Der Online-Einkauf im Internet boomt nicht erst seit der Coronakrise. Bereits im Jahr 2019 lag der Brutto-Umsatz im Onlinehandel in Deutschland bei über 72 Milliarden Euro (laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel). Während der Lockdowns in der Coronakrise ist diese Zahl noch einmal deutlich gestiegen. Viele Verbraucher stellten auf Onlineshopping um. Laut Statista haben die Deutschen deshalb 2020 über 83 Milliarden Euro ausgegeben.
Doch der bequeme Einkauf per Klick hat auch seine Schattenseiten – nicht nur für den stationären Handel vor Ort. Auch Sie als Verbraucher haben womöglich schon erlebt, dass bestellte Ware nicht ankam oder die Qualität nicht wie gewünscht war. Fakeshops haben während der Corona-Pandemie noch einmal ein neues Hoch erreicht und sorgen dafür, dass viele ungeübte Verbraucher auf die gefälschten Webseiten hereinfallen. Deswegen ist es uns wichtig, dass Sie wissen, woran Sie Fakeshops erkennen. Außerdem sollten Sie sich darüber informieren, wie Sie sicher im Internet bezahlen.
Dank Corona zahlen immer mehr Leute bargeldlos mit Girocard, Kreditkarte oder Smartphone. Das ist bequem und meistens gebührenfrei. Doch auch beim bargeldlosen Bezahlen können Sie in eine Kostenfalle tappen.
Wann gilt eine Ware im Internet als wirklich gekauft?
Wenn Sie im Internet stöbern, darf dies nicht zu einer unbeabsichtigten Bestellung führen. Ein Kauf kommt demnach erst zustande, wenn Sie einen speziellen Button mit einer Aufschrift wie “zahlungspflichtig bestellen” klicken. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Paragraf 312j).
Darin heißt es: Der Bestellvorgang ist so zu gestalten, "dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist."
Wenn es einen solchen klaren Bestellvorgang nicht gibt, kommt kein Vertrag zustande, und der Verbraucher muss auch nicht bezahlen. Bevor der Kauf über einen solchen Button bestätigt wird, müssen Sie über die wesentlichen Bestandteile der Bestellung informiert werden. Dazu gehören die Beschreibung der Ware, der Gesamtpreis, Liefer- oder Versandkosten oder die Laufzeit eines Vertrages mit den Kündigungsbedingungen.