Für viele Bürger rangiert die jährliche Steuerabrechnung mit dem Finanzamt auf der Liste der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen gleich hinter dem Zahnarzttermin oder einem Elternabend in der Schule. Dabei wird kaum eine andere Tätigkeit so üppig entlohnt, wie das Erstellen der eigenen Steuererklärung.
1.027 Euro Steuerrückzahlung kassiert der Normalbürger im bundesweiten Schnitt, so die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das macht bei einem angenommenen Zeitaufwand von vier Stunden einen Stundenlohn von 257 Euro. Und für viele Steuerzahler ist sogar noch mehr drin – auch wegen neuer steuerzahlerfreundlicher Urteile der Finanzgerichte.
Steuererklärung: Für wen ist sie Pflicht?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und keinerlei Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld erhielten, sind nicht zum Ausfüllen der Steuerformulare verpflichtet. Doch wenn sie zum Beispiel Kirchensteuer gezahlt haben, hohe Werbungskosten geltend machen können, nur einige Monate gearbeitet haben oder sich ihr Familienstand etwa durch eine Hochzeit verändert hat, lohnt sich die Mühe, die Formulare freiwillig auszufüllen.
Durch die Corona-Pandemie sind in diesem Jahr deutlich mehr Steuerzahler verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Das liegt am Bezug vom Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder auch Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Eltern, die pandemiebedingt ihre Kinder zu Hause betreuen mussten und für den Lohnausfall entschädigt wurden.
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist man auch verpflichtet, wenn man im vergangenen Jahr mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatte. Oder wenn beide Ehepartner mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gearbeitet haben. Auch wenn Sie sich in der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) einen Steuerfreibetrag haben eintragen lassen und sie übers Jahr mehr als 11.600 Euro Arbeitslohn (Ehegatten 22.050 Euro) hatten, ist die Steuererklärung verpflichtend.
In einem weiteren Ratgeber erklären wir, warum sich auch für Studenten oder Azubis die Abgabe einer Steuererklärung lohnt.