Auf einen Blick
  • Die meisten Menschen wollen trotz Pflegebedürftigkeit in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Dass dies oft nicht gelingt, liegt meist an mangelnder Vorbereitung. Lesen Sie, worüber sich Senioren frühzeitig Gedanken machen sollten.

  • Neben Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst können Pflegebedürftige auch auf weitere Unterstützung setzen – von Tages- und Nachtpflege bis zu Betreuungskräften, die meist aus Osteuropa kommen und in die Wohnung mit einziehen. 

  • Eine Pflege zu Hause ist in allen Pflegegraden möglich. Erfahren Sie, welche finanziellen Mittel die Pflegekasse zur Verfügung stellt.
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Auch wenn Pflege nötig wird, wollen die wenigsten Menschen in ein Heim umziehen. Die meisten wollen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und weiterhin zu Hause wohnen. Tatsächlich gibt es inzwischen viele Möglichkeiten, eine Pflege zu Hause zu organisieren. Es gibt zahlreiche Zuschüsse aus der Pflegekasse und auch durch die Beschäftigung von Haushaltshilfen, die oft aus Osteuropa stammen, ist es einfacher geworden, eine Pflege im eigenen Zuhause umzusetzen.

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, wie sich die Pflege zu Hause organisieren lässt, welche Kosten auf Sie zukommen und welche die wichtigsten Zuschüsse sind, die Sie nutzen können.

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Pflege zu Hause: Möglichkeiten, Voraussetzung und Organisation

Eine Pflege zu Hause ist theoretisch immer möglich – auch wenn Sie alleinstehend sind – und zwar in allen Pflegegraden. Ob es auch praktisch funktioniert, hängt von der Organisation ab.

Voraussetzungen für eine Pflege zu Hause

Das sind die Voraussetzungen, damit eine Pflege zu Hause überhaupt möglich ist:

  • Sie sind nicht in einem fortgeschritten Stadium an Demenz erkrankt und benötigen vor allem körperliche Unterstützung.
  • Sie können auf ein soziales Netzwerk aus Angehörigen und/oder Freunden zurückgreifen, die bei der Organisation der Pflege helfen und auch Geselligkeit garantieren.
  • Sie können noch gut längere Zeit alleine zu Hause verbringen, vor allem nachts.
  • Die Wohnung ist weitgehend barrierefrei beziehungsweise lässt sich umgestalten.
  • Es gibt Personen in der Nähe, die schnell zu Hilfe kommen können.
  • Sie sind bereit, Hilfe anzunehmen und verschiedene Helfer in ihren vier Wänden zuzulassen.

Im Krankheitsfall werden die Kosten für eine Haushaltshilfe auch oft von den Krankenkassen übernommen. Was Sie dazu wissen müssen und wie der Antrag funktioniert, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns. 

Biallo-Lesetipp:

Eine Pflegebedürftigkeit tritt oft plötzlich ein. In unserem Ratgeber zur  häuslichen Pflege erfahren Sie, mit welcher kurzfristigen Unterstützung Sie rechnen können.

Pflege zu Hause organisieren und planen

Sind Sie erst mal pflegebedürftig, fehlt meist die Zeit, die Pflege zu Hause zu organisieren. Die schnelle Lösung heißt dann oft: Umzug in ein Pflegeheim. Die drei Hauptgründe für den Umzug in ein Pflegeheim sind: 

  • ein fehlendes soziales Netzwerk, das hilft, eine Pflege zu Hause zu organisieren und umzusetzen
  • eine schwere Demenzerkrankung, die eine 24-Stunden-Betreuung erfordert
  • eine Entlassung aus dem Krankenhaus, wobei der Patient – manchmal auch nur vorübergehend – in einem pflegebedürftigen Zustand ist und sich nicht zu Hause selbst versorgen kann.

Gute Vorbereitung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich die Pflege zu Hause auch im Notfall realisieren lässt. 

Biallo-Tipp: Rente & Steuern – welche Renten sind steuerfrei?

Renten gehören zum steuerpflichtigen Einkommen. Dank einiger Freibeträge müssen Renten jedoch in vielen Fällen noch nicht voll versteuert werden.  Wie die unterschiedlichen Renteneinkünfte besteuert werden und wann Renten steuerfrei sind, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns. Für ihre  Steuererklärung müssen Rentner die  Anlage R ausfüllen. Für Rentner, die eine  Auslandsrente beziehen, gelten wiederum gesonderte Steuerregelungen.

Pflege zu Hause Möglichkeiten: Wohnung barrierefrei umbauen

Nicht zuletzt gilt es zu klären, ob sich die Wohnung barrierefrei und pflegegerecht umbauen lässt. Dabei ist fachmännische Beratung gefragt. Es gibt viele Möglichkeiten, eine Wohnung mit einfachen Mitteln barrierefrei zu gestalten oder altersgerecht umzubauen.

Wichtig zu wissen: Sie müssen nicht Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümerin sein, um die Räumlichkeiten barrierefrei umzubauen. Auch in Mietobjekten ist so etwas möglich, eine Absprache mit dem Vermieter. Möglicherweise müssen eines Tages bei Auszug Umbauten rückgängig gemacht werden. Vielleicht schätzt der Vermieter es aber auch, wenn er auf diesem Wege zu einer barrierefreien Wohnung gelangt.

  • Biallo-Tipp: Viele Hilfsmittel wie eine Toilettensitzerhöhung oder einen Badewannenlifter bezahlt die Krankenkasse. Diese Hilfsmittel verschreibt der behandelnde Arzt.

Wohnungsberatungsstellen beraten dazu, welche Umbaumaßnahmen möglich und nötig sind. Die Experten haben einen anderen, objektiven Blick auf die Wohnung und haben Tipps und Ideen, wie sie sich altersgerecht umgestalten lässt. Auch Finanzierungsfragen lassen sich klären. In der Regel müssen Türschwellen beseitigt werden, im Bad sind Haltegriffe anzubringen oder ein Badewannenlift ist nötig, im Schlafzimmer eine Betterhöhung, vielleicht auch ein Pflegebett, ein Telefon mit Hörverstärker und großen Tasten, Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollladenbetätigung. Rund 90 Prozent der nötigen Wohnungsänderungen lassen sich mit technischen Hilfsmitteln bewältigen. Nicht immer sind Umbauten wie eine Türverbreiterung oder eine komplette Baderneuerung nötig.

  • Biallo-Tipp: Eine Liste der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung mit Beratungsstellen, die zur Wohnraumanpassung beraten, finden Sie unter www.wohnungsanpassung-bag.de.

Pflege zu Hause: Beratung und Unterstützung

Um eine Pflege zu Hause zu organisieren, ist umfangreiche Beratung nötig. Das sind die wichtigsten Anlaufstellen:

  • Pflegestützpunkte: Diese zentralen Anlaufstellen für Fragen und Beratung rund um das Thema Pflege gibt es inzwischen in den meisten Bundesländern. Einen Link zur Stiftung ZQP – Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) – mit einer Datenbank zur Suche eines Stützpunktes in der Nähe, finden Sie am Ende des Textes.
  • Pflegeberater: Sie sind über die Pflegekasse zu finden und beraten individuell zu Angeboten, Organisation und Finanzierung.
  • Kommunen: Die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann gebündelt Information über Angebote vor Ort geben.
  • Sozialstationen: In vielen Städten und Gemeinden gibt es soziale Anlaufstellen, die alle Angebote im Quartier bündeln.

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Pflege zu Hause Leistungen: Was ist zu tun?

Bei einer Pflege sind zwei Aspekte zu beachten: Die körperliche Pflege muss organisiert und der Haushalt weiter versorgt werden. Es schadet sicher nicht, frühzeitig abzuklären, ob es Familie, Nachbarn, Freunde gibt, die einen unterstützen würden. Vielleicht gibt es auch ganz praktische Hilfe in der Umgebung, die eine Pflege zu Hause vereinfachen – wie etwa ein Angebot zu „Essen auf Rädern“.

Körperliche Pflege

Die körperliche Pflege übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst, der gegebenenfalls auch mehrmals am Tag kommt. Finanzielle Unterstützung dafür leistet die Pflegekasse. Wenn es Angehörige gibt, die sich eigentlich kümmern wollen, tagsüber aber arbeiten gehen müssen, gibt es die Möglichkeit einer Tagespflege in einer Tagespflegeeinrichtung: Hier wird der Pflegebedürftige morgens abgeholt, verbringt den Tag in einer Gruppe in einer Einrichtung, wird dort rundum versorgt, erhält Mahlzeiten, kann sich auch für Ruhezeiten zurückziehen und wird gegen Nachmittag wieder nachhause gebracht. Eine Tagespflege ist teilweise auch am Wochenende möglich. Die Pflegekasse bietet auch andere Betreuungsmöglichkeiten an, damit pflegende Angehörige entlastet sind – wie die Verhinderungspflege.

Betreuung und Haushalt

Neben der körperlichen Pflege benötigt ein pflegebedürftiger Mensch Mahlzeiten, der Haushalt ist zu führen, der Einkauf ist zu erledigen, die Wäsche ist zu machen auch soziale Kontakte und Geselligkeit sind wichtig. Um all dies zu gewährleisten, müssen Angehörige – meist sind Sie es, die eine Pflege organisieren – auf eine Vielzahl von Dienstleistungsangeboten zurückgreifen:

  • Essen: In den meisten Kommunen gibt es das Angebot „Essen auf Rädern“ – ein sozialer Dienst bringt Mahlzeiten nach Hause.
  • Betreuungsdienste: Wohlfahrtsverbände oder Nachbarschaftshilfen bieten häufig ehrenamtliche Besuchsdienste an. Ein Besucher kommt regelmäßig für Spaziergänge oder einfach zur Geselligkeit.
  • Haushaltsnahe DienstleistungenEine Haushaltshilfe kümmert sich um den Haushalt, gegebenenfalls geht sie auch einkaufen. Ausgaben hierfür gelten als Betreuungs- und Entlastungsleistungen und lassen sich zum Teil über die Pflegekasse abrechnen.

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24 Stunden Pflege zu Hause

Eine 24-Stunden Pflege zu Hause wird nur sehr schwer umsetzbar sein, denn das bedeutet, dass rund um die Uhr eine ausgebildete Pflegekraft verfügbar ist. Oftmals reicht aber eine intensive Betreuung aus. Gerade Demenzkranke sind oft darauf angewiesen. Dies zu Hause umzusetzen, ist eine große Herausforderung und erfordert den Einsatz mehrerer Helfer oder Helferinnen. Eine Haushaltshilfe, die zu Hause einzieht, wird das nicht alleine bewältigen können. Denn auch hier gelten Arbeitszeitgesetze – keiner darf rund um die Uhr arbeiten oder muss rund um die Uhr verfügbar sein. Ist eine 24-Stunden-Betreuung notwendig, dann kann dies nur in Schichtarbeit mit mehreren Helfern umgesetzt werden. Die gesetzlich festgeschriebene maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag – unter Einhaltung von Ruhezeiten und freien Sonntagen – ist einzuhalten. Ist eine 24-Stunden-Betreuung notwendig, kann dies nur in Schichtarbeit mit mehreren Helfern umgesetzt werden.

  • Biallo-Tipp: Irgendwann können Pflegebedürftige oder Demenzkranke nicht mehr allein leben. Ein Umzug ins klassische Pflegeheim ist aber nicht zwingend. Es gibt Alternativen – ambulant und stationär.Stattdessen setzen sich ambulant betreute Wohngruppen, auch Demenz-WGs genannt, aber auch sogenannte stationäre Hausgemeinschaften als Wohnmöglichkeiten immer mehr durch.

Ergänzung durch die Tagespflege

Angehörige müssen nicht aufgeben, wenn sie eine 24-Stunden-Betreuung selbst nicht leisten können. Über die Pflegekasse gibt es auch das Angebot der Tages- und Nachtpflege, die die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst und Angehörige ergänzen kann. Anspruch auf Tagespflege, die in speziellen Einrichtungen, oft räumlich angegliedert an ein Heim, erfolgt, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Allerdings müssen Sie wissen, dass es in der Realität kaum Angebote zur Nachtpflege in Heimen gibt. Die Tagespflege hingegen ist durchaus üblich und zählt zu den sogenannten teilstationären Leistungen. Mit dem Angebot können Pflegebedürftige tagsüber auch stundenweise in einem Heim betreut werden, sie werden abgeholt und auch wieder nachhause gebracht.

Den richtigen Pflegemix finden

Eine Pflege zu Hause erfordert ein hohes Maß an Organisation und Flexibilität. Es geht darum, den richtigen Pflegemix für die eigene Situation zusammenzustellen. Die vielen Kombinationsmöglichkeiten der Angebote ermöglichen dies. Oft ist eine Mischung aus Pflege zu Hause und teilstationärer Pflege über das Angebot der Tagespflege eine gute Lösung. Um alle Angebote und Möglichkeiten auszuschöpfen und um niemanden zu überlasten, sind in der Regel mehrere Helfer mötig, die die Pflege organisieren. Neben der eigentlichen Versorgung der Pflegebedürftigen gibt es viel Bürokratie zu erledigen, Anträge sind auszufüllen, Ausgaben hinterher abzurechnen.

  • Biallo-Tipp: Rente zu klein, Umbaukosten zu groß, Pflegekosten zu hoch – vielen Senioren fehlt oft das nötige Geld, notwendige Modernisierungen vorzunehmen. Die Verrentung des Eigenheims kann helfen, gebundenes Vermögen flüssig zu machen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Immobilienverrentung.
 

Pflege zu Hause: Kosten

Wie viel kostet die Pflege zu Hause? Diese Frage wird oft gestellt und leider lässt sie sich nicht eindeutig beantworten. Denn die Kosten sind immer davon abhängig, wie viel an Pflege notwendig ist und wie viel an Hilfe einzukaufen ist.

Ambulante Pflege

Es muss einem klar sein, dass die Pflege zu Hause gerade in hohen Pflegegraden nicht zwangsläufig günstiger ist, als die Pflege im Heim. Auf Anfrage antwortet der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) zu den Kosten Folgendes: „Ein Kostenvergleich ‚Pflege zu Hause’ und ‚Pflege im Heim‘ ist aufgrund des individuellen Pflegebedarfs in der ambulanten Pflege nicht möglich. In der ambulanten Pflege kann die Pflege

  • durch eine Pflegeperson sichergestellt werden, dann gibt es das Pflegegeld der Pflegekassen (siehe Tabelle unten)

  • durch eine Pflegeperson und einen Pflegedienst, dann gibt es Kombileistungen

  • durch einen Pflegedienst, dann geht es über das Sachleistungsprinzip – Kosten, die nicht über die Sachleistungsbeträge abgedeckt sind, muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

Zudem ist bei allen drei Möglichkeiten der Pflegegrad entscheidend, denn je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Pflegebedarf.“

Bei der individuellen Kostenschätzung muss man beachten, dass Ausgaben für Miete oder Wohnkosten, für Haushalt, Lebensmittel, Kleidung, Versicherungen etc. bestehen bleiben. Obendrein kommen Kosten für die Pflege hinzu, allen voran für den ambulanten Pflegedienst.

Kosten Ambulanter Pflegedienst

Der größte Kostenfaktor bei der Pflege zu Hause ist meist der ambulante Pflegedienst. Überlegen Sie gut, mit welchen Aufgaben Sie einen ambulanten Pflegedienst betrauen wollen. Soll er vor allem die pflegerischen Aufgaben übernehmen, oder auch Betreuungsleistungen und Haushaltshilfen erbringen oder könnten dies auch Angehörige übernehmen?

Nicht jeder ambulante Pflegedienst bietet dieselben Leistungen an. Bevor Sie also einen Pflegedienst beauftragen, stellen Sie sicher, dass die Leistungen, die Sie benötigen, auch abgedeckt sind. Pflegedienste verlangen keine einheitlichen Preise. Die Preise können je nach Bundesland variieren und zusätzlich hat jeder Pflegedienst individuelle Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen getroffen, mit denen der Dienst direkt abrechnet. Es lohnt sich also, im Vorfeld Kostenvoranschläge einzuholen und Preise zu vergleichen mit denen anderer Dienste in der Region.

Pflegebedürftige schließen mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag ab, in dem die Leistungen genannt sind und auch, welchen Eigenanteil der Pflegebedürftige zu leisten hat. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bietet über den Pflegelotsen eine Datenbank zur Suche nach ambulanten Pflegediensten in der Nähe Ihres Wohnortes an, inklusive einer Bewertung. Den Link finden Sie am Ende des Textes. Fragen Sie auch Bekannte und Freunde, ob Sie bereits Erfahrungen mit einem bewährten ambulanten Pflegedienst in der Nähe gemacht haben. Auch die Pflegekasse kann Tipps geben.

Rechenbeispiel: Beträgt die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Pflegegrad 3 im Durchschnitt 2.400 Euro im Monat (Annahme), erstattet die Pflegeversicherung 1.363 Euro. Der Rest – 1.037 Euro – muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen. (Quelle: https://www.muenchener-verein.de/ratgeber/pflege/pflegekosten-und-pflegefinanzierung/). Zu beachten ist, dass vermutlich noch andere Hilfeleistungen zu bezahlen sind, eventuell Essen auf Rädern, eine Reinigungskraft, ein Einkaufsdienst, etc.

  • Biallo-Tipp: Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen und vergleichen Sie die Preise mit denen anderer Dienste in Ihrem Umfeld.

Haushaltshilfe Kosten

Wer die räumlichen Möglichkeiten hat, kann sich auch überlegen, eine Haushaltshilfe bei sich einziehen zu lassen. Meist kommen die Helferinnen aus Osteuropa. Diese Art der Hilfe ist inzwischen weit verbreitet und völlig legal möglich, sofern berücksichtigt wird, dass die Betreuungskraft eben nicht 24 Stunden am Tag für den Pflegebedürftigen da sein kann. Die Haushaltshilfe sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung haben. Fernsehen, Internet- und Telefonanschluss zur freien Benutzung sind wünschenswert.

Die Haushaltshilfe erledigt in der Regel  folgende Aufgaben:

  • Einkauf, Kochen, Aufräumen, Putzen und die Wäsche.

  • Sie darf auch pflegerische Alltagshilfen leisten – also alles, was zur sogenannten Grundpflege im Rahmen der deutschen Pflegeversicherung gehört und wofür keine pflegerische Ausbildung nötig ist. Dazu gehören Hilfeleistungen beim An- und Auskleiden, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Baden, Duschen, Essen, Fortbewegen innerhalb und außerhalb der Wohnung, Pflegen von Haar, Haut, Mund, Zähnen und Nägeln, Toilettengang, Trinken, Waschen.

Tätigkeiten wie Verbände wechseln oder Spritzen geben sind dagegen nicht erlaubt, das muss ein ambulanter Pflegedienst erledigen. Die Heleferinnen ersetzen also keinen ambulanten Pflegedienst, können ihn aber ergänzen.

  • Wichtig: Eine Haushaltshilfe kann keine 24 Stunden Pflege zu Hause gewährleisten. Arbeitszeiten sind einzuhalten.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe aus Osteuropa bewegen sich zwischen 2.000 Euro und 3.000 Euro oder sogar mehr bei einer 40-Stunden-Woche. Von der Pflegekasse kann man zur Finanzierung das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige beanspruchen, je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat (Achtung: In Pflegegrad 1 gibt es keinen Zuschuss!). Außerdem können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden: Bis zu 4.000 Euro im Jahr können Sie als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer absetzen. Beachten Sie, dass die Kosten für die Haushaltshilfe zusätzlich zu leisten sind – zum Eigenanteil der ambulanten Pflegeversorgung und zu den allgemeinen Wohn-, Lebens- und Haushaltskosten.

 

Pflege zu Hause & 24 Stunden Pflege zu Hause: Kostenübernahme

Erste Anlaufstelle, wenn es um die Finanzierung einer Pflege zu Hause geht, ist die Pflegekasse. Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad einen Zuschuss zur Pflege. Doch damit lässt sich eine Pflege zu Hause – wie auch im Pflegeheim – nicht rundum finanzieren. Betroffene müssen immer auch einen Eigenanteil leisten. Voraussetzung, um einen Zuschuss für die Pflege aus der Pflegekasse zu erhalten, ist die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Kostenübernahme in Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 erhalten nur den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Der Betrag kann zum Beispiel für die Finanzierung einer hauswirtschaftlichen Hilfe eingesetzt werden. Betroffene können damit auch – zumindest teilweise – Betreuungsleistungen bezahlen. Ebenso kann der Betrag für eine Kurzzeitpflege im Heim eingesetzt werden, wenn die pflegebedürftige Person nur kurzzeitig eine vollstationäre Pflege benötigt –  etwa übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch zur Finanzierung einer Tagespflege oder eines ambulanten Pflegedienstes lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen.

  • Biallo-Tipp: Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Auflagen, wie der Entlastungsbetrag eingesetzt werden darf. In der Regel muss die beauftragte Einrichtung beziehungsweise der Dienstleister anerkannt sein. Akzeptiert werden zum Beispiel Unterstützungsleistungen eines Pflegedienstes oder von Wohlfahrtsverbänden. Die Hilfeleistung von privaten Personen kann damit in der Regel nicht entlohnt werden, in einigen Bundesländern ist dies jedoch durchaus erlaubt.

Personen in Pflegegrad 1 erhalten zusätzlich zum Entlastungsbetrag bis zu 40 Euro im Monat für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören Pflegehandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. 

Kostenübernahme ab Pflegegrad 2: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege & Co.

Ab Pflegegrad 2 erhalten Betroffene – zusätzlich zum Entlastungsbetrag und zum Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln – auch Zuschüsse für die Pflege.

Pflegegeld

Bei der Pflege zu Hause kann der Pflegebedürftige das Pflegegeld beanspruchen, wenn er von Angehörigen gepflegt wird. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige ausbezahlt und kann frei darüber verfügen.

Pflegesachleistung

Erbringt die Pflege ein ambulanter Pflegedienst, dann stehen dem Betroffenen Pflegesachleistungen zu. Auch eine Kombination aus beiden Zuschüssen – Pflegegeld und Pflegesachleistungen – ist möglich. Die Zuschüsse werden dann anteilig gezahlt. Die Summe für Pflegesachleistungen erhält der Betroffene nicht ausbezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Teilstationäre Pflege

Pflegebedürftige, die ihren Lebensmittelpunkt zu Hause behalten, jedoch tageweise eine teilstationäre Tagespflege in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen, erhalten zusätzlich zum Pflegegeld und/oder den Pflegesachleistungen Zuschüsse.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben außerdem ab Pflegegrad 2 Anspruch auf einen Zuschuss zu einem Kurzzeitpflegeaufenthalt, meist in einem Pflegeheim –  maximal für acht Wochen im Jahr. Dies kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage kommen. Für die Kurzzeitpflege stehen 1.774 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Ist die übliche Pflegeperson verhindert, etwa durch Urlaub oder Krankheit, kommt Verhinderungspflege für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr in Frage, dafür stehen 1.612 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden.

  • Biallo-Tipp: Beide Zuschüsse – zur Kurzzeitpflege und zur Verhinderungspflege – können auch kombiniert werden: Nicht in Anspruch genommene Gelder einer dieser Leistungen können verwendet werden, um das Budget der jeweils anderen Leistung aufzustocken. Siehe dazu auch Rechenbeispiel II unten. Eine Pflegeberatungsstelle kann dazu detailliert informieren.

Pflege zu Hause Kostenübernahme: Monatliche Leistungen der Pflegekasse

Die folgende Tabelle zeigt, welche mnonatlichen Leistungen der Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad den Pflegebedürftigen zustehen:

Pflegegrad

Pflegegeld in Euro

Pflegesachleistung in Euro

Tages- oder Nachtpflege in Euro

1

-

-

-

2

316

724

689

3

545

1.363

1.298

4

728

1.693

1.612

5

901

2.095

1.995

Zusätzlich steht Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt werden, in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu – sowie ein Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln in Höhe von 40 Euro im Monat.

Quelle: Biallo.de; Bundesgesundheitsministerium; Stand: Oktober 2023.

Leistungen der Pflegekasse & Rechenbeispiele

Die folgenden beiden Rechnebeispiele verdeutlichen, wie sich die Leistungen der Pflegekasse monatliche auswirken:

Rechenbeispiel I: Wer zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird, erhält 724 Euro an Pflegesachleistung in Pflegegrad 2. Zusätzlich gibt es 689 Euro für die Tagespflege. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 125 Euro. So kommt ein Pflegebedürftiger im Monat auf 1.538 Euro, die er regelmäßig in die Pflegeversorgung investieren kann. Dabei werden Pflegesachleistungen direkt zwischen ambulantem Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.

Rechenbeispiel II: Ab Pflegegrad 2 stehen maximal 1.612 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieser Betrag kann zusätzlich um 806 Euro aus dem noch nicht verbrauchten Budget für die Kurzzeitpflege aufgestockt werden. So können in Summe bis zu 2.418 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Allerdings gibt es den Zuschuss nur, wenn die Pflegevertretung mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert ist oder mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt. Während der Verhinderungspflege wird weiter das Pflegegeld bezahlt.

Umgekehrt gilt: Falls die Mittel der Verhinderungspflege nicht verbraucht sind, können diese auch für die Kurzzeitpflege genutzt werden, so dass dann maximal 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen (1.774 Euro aus dem Budget für die Kurzzeitpflege plus 1.612 Euro für die Verhinderungspflege).

Zuschüsse bei Umbau für Barrierefreiheit

Für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten Versicherte bereits ab Pflegegrad 1 maximal 4.000 Euro pro Maßnahme. Damit können Umbaumaßnahmen zu einer barrierefreien und pflegegerechten Wohnung finanziert werden, wenn dadurch die Pflege erst ermöglicht, die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit des Versicherten gefördert wird. Beispielsweise kann im Bad eine ebenerdige Dusche eingebaut werden.

Quellen

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Über die Autorin Annette Jäger
während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.
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