Auf einen Blick
  • Für 2020 müssen deutlich mehr Steuerzahler eine Steuerklärung abgeben als sonst. Grund ist der Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie.

  • Für die Steuererklärung 2020 gelten aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie Ausnahmeregelungen bei den Abgabefristen.

  • Wer den Stichtag nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, denn bei unentschuldigter Fristüberschreitung berechnet das Finanzamt automatisch Strafzuschläge.

  • Wer freiwillig die Formulare ausfüllt, hat vier Jahre (bis Ende 2024) dafür Zeit. Diese Abgabefrist kann nicht verlängert werden.
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Jetzt ist Endspurt angesagt für die Abgabe der Steuererklärung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 bisher noch nicht abgegeben haben, müssen Sie sich beeilen, denn am 1. November 2021 endet die Abgabefrist.

"Ich muss noch meine Steuererklärung machen..." –  die Steuererklärung ist für die Meisten eine lästige Aufgabe. Dennoch ist sie jedes Jahr für viele Arbeitnehmer Pflicht. Viele haben schilcht keine Zeit oder keine Lust, sich mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen und schieben diese Aufgabe so weit wie möglich vor sich her. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung mithilfe einer Steuersoftware oder mit dem Elster-Formular ist jedoch recht unkompliziert. Manchmal ist aber auch der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater eine Lösung. Doch einen Steuerberater zu beauftragen, kostet zum Teil sehr viel Geld. In komplizierten Steuerfällen kann sich das allerdings auch rechnen.

Unser umfassender Ratgeber erläutert, welche Fristen und Bedingungen für die Steuererklärung 2020 gelten und nennt Ihnen Tipps und Tricks, wie sich Steuern sparen lassen und Sie eine höhere Steuerrückzahlung rausholen können.

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Abgabefrist Steuererklärung 2020: Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Ausnahmesituation hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung eingeräumt. Geregelt ist die Fristverlängerung im ATAD-Umsetzungsgesetz, das der Bundesrat am 25. Juni 2021 verabschiedet hatte. Anwendungsfragen zur Fristverlängerung klärt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20. Juli 2021. Damit gelten ausnahmsweise folgende verlängerte Abgabefristen für die Steuererklärung 2020:

  • Abgabefrist 1. November 2021 ohne Berater: Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung 2020 selbst erstellen, müssen diese bis Montag, den 1. November 2021 beim Finanzamt eingereicht haben. In Bundesländern, in denen der 1. November ein gesetzlicher Feiertrag ist, ist der 2. November der letzte Abgabetermin. Bisher galt als mussten die Steuerformulare normalerweise spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein.

  • Abgabefrist 31. Mai 2022 mit Beratung: Für Steuerpflichtige, deren Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 aufgrund der Ausnahmeregelung erst am 31. Mai 2022. Normalerweise gilt in diesen Fällen als Frist grundsätzlich der letzte Februartag des übernächsten Steuerjahres.

  • Die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich ebenfalls um drei Monate.

Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Verstöße gegen die Abgabefristen werden von den Finanzämtern streng geahndet. Wer den Abgabetermin verschwitzt, zahlt automatisch einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuerlast, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem verspätetem Monat. Einen Ermessenspielraum haben die Beamten nur, wenn Steuerzahler eine Rückzahlung erhalten oder wenn die Abrechnung einen Steuerbescheid über null Euro auswirft – ansonsten nicht. Wer seinen Papierkram immer auf den letzten Drücker erledigt, läuft also Gefahr die verbleibende Zeit bis Anfang November zu vertrödeln und dann Strafen zu kassieren.

  • Biallo-Tipp: Papiermuffel sollten ihren inneren Schweinehund überwinden und die Erklärung zeitig vor dem amtlichen Abgabetermin abgeben. Denn wer hat schon Lust, sich im Hochsommer und kurz vorm Jahresurlaub durch die eigene Zettelwirtschaft zu wühlen?
 

Mit wieviel Steuererstattung kann ich rechnen?

Wer die Steuererklärung verschwitzt oder auf die lange Bank schiebt, riskiert bares Geld. Denn nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erstatten die Finanzämter im Durchschnitt 1.027 Euro Steuern an den Normalbürger – das macht bei einem angenommenen Zeitaufwand von vier Stunden einen Stundenlohn von 257 Euro. Vergleichen Sie das mal mit ihrer aktuellen Gehaltsabrechnung! Und für viele Steuerzahler ist sogar noch mehr drin – auch wegen neuer steuerzahlerfreundlicher Urteile der Finanzgerichte.

Biallo-Lesetipp:

Wie sich Corona auf die Steuererklärung 2020 auswirkt, erläutern wir ausführlich in einem separaten Ratgeber. Dort finden Sie die wichtigsten Hinweise zu Pandemie-bedingten Neuregelungen und Besonderheiten.
 

Für wen ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht?

Wenn Sie als Arbeitnehmer 2020 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und keinerlei Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen (KurzarbeitergeldElterngeld & Co.) erhielten, sind Sie zum Ausfüllen der Steuerformulare samt Mantelbogen und Anlagen nicht verpflichtet. Doch wenn Sie zum Beispiel Kirchensteuer gezahlt haben, hohe Werbungskosten geltend machen können, nur einige Monate gearbeitet haben oder sich Ihr Familienstand etwa durch Hochzeit verändert hat, lohnt sich die Mühe, die Formulare auszufüllen.

Corona & Steuer: Für 2020 müssen mehr Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben

Durch die Corona-Pandemie sind in diesem Jahr deutlich mehr Steuerzahler verpflichtet, eine Steuererklärung für 2020 abzugeben. Das liegt am Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder auch Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Eltern, die pandemiebedingt ihre Kinder zu Hause betreuen mussten und für den Lohnausfall entschädigt wurden. Denn wenn Sie als Arbeitnehmer neben Ihrem üblichen Gehalt noch Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro eingestrichen haben, haben Sie keine Wahl und müssen die Formulare ausfüllen – per Papier oder über die elektronische Steuererklärung Elster. Minijobs oder abgeltungssteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zählen hier nicht mit.

Progressionsvorbehalt & Steuernachzahlungen

Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bleiben zwar selber steuerfrei, sorgen aber bei der Jahresendabrechnung mit dem Finanzamt dafür, dass für das übrige Arbeitseinkommen in vielen Fällen Steuern nachzuzahlen sind. Das Finanzamt berechnet für das regulär zu versteuernde Einkommen einfach den Steuersatz, der zum Zuge käme, wenn auch die insgesamt im Kalenderjahr bezogenen Lohnersatzleistungen steuerpflichtig wären. Diese Regelung wird als Progressionsvorbehalt bezeichnet.

Auf die fälligen Steuernachzahlungen sind viele Familien jedoch nicht vorbereitet, weil das ohnehin knappe Familienbudget keine Ersparnisse zulässt oder sie als steuerliche Laien gar nicht erkennen konnten, was da finanziell auf sie zukommt. Einfach wegducken kann man sich nicht – der Bezug sämtlicher Lohnersatzleistungen wird den Finanzämtern von den auszahlenden Sozialversicherungsträgern wie Arbeitsagentur und Krankenkasse bis zum 28. Februar des Folgejahres automatisch gemeldet.

  • Corona-Steuertipp: Verheiratete können einen legalen Trick nutzen, um hohen Nachzahlungen durch Lohnersatzleistungen aus dem Weg zu gehen – die Einzelveranlagung. Wie genau das geht und was Sie dabei beachten sollten, erläutern wir Ihnen ausführlich in unserem Ratgeber zum Thema Steuererklärung 2020: Wie wirkt sich Corona auf die Steuer aus?

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Für berufstätige Singles mit Kind stellt die anhaltende Pandemie eine besondere Herausforderung dar. Um einen steuerlichen Ausgleich zu schaffen, hat der Gesetzgeber ab 2020 den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von bisher 1.908 Euro dauerhaft auf 4.008 Euro angehoben. Mit welchen Steuervergünstigungen Alleinerziehende ebenfalls rechnen können, erfahren Sie in userem Ratgeber mit Tipps zur Anlage Kind in der Steuererklärung.

Fest oder flexibel, aber immer mit Top-Zinsen von bis zu 4,15 Prozent

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Steuererklärung Pflicht bei Mehrfachbeschäftigung, Steuerklassen III/V, Steuerfreibeträgen

Zur Abgabe einer Steuererklärung ist man auch verpflichtet, wenn man im vergangenen Jahr mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatte. Oder wenn beide Ehepartner mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gearbeitet haben. Auch wenn Sie sich in der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) einen Steuerfreibetrag haben eintragen lassen und sie übers Jahr mehr als 11.600 Euro Arbeitslohn (Ehegatten 22.050 Euro) hatten, ist die Steuererklärung verpflichtend.

  • Biallo-Tipp: Bei der Steuererklärung müssen keine Belege eingereicht werden. Nur auf Anforderung der Beamten sollte man sie vorlegen können.

Corona-Steuertipp:

Arbeitgeber, die in der Vergangenheit nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren, können bis zum 31. Dezember 2021 fehlende Steuererklärungen für die Jahre 2017, 2018 und  2019 auf freiwilliger Basis nachholen und so mit möglichen Erstattungen eine Nachzahlung für das Jahr 2020 kompensieren.
 

Steuererklärung online selber machen mit Elster

Sie buchen Reisen online, kaufen online ein – dann sollten Sie nicht zögern, auch die Steuererklärung online zu machen. Die Devise für Steuersparfüchse lautet deshalb „Tippen und Klicken statt Lochen und Heften“. Vorteil: Der Steuerbescheid kommt schneller.

Die elektronisch erledigte Steuerklärung liegt voll im Trend. Nach Informationen des Bundesfinanzministeriums wurden im Jahr 2020 bereits 28,2 Millionen Einkommensteuererklärungen online bei den Finanzämtern eingereicht. Seit 2012 (zwölf Millionen) hat sich die Zahl damit locker mehr als verdoppelt. Drei Viertel aller Steuerzahler rechnen mittlerweile digital mit dem Fiskus ab – wer noch auf Papier-Steuererklärungen schwört, ist klar in der Minderheit.

  • Biallo-Tipp: Die Finanzämter stellen in Aussicht, dass sie online erhaltene Steuererklärungen zügiger abwickeln. Wer seine Steuererstattung flott erhalten möchte, sollte die Steuererklärung entsprechend online einreichen. Papier-Fans, die lieber offline arbeiten, erhalten die Formulare beim örtlichen Finanzamt oder auch im Internet über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Was gilt für die Steuererklärung 2020 mit Elster?

Wer seine Steuererklärung elektronisch abgeben muss oder möchte, kann dies ab der Steuererklärung 2020 allerdings nur noch über die kostenfreie Onlineplattform „Mein Elster“ der Finanzverwaltung tun. Dafür muss man sich auf der Elster-Homepage einmalig registrieren lassen und – in der kostenlosen Variante – eine Zertifikatsdatei herunterladen.

Die bisher parallel angebotene Steuersoftware auf CD „Elster-Formular“ gilt letztmalig für die Steuererklärung 2019 und hat aktuell ausgedient. Man kann seine gespeicherten Daten aber problemlos in das neue System exportieren – zudem bietet die neue Software weitere sinnvolle Servicefunktionen. So können zum Beispiel Einsprüche, Anträge und Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen digital übermittelt werden.

  • Biallo-Tipp: Auf der Elster-Website gibt es unter der Rubrik „Presse und Medien“ zahlreiche Anleitungen, unter anderem zur Online-Registrierung und zur Datenübernahme aus dem alten Programm „Elster-Formular.

Normalerweise erwartet das Finanzamt von allen Selbstständigen ohnehin die Abgabe der Steuererklärung auf elektronischem Weg. Das gilt aber nach einem aktuellen Urteil des BFH vom 16. Juni 2020 (Az. VIII R 29/19) nicht für Kleinstbetriebe und Soloselbstständige mit einem Jahresumsatz bis zu 15.000 Euro. Fehlt die notwendige Technik und kann sie nur mit erheblichem finanziellem Aufwand beschafft werden, dürfen diese Betriebe weiter auf Papier abrechnen.

Gibt es den Steuerbescheid 2020 auch digital?

Wer möchte, kann auch den Steuerbescheid 2020 digital erhalten. Dazu muss man allerdings über das Elster-Portal bereits bei Abgabe der elektronischen Steuererklärung vorab in die digitale Übersendung des Steuerbescheides einwilligen. Gibt man sein „OK“ zu diesem papierlosen Verfahren, informiert die Finanzverwaltung den Steuerzahler per E-Mail, sobald der Steuerbescheid im persönlichen Elster-Postfach zum Abruf bereitliegt.

 

Steuerbescheid: Wenn das Finanzamt eine Steuernachzahlung fordert

Man muss nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, wenn das Finanzamt mit dem Steuerbescheid eine Nachzahlung anfordert. Bedingt durch die Corona-Pandemie sind die Finanzämter angehalten, Bürger in einer finanziellen Notlage nicht hängen zu lassen.

  • Corona-Steuertipp: Schulden Sie Vater Staat Geld und haben einen akuten finanziellen Engpass, gewährt das Finanzamt in der momentanen Corona-Lage großzügig Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten (BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2020) – in solchen Fällen können Sie also Aufschub beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema wie sich Corona auf die Steuererklärung 2020 auswirkt.
 

Steuertipp: Werbungskosten geltend machen

Arbeitnehmer können sämtliche Jobkosten, wie beispielsweise Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Zweitwohnung / Doppelhaushalt, beruflich bedingte Umzüge & Co., als Werbungskosten über das Steuerformular Anlage N abrechnen. Das Finanzamt hat für das gesamte Jahr vorab bereits einen Pauschbetrag von 1.000 Euro beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigt. Das Ausfüllen des Steuerformulars lohnt also nur, wenn man entweder höhere Kosten geltend machen kann oder nicht das ganze Jahr in Lohn und Brot stand. Wie man die Werbungskosten im Einzelnen steuerlich geltend machen kann, erläutern wir Ihnen ausführlich in unserem Ratgeber mit allen Tipps zum Steuerformular Anlage N (Werbungskosten).

  • Corona-Steuertipp: Über die neue Homeoffice-Pauschale gibt es weitere Steuerspar-Möglichkeiten bei den Werbungskosten, denn viele Arbeitnehmer haben während der Corona-Krise zu Hause gearbeitet.

So finden Sie die günstigsten Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung

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Steuertipp: Sonderausgaben, Außergewöhnlichen Belastungen & Co. absetzen

Private Ausgaben hat doch jeder – an manchen beteiligt sich sogar das Finanzamt. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gehören in zwei separate Steuerformulare der Steuererklärung 2020: Anlage Sonderausgaben und Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Aber auch Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Vorsorgeaufwendungen gehören in die Steuererklärung, damit Sie von Steuerrabatten profitieren können.

Sonderausgaben

Die vom Arbeitgeber bescheinigte Kirchensteuer trägt man in der Anlage Sonderausgaben ein. Die vom Fiskus in 2020 zurückerstattete Kirchensteuer übernimmt man aus dem Steuerbescheid für 2019. Auch Spenden und Mitgliedsbeiträge an mildtätige oder gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien honoriert der Fiskus mit einer Steuerrückzahlung.

Außergewöhnliche Belastungen

Haben Sie im vergangenen Jahr Ausgaben für Krankheit, (häusliche) Pflege oder Kur, Zahnersatz, Hörgerät oder eine neue Brille aus eigener Tasche getragen, vermerken Sie die Kosten in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Nach Abzug einer Selbstbeteiligung rechnet das Finanzamt im Steuerbescheid automatisch aus, ob Sie darauf eine Steuerrückzahlung erhalten. Menschen mit Behinderung erhalten einen speziellen Steuerfreibetrag.

Haushaltsnahe Aufwendungen

Bares Geld bringen auch Handwerkerrechnungen, Schornsteinfegerkosten oder Haushaltsnahe Dienstleistungen (zum Beispiel Ausgaben für die Putzfrau, den Gärtner, Schneeräumdienst, Altenpfleger) in den eigenen vier Wänden. Den Steuerrabatt fordern man mit der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein.

Vorsorgeaufwendungen

Beiträge für Versicherungen wie die Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung müssen über die Anlage Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Das bringt meist noch den ein oder anderen Steuer-Euro Rückzahlung zusätzlich – gerade für Rentner, die aufgrund ihrer Rentenbezüge eine Steuererklärung (Anlage R) abgeben müssen. Kosten für private Haftpflicht- und Lebensversicherungen trägt man ebenfalls bei den Vorsorgeaufwendungen ein. An Sachversicherungen wie Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung beteiligt sich das Finanzamt allerdings nicht.

Biallo-Lesetipp: Anlagen Steuererklärung 2020 – Steuerformulare im Überblick

In unserem  Übersichtsartikel zur Biallo-Steuerserie 2020 stellen wir Ihnen die wichtigsten Steuerformulare vor. Schauen Sie rein, denn mit diesen Anlagen zur Steuererklärung 2020 winkt ordentliches Steuersparpotential!


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    Über den Autor Michael Schreiber

    Hat Steuerrecht studiert und ist als Diplom-Finanzwirt (FH) seit 35 Jahren Finanzbeamter, davon seit 24 Jahren Betriebsprüfer und seit 2009 Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Großbetriebsprüfung. Seit 1991 schreibt er nebenberuflich über Steuer- und Geldanlagethemen. Seine Schwerpunkte sind dabei steuerliche Gestaltungsfragen, Geldanlagen im Wertpapier- und Immobilienbereich, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie allgemeine Verbraucherthemen rund um die Themen Geld, Versicherungen, Miete, Recht, Verkehr, Ehe und Familie.

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