





Auf einen Blick
Das Leben im Pflegeheim ist für viele Menschen nicht die favorisierte Wohnform bei Pflegebedürftigkeit. Für die meisten kommt die Unterbringung im Pflegeheim erst dann infrage, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Oft steht der Umzug an, wenn sich der Betroffene nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause nicht mehr alleine versorgen kann, weil er in einem pflegebedürftigen Zustand ist und Angehörige auch nicht kurzfristig einspringen können. Oder, wenn eine Demenzerkrankung so weit fortgeschritten ist, dass Angehörige mit der Betreuung überfordert sind. Ab Pflegegrad drei und aufwärts steht oftmals ein Umzug in ein Pflegeheim an. Andererseits gibt es auch gute Gründe, in ein Pflegeheim umzuziehen: Es gibt eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung und man ist in Geselligkeit.
Mit dem Umzug ins Heim stellen sich für die Betroffenen wie auch die Angehörigen zwei zentrale Fragen: Welches Heim ist das richtige? Und wie ist das zu finanzieren? Tatsächlich ist die Pflege im Heim oftmals die teuerste Art der Pflege. Wir zeigen in diesem Ratgeber auf, worauf Sie bei der Wahl des Pflegeheims achten sollten, welche Kosten auf Sie zukommen, welche Leistungen Sie aus der Pflegekasse erwarten können und wie Sie einen Heimaufenthalt finanzieren können.
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Was ist bei der Suche nach der passenden Pflegeeinrichtung wichtig und wie finden Sie das richtige Pflegeheim? Bei der Auswahl sollte man einige Punkte genauer betrachten und intensiv vergleichen.
Ein Pflegeheim ist nicht immer nur eine Notlösung. Ein Heim gewährt Pflege, Betreuung und Geselligkeit in einem, was wünschenswert ist, vor allem wenn Sie alleinstehend sind. Es gibt gute Gründe, sich für einen Umzug in ein Pflegeheim zu entscheiden. Das können einige davon sein:
Es gibt viele Pflegeheime in Deutschland, aber tatsächlich kommen dann doch nur sehr wenige Heime in die engere Wahl. Denn in der Regel möchten Pflegebedürftige entweder in der Nähe ihres Wohnorts bleiben oder aber sie ziehen in die Nähe des Wohnortes der Kinder oder anderer Angehöriger. Insofern lässt sich die Suche nach einem Pflegeheim in einem bestimmten Radius eingrenzen.
Viele Pflegeheime sind voll besetzt und es gibt lange Wartezeiten, bis Plätze frei werden. Wer nicht auf den Zufall vertrauen möchte, dass auch ein Platz frei ist, wenn es nötig wird, sollte sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigen und sich gegebenenfalls auf eine Warteliste setzen lassen.
Heime sind im Wandel und bieten längst Wohnformen an, die es auch ermöglichen, innerhalb einer solchen Institution selbstbestimmter und individueller zu leben, als die meisten sich das vielleicht vorstellen. Natürlich gibt es solche Heime nicht überall, aber sie sind auf dem Vormarsch. Betreuung in kleinteiligeren Gruppen setzt sich langsam, aber nach und nach ebenfalls durch.
Manche Heime bieten bereits die Pflege und Betreuung in einer sogenannten stationären Hausgemeinschaft an. Hier leben zwischen sechs und zwölf pflegebedürftige Menschen in einer Gruppe innerhalb eines Heimes zusammen. Meist sind mehrere solcher Gruppen in einem Gebäudekomplex untergebracht. Die Gruppen sind jeweils autonom, jede kocht beispielsweise für sich selbst und bestimmt eigene Regeln des Alltagslebens. Betreut und gepflegt werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Mitarbeitern des Trägers eines solchen modernen Heimes. Diese Wohnform soll im Rahmen einer stationären Betreuung ein möglichst privates Leben ermöglichen. Auflagen, etwa Brandschutzverordnungen oder Hygienevorschriften können gewisse Einschränkungen für die Bewohner mit sich bringen, wenn es beispielsweise um die Möblierung geht oder das gemeinsame Kochen.
Das Wichtigste bei der Heimversorgung ist natürlich die qualitativ gute Pflege. Pflegeheime werden regelmäßig geprüft. In zugelassenen Pflegeheimen erfolgen in regelmäßigen Abständen externe Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste. Die Ergebnisse dieser Qualitätsprüfungen werden in den Datenbanken zur Heimsuche veröffentlicht. Die Bewertung der Heime wurde in den letzten Jahren grundlegend verändert. Früher gab es Pflegenoten, jetzt gibt es neue Qualitätsdarstellungen, die aussagekräftiger sein sollen.
Tatsächlich sollten Sie sich aber auch auf Ihren eigenen Eindruck verlassen. Besuchen Sie das Pflegeheim, sprechen Sie, wenn möglich, mit der Pflegedienstleitung und eventuell auch mit dem Heimbeirat. Vielleicht kennen Sie auch jemanden, der in dem Heim wohnt oder Sie können Angehörige fragen, wie zufrieden sie sind. Auf www.pflegelotse.de gibt es eine Checkliste zum Downloaden mit wichtigen Punkten, die Sie im Heim ansprechen sollten und auf die Sie bei der Wahl achten sollten. Das sind zum Beispiel folgende Fragen:
(Quelle: www.pflegelotse.de)
Und schließlich sind die Kosten eines Heims ein wichtiger Aspekt bei der Wahl. Nicht in allen Heimen kostet die Pflege und Betreuung gleich viel.
Die extrem gestiegenen Kosten für die Heimpflege sind durch die Medien gegangen. Die monatlichen Gesamtkosten im Pflegeheim betragen – je nach Pflegegrad und Heim – zwischen 3.000 und 4.000 Euro im Monat. Zur Finanzierung steht Versicherten ein Zuschuss aus der Pflegekasse zu. Allerdings verbleibt ein hoher Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen selbst zu tragen haben. Auch dieser ist enorm gestiegen, viele können die Kosten nicht mehr bewältigen und das Sozialamt muss einspringen.
Die Kosten für einen Heimaufenthalt setzen sich auch aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Es fallen Kosten an für:
Zur Finanzierung eines Heimaufenthalts kommen in erster Linie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Frage. Die Zuschüsse aus der Pflegkasse zur stationären Pflege sind gestaffelt nach Pflegegrad. Mit diesen Kosten werden jedoch nur die pflegebedingten Aufwendungen beglichen, etwa die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege. Sie decken aber nur einen Teil der Kosten, der Pflegebedürftige muss sich mit einem erheblichen Eigenanteil beteiligen.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Pflegekasse zunächst den Pflegegrad festlegen. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch der monatliche Anspruch auf Leistung zur Pflege in Abhängigkeit zum Pflegegrad ausfällt:
Pflegegrad | Leistung zur Pflege pro Monat (Euro) |
1 | 125 |
2 | 770 |
3 | 1.262 |
4 | 1.775 |
5 | 2.005 |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Stand: Oktober 2023.
Zusätzlich zahlt die Pflegekasse den Pflegeversicherten einen gestaffelten Leistungszuschlag (mehr dazu weiter unten). Diesen Leistungszuschlag verrechnen Pflegekasse und Pflegeheim.
Betroffene können selbst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen oder Angehörige können das erledigen. Es genügt ein formloses Schreiben. Die Pflegekasse befindet sich unter dem Dach der jeweiligen Krankenkasse.
Meist kommt dann ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MD) nach Hause und begutachtet die Pflegebedürftigkeit. Es empfiehlt sich, dass auch Angehörige vor Ort sind, die ihre Eindrücke schildern. Der Gutachter ermittelt den Pflegegrad und auch, welche Art von Pflege geeignet ist. Die endgültige Entscheidung trifft die Pflegekasse in ihrem Bescheid.
Ist ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, können Betroffene oder auch Angehörige eine Beratung durch einen Pflegeberater in Anspruch nehmen. Das sollten Sie auf jeden Fall tun! Die Berater und Beraterinnen helfen dabei, die richtige Art der Versorgung zu finden und die Finanzierung zu klären.
Biallo-Lesetipp: Mit zunehmendem Alter und für Familien wird der Status als Privatpatient schnell teuer. Viele wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, für wen ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich ist und wie er funktioniert.
Der Zuschuss aus der gesetzlichen Pflegekasse ist dafür da, die Pflege, die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die Ausbildung von Pflegekräften zu bezahlen. Der Versicherte muss sich hier mit einem Eigenanteil an den Kosten beteiligen, man spricht vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).
Zusätzlich fallen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die sogenannten „Hotelkosten“ an, und eine Investitionskostenpauschale. Damit werden Instandhaltungskosten gedeckt oder Kosten, die durch Umbauten oder Renovierungen entstehen. Diese Kosten muss der Pflegeheimbewohner komplett alleine bezahlen, der Pflegeheimbetreiber darf die Kosten auf die Bewohner umlegen.
Die Investitionskosten unterscheiden sich auch innerhalb einer Einrichtung, zum Beispiel je nach Größe des Zimmers oder ob es sich um ein Einzel- oder Doppelzimmer handelt. In der Regel liegen die Investitionskosten bei Neubauten höher als bei Altbauten, gleichwohl können umfangreiche Instandsetzungsarbeiten zu einem Anstieg der Kosten führen.
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist der Zuschuss, der so stark gestiegen ist. Einen großen Anteil daran haben die gestiegenen Personalkosten. Wichtig zu wissen ist, dass der Eigenanteil für die Pflege, die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die Ausbildung von Pflegekräften für alle Bewohner in einer Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich hoch ist. Dieser sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil gilt pauschal pro Einrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 – Pflegegrad 1 bildet eine Ausnahme: Hier ist der Eigenanteil deutlich höher, denn in diesem Pflegegrad beträgt der Zuschuss der Pflegekasse lediglich 125 Euro.
Biallo-Tipp: Der EEE variiert von Heim zu Heim oft deutlich, sogar innerhalb eines Ortes. Es lohnt sich deshalb, Heimkosten zu vergleichen.
Auch die Höhe des gesamten Eigenanteils – einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, plus Kosten für Unterkunft und Verpflegung, plus Investitionskosten – variiert von Heim zu Heim. Eine Einrichtung im Nachbarort kann durchaus einen anderen Eigenanteil erheben. Nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) lag der Eigenanteil im Juli 2023 im bundesweiten Durchschnitt bei 2.548 Euro monatlich im ersten Jahr des Heimaufenthaltes. Die Ausbildungsumlage ist dabei noch nicht mitgerechnet, sie variiert von Bundesland zu Bundesland.
Es ist also nicht unerheblich, bei der Wahl des Heims auch die Kosten im Blick zu haben. Die Datenbanken zur Suche eines Pflegeheims zeigen auch die Höhe des Eigenanteils einer Einrichtung an. Fragen Sie sicherheitshalber in der Einrichtung nach, ob dieser Eigenanteil auch aktuell ist und ob er auch wirklich alle anfallenden monatlichen Kosten enthält.
Über die üblichen Kosten hinaus können auch Kosten für Zusatzleistungen entstehen, zum Beispiel für Komfortleistungen bei der Unterkunft und Verpflegung oder für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen zu privaten Zwecken. Sie müssen immer selbst bezahlt werden, sind aber zwingend schriftlich zu vereinbaren.
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) gibt die Durchschnittskosten des Eigenanteils an den Gesamtkosten (EEE plus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) mit durchschnittlich 2.548 Euro pro Monat im ersten Jahr des Heimaufenthalts an (Stand: Juli 2023). Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch der Eigenanteil in den einzelnen Bundesländern 2023 durchschnittlich ausfällt:
Bundesland | Eigentanteil pro Monat* (Euro) |
Sachsen-Anhalt | 1.994 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2.236 |
Thüringen | 2.248 |
Brandenburg | 2.256 |
Niedersachsen | 2.306 |
Sachsen | 2.387 |
Schleswig-Holstein | 2.442 |
Hessen | 2.503 |
Berlin | 2.509 |
Bremen | 2.504 |
Hamburg | 2.436 |
Bayern | 2.448 |
Reinland-Pfalz | 2.659 |
Saarland | 2.841 |
Baden-Württemberg | 2.913 |
Nordrhein-Westfalen | 2.801 |
Bundesdurchschnittlicher Eigenanteil | 2.548 |
*Ausbildungsumlage ist nicht enthalten
Quelle: VDEK, Stand: Juli 2023.
Mit längerer Verweildauer im Heim wird es günstiger, ab einer Verweildauer im Heim von 36 Monaten sinkt der durchschnittliche Eigenanteil auf 1.738 Euro im Monat. Zusätzlich variieren die Kosten je nach Bundesland: Am teuersten ist die Pflege in Baden-Württemberg, hier liegt der Eigenanteil bei durchschnittlich 2.913 Euro im Monat im ersten Jahr des Heimaufenthalts. Am günstigsten ist es in Sachsen-Anhalt, da liegt der Eigenanteil bei durchschnittlich 1.994 Euro im ersten Jahr.
Fazit: Je länger man im Heim lebt, desto günstiger wird es. Das liegt am sogenannten Leistungszuschlag.
Der Leistungszuschlag wird auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) gewährt und bewirkt, dass die gesamten Heimkosten im Laufe der Wohndauer im Heim etwas sinken. Ab 2024 steigert sich der Leistungszuschlag nochmal. Die Höhe können Sie der folgenden entnehmen Tabelle entnehmen.
Aufenthaltsdauer im Heim |
Leistungszuschlag in Prozent aktuell (in Klammern: ab 2024) |
1. Jahr |
5 (15) |
2. Jahr |
25 (30) |
3. Jahr |
45 (50) |
4. Jahr |
70 (75) |
Quelle: Biallo.de/Stand November 2023.
Wie sich dieser Zuschlag auf den gesamten zu tragenden Eigenanteil des Pflegebedürftigen auswirkt und wie stark die Heimkosten von Einrichtung zu Einrichtung variieren, zeigt das folgende Rechenbeispiel:
Rechenbeispiel Leistungszuschlag
In einer Münchner Vorort-Region fallen unterschiedlich hohe Heimkosten an: Heim A verlangt einen Eigenanteil von 3.200 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5 im ersten Jahr, Heim B 2.000 Euro. (Zu den Kosten sind Investitionskosten hinzuzurechnen von durchschnittlich 461 Euro pro Monat). In den folgenden Jahren sinkt der Eigenanteil:
Jahr des Heimaufenthalts | Eigenanteil Heim A (Euro) | Eigenanteil Heim B (Euro) |
2. Jahr | 2.760 | 1.740 |
3. Jahr | 2.300 | 1.480 |
4. Jahr | 1.740 | 1.150 |
(Quelle: Pflegelotse.de)
Fazit: Die monatliche Belastung sinkt bei Heim A ab dem vierten Jahr um 460 Euro, in Heim B sind es 750 Euro.
Die vorangegangenen Ausführungen machen deutlich: Pflege im Heim ist teuer. Mehr als 2.500 Euro pro Monat an Eigenanteil fallen häufig an – wie lässt sich das finanzieren?
Zu bedenken ist, dass die Pflege im Heim eine Vollversorgung ist. Das heißt, bei Alleinstehenden fallen keine Mietkosten mehr an und keine Kosten für den täglichen Lebensbedarf. Diese sonst üblichen monatlichen Ausgaben können Sie nahezu in vollem Umfang – ein wenig Taschengeld im Monat wollen Sie sich sicherlich zugestehen – für die Finanzierung des Pflegeheims einbringen. Zur Finanzierung können Sie auf
zurückgreifen. Anders sieht das aus, wenn Sie noch einen Partner haben, der noch in der gemeinsamen Wohnung bleibt und auf die Rente angewiesen ist. Allerdings können auch viele Alleinstehende die hohen Eigenanteile nicht bezahlen.
Wenn Sie die Kosten für Ihre Pflege nicht selbst aufbringen können, kommt der Sozialhilfeträger auf Antrag mit der Hilfe zur Pflege dafür auf. Das betrifft bereits ein Drittel der Pflegeheimbewohner. Voraussetzung ist allerdings, dass auch Ihr gegebenenfalls vorhandenes Vermögen, bis zu einer Grenze von 5.000 Euro bei Alleinstehenden und 10.000 Euro bei Verheirateten, aufgebraucht ist.
Der Sozialhilfeträger prüft außerdem, ob nicht Ihre Kinder zum Unterhalt (sogenannter Elternunterhalt) verpflichtet sind. Hier sind die Regelungen aber großzügiger geworden als in der Vergangenheit. Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen Entlastungsgesetz: Kinder sind nur noch dann zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet, wenn sie über mehr als 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen verfügen. Eventuell vorhandenes Vermögen der Kinder spielt keine Rolle. Zugrunde gelegt wird das Einkommen des Kindes – nicht des Ehepartners und die Einkommen werden auch nicht zusammengezählt. Gibt es mehrere Kinder, ist ausschlaggebend, ob sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Der Unterhalt wird dann anteilsmäßig unter den Geschwistern aufgeteilt, wenn sie alle über der Verdienstgrenze liegen.
Wenn Sie für den Pflegefall vorsorgen möchten, können Sie auch eine Versicherung abschließen. Das sollte dann aber frühzeitig geschehen – also im besten Fall, wenn Sie noch unter 50 Jahre alt sind. Denn mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge erheblich an.
Pflegetagegeldpolicen sind die populärste Form der Pflegezusatzversicherung, weil Sie das im Pflegefall ausgezahlte Geld flexibel einsetzen können. Gezahlt wird ein fester Tagessatz, über den Sie als Versicherungsnehmer frei verfügen können. Sie können das Geld für die Begleichung der Heimkosten einsetzen, aber auch für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen.
Es gibt verschiedene Tarifvarianten. So wird bei Abschluss der Police ein maximaler Tagessatz vereinbart, der in der Regel erst in Pflegegrad fünf ausgezahlt wird. In den niedrigeren Pflegegraden ist die Leistung geringer und berechnet sich prozentual aus dem Maximalbetrag. Hier variieren die Angebote sehr. Manche Versicherer leisten auch denselben Betrag in nahezu allen Pflegegraden. Nicht zwingend variieren die Leistungen zwischen ambulanter und stationärer Pflege, also der Pflege zu Hause und der Pflege im Heim.
Daneben gibt es Tarife, die es erlauben, in allen Pflegegraden einen Tagessatz individuell zu wählen. Ebenso gibt es Tarife, bei denen man mit geringem Beitrag und geringer Leistung einsteigt, beides sich aber im Laufe der Versicherungsjahre steigert.