch: Rente und Hinzuverdienst - Chancen und Risiken der neuen Teilrente

 

Wie bisher Arbeitseinkommen auf Frührenten angerechnet wird

"Auch die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt soll erleichtert werden", erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Das geltende Recht macht das eher unattraktiv. Denn Frührentner, die in einem Kalenderjahr mehr als 6.300 Euro brutto verdienen, müssen bisher mit einer Kürzung ihrer Rente rechnen. Dies gilt so lange, bis sie das reguläre Rentenalter erreichen. "Das könnte diejenigen, die in der aktuellen Situation mit ihrer Arbeitskraft Unterstützung leisten wollen, an ihrem Einsatz hindern", fürchtet der Minister.

Lesen Sie auch: Mit Rententurbo früher in den Ruhestand

 

Rente zu klein, Umbaukosten zu groß – Senioren fehlt oft das nötige Geld, notwendige Modernisierungen vorzunehmen. Die Verrentung des Immobilieneigentums kann helfen, gebundenes Vermögen flüssig zu machen.

Immobilienrente: Wohnrecht behalten, mehr Geld zum Leben haben

Rund fünf Millionen Deutsche leben in einer (fast) abbezahlten Immobilie und kommen nicht über die Runden, weil die Rente zu gering ist. Die Wohnung oder das Haus kann die Rettung sein. Luft verschafft ihnen: Ein Verkauf gegen lebenslanges Wohnrecht plus Leibrente, ein Teilverkauf oder ein günstiges, tilgungsfreies Darlehen. Hier der ausführliche Ratgeber zum Thema Immobilienrente.

 

Frührentner dürfen 2020 sieben Mal so viel verdienen

2020 können Bezieher eines vorgezogenen Altersruhegeldes deshalb 44.590 Euro hinzuverdienen – ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer beispielsweise im April wieder ins Arbeitsleben einsteigt, kann damit brutto knapp 5.000 Euro im Monat verdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird. Wer Anspruch auf Sonderzahlungen hat, darf ohne Rentenabstriche etwas weniger verdienen.

Fällt der Hinzuverdienst höher als 44.590 Euro aus, so wird die Rente anteilig gekürzt. Das über diesen Betrag hinausgehende Brutto-Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dabei kommt es nicht auf das monatliche Einkommen, sondern auf das Einkommen innerhalb eines Jahres an. Wer 2020 beispielsweise ein Bruttoeinkommen in Höhe von 50.590 Euro erzielt, verdient genau 6.000 Euro "zu viel". Auf den Monat umgerechnet sind das 500 Euro. 40 Prozent davon werden auf die Rente angerechnet. Diese wird damit um 200 Euro gekürzt. Im Gegenzug fällt dann später – wenn wieder die volle Rente bezogen wird – diese etwas höher aus.

Ein Hinweis zum Ruhestand im Ausland: Grundsätzlich kann jeder, der eine gesetzliche Rente in Deutschland bezieht, sich diese auch in sein gewähltes Auslandsdomizil überweisen lassen. Jedoch müssen Ruheständler, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, mit steuerlichen Konsequenzen rechnen. Welche Regeln bei der Rente im Ausland gelten, haben wir in einem Ratgeber für Sie zusammengefasst.

Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den„Kleinen Rentengeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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