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Auf einen Blick
Ab Juli 2025 treten in Deutschland zahlreiche Änderungen in Kraft, die Millionen Menschen betreffen. Von Rentenerhöhungen über neue Pflegeleistungen bis hin zu Steuerfristen – hier erfahren Sie, was sich ändert und wie Sie davon profitieren können.
Pflegekräfte dürfen sich über höhere Mindestlöhne freuen. Ab Juli steigt der Stundenlohn für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro, für qualifizierte Pflegekräfte auf 17,35 Euro und für examinierte Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro. Diese Erhöhung soll die Attraktivität der Pflegeberufe steigern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Die gesetzliche Rente wird bundesweit um 3,74 Prozent angehoben. Rentnerinnen und Rentner erhalten dadurch mehr Geld. Zum Beispiel steigt eine Rente von 1.000 Euro auf 1.037,40 Euro. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass Rentner an der Lohnentwicklung teilhaben. Die Auszahlung erfolgt Ende Juli, wobei viele Rentner durch die Erhöhung erstmals steuerpflichtig werden könnten.
Auch bei der Witwen- und Witwerrente gibt es Verbesserungen. Der Freibetrag steigt von 1.038 Euro auf 1.077 Euro. Für jedes minderjährige Kind kommen zusätzlich 220,19 Euro hinzu. Einkünfte über diesen Freibeträgen werden weiterhin anteilig angerechnet, jedoch bleibt der Freibetrag für viele Betroffene eine finanzielle Entlastung.
Rentnerinnen und Rentner müssen im Juli einen einmaligen Zuschlag zahlen, da der Pflegebeitragssatz rückwirkend für das erste Halbjahr 2025 angepasst wird. Im Juli beträgt der Beitragssatz einmalig 4,8 Prozent, bevor er ab August wieder auf 3,6 Prozent sinkt.
Die Pfändungsfreigrenzen werden ab dem 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 angepasst. Danach erfolgt erneut eine Anpassung.
Der monatlich unpfändbare Grundbetrag erhöht sich auf 1.555 Euro (zuvor 1.491,75 Euro). Für die erste unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag auf 585,23 Euro (früher 561,43 Euro). Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person wird der Freibetrag auf 326,04 Euro angehoben (früher 312,78 Euro).
Das bedeutet, wenn ein Schuldner Unterhalt für zwei Personen leisten muss, bleiben der unpfändbare Grundbetrag (1.555 Euro) sowie die Freibeträge für die erste (585,23 Euro) und die zweite Person (326,04 Euro) unberührt. Insgesamt sind somit 2.466,27 Euro vor einer Pfändung geschützt.
Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Schuldner über das Existenzminimum verfügen können.
Ab Juli werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können jährlich 3.539 Euro flexibel für beide Leistungen nutzen.
Die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt, was den Zugang erheblich erleichtert. Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr erhöht und damit der Kurzzeitpflege angeglichen.
Die neuen Regelungen zur Informationsbeschaffung und Transparenz gewährleisten, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einen besseren Überblick über die in Anspruch genommenen Leistungen behalten.
Die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden. Wer steuerlich beraten wird, hat Zeit bis April 2026. Besonders Rentner sollten prüfen, ob sie durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig geworden sind.
Ab dem 28. Juni müssen neue Geldautomaten barrierefrei sein. Dazu gehören größere Displays, Sprach- und Audioausgaben sowie rollstuhlgerechte Bedienelemente. Bestehende Automaten müssen bis 2040 angepasst werden.
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