Mit einer Lastschrift erteilen Sie dem Empfänger das Recht, die Forderung von Ihrem Konto abzubuchen. Im Zuge der Einführung des SEPA-Verfahrens änderten die Institute ihre Geschäftsbedingungen bei Lastschriften, was neue Regelungen für die Kunden brachte.
Bei einer SEPA-Lastschrift erteilen Sie schriftlich eine zweigleisige Ermächtigung (Mandat), die es dem Geldempfänger erlaubt, den festgelegten Betrag einzuziehen, und geben der Bank die Erlaubnis zur Abbuchung von Ihrem Girokonto. Sie müssen im jeweiligen Mandat angeben, ob es sich um eine einmalige oder regelmäßige Abbuchung handelt.
Lastschriften schriftlich widerrufen
Diese Ermächtigung können Sie bis einen Tag vor der Abbuchung schriftlich widerrufen. Und Sie haben das Recht, Lastschriften innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung zurückerstatten zu lassen. Bei unberechtigten SEPA-Lastschriften beträgt die Frist sogar bis zu 13 Monate. Seit dem Eintritt der neuen PSD2-Richtlinien zum 13. Januar 2018 müssen Banken nicht autorisierte Lastschriften bis spätestens einen Tag nach Abbuchung zurückerstatten. Dies gilt übrigens auch bei Kartenzahlungen.
Die Institute sind mittlerweile verpflichtet, Kunden in Kenntnis zu setzen, wenn eine Lastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt werden kann. Hierfür fallen wiederum Gebühren in Höhe von durchschnittlich drei Euro an.
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