Immobilienrente: Wohnrecht behalten, mehr Geld zum Leben haben
Rund fünf Millionen Deutsche leben in einer (fast) abbezahlten Immobilie und kommen nicht über die Runden, weil die Rente zu gering ist. Die Wohnung oder das Haus kann die Rettung sein. Luft verschafft ihnen: Ein Verkauf gegen lebenslanges Wohnrecht plus Leibrente, ein Teilverkauf oder ein günstiges, tilgungsfreies Darlehen. Hier der ausführliche Ratgeber zum Thema Immobilienrente.
Frührentner dürfen 2020 sieben Mal so viel verdienen
2020 können Bezieher eines vorgezogenen Altersruhegeldes deshalb 44.590 Euro hinzuverdienen – ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer beispielsweise im April wieder ins Arbeitsleben einsteigt, kann damit brutto knapp 5.000 Euro im Monat verdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird. Wer Anspruch auf Sonderzahlungen hat, darf ohne Rentenabstriche etwas weniger verdienen.
Fällt der Hinzuverdienst höher als 44.590 Euro aus, so wird die Rente anteilig gekürzt. Das über diesen Betrag hinausgehende Brutto-Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dabei kommt es nicht auf das monatliche Einkommen, sondern auf das Einkommen innerhalb eines Jahres an. Wer 2020 beispielsweise ein Bruttoeinkommen in Höhe von 50.590 Euro erzielt, verdient genau 6.000 Euro "zu viel". Auf den Monat umgerechnet sind das 500 Euro. 40 Prozent davon werden auf die Rente angerechnet. Diese wird damit um 200 Euro gekürzt. Im Gegenzug fällt dann später – wenn wieder die volle Rente bezogen wird – diese etwas höher aus.
Ein Hinweis zum Ruhestand im Ausland: Grundsätzlich kann jeder, der eine gesetzliche Rente in Deutschland bezieht, sich diese auch in sein gewähltes Auslandsdomizil überweisen lassen. Jedoch müssen Ruheständler, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, mit steuerlichen Konsequenzen rechnen. Welche Regeln bei der Rente im Ausland gelten, haben wir in einem Ratgeber für Sie zusammengefasst.