Auf einen Blick
  • Als Selbstverzoller können Sie sich die Auslagenpauschale in Höhe von 6 Euro für DHL sparen.

  • Doch vor der Registrierung sollten Sie sich überlegen, ob es sinnvoll ist, auf Selbstverzollung umzusteigen.
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Seit dem 1. Juli 2021 ist die Freigrenze in Höhe von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland weggefallen. Dadurch sind Bestellungen aus dem Ausland teilweise teurer geworden. Neben der Einfuhrumsatzsteuer kassiert die Deutsche Post / DHL eine zusätzliche Auslagenpauschale in Höhe von sechs Euro. Schließlich hat der Paketbote einen zusätzlichen Aufwand bei der Zustellung. Für Sie als Kunde ist das natürlich sehr ärgerlich.

Wenn Sie in der Nähe eines Zollamtes wohnen, können Sie sich die Auslagenpauschale sparen. Wie? Indem Sie auf Selbstverzollung umsteigen. Das ist zumindest bei Paketen möglich, die die Deutsche Post / DHL transportieren würde. Was es als Selbstverzoller zu beachten gibt und wie Sie die Umstellung vornehmen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.

 

Was müssen Sie als Selbstverzoller beachten?

Das Wichtigste ist, dass sich die Selbstverzollung für Sie rechnen muss. Ist der Weg zum Hauptzollamt so weit, dass Sie mehr als sechs Euro Anfahrtskosten für Hin- und Rückfahrt verfahren, dann sollten Sie von der Selbstverzollung Abstand nehmen. Eine Suchfunktion für Zollämter in Ihrer Gegend gibt es hier. Nicht jedes Zollamt fertigt auch Paketsendungen ab. Insofern sollten Sie kurz anrufen und sich nach der Möglichkeit der Selbstverzollung erkundigen.

Wichtig: Das Verfahren zur Selbstverzollung ist nur für Briefe, Päckchen und Pakete möglich, die von der Deutschen Post / DHL als Standardsendung befördert werden. Für Pakete von DHL Express ist keine Selbstverzollung möglich.

 

Was passiert mit Paketen bei der Selbstverzollung?

Sind Sie auf Selbstverzollung umgestiegen, bekommen Sie Auslandssendungen, welche normalerweise von der Deutschen Post / DHL transportiert werden, nicht mehr nach Hause geliefert. Da die Deutsche Post / DHL nichts mehr mit der Zollabfertigung zu tun hat, fallen auch keine sechs Euro Gebühren an. Sendungen unterhalb der Freigrenze von 45 Euro (private Geschenkpakete) werden auch weiterhin zur Hausanschrift geliefert. Auch sogenannte IOSS-Pakete werden weiterhin zu Ihnen geliefert. Denn bei diesen Sendungen übernimmt der Absender die Zahlung der Einfuhrabgaben.

 

So registrieren Sie sich als Selbstverzoller

Um Selbstverzoller zu werden, müssen Sie sich bei DHL registrieren. Haben Sie sich die Seite aufgerufen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Unter dem Punkt “Ihr Thema” wählen Sie über den Pfeil “Registrierung als Selbstverzoller”.
  2. Füllen Sie unter “Angaben zu Ihrer Person” alle Felder exakt aus.
  3. Im Feld “Angaben zu Ihrem Anliegen” könnten Sie beispielsweise alternative Schreibweisen für Ihren Namen angeben. Das kann sinnvoll sein, wenn der Name Umlaute enthält.
  4. Um die Registrierung als Selbstverzoller abzuschließen, klicken Sie auf den Button “Senden”.

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Probleme als Selbstverzoller

Teilweise berichten Nutzer, dass die Registrierung als Selbstverzoller von der Deutschen Post nicht beachtet wird. Doch warum passiert das? Es gibt jeden Tag zigtausende Auslandssendungen. Diese müssen gegen die Datenbank mit den Selbstverzollern abgeglichen werden. In der Praxis scheint das nicht immer möglich zu sein. Außerdem kann es zu Problemen kommen, wenn Ihre bei der Selbstverzollung angegebenen Daten von den Daten auf dem Paket abweichen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie mit einem Umlaut geschrieben werden (Müller) und der Absender keine Umlaute schreiben kann (Mueller).

Sollte Ihnen irrtümlich ein Paket zugestellt und die Auslagenpauschale berechnet werden, können Sie die bei DHL reklamieren. Wählen Sie unter “Ihr Thema” den Punkt “Probleme mit der Selbstverzollung” aus. Zudem brauchen Sie die Sendungsnummer. Als Begründung tragen Sie ein, dass Ihnen die Sendung zugestellt wurde, obwohl diese eigentlich beim Zollamt hinterlegt werden sollte.

Wissen Sie eigentlich, wie viel Gold Sie nach Deutschland einführen dürfen? Auch bei Reisen mit hohen Bargeldsummen gibt es einiges zu beachten. Übrigens sind im Namen des Zolls auch gefälschte E-Mails und SMS unterwegs. Auf diese sollten Sie nicht hereinfallen, da Sie sonst in einer Abofalle landen.

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Franziska Baum

Bereits in ihrer Schulzeit war sie für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war sie als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat sie sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet, welches sie bei biallo.de ebenso einbringt wie ihr Wissen im Social Media Bereich.

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