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Auf einen Blick
Ein Krankenkassenwechsel kann im Jahr 2025 eine deutliche Kostenersparnis bedeuten. Denn auf Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind mit Jahreswechsel zum Teil drastische Erhöhungen ihres Krankenkassenbeitrags zugekommen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der kassenindividuell erhoben wird, ist ab 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gestiegen. Damit erreicht der Zusatzbeitrag einen historischen Höchststand seit seiner Einführung 2015. Für den Einzelnen kann das eine Erhöhung des Krankenkassenbeitrags um mehrere Hundert Euro im Jahr bedeuten. Da sich in diesem Jahr auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht, werden Besserverdienende deutlich mehr belastet als bislang.
Für Privatversicherte sieht es übrigens nicht anders aus. Sie müssen sogar mit Beitragssteigerungen von 25 bis 30 Prozent rechnen. Erstmals sind davon auch Beamte betroffen, die bisher eine Beitragserhöhung nicht so hart traf.
Wir erklären Ihnen auf den folgenden Seiten, was der Zusatzbeitrag ist, welche Auswirkungen die Beitragserhöhungen haben und wie Privatversicherte ihren Beitrag senken können.
Tatsächlich wissen viele Versicherte immer noch nicht, dass der Zusatzbeitrag der Krankenkasse die Stellschraube ist, die den Krankenkassenbeitrag deutlich senken kann. Denn es steht ihnen frei, zu einer Kasse zu wechseln, die günstiger ist.
Gesetzlich Krankenversicherte bezahlen alle einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent auf ihr Bruttoeinkommen. Diesen Betrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 7,3 Prozent. Zusätzlich kann jede Kasse seit 2015 einen individuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise der Rentenversicherungsträger und Rentner je zur Hälfte. Freiwillig versicherte Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner zahlen den Beitrag komplett alleine. Familienversicherte Mitglieder der GKV müssen keinen Zusatzbeitrag bezahlen. Für den Verbraucher ist dieser flexible Anteil am Beitragssatz auch eine Chance, denn es gibt Kassen, die einen höheren und solche, die einen niedrigeren Beitragssatz verlangen. Ein Krankenkassenwechsel kann somit eine echte Kostenersparnis bringen.
Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, bestimmt jede Kasse selbst. Im Jahr 2025 wird der Zusatzbeitrag aber bei allen Kassen deutlich steigen, denn die Kassen haben ihre finanziellen Reserven aufgebraucht. Im Jahr 2024 lag der Zusatzbeitrag im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. Im Jahr 2025 steigt er um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Damit steigt der Beitragssatz auf durchschnittlich 17,1 Prozent vom Bruttoeinkommen (14,6 Prozent + 2,5 Prozent).
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist aber nur eine statistische Größe. Einzelne Kassen werden sogar noch deutlich über der 2,5-Prozent-Marke liegen, andere darunter. Genau aus dieser Differenz ergibt sich das Sparpotenzial, das in einem Kassenwechsel liegt.
So fällen im Jahr 2025 die Durchschnittswerte beim Zusatzbeitrag der Krankenkassen aus:
Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % |
Zusatzbeitrag 2025 im Durchschnitt | 2,5 % |
Gesamtbeitrag 2025 im Durchschnitt | 17,1 % |
Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: 02.01.2025.
Hinweis: Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie im Jahr 2025 bei 5.512,50 Euro im Monat (66.150 Euro jährlich). Das heißt, nur bis zu diesem Bruttoentgelt werden Beiträge fällig – von dem Teil des Monatsgehalts, der darüber hinausgeht, nicht.
Für fast alle Beschäftigten hat sich der Nettolohn zum Jahreswechsel geändert. Was sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Änderungen bei den Beiträgen zur Sozialversicherung zum neune Jahr beim Gehalt geändert hat, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.
Wenn Sie Kassenbeiträge sparen wollen, sollten Sie zuerst die Höhe des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse ermitteln. Die Krankenkassen beraten erst kurz vor Jahresende über die Höhe ihrer Zusatzbeiträge für das folgende Jahr.
Eigentlich gilt, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder anschreiben und die Erhöhung des Zusatzbeitrags mitteilen müssen. Jedoch durften die Kassen in der Vergangenheit diese Praxis für eine kurze Zeit zwischen Oktober 2022 und Juni 2023 ruhen lassen, es genügte eine Information auf der Homepage oder in der Mitgliederzeitung. „Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Kassen alle zuverlässig zur bewährten Praxis zurückkehren. Versicherte sollten unbedingt selbst auf der Homepage ihrer Krankenkasse nachschauen, ob der Zusatzbeitrag erhöht wurde und um wie viel“, rät Stefan Kreuzer, Gesundheitsexperte von der Verbraucherzentrale Bayern.
Um Ihnen die ganze Bandbreite der Zusatzbeiträge aufzuzeigen, haben wir in der folgenden Tabelle Beitragssätze der großen Krankenkassen (Auswahl) zusammengetragen sowie Beitragssätze von Kassen, die zumindest ein kleines bisschen weniger als den Durchschnittsbeitragssatz verlangen (Auswahl) als auch von Kassen, die zu den teuersten gehören. Der Tabelle können Sie auch entnehmen, um wie viel die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag jeweils im Vergleich zum Jahr 2024 erhöht haben.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2024 (in Prozent) | Zusatzbeitrag 2025 (in Prozent) |
---|---|---|
AOK Baden-Württemberg | 1,6 | 2,79 |
AOK Bayern | 1,58 | 2,69 |
AOK Sachsen-Anhalt | 1,3 | 2,5 |
AOK Rheinland/Hamburg | 2,2 | 2,99 |
Audi BKK* | 1,0 | 2,4 |
Bahn BKK* | 2,20 | 3,4 |
Barmer* | 2,19 | 3,29 |
BIG direkt gesund* | 1,65 | 3,39 |
BKK firmus* | 0,90 | 1,84 |
BKK pro Vita* | 1,49 | 2,89 |
DAK* | 1,7 | 2,8 |
Hkk* | 0,98 | 2,19 |
IKK Classic* | 2,19 | 3,40 |
KKH* | 3,28 | 3,78 |
Knappschaft* | 2,7 | 4,4 |
Securvita | 2,2 | 3,2 |
Techniker* | 1,2 | 2,45 |
*bundesweit geöffnet
Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand 29.12.2024.
Ganz unabhängig von der Höhe des Krankenkassenbeitrags, lohnt es sich, die Zusatzleistungen der Krankenkassen genauer anzusehen. Denn darin liegt oft ein attraktiver Mehrwert für Versicherte – sei es, dass sie dadurch mehr Leistungen im Bereich Gesundheit erhalten oder auch deutlich Kosten sparen können. Im besten Fall gelingt es Ihnen, beides zu kombinieren: weniger Beitrag und mehr Leistung.
Die folgenden zwei Rechenbeispiele veranschaulichen, wie viel der durchschnittliche Zusatzbeitrag in Abhängigkeit vom Bruttogehalt monatlich ausmacht.
Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat fallen bei einem Beitragssatz von 17,1 Prozent (allgemeiner Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025) 513 Euro an Krankenkassenbeitrag im Monat an. Davon bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte (256,50 Euro), Sie als Versicherter zahlen die andere Hälfte, ebenso 256,50 Euro.
Betrachtet man allein den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent, dann macht der Anteil, den Sie als Arbeitnehmer davon tragen müssen, 37,50 Euro im Monat aus. Im Jahr sind das 450 Euro.
Bei Versicherten, die deutlich höhere Einkommen haben, sieht die Rechnung schon ganz anders aus. Wer in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (bis zu dieser Einkommensgrenze werden in der GKV Beiträge berechnet; darüberliegende Einkommen werden nicht berücksichtigt) oder mehr verdient, also 5.512,50 Euro im Monat beziehungsweise 66.150 Euro im Jahr, bezahlt einen Zusatzbeitragsanteil von rund 69 Euro im Monat beziehungsweise 828 Euro im Jahr (2,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, davon die Hälfte).
Liegt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse über dem durchschnittlichen Wert von 2,5 Prozent, zahlen Sie jeden Monat noch mehr als in den beiden genannten Beispielen. Noch erheblicher fällt die Belastung für freiwillig versicherte Selbstständige aus, denn sie müssen ihren Beitrag komplett allein bezahlen. Bei beiden Rechenbeispielen kommt so ein Zusatzbeitragsanteil von 900 Euro beziehungsweise 1.656 Euro im Jahr zusammen. Da klingt es durchaus verlockend, zu einer Kasse zu wechseln, die einen Zusatzbeitrag erhebt, der deutlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt.
Kassenpatienten können sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn die Ausgaben über ihrer Belastungsgrenze liegen.
Während die Nachrichtenkanäle alle von den steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse berichten, vollzieht sich die drastische Erhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) zum neuen Jahr fast unbemerkt von der öffentlichen Aufmerksamkeit. Dabei sind die Erhöhungen zuweilen einschneidend und treffen „die breite Masse“, sagt Stefan Kreuzer, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern: „Die Beiträge steigen durchschnittlich zwischen 25 und 30 Prozent”. Erstmals seien auch Beamte betroffen, die teilweise eine Beitragssteigerung von 20 bis 25 Prozent hinnehmen müssten.
Privatversicherten bleibt oft nur, innerhalb ihres Tarifs an den Kosten zu schrauben. Um Beiträge zu sparen, könnte man etwa auf Leistungen im Bereich stationäre Versorgung verzichten, etwa auf die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer sowie die Chefarztbehandlung, meint Verbraucherschützer Kreuzer. Ebenso könne man erwägen, Leistungen beim Zahnersatz zu senken, zum Beispiel von 100 Prozent Kostenübernahme auf 80 Prozent. Denkbar wäre auch, den Selbstbehalt zu erhöhen. Allerdings sollten Angestellte wissen, dass sich der Arbeitgeber zwar an den Krankenkassenbeiträgen zur Hälfte beteiligt, nicht aber am Selbstbehalt.
Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, in einen Standard- oder Basistarif der Privaten zu wechseln. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und mit Leistungseinschränkungen verbunden. Dazu sollte man sich vorher unbedingt beraten lassen, rät Kreuzer.
Oftmals wünschen sich Privatversicherte angesichts jährlich steigender Beiträge die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Das ist aber schwierig und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Vor allem gilt eine Altersgrenze: Versicherte müssen unter 55 Jahre alt sein. „Deshalb gilt der Tipp für alle, die jünger sind, sich beraten zu lassen, unter welchen Umständen eine Rückkehr in die GKV möglich ist“, so Kreuzer.