

Auf einen Blick
Das Wunschstudium oder die Traumausbildung sollte nicht am Geld scheitern. Doch nicht alle Eltern können ausreichend finanziell unterstützen – vor allem, wenn der Nachwuchs in einer anderen Stadt oder im Ausland lebt.
Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Geld fürs Studium oder für die Ausbildung zu sichern: BAföG, Stipendien, Nebenjobs, Studienkredite oder Unterstützung durch die Eltern. Auch Auszubildende haben Anspruch auf bestimmte Zuschüsse. Viele verzichten jedoch auf Förderungen, weil sie glauben, ohnehin nicht anspruchsberechtigt zu sein – oft zu Unrecht. Ob eine Förderung möglich ist, hängt von der individuellen Lebenssituation ab.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Studium oder Ausbildung gezielt finanzieren – möglichst schuldenfrei und mit staatlicher Unterstützung. Außerdem zeigen wir, wie Sie Fördermittel beantragen und welche Kombinationen besonders sinnvoll sind.
Auch wenn Sie nur den Mindestlohn verdienen, nur Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten, sollten Sie trotzdem versuchen, sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Von uns erhalten Sie Tipps, wie Sie mit wenig Geld fürs Alter sparen können.
Die wichtigste Regel bei der Studienfinanzierung lautet: Sie soll so günstig wie möglich sein. Studierende sollten so wenig oder – im besten Fall – gar keine Schulden machen, die sie dann viele Jahre als junge Berufstätige abbezahlen müssen. Aus dieser Vorgabe ergibt sich eine Prioritätenliste an Geldquellen, die Studierende anzapfen sollten.
Der Unterhalt durch die Eltern steht an erster Stelle. Eltern sind laut Gesetz verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu finanzieren – dazu gehört auch ein Studium. Die Höhe ist in der Düsseldorfer Tabelle (Unterhaltstabelle der Familiengerichte) festgelegt. Demnach gelten 990 Euro als angemessener Bedarf volljähriger Kinder, sofern diese einen eigenen Hausstand führen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll sicherstellen, dass Studierende finanziell unterstützt werden, wenn ein ausreichender Unterhalt der Eltern nicht möglich ist oder der Unterhaltsanspruch erloschen ist. Der Höchstbetrag liegt bei 855 Euro im Monat für Studierende, die nicht mehr zuhause wohnen. Der Betrag kann noch etwas höher ausfallen, wenn zusätzlich Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Frage kommen.
Jobben gehört zum Studieren fast schon obligatorisch dazu. Damit lassen sich Elternunterhalt und BAföG aufstocken. Auch Azubis können ihr womöglich geringes Ausbildungsgehalt durch einen Nebenjob aufbessern, etwa durch eine Beschäftigung in der Gastronomie. Studierende dürfen 6.672 Euro im BAföG-Bewilligungszeitraum (zwölf Monate) dazuverdienen, ohne dass der BAföG-Zuschuss reduziert wird. So ist auch ein Minijob möglich, bei dem Einnahmen bis zu 556 Euro monatlich erlaubt sind. Auch Azubis dürfen einen Minijob ausüben, der steuerfrei ist. Sie als Studentin oder Student sollten aber im Blick behalten, dass ein Nebenjob das Studium in die Länge ziehen kann – und dann über einen längeren Zeitraum der Lebensunterhalt zu finanzieren ist. Zu beachten ist auch, dass alle, die mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, aus der studentischen Krankenversicherung herausfallen.
Stipendien gibt es mehr, als viele meinen. Und gute Noten sind dabei nur ein Kriterium von vielen. So zählt auch gesellschaftliches Engagement. Manchmal ist auch die Herkunft ausschlaggebend. Studierende sollten es nicht unversucht lassen, ein Stipendium zu beantragen – denn das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Über Banken und Bildungsfonds können Studierende Darlehen für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten. Sie bilden das Schlusslicht auf der Prioritätenliste, weil sie die teuerste Form der Studienfinanzierung sind. Das Darlehen samt Zinsen muss nach Studienende komplett zurückgezahlt werden. Dennoch kann es eine Option sein, für einen begrenzten Zeitraum eine Finanzierungslücke zu schließen.
Studentinnen und Studenten sollten sich unbedingt zum Thema Studienfinanzierung beraten lassen. Anlaufstellen sind die jeweiligen Studentenwerke der Hochschulen. Es lohnt sich, ein wenig Vorwissen mitzubringen, um die Beratung so effektiv wie möglich zu gestalten. Zum Thema Kredite und Fonds können auch die Verbraucherzentralen beraten. Interessant ist ebenfalls der Austausch über BAföG-Foren im Internet – entsprechende Links finden Sie am Ende des Textes. Auszubildende können sich zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen.
Nutzen Sie die Beratungsstellen Ihrer Hochschule, die BAföG-Rechner und Stipendiendatenbanken für konkrete Berechnungen.
Diese Liste hilft, Schritt für Schritt die persönliche Studienfinanzierung zu planen und zusammenzustellen:
Banken und Sparkassen bieten für Studenten und Auszubildende preislich attraktive und leistungsstarke Girokontomodelle an. Welche die besten Girokonten für Studenten und Azubis sind, lesen Sie in einem weiteren Ratgeber von uns. Auch kostenlose Girokonten sind für Studentinnen und Studenten interessant.
BAföG erhalten Studierende, wenn das Einkommen der Eltern und das Vermögen des Studierenden nicht ausreichen, um die Studienkosten zu decken. Gefördert wird ein Erststudium.
Doch viele Studierende stellen gar keinen Antrag auf BAföG, obwohl ihnen eine Förderung zustehen würde. Sie meinen, die Eltern verdienten zu viel oder sie haben die Befürchtung, nach ihrem Studium viel Geld zurückzahlen zu müssen. Das stimmt – einerseits. Aber es gibt eben auch ein andererseits. BAföG steht tatsächlich nur Studierenden zu, deren Eltern finanziell nicht in der Lage sind, ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht in Sachen Ausbildung ihrer Kinder nachzukommen oder bei denen der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern erloschen ist – zum Beispiel weil die Eltern bereits eine Berufsausbildung finanziert haben. Doch es gibt beim BAföG keine fixen Einkommensgrenzen. Es gelten verschiedene Freibeträge, die vom Elterneinkommen abgezogen werden. So spielt es eine Rolle, ob die Eltern verheiratet oder geschieden sind, auch die Anzahl der Geschwister und deren Ausbildungsart wird berücksichtigt – ebenso, ob der Student oder die Studentin zuhause wohnt oder nicht.
Fazit: Es lohnt sich in jedem Fall, einen BAföG-Antrag zu stellen. Denn auch wenn am Ende möglicherweise nicht der Höchstförderbetrag herauskommt, so hilft dem Studierenden doch auch eine geringe Fördersumme. Außerdem erfahren Sie als Studentin oder Student auf diese Weise, wie viel Unterhalt Ihnen Ihre Eltern zahlen müssten. Gerade wenn die Eltern getrennt sind, erleben Studierende immer wieder Diskussionen, welcher Elternteil wie viel an Unterhalt für das Studium zahlen soll. Ein BAföG-Bescheid gibt Klarheit.
Weder das Kindergeld, noch das Vermögen der Eltern werden bei der Berechnung des BAföG berücksichtigt. Allerdings spielt das Vermögen des Studierenden eine Rolle. Lesen Sie mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Wie viel BAföG Sie als Studentin oder Student erhalten, hängt vom Alter ab, davon, ob Sie bei den Eltern wohnen oder allein, wie Sie krankenversichert sind und ob Sie über eigenes Vermögen verfügen. Hier einige Zahlen, die eine Größenordnung vermitteln:
Status Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung | Alter | in Deutschland bzw. innerhalb der EU | |
---|---|---|---|
auswärts wohnend | bei den Eltern wohnend | ||
familienversichert | Unter 25 Jahre | 855 EUR | 534 EUR |
mit eigenen Versicherungsbeiträgen* | 25 bis 29 Jahre | 992 EUR | 671 EUR |
eigene freiwillige gesetzliche Versicherung* | ab 30 Jahre | 1.088 EUR | 767 EUR |
Eine Studentin lebt allein und ist familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Eltern sind verheiratet, ihr Nettoeinkommen beträgt zusammen 4.000 Euro im Monat. Zwei jüngere Geschwister besuchen noch die Schule. Die Studentin erhält 855 Euro BAföG – den Höchstbetrag. Verdienen die Eltern netto 1.000 Euro mehr – also 5.000 Euro im Monat – sinkt das BAföG auf 395 Euro im Monat. Bei 5.500 Euro Nettoeinkommen der Eltern gibt es noch 145 Euro im Monat. (Quelle: https://www.studierendenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/bafoeg-rechner-2024)
Fazit: Auch wenn die Fördersumme mit steigenden Einkommen der Eltern rapide sinkt, so lohnt sich ein Antrag immer noch – auch 145 Euro im Monat helfen, die Lebenshaltungskosten als Student oder Studentin zu finanzieren.
Studierende dürfen bis zum Alter von 30 Jahren ein Vermögen von 15.000 Euro besitzen, ohne dass es bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt wird (= Freibetrag). Für ältere Studierende gilt ein Freibetrag von 45.000 Euro.
BAföG wird zur Hälfte vom Staat „geschenkt“, die andere Hälfte muss als zinsfreies Darlehen zurückgezahlt werden – maximal jedoch 10.010 Euro. Wer also den vollen BAföG-Satz von 855 Euro pro Monat erhält, kommt bei einem fünfeinhalb Jahre dauernden Studium insgesamt auf 56.430 Euro. Davon sind lediglich 10.010 Euro in kleinen, einkommensabhängigen Raten zurückzuzahlen. Günstiger kann eine Studienfinanzierung kaum sein!
Den BAföG-Antrag können Sie über die Antragsplattform digital stellen. Den Link finden Sie am Ende des Textes. Der Antrag ist kostenlos und risikofrei – eine Ablehnung hat keine Nachteile.
Ihre Eltern zahlen nicht den Unterhalt, der Ihnen zustehen würde? Dann stellen Sie einen BAföG-Antrag! Die Eltern müssen dann Auskünfte zum Einkommen geben. Mit dem BAföG-Bescheid erfahren Sie, wie viel Ihre Eltern Ihnen an Unterhalt gewähren müssen. Der Bescheid ist oft eine gute Argumentationshilfe.
Stipendien sind eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, weil Studierende die Fördergelder später nicht zurückzahlen müssen. Es gibt für jeden Studiengang und für jeden Ausbildungsabschnitt Stipendien.
Auch Fachkräfte, die im Beruf stehen und sich dann noch für ein Studium entscheiden, können ein Stipendium erhalten. Lesen Sie mehr dazu im Abschnitt weiter unten zu Förderungen für Azubis.
Es ist wesentlich leichter ein Stipendium zu erhalten, als viele meinen: Fast jeder, der ein Ziel vor Augen hat und das anderen auch glaubhaft vermitteln kann, hat Chancen auf eine Förderung. Gute Noten sind ein Aspekt. Aber auch auf Persönlichkeit kommt es an, und soziales Engagement zählt. Manchmal genügt es auch, ein besonderes Instrument zu spielen oder sich in der Jugendarbeit zu engagieren. Ebenso können ein bestimmter Geburtsort, die Herkunft oder der Beruf der Eltern, ein spezielles Studienfach oder ein Ehrenamt ausschlaggebend dafür sein, in die engere Auswahl zu gelangen. Es gibt rund 2.500 Stiftungen unter dem Dach des Bundesverbands Deutscher Stiftungen – die Chance ist gut, dass es genau das zum eigenen Profil passende Stipendium gibt, welches ein Studium ohne Schulden möglich macht.
Es gibt keine keine einheitliche Regelung, wie hoch der Fördersatz eines Stipendiums ist. Das kann jeder Förderer selbst bestimmen. Die Stipendien der 13 staatlichen Begabtenförderungswerke orientieren sich am BAföG-Satz. Darüber hinaus werden auch häufig Sonderzahlungen gewährt – etwa Büchergeld oder ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer ein Stipendium erhält, kann nicht zusätzlich den vollen BAföG-Satz bekommen; das Stipendium wird auf das BAföG angerechnet.
In der Regel vergeben Stiftungen Stipendien. Neben den bekannten großen Stiftungen – etwa den genannten 13 staatlichen Begabtenförderwerken – gibt es zahlreiche kleinere Stiftungen. Sie alle verfolgen einen bestimmten Stiftungszweck. Für Bewerber ist es essenziell, in das Förderraster der Stiftung zu passen. Es gibt Stipendien für verschiedenste Zwecke: für ein Studium im In- oder Ausland, für Forschungsprojekte, eine Diplomarbeit, eine Promotion, für Auslandsaufenthalte, Sprachkurse, als Zuschuss zum Lebensunterhalt oder für Sach- und Reisekosten.
Auch Unternehmen und Berufsverbände kommen als Förderer infrage. Sie leisten im Rahmen von Stipendien finanzielle Zuschüsse zu Diplomarbeiten oder Praktika, um so ihren Nachwuchs zu rekrutieren. Es lohnt sich also, bei Interesse an einem bestimmten Fachbereich konkret bei Firmen anzufragen, ob sie Stipendien gewähren.
Um das passende Stipendium zu finden, ist etwas Recherche nötig. Datenbanken können dabei helfen – siehe dazu den Link am Ende des Textes. Es lohnt sich auch, in der eigenen Hochschule nachzuforschen, ob Stipendien beworben oder vermittelt werden. Die Hochschulen sind in der Regel gut vernetzt. Ein Uniprofessor kann außerdem eine Empfehlung schreiben, die Sie einer Bewerbung beifügen können.
In der Regel reicht man ein Motivationsschreiben, Lebenslauf und ggf. Empfehlungsschreiben bei der Stiftung oder dem Förderwerk ein.
Stipendium Zeppelin Universität Friedrichshafen: Die Zeppelin Universität in Friedrichshafen vergibt jedes Jahr Stipendien, unter anderem ganz gezielt an Studierende, die sich ein Studium finanziell nicht leisten können, außerordentlich engagiert sind – zum Beispiel sozial, kulturell, politisch – und zusätzlich auch eine besondere Erfahrung gemacht haben: Dazu zählen Demokratieverfechter, Klimaretterinnen, von Diskriminierung betroffene Studierende, Menschen mit Behinderung oder solche, die eine Legasthenie haben oder schon mal ein Studium abgebrochen haben.
Deutschlandstipendium: Rund 33.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten wurden 2024 über das Deutschlandstipendium gefördert. Dabei teilen sich der Bund und private Förderer (Unternehmen, Vereine, Privatpersonen) die Stipendiums-Förderung von 300 Euro monatlich. Laut Eigenwerbung sind Erfinderreichtum, Begabung und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen (zum Beispiel für ehrenamtliches Engagement) bei den Studierenden gefragt.
Wer die Voraussetzung sowohl für BAföG als auch ein Stipendium erfüllt, sollte dem Stipendium den Vorzug geben. Nicht nur, weil Sie das Geld nach Beendigung der Ausbildung nicht zurückzahlen müssen. Sondern auch, weil Sie ganz kostenlos das Renommee, Stipendiumsempfänger zu sein, Netzwerke und Schulungen dazu erhalten. Denn das Stipendium sagt keineswegs nur aus, dass Sie als Studentin oder Student finanziell bedürftig waren, sondern dass Sie vor allem überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben.
Studienkredite sind sicherlich nicht geeignet, um ein komplettes Studium vollständig zu finanzieren. Aber als Notlösung – etwa, um einen vorübergehenden Finanzierungsengpass zu überbrücken – sind sie eine gute Option. Das ist allemal besser, als ein Studium wegen Geldmangels abzubrechen. Wichtig zu wissen: Kredite sind die teuerste Art der Studienfinanzierung, weil der Darlehensbetrag vollständig verzinst zurückgezahlt werden muss.
Bei einem Studienkredit wird der Darlehensbetrag nicht auf einmal gewährt, sondern monatlich ausgezahlt. Die Rückzahlung beginnt nach einer bestimmten Frist nach Ende des Auszahlungszeitraums. Dabei ist es in der Regel unerheblich, ob die Studentin oder der Student noch studiert, bereits arbeitet, arbeitslos ist oder nur wenig Geld zur Verfügung hat.
Der am häufigsten genutzte Studienkredit ist der der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Er hat sich in den vergangenen Jahren gegenüber Konkurrenzangeboten von Banken und Sparkassen durchgesetzt, die fast alle ihre individuellen Studienkreditangebote vom Markt genommen haben.
Beim KfW-Studienkredit erhalten Studierende monatliche Raten von mindestens 100 und höchstens 650 Euro über einen Zeitraum von maximal 14 Monaten. Gefördert werden Erst- und Zweitstudium, auch eine Promotion kommt infrage. Die Summe kann jedes Semester neu festgelegt werden. Sie wird ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen gewährt. Studierende dürfen maximal 44 Jahre alt sein, um den Kredit zu erhalten.
Die Verzinsung ist variabel. Jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres werden die Zinsen für das folgende Halbjahr festgelegt. Der Zinssatz kann also alle sechs Monate je nach Kapitalmarktsituation steigen oder sinken. Aktuell liegt der Effektivzins bei 6,31 Prozent (Stand: Juni 2025). Vereinbart der Studierende einen Festzins – das ist ab der Tilgungsphase möglich – gelten derzeit 6,74 Prozent Effektivzins bei einer Zinsbindung von zehn Jahren.
Der Kredit ist kombinierbar mit BAföG und mit dem Bildungskredit – siehe nächster Abschnitt.
Auch der Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes ist eine Finanzierungsoption. Er steht höheren Semestern offen. Studierende ab dem dritten Semester im Bachelor- oder Master-Studiengang können ihn in Anspruch nehmen. Maximal 300 Euro im Monat über eine Dauer von 24 Monaten sind möglich, insgesamt also bis zu 7.200 Euro.
Der Bildungskredit wird von der Bundesregierung finanziell unterstützt, was einen sehr günstigen Zinssatz ermöglicht. Derzeit liegt dieser bei einem Effektivzins von 3,36 Prozent (Stand: Juni 2025). Die ersten vier Jahre ab der ersten Auszahlung sind tilgungsfrei, danach sind monatliche Raten von 120 Euro zu zahlen. Der Bildungskredit wird über das Bundesverwaltungsamt beantragt.
Der Bildungskredit lässt sich mit BAföG oder auch einem KfW-Studienkredit kombinieren.
Eine Studienfinanzierung über einen Bildungsfonds stellt eine weitere Finanzierungsmöglichkeit dar. Hier geben Investoren Geld und fördern Studierende während ihres Studiums. Nach dem Berufseinstieg zahlen die Geförderten einen bestimmten Prozentsatz ihres Gehalts zurück. Statt fester Tilgungsraten gilt eine einkommensabhängige Rückzahlung. Ein Beispiel für einen solchen Fonds ist die Deutsche Bildung. Finanziert werden allerdings nicht alle Studiengänge – manche erst ab höheren Semestern. Die Mindestfinanzierungssumme sind 5.000 Euro. Es kann aber auch wesentlich mehr gewährt werden, etwa wenn ein Auslandsstudium zu finanzieren ist.
So eine Fondsfinanzierung kommt für Studierende infrage, die sehr gute Karrierechancen erwarten. Denn logisch: Über einen Fonds werden nur erfolgversprechende Studierende finanziert – die Anleger erwarten eine Rendite. Bewerber müssen strenge Aufnahmekriterien erfüllen und in der Regel ein Assessment-Center durchlaufen. Neben der finanziellen Förderung erhalten Studierende in der Regel Zugang zu einem Netzwerk potenzieller Karriereförderer. Anbieter solcher Fonds können sowohl Unternehmen als auch Hochschulen sein.
Wer aufgenommen wird und einen Vertrag mit der Fondsgesellschaft abschließen möchte, sollte diesen vorher genau prüfen lassen – etwa durch eine Verbraucherzentrale oder einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Fonds haben den Vorteil, dass sie Studierenden die Möglichkeit bieten, ein komplettes Studium im Ausland zu absolvieren oder höhere Auszahlungssummen zu erhalten. Außerdem gibt es das Geld ergänzend zu BAföG oder einem Stipendium.
Die meisten Auszubildenden verdienen zwar schon ab dem ersten Lehrjahr Geld, doch häufig reicht es nicht aus, um damit den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten – vor allem, wenn Azubis in einer eigenen Wohnung wohnen. Auch für sie gibt es Fördermöglichkeiten, zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder auch Stipendien.
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Sie richtet sich vor allem an Azubis, die finanziell bedürftig sind und während ihrer Ausbildung nicht zu Hause wohnen können. Gefördert wird eine anerkannte Ausbildung. Ein unterschriebener Ausbildungsvertrag ist Voraussetzung für die Förderung.
Die Förderhöhe beträgt aktuell maximal 822 Euro im Monat. Obendrein können Fahrkosten für die Pendelfahrten zwischen Wohnstätte und Ausbildungsbetrieb beziehungsweise Berufsschule gefördert werden – ebenso die Kosten für eine monatliche Heimfahrt zur Familie. Möglicherweise können auch anfallende Kinderbetreuungskosten pauschal mit 160 Euro monatlich bezuschusst werden. Grundlage der Berechnung ist das Einkommen der Eltern, des Ehe- oder Lebenspartners sowie des Azubis. Es gelten jedoch bestimmte Freibeträge.
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Rechner, mit dem Azubis prüfen können, ob sie für eine Förderung infrage kommen. Den Link finden Sie am Ende des Textes.
Eine Förderung ist auch bei einer Ausbildung im Ausland möglich.
Wer kein BAföG erhält, eine schulische Ausbildung macht (und deshalb keine Berufsausbildungsbeihilfe bekommt) und nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnen kann, hat möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Der Antrag auf Wohngeld wird bei der jeweiligen Kommune gestellt. Azubis müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Voraussetzung ist außerdem ein vorheriger BAföG-Antrag – der Ablehnungsbescheid muss dem Wohngeldantrag beigefügt werden.
Azubis, die Auslandserfahrung sammeln möchten, können ebenfalls ein Stipendium erhalten, – etwa über Erasmus+, die Let’s-go-Initiative im Rahmen des Leonardo-Programms der EU für Azubis im Handwerk, die Horizont-Stiftung des Deutschen Fachverlags für Azubis im Medienbereich oder über Unternehmensstiftungen wie beispielsweise die Bayer-Stiftungen. Einen Überblick finden Sie über den Link am Ende des Textes.
Azubis in einer schulischen Ausbildung können kurz vor Ende ihrer Ausbildung den Bildungskredit erhalten (siehe oben).
Aufstiegsstipendium für Fachkräfte: Besonders engagierte Fachkräfte, die bereits im Beruf stehen und Praxiserfahrung gesammelt haben und sich dann doch noch für ein Studium (erstes akademisches Hochschulstudium) entscheiden, können sich für das Aufstiegsstipendium bewerben. Jährlich werden 1.500 dieser Stipendien vergeben. Gefördert wird ein berufsbegleitendes Studium oder ein Vollzeitstudium. Besonders attraktiv: Das Studium kann an jeder anerkannten Hochschule in der EU oder in der Schweiz absolviert werden. Studierende im Vollzeitstudium können 992 Euro monatlich sowie zusätzlich ein Büchergeld in Höhe von 80 Euro erhalten.
Viele Leserinnen und Leser haben ähnliche Fragen zur Studienfinanzierung. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf einen Blick:
BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss gewährt – diesen Anteil muss man nicht zurückzahlen. Die andere Hälfte ist ein zinsfreies Darlehen mit maximal 10.010 Euro Rückzahlungspflicht.
Den Antrag kann man kostenlos online unter www.bafoeg-digital.de stellen. Benötigt werden Angaben zum eigenen Einkommen, dem der Eltern und der Ausbildung.
BAföG fürs Zweitstudium gibt es nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel, wenn es für den Beruf erforderlich ist. Lassen Sie sich unbedingt individuell beraten.
Neben guten Noten zählen auch Persönlichkeit, soziale Verantwortung, Ehrenamt oder persönliche Lebensumstände. Ein Versuch lohnt sich immer.
Ja. BAföG kann mit einem Nebenjob, dem Bildungskredit oder sogar einem Stipendium kombiniert werden – unter bestimmten Bedingungen.
Ob BAföG, Stipendium, Nebenjob oder Studienkredit – wer sich frühzeitig mit der Finanzierung seiner Ausbildung oder seines Studiums beschäftigt, kann finanziellen Engpässen gezielt vorbeugen. Dabei lohnt es sich, verschiedene Förderwege zu kombinieren und individuelle Ansprüche prüfen zu lassen – zum Beispiel auf Unterhalt, Zuschüsse oder spezielle Programme für Auszubildende.
Besonders wichtig ist: Auch wenn es aufwendig erscheint, einen Antrag zu stellen – der finanzielle Aufwand für ein Studium oder eine Ausbildung lässt sich mit staatlicher Hilfe deutlich reduzieren. Wer mögliche Förderungen ungenutzt lässt, verzichtet im Zweifel auf mehrere Tausend Euro. Nutzen Sie daher die bestehenden Angebote – und investieren Sie mit einem klugen Finanzmix gezielt in Ihre Zukunft.
BAföG:
Studienfinanzierung:
Stipendien:
Studienkredite und Bildungsfonds:
Ausbildungsfinanzierung Azubis: