Sammeln Sie gewissenhaft alle Belege, die Ihre Ausgaben für Ihre Gesundheit dokumentieren? Gemeint sind Kassenzettel über Zuzahlungen in der Apotheke oder auch Nachweise über Zuzahlungen zu Krankengymnastik-Rezepten oder zu Heilmittelverordnungen.
Es kann sich lohnen, mal einen Kassensturz zu machen, denn jeder muss sich nur bis zu einer bestimmten Summe an den Kosten für Verordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Form von Zuzahlungen finanziell beteiligen. Meist sind es geringe Summen. Aber wer kontinuierlich auf medizinische Hilfe angewiesen ist oder wer viele Familienmitglieder hat, die immer wieder krank und auf ärztliche Verordnungen angewiesen sind, weiß, dass über das Jahr hinweg beträchtliche Summen zusammenkommen können. Ist ein Grenzwert überschritten, ist eine Befreiung von künftigen Zuzahlungen möglich oder Sie können sich zu viel geleistete Zahlungen zurückerstatten lassen.
- Biallo-Lesetipp: Mit zunehmendem Alter und für Familien wird der Status als Privatpatient schnell teuer. Viele wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, für wen ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich ist und wie er funktioniert.
Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenkasse
Für bestimmte Leistungen fallen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Zuzahlungen an. Dazu gehören Arzneimittel, Physiotherapie, Hilfsmittel oder auch ein Krankenhausaufenthalt. Meist betragen die Zuzahlungen zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Bei manchen Verordnungen wird es teurer: Bei einer Physiotherapie fallen neben den zehn Prozent der Behandlungskosten noch zehn Euro pro Verordnung an. Im Krankenhaus müssen Patienten zehn Euro am Tag bezahlen für maximal 28 Tage.
Zuzahlung Medikamente, Hilfsmittel und Co: Wofür können Zuzahlungen anfallen?
Das sind die wichtigsten Sparten, in denen Zuzahlungen anfallen:
- Arznei- und Verbandsmittel
- Hilfsmittel (zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte)
- Hilfsmittel (zum Verbrauch bestimmte, etwa Stoma-Zubehör)
- Heilmittel (unter anderem Massagen, Krankengymnastik, Logopädie)
- Fahrtkosten (zu und von stationären Behandlungen, bei Transport in Rettungsfahrzeugen oder Krankenwagen)
- Vollstationäre Krankenhausbehandlung
- Stationäre Rehabilitation beziehungsweise Vorsorge und Reha nach stationärer Krankenhausbehandlung
- Haushaltshilfe
- häusliche Krankenpflege und
- Soziotherapie (für Personen mit schwerer chronischer psychischer Erkrankung).
Die Zuzahlungen müssen Versicherte jeweils direkt vor Ort bezahlen: beim Physiotherapeuten, im Krankenhaus, in der Apotheke etc. Manchmal kommt auch nachträglich eine Rechnung, etwa wenn es sich um eine Rettungsfahrt oder einen Krankentransport gehandelt hat.