Biallo-Tipp:
Rentenrechner
Wenn Sie 1947 oder später geboren wurden, werden Sie Ihre Lebensplanung umstellen müssen: Seit dem Jahr 2012 wird der Rentenbeginn für den genannten Personenkreis schrittweise von 65 auf 67 Jahre festgelegt. Die reguläre Altersrente mit 65 ist für Sie somit passé. Ermitteln Sie mit dem Renten-Rechner ihren Rentenbeginn, wann Sie sich aus dem Arbeitsleben verabschieden können und welche Abschläge bei der Rente auf Sie zukommen, falls Sie schon vorzeitig Altersruhegeld beantragen.
Den Rentenbeginn bestimmen
Im Biallo-Rentenrechner finden Sie alle Informationen zu Ihrem möglichen Rentenbeginn. Im ersten Schritt geben Sie dazu Ihr Geburtsdatum ein und klicken dann auf die Schaltfläche "Rentenbeginn". Auf der nächsten Seite unseres Rentenrechners erhalten Sie eine Übersicht der möglichen Rentenformen.
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet folgende Bezeichnungen, die sie auch in unserem Rentenrechner finden werden:
- Regelaltersrente (mindestens 5 Jahre Versicherungszeit, darunter fallen auch Erziehungszeiten)
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre)
- Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Pflichtbeitragsjahre)
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen (besondere Regelungen)
Reguläre Altersrente
Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente, die ab dem regulären Rentenalter bezogen wird, steigt seit 2012 Jahr für Jahr an. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 wird diese Grenze stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 (sofern bis dahin keine weitere Anhebung erfolgt). 2016 erreicht der Jahrgang 1951 das reguläre Rentenalter - und zwar mit 65 Jahren und fünf Monaten. Für den Jahrgang 1952 werden es 65 Jahre und sechs Monate sein. Für den Jahrgang 1958 wird das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren liegen, von da ab steigt das Eintrittsalter pro Jahrgang um zwei Monate. Fast alle Rentenversicherten haben Anspruch auf die Regelaltersrente. Lediglich fünf Jahre Versicherungszeit müssen sie vorweisen können. Dazu gehören auch Kindererziehungszeiten und Zeiten mit freiwilligen Beiträgen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Sozusagen als "Bonbon" für besonders treue Kunden der Rentenversicherung gibt es die Altersrente für "besonders langjährig Versicherte". Hierbei fallen keine Rentenabschläge an. Die Hürden sind allerdings hoch: Nur wer auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann frühestens mit 63 in Rente gehen. Vor 1953 Geborene können die Altersrente für "besonders langjährig Versicherte" ab 63 erhalten. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise pro Lebensjahr um zwei Monate angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren.
Wichtig ist dabei vor allem folgende Einschränkung: Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hierbei nicht mit, auch dann nicht, wenn – wie in den meisten Fällen – Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Die Zeiträume, in denen Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen geflossen sind, zählen jedoch mit – genau wie die Zeit des Krankengeldbezugs oder des Wehr- oder Zivildienstes.
Besonders wichtig für Frauen ist dabei: Selbst wenn sie in den ersten zehn Lebensjahren eines Kindes keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben, zählt diese Zeit als Berücksichtigungszeit und wird mitgerechnet.
Altersrente für langjährig Versicherte
Antragsteller müssen hierfür auf 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten kommen. Neben den Pflichtbeitragszeiten und den Zeiten mit freiwilligen Beiträgen werden auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (teilweise bzw. bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit voll) sowie Berücksichtigungszeiten (wegen Kindererziehung) und Anrechnungszeiten mitgezählt.
Wollen Sie früher in Rente gehen? Dafür gibt es beträchtliche Rentenabschläge: Für jeden Monat, den die Betreffenden vor der für sie geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen, gibt es einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Der Rentenabschlag gilt grundsätzlich für die gesamte Rentenbezugszeit. Diese Kürzungen betreffen dann auch spätere Hinterbliebenenrenten für Witwen oder Witwer.
Altersrente für Schwerbehinderte
Wer gesundheitliche Handicaps hat, kann häufig nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten. Das berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung. Die Betroffenen müssen eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren vorweisen.
Neben den Pflichtbeitragszeiten und den Zeiten mit freiwilligen Beiträgen werden dabei auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, aus 400-Euro-Jobs (teilweise bzw. bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit voll) sowie Berücksichtigungszeiten (wegen Kindererziehung) und Anrechnungszeiten mitgezählt. Zur Erklärung: Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen jemand aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen kann (zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium).
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, haben Sie die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Grundsätzlich ist das Leistungsniveau allerdings eher gering und liegt im Bereich von 15 (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) bis zu rund 30 Prozent bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Wegen der geringen Leistungen ist es sinnvoll, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die bereits dann zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können – und nicht erst dann, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können, wie es bei der Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung der Fall ist.