Das erwartet Sie in diesem Artikel
Gehaltseingang, Monatsmiete, Mitgliedsbeitrag Sportverein, Einkauf im Supermarkt, Zeitschriften-Abo, letztes Onlineshopping: Auf einem Bankkonto herrscht oft viel Bewegung. Was, wenn einmal plötzlich eine unberechtigte Abbuchung auf ihrem Kontoauszug auftaucht und eine fehlerhafte Lastschrift vorliegt?
Was ist eine Lastschrift und wie funktioniert sie?
Eine Lastschrift (auch Bankeinzug) ist ein elektronisches Zahlungsverfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei dem der Zahlungsempfänger (Gläubiger) eine Forderung, also einen bestimmten Geldbetrag, vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen (Schuldners) per Ermächtigung durch den Gläubiger einziehen darf. Somit löst hier der Zahlungsempfänger die Zahlung aus - Grundlage dafür ist üblicherweise das SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung), ausgestellt durch den Schuldner.
SEPA-Lastschriften sind im gesamten Europäischen Zahlungsraum (SEPA) gültig. Im Zuge der Einführung des SEPA-Verfahrens änderten die Institute ihre Geschäftsbedingungen bei Lastschriften, was neue Regelungen für die Kunden brachte. So liegt bei einer SEPA-Lastschrift quasi eine zweigleisige Ermächtigung vor, denn in diesem Falle bucht auch die Bank – autorisiert durch Ihr vorab erteiltes SEPA-Lastschriftmandat – das Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen ab, um es dem Konto des Empfängers gutzuschreiben. In der jeweiligen Ermächtigung muss angegeben werden, ob es sich um eine einmalige oder regelmäßige Abbuchung handelt.
Lastschriften eignen sich für regelmäßige, wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen wie beispielsweise Mieten oder Kreditraten.
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Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren: Kontrolle wichtig!
Hierzulande wird etwa die Hälfte aller unbaren Zahlungsvorgänge per Lastschriftverfahren abgewickelt. Die Methode bietet dem Gläubiger den Vorteil, dass er die Bezahlung seiner Forderung steuern kann und der Schuldner profitiert von einer vereinfachten Zahlungsabwicklung – fällige Beträge werden einfach von seinem Girokonto abgebucht und er gerät damit nicht in Zahlungsverzug.
Doch in Zeiten von Onlineshopping & Co. kann auch mal ein Zahlungsvorgang schieflaufen und ein Betrag doppelt oder ein zu hoher Betrag abgebucht werden. Deshalb ist hier Kontrolle angebracht, denn gerade, wenn Sie viele Lastschriften erteilt haben, können Sie schnell den Überblick über Ihre Zahlungsbewegungen verlieren. Und bei gleichbleibenden Beträgen, die regelmäßig per Lastschrift bezahlt werden, erhalten Kunden mittlerweile oft auch keine Rechnung mehr. Auch Betrüger haben die SEPA-Lastschrift für sich erkannt und buchen von den Kunden Ihrer Opfer unberechtigt Geld ab. Zuletzt haben wir über unberechtigte Abbuchungen über den Zahlungsdienstleister PayPal berichtet. Kriminelle haben PayPal missbraucht und sich auf den Konten Fremder bedient.
Rückbuchungsfristen bei fehlerhafter Lastschrift: Wie lange kann ich mein Geld zurückholen?
Im Falle der Abbuchung eines unberechtigten oder fehlerhaften Geldbetrages brauchen Sie sich nicht zu sorgen. Denn Sie können alle Beträge, die per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen wurden, problemlos und ohne Begründung gegenüber der Bank zurückbuchen lassen. Dafür haben Sie genau acht Wochen Zeit.
Berechtigte Lastschriften zurückbuchen: Wie lange geht das?
Diese Frist von acht Wochen beginnt mit dem Tag der Abbuchung des eingezogenen Betrages von Ihrem Konto und sie gilt für von Ihnen autorisierte Lastschriften (berechtigte Lastschriftenabbuchungen). Ist diese gesetzliche Frist verstrichen, kommen Sie nicht mehr an das Geld. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Kontobewegungen stets im Auge behalten und Ihre Kontoauszüge regelmäßig checken.
Unberechtigte Lastschriften rückgängig machen: Welche Frist gilt hier?
Bei einer nicht vorab durch Sie autorisierten Zahlung oder falls Sie ein Lastschriftmandat bereits vor der Abbuchung des Geldes widerrufen hatten (widerrechtlich erfolgte und nicht genehmigte Lastschriftabbuchung), haben Sie für eine Rückbuchung der Lastschrift sogar 13 Monate lang Zeit. Begründet wird diese längere Widerrufsfrist damit, dass Sie von der unrechtmäßigen Abbuchung nichts wissen konnten und so auch nicht verpflichtet waren, Ihre Kontoauszüge dahingehend zu kontrollieren.
Hier startet die Frist, in der sie die fehlerhafte Lastschrift zurückholen können, mit dem Tag, an dem Ihre Bank Sie über diese Kontobelastung informiert hat – was in der Regel über den Kontoauszug geschieht.
Biallo-Tipp:
SEPA Lastschrift zurückbuchen: So gehen Sie vor!
Bei einer auffälligen Abbuchung überprüfen Sie bitte zuerst, ob tatsächlich ein Fehler seitens des Zahlungsempfängers vorliegt. Denn wenn Sie eine zu Recht eingezogene Lastschrift zurückbuchen lassen, geraten Sie in Zahlungsverzug und Ihnen könnten zusätzliche Kosten entstehen.
Liegt eine fehlerhafte berechtigte Lastschrift vor und Sie befinden sich noch innerhalb der oben genannten Fristen, buchen Sie diese entweder direkt über das Onlinebanking zurück – eine entsprechende Funktion findet sich dort meist im Service-Bereich oder direkt an der Buchung. Oder Sie wenden sich an Ihre Bank und veranlassen die Rückbuchung dort. Bei einer unberechtigten Lastschrift sollten Sie sich stets per E-Mail, Telefon oder in einer Filiale persönlich an Ihre Bank wenden und um Rückbuchung der widerrechtlichen Abbuchung bitten.
- Hinweis: Wenn Ihnen bei einer Überweisung ein Fehler passiert, haben sie eher schlechte Karten, denn bei einer falschen Überweisung müssen Sie die Bank beauftragen, das Geld zurückzuholen.
Lastschrift zurückholen & Kosten
Beim Widerruf einer SEPA-Lastschrift fallen Bankgebühren an, die zunächst immer dem Gläubiger, also dem Zahlungsempfänger, in Rechnung gestellt werden. Haben Sie die Lastschrift versehentlich oder unberechtigt widerrufen, so werden Ihnen die Kosten in der Regel im Rahmen der Mahnung samt einem Aufschlag berechnet.
- Biallo-Tipp: Die Institute sind mittlerweile verpflichtet, Kunden in Kenntnis zu setzen, wenn eine Lastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt werden kann. Hierfür fallen wiederum Gebühren in Höhe von durchschnittlich drei Euro an.
Einzugsermächtigung widerrufen: Was muss ich beachten?
Mit der Einzugsermächtigung erlauben Sie einem Vertragspartner einmalig oder regelmäßig Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Bei einmaligen Abbuchungen müssen Sie eine Einzugsermächtigung nicht widerrufen. Bei regelmäßigen Zahlungen hingegen müssen Sie die Einzugsermächtigung kündigen beziehungsweise widerrufen, wenn Sie beispielsweise ein neues Girokonto haben oder zukünftig per Rechnung bezahlen möchten. Dieser Widerruf muss immer schriftlich erfolgen.
SEPA Mandat immer schriftlich kündigen
Die Kündigung eines SEPA-Mandats sollte immer schriftlich per Post (Fax oder E-Mail reichen nicht!) an den Vertragspartner erfolgen und handschriftlich eigenhändig unterschreiben sein. Kündigungsfristen gibt es keine. Allerdings sollten Sie darauf achten, wann der nächste Betrag fällig ist und den Brief mit dem Widerruf rechtzeitig versenden - am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Diese Angaben sollten Sie in Ihrem Widerrufsschreiben zur Einzugsermächtigung machen
Folgende Daten und Angaben sollten in Ihrem Schreiben zum Widerruf mindestens enthalten sein:
- Name und Anschrift des Vertragspartners
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Ort und Datum des Schreibens
- Kunden- oder Vertragsnummer
- Im Text des Anschreibens widerrufen Sie Ihre Einzusermächtigung mit „sofortiger Wirkung“ oder zu einem bestimmten Datum und unter Angabe Ihrer IBAN und Bank. Bitten Sie im Text ebenfalls um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs.
- Ihre Handschriftliche Unterschrift.
Bitte bedenken Sie, dass die Kündigung des SEPA-Mandats nicht automatisch auch eine Vertragskündigung ist. Der Vertrag bleibt weiter bestehen und Sie müssen zukünftige Forderungen auf andere Weise bezahlen (Überweisung) oder ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.