Auf einen Blick
  • Die meisten Menschen wollen trotz Pflegebedürftigkeit in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Dass dies oft nicht gelingt, liegt meist an mangelnder Vorbereitung. Lesen Sie, worüber sich Senioren frühzeitig gedanken machen sollten.

  • Neben Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst können Pflegebedürftige auch auf weitere Unterstützung setzen - von Tages- und Nachtpflege bis zu Betreuungskräften meist aus Osteuropa, die mit in die Wohnung einziehen. 

  • Eine Pflege zu Hause ist in allen Pflegegraden möglich. Erfahren Sie, welche finanziellen Mittel die Pflegekasse zur Verfügung stellt.
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Auch wenn Pflege nötig wird, wollen die wenigsten Menschen in ein Heim umziehen. Die meisten wollen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und weiterhin zu Hause wohnen. Tatsächlich gibt es inzwischen viele Möglichkeiten, eine Pflege zu Hause zu organisieren. Es gibt zahlreiche Zuschüsse aus der Pflegekasse und auch durch die Beschäftigung von Haushaltshilfen, die oft aus Osteuropa stammen, ist es einfacher geworden, eine Pflege im eigenen Zuhause umzusetzen.

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, wie sich die Pflege zu Hause organisieren lässt, welche Kosten auf Sie zukommen und welche die wichtigsten Zuschüsse sind, die Sie nutzen können.

 

Voraussetzungen für die Pflege zu Hause

Eine Pflege zu Hause ist theoretisch immer möglich – auch wenn man alleinstehend ist – und zwar in allen Pflegegraden. Ob es auch praktisch funktioniert, hängt von der Organisation ab. Das sind Voraussetzungen für eine Pflege zu Hause:

  • Sie sind nicht fortgeschritten demenzkrank und Sie benötigen vor allem körperliche Unterstützung.
  • Sie können auf ein soziales Netzwerk aus Angehörigen und/oder Freunden zurückgreifen, die bei der Organisation der Pflege helfen und auch Geselligkeit garantieren.
  • Sie können noch gut längere Zeit alleine zu Hause verbringen, vor allem nachts.
  • Die Wohnung ist weitgehend barrierefrei beziehungsweise lässt sich umgestalten.
  • Es gibt Personen in der Nähe, die schnell zu Hilfe kommen können.
  • Sie sind bereit, Hilfe anzunehmen und verschiedene Helfer in ihren vier Wänden zuzulassen.

Im Krankheitsfalle werden die Kosten für eine Haushaltshilfe auch oft von den Krankenkassen übernommen. Was Sie dazu wissen müssen und wie der Antrag funktioniert, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns. 

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Vorbereitung und Organisation

Ist man erst mal pflegebedürftig, fehlt meist die Zeit, die Pflege zu Hause zu organisieren. Die schnelle Lösung heißt dann oft: Umzug in ein Pflegeheim. Die drei Hauptgründe für den Umzug in ein Pflegeheim sind: 

  • ein fehlendes soziales Netzwerk, das hilft, eine Pflege zu Hause zu organisieren und umzusetzen
  • eine schwere Demenzerkrankung, die eine 24-Stunden-Betreuung erfordert
  • eine Entlassung aus dem Krankenhaus, wobei der Patient – manchmal auch nur vorübergehend – in einem pflegebedürftigen Zustand ist und sich nicht zu Hause selbst versorgen kann.

Gute Vorbereitung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich die Pflege zu Hause auch im Notfall realisieren lässt. Bei einer Pflege sind zwei Aspekte zu beachten: Die körperliche Pflege muss organisiert und der Haushalt weiter versorgt werden. Es schadet sicher nicht, frühzeitig abzuklären, ob es Familie, Nachbarn, Freunde gibt, die einen unterstützen würden. Vielleicht gibt es auch ganz praktische Hilfe in der Umgebung, die eine Pflege zu Hause vereinfachen – wie etwa ein Angebot zu „Essen auf Rädern“.

Biallo-Lesetipp: Rente & Steuern – welche Renten sind steuerfrei?

Renten gehören zum steuerpflichtigen Einkommen. Dank einiger Freibeträge müssen Renten jedoch in vielen Fällen noch nicht voll versteuert werden.  Wie die unterschiedlichen Renteneinkünfte besteuert werden und wann Renten steuerfrei sind, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns. Für ihre  Steuererklärung müssen Rentner die  Anlage R ausfüllen. Für Rentner, die eine  Auslandsrente beziehen, gelten wiederum gesonderte Steuerregelungen.
 

Bereiche der Pflege zu Hause

Körperliche Pflege

Die körperliche Pflege übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst, der gegebenenfalls auch mehrmals am Tag kommt. Finanzielle Unterstützung dafür leistet die Pflegekasse. Wenn es Angehörige gibt, die sich eigentlich kümmern wollen, tagsüber aber arbeiten gehen müssen, gibt es die Möglichkeit einer Tagespflege in einer Tagespflegeeinrichtung: Hier wird der Pflegebedürftige morgens abgeholt, verbringt den Tag in einer Gruppe in einer Einrichtung, wird dort rundum versorgt, erhält Mahlzeiten, kann sich auch für Ruhezeiten zurückziehen und wird gegen Nachmittag wieder nachhause gebracht. Eine Tagespflege ist teilweise auch am Wochenende möglich. Die Pflegekasse bietet auch andere Betreuungsmöglichkeiten an, damit pflegende Angehörige entlastet sind – wie etwa die Verhinderungspflege.

Betreuung und Haushalt

Neben der körperlichen Pflege benötigt der Pflegebedürftige Mahlzeiten, der Haushalt ist zu führen, der Einkauf ist zu erledigen, Wäsche zu machen und er benötigt natürlich auch Geselligkeit. Um all dies zu gewährleisten, muss man in der Regel auf eine Vielzahl von Angeboten zurückgreifen:

  • Essen: In den meisten Kommunen gibt es das Angebot „Essen auf Rädern“ – ein sozialer Dienst bringt Mahlzeiten nach Hause.
  • Betreuungsdienste: Wohlfahrtsverbände oder Nachbarschaftshilfen bieten häufig ehrenamtliche Besuchsdienste an. Ein Besucher kommt regelmäßig für Spaziergänge oder einfach zur Geselligkeit.
  • Haushaltsnahe DienstleistungenEine Putzhilfe kann sich um den Haushalt kümmern, gegebenenfalls auch einkaufen. Ausgaben hierfür gelten als Betreuungs- und Entlastungsleistungen und lassen sich zum Teil über die Pflegekasse abrechnen.

 

Pflege und Wohnung

Nicht zuletzt sollte man klären, ob sich die Wohnung barrierefrei und pflegegerecht umbauen lässt. Dabei ist fachmännische Beratung gefragt. Es gibt viele Möglichkeiten, eine Wohnung mit einfachen Mitteln barrierefrei zu gestalten oder altersgerecht umzubauen.

Wichtig zu wissen: Man muss nicht Wohnungseigentümer sein, um die Räumlichkeiten barrierefrei umzubauen. Auch in Mietobjekten ist so etwas möglich, man muss sich nur mit dem Vermieter absprechen. Möglicherweise müssen bei Auszug Umbauten rückgängig gemacht werden. Vielleicht schätzt der Vermieter es aber auch, wenn er auf diesem Wege zu einer barrierefreien Wohnung gelangt.

  • Biallo-Tipp: Viele Hilfsmittel wie eine Toilettensitzerhöhung oder einen Badewannenlifter bezahlt die Krankenkasse. Diese Hilfsmittel verschreibt der behandelnde Arzt.

Wohnungsanpassung

Welche Umbaumaßnahmen möglich und nötig sind, erfährt man bei speziellen Wohnberatungsstellen. Sie sind entweder kommunal geführt und die Gemeinde ist der Ansprechpartner. Viele sind aber auch den Wohlfahrtsverbänden zugeordnet. Die Experten haben oft einen anderen, objektiven Blick auf die Wohnung und haben Tipps und Ideen, wie man sie umgestalten könnte. Auch Finanzierungsfragen kann man hier klären. In der Regel müssen Türschwellen beseitigt werden, im Bad sind Haltegriffe anzubringen oder ein Badewannenlift ist nötig, im Schlafzimmer eine Betterhöhung, vielleicht auch ein Pflegebett, ein Telefon mit Hörverstärker und großen Tasten, Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollladenbetätigung. Rund 90 Prozent der nötigen Wohnungsänderungen lassen sich mit technischen Hilfsmitteln bewältigen. Nicht immer sind Umbauten wie eine Türverbreiterung oder eine komplette Baderneuerung nötig.

  • Biallo-Tipp: Eine Liste der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung mit Beratungsstellen, die zur Wohnraumanpassung beraten, finden Sie unter www.wohnungsanpassung-bag.de.
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Beratung und Unterstützung

Um eine Pflege zu Hause zu organisieren, benötigt man umfangreiche Beratung. Hilfreich zur Seite stehen können:

  • Pflegestützpunkte: Diese zentralen Anlaufstellen für Fragen und Beratung rund um das Thema Pflege gibt es inzwischen in den meisten Bundesländern. Man findet sie zum Beispiel auf der Homepage www.zqp.de.
  • Pflegeberater: Sie sind über die Pflegekasse zu finden und beraten zu Angeboten, Organisation und Finanzierung.
  • Kommunen: Die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann gebündelt Information über Angebote vor Ort geben.
  • Sozialstationen: In vielen Städten und Gemeinden gibt es soziale Anlaufstellen, die alle Angebote im Quartier bündeln.
 

24-Stunden-Pflege zu Hause

Eine 24-Stunden-Pflege wird zu Hause nur sehr schwer umsetzbar sein, denn Pflege bedeutet, dass rund um die Uhr eine ausgebildete Pflegekraft anwesend ist. Oftmals reicht aber eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung zu Hause aus. Gerade Demenzkranke sind oft darauf angewiesen. Dies zu Hause umzusetzen, ist eine sehr große Herausforderung und erfordert den Einsatz mehrerer Pflege- beziehungsweise Betreuungspersonen. Das lässt sich nicht einfach durch eine Haushaltshilfe bewältigen, die zu Hause einzieht. Denn auch hier gelten Arbeitszeitgesetze – keiner darf rund um die Uhr arbeiten beziehungsweise muss rund um die Uhr verfügbar sein. Ist eine 24-Stunden-Betreuung notwendig, dann kann dies nur in Schichtarbeit mit mehreren Helfern umgesetzt werden. Denn die gesetzlich festgeschriebenen maximale Arbeitszeiten von acht Stunden pro Tag – unter Einhaltung von Ruhezeiten und freien Sonntagen – ist einzuhalten.

Ergänzung durch die Tagespflege

Angehörige müssen nicht aufgeben, wenn sie eine 24-Stunden-Pflege selbst nicht leisten können. Über die Pflegekasse gibt es auch das Angebot der Tages- und Nachtpflege, die die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst und Angehörige ergänzen können. Anspruch auf Tagespflege, die in der Regel in einem Heim stattfindet, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Allerdings muss man wissen, dass es in der Realität kaum Angebote zur Nachtpflege in Heimen gibt. Die Tagespflege hingegen ist durchaus üblich und zählt zu den sogenannten teilstationären Leistungen. Mit dem Angebot können Pflegebedürftige tagsüber auch stundenweise in einem Heim betreut werden, sie werden abgeholt und auch wieder nachhause gebracht.

Den richtigen Pflegemix finden

Eine Pflege zu Hause erfordert ein hohes Maß an Organisation und Flexibilität. Es geht darum, den richtigen Pflegemix für die eigene Situation zusammenzustellen. Die vielen Kombinationsmöglichkeiten der Angebote ermöglichen dies. Oft ist eine Mischung aus Pflege zu Hause und teilstationärer Pflege über das Angebot der Tagespflege eine gute Lösung. Um alle Angebote und Möglichkeiten auszuschöpfen und um niemanden zu überlasten, benötigt man in der Regel mehrere Personen, die die Hilfen organisieren. Es gibt viel Bürokratie zu erledigen, Anträge auszufüllen, teilweise muss man in Vorkasse treten und Ausgaben hinterher abrechnen.

Biallo-Tipp:

Ein  Platz in einem Pflegeheim ist meist die teuerste Art der Pflege. Trotzdem kann es viele gute Gründe für den Umzug ins Heim geben. Alles rund um die Kosten, Zuzahlung der Pflegekasse, Eigenanteil und Tipps für die Suche nach einem Platz im richtigen Pflegeheim erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns. 
        
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Möglichkeiten und Leistungen der Pflege zu Hause

Wie viel kostet die Pflege zu Hause? Diese Frage wird oft gestellt und leider lässt sie sich nicht eindeutig beantworten. Denn die Kosten sind immer davon abhängig, wie viel an Pflege notwendig ist und wie viel an Hilfe einzukaufen ist. Eine Pflege zu Hause ist je nach Pflegegrad übrigens nicht zwingend günstiger als eine Pflege im Heim.

Ambulanter Pflegedienst

Hauptkostenpunkt bei der Pflege zu Hause ist meist der ambulante Pflegedienst. Überlegen Sie gut, mit welchen Aufgaben Sie einen ambulanten Pflegedienst betrauen wollen. Soll er vor allem die pflegerischen Aufgaben übernehmen, oder auch Betreuungsleistungen und Haushaltshilfen erbringen oder könnten dies auch Angehörige übernehmen?

Nicht jeder ambulante Pflegedienst bietet dieselben Leistungen an. Bevor Sie also einen Pflegedienst beauftragen, stellen Sie sicher, dass die Leistungen, die Sie benötigen, auch abgedeckt sind. Pflegedienste verlangen keine einheitlichen Preise. Die Preise können je nach Bundesland variieren und zusätzlich hat jeder Pflegedienst individuelle Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen getroffen, mit denen der Dienst direkt abrechnet. Es lohnt sich also, im Vorfeld Kostenvoranschläge einzuholen und Preise zu vergleichen mit denen anderer Dienste in der Region.

Pflegebedürftige schließen mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag ab, in dem die Leistungen genannt sind und auch, welchen Eigenanteil der Pflegebedürftige nach den Leistungen durch die Pflegekasse zu leisten hat. Über das Internetoortal des VDEK (Verband der Ersatzkassen e. V.) finden Sie einen ambulanten Pflegedienst inklusive Bewertung in der Nähe Ihres Wohnortes. Fragen Sie auch Bekannte und Freunde, ob Sie bereits Erfahrungen mit einem bewährten ambulanten Pflegedienst in der Nähe gemacht haben. Auch die Pflegekasse kann Tipps geben.

Haushaltshilfen aus Osteuropa

Wer die räumlichen Möglichkeiten hat, kann sich auch überlegen, eine Haushaltshilfe bei sich einziehen zu lassen. Meist kommen sie aus Osteuropa. Diese Art der Hilfe ist inzwischen weit verbreitet und völlig legal möglich, wenn berücksichtigt wird, dass die Betreuungskraft selbst eben nicht 24 Stunden täglich für den Pflegebedürftigen da sein kann. Die Haushaltshilfe sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung haben. Fernsehen, Internet- und Telefonanschluss zur freien Benutzung sind wünschenswert.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Die Haushaltshilfe erledigt in der Regel Einkauf, Kochen, Aufräumen, Putzen und die Wäsche. Sie darf auch pflegerische Alltagshilfen leisten – also alles, was zur sogenannten Grundpflege im Rahmen der deutschen Pflegeversicherung gehört und wofür man keine pflegerische Ausbildung benötigt. Dazu gehören Hilfeleistungen beim An- und Auskleiden, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Baden, Duschen, Essen, Fortbewegen innerhalb und außerhalb der Wohnung, Pflegen von Haar, Haut, Mund, Zähnen und Nägeln, Toilettengang, Trinken, Waschen. Tätigkeiten wie Verbände wechseln oder Spritzen geben sind dagegen nicht erlaubt, das muss ein ambulanter Pflegedienst erledigen. Sie ersetzen also keinen ambulanten Pflegedienst, können ihn aber ergänzen.

  • Wichtig: Eine Haushaltshilfe kann keine 24-Stunden-Betreuung gewährleisten. Arbeitszeiten sind einzuhalten.

Biallo-Tipp

Alles Wichtige rund um die  Unterstützung Pflegebedürftiger durch osteuropäische Betreuungskräfte lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema.
 

Pflegekasse, Eigenanteil: Wer bezahlt die Pflege zu Hause?

Erste Anlaufstelle, wenn es um die Finanzierung einer Pflege zu Hause geht, ist die Pflegekasse. Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad einen Zuschuss zur Pflege. Doch damit lässt sich eine Pflege zu Hause – wie auch im Heim – nicht rundum finanzieren. Betroffene müssen immer auch einen Eigenanteil leisten. 

Es gibt für Ihr Depot keine Alternative zu Aktien?

Auch Anleihen bieten die Möglichkeit, in ausgewählte Unternehmen zu investieren. Diese können im Vergleich mit Aktien durchaus konkurrenzfähig sein. Aber: Die Qualität der Anleihen muss stimmen! Nur so ist ein geringes Ausfallrisiko im Portfolio gewährleistet. Darauf legt auch Solidvest größten Wert. Die Online-Vermögensverwaltung der DJE Kapital AG setzt unter anderem auf die festverzinslichen Wertpapiere. Und diese werden – wie die Aktien auch – vom Research-Team der DJE Kapital AG für die Portfolios ausgewählt. Dafür führen die Kapitalmarktexperten jedes Jahr hunderte Gespräche mit Unternehmensentscheidern, um maßgebliche Informationen in den Selektionsprozess einzubinden und die bestmögliche Anlageentscheidung treffen zu können. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie mit Anleihen Ihr Depot stabilisieren.

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Was zahlt die Pflegekasse?

Voraussetzung, um einen Zuschuss für die Pflege aus der Pflegekasse zu erhalten, ist die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Was sind die Leistungen in Pflegegrad 1?

Betroffene in Pflegegrad 1 erhalten nur den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Der Betrag kann zum Beispiel für die Finanzierung einer hauswirtschaftlichen Hilfe eingesetzt werden. Betroffene können damit ebenfalls – zumindest teilweise – Betreuungsleistungen bezahlen, auch für eine Kurzzeitpflege im Heim, wenn die pflegebedürftige Person nur kurzzeitig eine vollstationäre Pflege benötigt –  zum Beispiel übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch zur Finanzierung einer Tagespflege oder eines ambulanten Pflegedienstes lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen.

  • Biallo-Tipp: Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Auflagen, wie der Entlastungsbetrag eingesetzt werden darf. In der Regel muss die beauftragte Einrichtung beziehungsweise der Dienstleister anerkannt sein. Akzeptiert werden zum Beispiel Unterstützungsleistungen eines Pflegedienstes oder von Wohlfahrtsverbänden. Die Hilfeleistung von privaten Personen kann damit in der Regel nicht entlohnt werden, in einigen Bundesländern ist dies jedoch durchaus erlaubt.

Personen in Pflegegrad 1 erhalten zusätzlich zum Entlastungsbetrag bis zu 40 Euro im Monat für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören Pflegehandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. 

Was sind die Leistungen ab Pflegegrad 2?

Ab Pflegegrad 2 erhalten Betroffene – zusätzlich zum Entlastungsbetrag und zum Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln – auch Zuschüsse für die Pflege. 

Pflegegeld: Bei der Pflege zu Hause kann der Pflegebedürftige das Pflegegeld beanspruchen, wenn er von Angehörigen gepflegt wird. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige ausbezahlt und kann frei darüber verfügen.

Pflegesachleistung: Erbringt die Pflege ein ambulanter Pflegedienst, dann stehen dem Betroffenen Pflegesachleistungen zu. Auch eine Kombination aus beiden Zuschüssen – Pflegegeld und Pflegesachleistungen – ist möglich. Sie werden dann miteinander verrechnet. Die Summe für Pflegesachleistungen erhält der Betroffene nicht ausbezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Teilstationäre Pflege: Pflegebedürftige, die ihren Lebensmittelpunkt zu Hause behalten, jedoch tageweise eine teilstationäre Tagespflege in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen, erhalten zusätzlich zum Pflegegeld und/oder den Pflegesachleistungen Zuschüsse.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben außerdem ab Pflegegrad 2 Anspruch auf einen Zuschuss zu einem Kurzzeitpflegeaufenthalt, meist in einem Pflegeheim –  maximal für acht Wochen im Jahr. Dies kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage kommen. Für die Kurzzeitpflege stehen 1.774 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Ist die übliche Pflegeperson verhindert, etwa durch Urlaub oder Krankheit, kommt Verhinderungspflege für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr in Frage, dafür stehen 1.612 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden.

Übersicht: Leistungen der Pflegekasse (monatlich)

Pflegegrad

Pflegegeld in Euro

Pflegesachleistung in Euro

Tages- oder Nachtpflege in Euro

1

-

-

-

2

316

724

689

3

545

1.363

1.298

4

728

1.693

1.612

5

901

2.095

1.995

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden, in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu – sowie ein Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln in Höhe von 40 Euro im Monat.

Quelle: Biallo.de; Bundesgesundheitsministerium; Stand: Februar 2022.

Rechenbeispiele zu den Leitsungen der Pflegekasse

Rechenbeispiel I: Wer zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird, erhält 724 Euro an Pflegesachleistung in Pflegegrad 2. Zusätzlich gibt es 689 Euro für die Tagespflege. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 125 Euro. So kommt ein Pflegebedürftiger im Monat auf 1.538 Euro, die er regelmäßig in die Pflegeversorgung investieren kann.

Rechenbeispiel II: Ab Pflegegrad 2 stehen maximal 1.612 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieser Betrag kann zusätzlich um 806 Euro aus dem noch nicht verbrauchten Budget für die Kurzzeitpflege aufgestockt werden. So können in Summe bis zu 2.418 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Allerdings gibt es den Zuschuss nur, wenn die Pflegevertretung mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert ist oder mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt. Während der Verhinderungspflege wird weiter das Pflegegeld bezahlt.
Umgekehrt gilt: Falls die Mittel der Verhinderungspflege nicht verbraucht sind, können diese auch für die Kurzzeitpflege genutzt werden, so dass dann maximal 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen (1.774 Euro aus dem Budget für die Kurzzeitpflege plus 1.612 Euro für die Verhinderungspflege).

Gut zu wissen: Bei  hohen Pflegeheim-Kosten für Pflegebedüftige springen die Sozialämter mit der "Hilfe zur Pflege" ein, um einen teuren Heimplatz zu bezahlen. Kinder pflegebedürftiger Eltern werden in der Regel nicht zur Kasse gebeten. Für sie gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro beim Jahresbruttoeinkommen.

Zuschüsse zum Wohnungsumbau

Für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten Versicherte bereits ab Pflegegrad 1 maximal 4.000 Euro pro Maßnahme. Damit können Umbaumaßnahmen in der Wohnung finanziert werden, wenn dadurch die Pflege erst ermöglicht, die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit des Versicherten gefördert wird. Beispielsweise kann eine ebenerdige Dusche eingebaut werden.

Hinweis

Dieser Ratgeber bezieht sich auf die Organisation einer häuslichen Pflege in gewohnten Zeiten. Die besonderen Bedingungen, die die Corona-Pandemie  derzeit mit sich bringt, werden unter der Annahme, dass die aktuelle Situation nicht von Dauer ist, hier nicht explizit berücksichtigt. Lesen Sie zu Pflegebedingungen in Pandemiezeiten die  Hinweise der Verbraucherzentrale.


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Über die Autorin Annette Jäger
während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.
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