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Online-Einkauf und seine Schattenseiten

Verbraucherrechte: So shoppen Sie sicher im Internet

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 30.11.2021

Auf einen Blick

  • Welche Rechte haben Sie beim Onlineshopping? Erfahren Sie das Wichtigste zu Widerspruch, Gewährleistung und Garantieerklärung.
  • Was tun, wenn das Kind Produkte aus dem Internet bestellt hat?
  • Bei Bestellung im Ausland müssen Sie sich über Einfuhrzölle, Steuern und unseriöse Händler Gedanken machen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wann gilt eine Ware im Internet als wirklich gekauft?
  2. Dürfen Kinder selbstständig im Netz einkaufen?
  3. Der Taschengeldparagraf für Kinder
  4. Gewährleistungsrechte im Onlinehandel
  5. Online-Bestellung im Ausland – was müssen Sie beachten?
  6. Einkäufe außerhalb der EU

Der Online-Einkauf im Internet boomt nicht erst seit der Coronakrise. Bereits im Jahr 2019 lag der Brutto-Umsatz im Onlinehandel in Deutschland bei über 72 Milliarden Euro (laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel). Während der Lockdowns in der Coronakrise ist diese Zahl noch einmal deutlich gestiegen. Viele Verbraucher stellten auf Onlineshopping um. Laut Statista haben die Deutschen deshalb 2020 über 83 Milliarden Euro ausgegeben.

Doch der bequeme Einkauf per Klick hat auch seine Schattenseiten – nicht nur für den stationären Handel vor Ort. Auch Sie als Verbraucher haben womöglich schon erlebt, dass bestellte Ware nicht ankam oder die Qualität nicht wie gewünscht war. Fakeshops haben während der Corona-Pandemie noch einmal ein neues Hoch erreicht und sorgen dafür, dass viele ungeübte Verbraucher auf die gefälschten Webseiten hereinfallen. Deswegen ist es uns wichtig, dass Sie wissen, woran Sie Fakeshops erkennen. Außerdem sollten Sie sich darüber informieren, wie Sie sicher im Internet bezahlen.

Dank Corona zahlen immer mehr Leute bargeldlos mit Girocard, Kreditkarte oder Smartphone. Das ist bequem und meistens gebührenfrei. Doch auch beim bargeldlosen Bezahlen können Sie in eine Kostenfalle tappen.

 

Wann gilt eine Ware im Internet als wirklich gekauft?

Wenn Sie im Internet stöbern, darf dies nicht zu einer unbeabsichtigten Bestellung führen. Ein Kauf kommt demnach erst zustande, wenn Sie einen speziellen Button mit einer Aufschrift wie “zahlungspflichtig bestellen” klicken. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Paragraf 312j).

Darin heißt es: Der Bestellvorgang ist so zu gestalten, "dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu  Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist."

Wenn es einen solchen klaren Bestellvorgang nicht gibt, kommt kein Vertrag zustande, und der Verbraucher muss auch nicht bezahlen. Bevor der Kauf über einen solchen Button bestätigt wird, müssen Sie über die wesentlichen Bestandteile der Bestellung informiert werden. Dazu gehören die Beschreibung der Ware, der Gesamtpreis, Liefer- oder Versandkosten oder die Laufzeit eines Vertrages mit den Kündigungsbedingungen.

 

Dürfen Kinder selbstständig im Netz einkaufen?

Kinder sind viel im Internet unterwegs. Da liegt es nahe, dass sie dieses Medium auch für Einkäufe nutzen. Allerdings gibt es dafür Hürden, denn viele Anbieter fragen das Geburtsdatum ab. Doch die Händler können nicht überprüfen, ob ihre Kunden die richtigen Eingaben machen.

Rechtssicher ist ein Einkauf erst ab 18 Jahren. Allerdings sind laut Paragraf 106 BGB Kinder ab sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig. Mit der Zustimmung der Eltern dürfen sie selbstbestimmt Dinge wie Süßigkeiten, Kleidung oder DVDs kaufen, wenn Sie das entsprechende Geld haben. Sind Eltern mit einem Einkauf nicht einverstanden, müssen die Händler die Ware zurücknehmen. Das dient dem Schutz der Kinder, damit sie sich nicht verschulden – etwa durch teure Handyverträge oder Abos.

 

Der Taschengeldparagraf für Kinder

Im Paragraf 110 BGB geht es darum, dass Einkäufe von Minderjährigen rechtswirksam sind, sobald diese eigene Mittel haben beziehungsweise diese vom gesetzlichen Vertreter oder Dritten zur Verfügung gestellt bekommen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, wenn sich ein Kind etwas von seinem Taschengeld kauft, dass Sie Ihrem Kind das Geld zur freien Verfügung gegeben haben. Ausgeschlossen sind hier allerdings Waren, welche Sie Ihren Kindern verboten haben. Die Händler müssen solche Produkte zurücknehmen, auch wenn sie vom Taschengeld gekauft wurden. Sollten Sie mit dem Online-Einkauf Ihrer Sprösslinge nicht einverstanden sein, müssen Sie diesen widerrufen und die Ware zurücksenden.

Insofern gelten für das Onlineshopping keine anderen Regeln als für den analogen Einkauf. Wichtig ist, dass der Händler minderjährige Einkäufer akzeptiert. Die Überweisungen können die Kids von ihrem Taschengeldkonto vornehmen.

Bei einer Rückgabe müssen Sie das Widerrufsrecht einhalten. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche wichtigen Punkte es dabei zu beachten gibt.

 

Gewährleistungsrechte im Onlinehandel

Bei den Gewährleistungsrechten gibt es keine Unterschiede zwischen Geschäften vor Ort und dem Onlinehandel. Die Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren (Paragraf 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB).

Damit werden Schäden abgedeckt, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte. Gewährleistungsrechte können also nur dann geltend gemacht werden, wenn das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war. Innerhalb der ersten sechs Monate seit dem Kauf wird zugunsten des Käufers von dieser Annahme ausgegangen (Paragraf 476 BGB). Folgt der Verkäufer dieser Auffassung nicht, muss er gegenüber dem Kunden nachweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist. Nach sechs Monaten dreht sich die Beweislast und der Kunde muss nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.

Über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus geben einige Hersteller freiwillig eine Garantieerklärung. Oft wird garantiert, dass das Produkt ein bis zwei Jahre fehlerfrei bei normaler Verwendung funktioniert. Diese freiwillige Garantie unterliegt in der Regel den Bestimmungen und Einschränkungen des Händlers oder Herstellers.

Biallo News

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Online-Bestellung im Ausland – was müssen Sie beachten?

Innerhalb der Europäischen Union gelten aufgrund der Richtlinien über die Verbraucherrechte weitgehend die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie in Deutschland. Es ändert sich nichts am 14-tägigen Widerrufsrecht. Ebenfalls muss auf anfallende Zusatzkosten hingewiesen werden. Auch Zoll wird auf die Sendungen nicht erhoben. Es gibt allerdings Einschränkungen. So unterliegen Kaffee, Tabakwaren und alkoholische Getränke der Verbrauchssteuer.

 

Einkäufe außerhalb der EU

Bei Einkäufen außerhalb der EU ist es schwierig zu beurteilen, welches Recht angewendet wird. Es kann sein, dass auch dabei deutsches Recht anwendbar ist, wenn der Händler sich auf das Land des Verbrauchers ausgerichtet hat, Sie in deutscher Sprache bestellen können und die Preise in Euro angegeben sind. Sicher ist das aber nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an. Zudem nützt Ihnen das Verbraucherrecht oft nicht viel, da Sie dieses nicht zu vertretbaren Kosten im Ausland durchsetzen können. Bei ausländischen Onlineshops passiert es immer häufiger, dass der Händler im Ernstfall nicht auffindbar ist.

Generell ist bei Bestellungen im Ausland Vorsicht geboten. Wenn Sie in einem Shop aus einem Nicht-EU-Land bestellen, müssen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Dabei ist die Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren seit dem 1. Juli 2021 weggefallen.

Die Durchsetzung Ihrer Verbraucherrechte bei Onlineshops aus dem Ausland kann teuer werden. Wird nicht nach deutschem Recht geurteilt, brauchen Sie möglicherweise einen Anwalt in dem jeweiligen Land und gegebenenfalls noch einen Übersetzer, falls Sie die Sprache selbst nicht sprechen. Die Kosten können dann schnell viel höher werden, als der Kaufpreis für das Produkt, welches Sie eigentlich kaufen wollten. Darauf spekulieren möglicherweise einige unseriöse Händler aus dem Ausland.

Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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