Es könnte das Ende der massenhaften Bestellung von Billigprodukten aus China sein: Zukünftig müssen Verbraucher für alle Warensendungen aus Fernost und aus anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Dadurch lohnt sich die Bestellung der vermeintlichen Schnäppchen aus China in vielen Fällen nicht mehr. Ab 1. Juli 2021 gelten die neue Regelungen für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern. Bisher waren Pakete mit einem Wert von bis zu 22 Euro von der Abgabe befreit. Künftig wird eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Allerdings gilt das nicht für Geschenke unter Privatpersonen. Diese bleiben bis zu einer Wertgrenze von 45 Euro abgabenfrei.
Aufpassen sollten Sie weiterhin, wenn Sie eine SMS mit Zollgebühren erhalten. Der Zoll versendet keine SMS an Sie. Deshalb sollten Sie weder den Link anklicken, noch den geforderten Betrag bezahlen. Sie landen am Ende in einer Abofalle. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Warnung zu den SMS im Namen vom Zoll.
Änderungen für Bestellungen in ausländischen Onlineshops
Neben der Abschaffung der Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze werden Unternehmen dazu verpflichtet, die Pakete elektronisch beim Zoll anzumelden. Mit dieser Regelung soll der Mehrwertsteuer-Betrug bekämpft werden. Damit sollen faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen gesichert werden. Gleichzeitig soll der grenzüberschreitende Online-Handel vereinfacht werden. In den letzten Jahren war ein großes Ungleichgewicht entstanden, da Händler aus Deutschland ihren Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen mussten, Onlineshop-Betreiber aus China diese Steuer aber umgangen sind und so billiger anbieten konnten.
Bisher haben viele Händler aus Fernost auf ihren Warensendungen einen Wert unterhalb von 22 Euro angegeben, obwohl ein höherer Wert im Paket war. Dadurch mussten die Kunden der China-Shops keine Einfuhrumsatzsteuer und keine Zollgebühren bezahlen. Nur bei stichprobenartigen Kontrollen hat der Zoll festgestellt, dass die Unternehmen immer wieder mogeln. Doch damit ist jetzt Schluss, da alle Kunden Einfuhrumsatzsteuer bezahlen müssen, unabhängig vom Wert der Warenlieferung.
Von dieser Regel ausgenommen sind Waren, deren Einfuhrumsatzsteuer unter einem Euro liegt sowie Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen bis zu einem Wert von 45 Euro. Briefsendungen können ohne elektronische Zollanmeldung versendet werden. Weitere Ausnahmen gibt es für Alkohol, Tabak und Parfüm.
Zollgebühren 2021: Sendungen bis 150 Euro sind zollfrei
Für alle Warenlieferungen bis 150 Euro fallen keine Zollgebühren an. Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von sieben Prozent (zum Beispiel für Bücher) beziehungsweise 19 Prozent und eventuell Zölle sowie Verbrauchssteuern für alkoholische Erzeugnisse, Parfüm, Tabak und Tabakwaren müssen bezahlt werden. Neu ist, dass die bisherige Freigrenze von 22 Euro entfällt. Beträgt der Wert der Waren mehr als 150 Euro, müssen Sie als Empfänger zusätzliche Zollgebühren (Einfuhrabgaben) entrichten.
Was bedeutet die neue Regelung für private Empfänger?
Bestellungen in Onlineshops aus China werden für Verbraucher in Deutschland durch die Neuregelung in jedem Fall teurer. Die zusätzliche Abgabe können Sie auf verschiedenen Wegen bezahlen. Entweder kassiert der Händler die Steuer bereits beim Einkauf im Onlineshop, so wie das in Deutschland üblich ist. Alternativ erhalten Sie die Produkte aus China-Shops weiterhin zum Schnäppchenpreis, müssen dann aber in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer bei der Auslieferung der Pakete bezahlen. Die Steuer kassieren die Paketdienstleister, welche allerdings eine zusätzliche Servicepauschale berechnen. Verbraucher werden also durch den Postboten immer häufiger zur Kasse gebeten.
Die Neuregelung gilt für alle ab 1. Juli 2021 ausgelieferten Pakete – unabhängig davon, wann Sie die Ware bestellt haben. Eine Ausnahme gilt für Waren, die vor dem 1. Juli 2021 beim Zoll angemeldet wurden. Diese Pakete werden noch ohne Kassierung der Einfuhrumsatzsteuer zugestellt. Bei einigen Kunden wird die zusätzliche Abgabe zu einer unangenehmen Überraschung führen. Die Deutsche Post / DHL kassiert an der Haustür neben der fälligen Umsatzsteuer für die Warenlieferung noch eine zusätzliche Auslagenpauschale in Höhe von sechs Euro.
Wussten Sie übrigens, dass Sie hohe Bargeldsummen beim Zoll anmelden müssen, wenn Sie damit durch die EU reisen? Wir verraten Ihnen, wo welche Grenzen gelten und ab wann Sie sich strafbar machen. Auch Schmuck oder Goldmünzen sind schöne Mitbringsel aus dem Urlaub. Aber auch hier müssen Sie Werte beachten. Sie können nicht einfach größere Mengen Gold nach Deutschland einführen, ohne diese beim Zoll anzumelden.