Nach den jüngsten verfügbaren Daten des statistischen Bundesamtes waren in 2018 rund 7,3 Millionen Rentner mit ihren Altersbezügen steuerpflichtig. Aber auch wenn man eine Steuererklärung abgeben muss, kann man dank zahlreicher Ausgabenposten und Freibeträge steuerfrei bleiben. Wie die unterschiedlichen Rentenarten besteuert werden, erläutert Ihnen dieser Ratgeber.
Rentenbesteuerung: Renten sind steuerpflichtiges Einkommen
Viele Rentner sind verunsichert darüber, ob sie auch im Alter weiter Steuern zahlen müssen oder endlich ihren Ruhestand ohne Finanzamt genießen können. Das bleibt für viele ein unerfüllbarer Traum, denn Renten gehören seit jeher zum steuerpflichtigen Einkommen. Allerdings müssen sie momentan oft noch nicht voll versteuert werden. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil tatsächlich ist und ob am Ende wirklich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Alterseinkünftegesetz: Lückenloses Meldeverfahren
Im Ruhestand als Rentner einfach der Aufmerksamkeit des Finanzamtes entgehen? Das funktioniert nicht. Denn mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber ein neues lückenloses Meldeverfahren eingeführt, mit dem das Finanzamt Einblick auch in die Einkünfte der Senioren erhält, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Alle öffentlichen und private Rentenkassen, Versorgungswerke, Pensionskassen und -fonds sowie die Lebensversicherer melden bereits seit 2005 auf elektronischem Weg sämtliche ausgezahlten Renten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg.
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat die Große Koalition zudem die Besteuerung der Renteneinkünfte ab 2005 neu geregelt. Wer 2005 bereits im Ruhestand war oder erstmals eine gesetzliche Rente bezog, muss seither 50 Prozent seiner Altersbezüge versteuern. Da Rentner gleichzeitig hohe Steuerfreibeträge nutzen können, ergibt sich für viele deshalb keine Steuerlast. Wenn der Rentner jedoch noch eine zweite Rente oder andere Zusatzeinkünfte erzielt, schaut das schnell ganz anders aus: Dann ist das steuerfreie Existenzminimum fix aufgebraucht.
Steuer auf Rente: Steuerpflichtiger Anteil
Außerdem steigt für jeden weiteren Rentenjahrgang seit 2006 der steuerpflichtige Anteil der Rente kontinuierlich an, bis im Jahr 2040 die kompletten Auszahlungen versteuert werden müssen. Kommende Rentnerjahrgänge werden also immer stärker zur Kasse gebeten. Wer 2022 in Rente gegangen ist, versteuert bereits 82 Prozent seiner Altersbezüge – 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil für Neurentner auf 83 Prozent. Alle weiteren nachfolgenden Rentensteigerungen sind als “Rentenanpassungsbetrag“ voll steuerpflichtig.
Wie viel Rente ist steuerfrei?
Der steuerfreie Anteil der Rente wird im Steuerbescheid des ersten vollen Rentnerjahres in einen festen Eurobetrag umgewandelt und bis zum Lebensende festgeschrieben. Ärgerlich daran: Alle weiteren Rentenerhöhungen in den Folgejahren sind damit voll steuerpflichtig. Das kann sogar dazu führen, dass Rentner nach einer üppigen Rentenerhöhung mehr Altersrente erhalten – jedoch gleichzeitig die Grenzen zur Steuerpflicht überschreiten und Einkommensteuer zahlen müssen. Von der Rentenerhöhung bleibt dann spürbar weniger im Geldbeutel.
- Biallo-Lesetipp: Die Rente steigt und auch das Renteneintrittsalter. Welche Neuerung sich für Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2023 ergeben haben, lesen Sie in einem weiteren Ratgbeer von biallo.de.