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Auf einen Blick
Gehaltseingang, Monatsmiete, Mitgliedsbeitrag Sportverein, Einkauf im Supermarkt, Zeitschriften-Abo, letztes Onlineshopping: Auf einem Bankkonto herrscht oft viel Bewegung. Was, wenn einmal plötzlich eine unberechtigte Abbuchung auf ihrem Kontoauszug auftaucht und eine fehlerhafte Lastschrift vorliegt? Im Gegensatz zu einer klassischen Überweisung handelt es sich bei einer Lastschrift (auch Bankeinzug) um eine vom Zahlungsempfänger ausgelöste Zahlung. Grundlage dafür ist üblicherweise das von Ihnen ausgestellte SEPA-Lastschriftmandat (früher Einzugsermächtigung).In der jeweiligen Ermächtigung muss angegeben werden, ob es sich um eine einmalige oder regelmäßige Abbuchung handelt. Wir zeigen Ihnen in unserem Ratgeber auf, wie Sie den Lastschrifteinzug widerrufen, eine Lastschrift zurückholen oder sogar die Einzugsermächtigung widerrufen können.
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie einem Vertragspartner einmalig oder regelmäßig Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Bei einmaligen Abbuchungen, wie etwa bei Kartenzahlungen mit Unterschrift an der Kasse eines Supermarktes, müssen Sie eine Einzugsermächtigung nicht widerrufen. Bei regelmäßigen Zahlungen, wie beispielsweise dem monatlichen Beitrag für Ihren Handyvertrag, hingegen müssen Sie das SEPA-Mandat kündigen beziehungsweise widerrufen. Dieser Widerruf muss immer schriftlich erfolgen. Kündigungsfristen gibt es beim Kündigen eines SEPA-Mandats nicht. Allerdings sollten Sie darauf achten, wann der nächste Betrag fällig ist und den Brief mit dem Widerruf rechtzeitig versenden, insbesondere vor dem nächsten fälligen Abbuchungstermin. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert!
Handelt es sich bei der Lastschrift um eine einmalige oder regelmäßige Zahlung?
Die Kündigung eines SEPA-Mandats sollte immer schriftlich per Post (Fax oder E-Mail reichen nicht!) an den Vertragspartner erfolgen und handschriftlich eigenhändig unterschreiben sein. Ihr Widerrufsschreiben sollte dabei folgende Informationen enthalten:
Für eine Bestätigung und als Nachweis Ihrer Kündigung ist das Versenden per Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert.
Denken Sie daran, dass das Kündigen eines SEPA-Mandats nicht automatisch zur Kündigung des zugrunde liegenden Vertrags führt. Sie müssen alternative Zahlungsmethoden für zukünftige Forderungen einplanen, wie z.B. Überweisung oder die Erteilung eines neuen SEPA-Lastschriftmandats.
Nicht immer ist es notwendig, gleich das gesamte Lastschriftmandat zu widerrufen, wenn es zu Problemen bei Abbuchungen kommt. Manchmal können bestimmte Situationen auftreten, in denen eine einzelne Lastschrift nicht korrekt abgewickelt wird, aber das zugrundeliegende Mandat weiterhin gültig und nützlich bleibt. Zum Beispiel könnte Ihr Fitnessstudio versehentlich einen Monatsbeitrag doppelt von Ihrem Konto abgebucht haben.
In solchen Fällen ist es sinnvoller, nur die fehlerhafte Lastschrift zurückzubuchen, anstatt das gesamte SEPA-Mandat zu widerrufen.
Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie in solchen Fällen eine Lastschrift wirksam widerrufen können, ohne das gesamte Mandat für zukünftige Zahlungen aufzugeben.
In einem weiteren Artikel auf biallo.de erfahren Sie, wie Sie eine Falschüberweisung rückgängig machen können.
Zusammenfassend ist wichtig, dass Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen sichten. Besonders eine stetige Kontrolle ist hierbei angebracht, denn gerade, wenn Sie viele Lastschriften erteilt haben, können Sie schnell den Überblick über Ihre Zahlungsbewegungen verlieren. Und bei gleichbleibenden Beträgen, die regelmäßig per Lastschrift bezahlt werden, erhalten Sie mittlerweile oft auch keine Rechnung mehr. Auch Betrüger haben die SEPA-Lastschrift für sich erkannt und buchen von den Kunden Ihrer Opfer unberechtigt Geld ab.