Seit dem 1. Juli 2021 ist die Freigrenze in Höhe von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland weggefallen. Dadurch sind Bestellungen aus dem Ausland teilweise teurer geworden. Neben der Einfuhrumsatzsteuer kassiert die Deutsche Post / DHL eine zusätzliche Auslagenpauschale in Höhe von sechs Euro. Schließlich hat der Paketbote einen zusätzlichen Aufwand bei der Zustellung. Für Sie als Kunde ist das natürlich sehr ärgerlich.
Wenn Sie in der Nähe eines Zollamtes wohnen, können Sie sich die Auslagenpauschale sparen. Wie? Indem Sie auf Selbstverzollung umsteigen. Das ist zumindest bei Paketen möglich, die die Deutsche Post / DHL transportieren würde. Was es als Selbstverzoller zu beachten gibt und wie Sie die Umstellung vornehmen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Was müssen Sie als Selbstverzoller beachten?
Das Wichtigste ist, dass sich die Selbstverzollung für Sie rechnen muss. Ist der Weg zum Hauptzollamt so weit, dass Sie mehr als sechs Euro Anfahrtskosten für Hin- und Rückfahrt verfahren, dann sollten Sie von der Selbstverzollung Abstand nehmen. Eine Suchfunktion für Zollämter in Ihrer Gegend gibt es hier. Nicht jedes Zollamt fertigt auch Paketsendungen ab. Insofern sollten Sie kurz anrufen und sich nach der Möglichkeit der Selbstverzollung erkundigen.
Wichtig: Das Verfahren zur Selbstverzollung ist nur für Briefe, Päckchen und Pakete möglich, die von der Deutschen Post / DHL als Standardsendung befördert werden. Für Pakete von DHL Express ist keine Selbstverzollung möglich.