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Altersvorsorge

Zusatzrente: Mehr Geld für ein langes Leben

Thomas Öchsner
Autor
Aktualisiert am: 19.06.2020

Auf einen Blick

  • Bei der Sofortrente zahlt der Verbraucher sein Kapital auf einen Schlag in eine private Rentenversicherung ein, die daraus monatlich bis zum Tod des Versicherten eine Zusatzrente überweist.
  • Bei Auzahlplänen von Bausparkassen und Banken wird das eingezahlte Kapital bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit verbraucht.
  • Wer höhere Renditen erzielen will, kann sein Geld in kostengünstige Indexfonds investieren. Anleger können dann entweder regelmäßig für einen bestimmten Betrag Fondsanteile verkaufen oder mit ihrer Bank vereinbaren, dass diese regelmäßig Fondsanteile im Wert einer monatlichen Rate veräußert.
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Viele Menschen haben - nicht nur, wenn der Ruhestand näher rückt oder gerade angefangen hat – ein Luxus-Problem: Sie haben zum Beispiel einen Batzen Geld aus einer Lebensversicherung bekommen, Geld aus einer hohen Abfindung kassiert oder einen sechsstelligen Betrag geerbt und fragen sich: Was tun mit dem vielen Geld? Wie kann ich 50.000, 100.000 Euro oder noch mehr Geld in eine monatliche Zusatzrente, in ein laufendes Einkommen umwandeln? Es gibt viele Wege zum Ziel, aber nicht alle sind wirklich attraktiv. Fünf Möglichkeiten im Check.

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Der Klassiker: die Sofortrente

Bei einer Sofortrente zahlt der Kunde sein Kapital auf einen Schlag in eine private Rentenversicherung ein, die daraus monatlich bis zum Tod des Versicherten eine Zusatzrente überweist. Die Sofortrente kommt deshalb vor allem für Menschen in Frage, die im Alter ein Zusatzeinkommen benötigen, für die große Sicherheit sehr wichtig ist, die sich mit Fragen der Geldanlage nicht belasten wollen – und erwarten, lange zu leben. Insofern gilt die Sofortrente als Standardprodukt für alle, die aus ihrem Batzen Geld eine lebenslange Rente machen wollen.

"Man muss aber schon sehr alt und deutlich über 90 werden, damit sich das wirklich lohnt und der Kunde über die Jahre mehr zurückbekommt, als er am Anfang eingezahlt hat", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn auch die Versicherer rechnen und kalkulieren ein, dass ihre Kunden lange leben, womöglich über 90 Lebensjahre hinaus – und sie entsprechend lange die Zusatzrente zu überweisen haben.

Eine Frau, die zum Beispiel 80 Jahre alt geworden ist, hat im Durchschnitt noch zehn Jahre vor sich, bei Männern sind es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwas weniger (Tabelle 1). Dieses Risiko aber lassen sich die Versicherer gut bezahlen.

Hinzu kommt ein zweiter Nachteil, den Kunden bei ihrer Entscheidung nicht unterschlagen sollten: Das eingesetzte Kapital wird bei neuen Verträgen nur noch mit 0,9 Prozent garantiert verzinst. "Zieht man die Kosten ab, bewegt sich die Rendite bei solchen Verträgen dann gegen null Prozent", warnt Nauhauser.

Welche starke Rolle die Kosten dabei spielen, zeigt eine neue Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer holten für eine Stichprobe Angebote von fünf Versicherern ein für eine 65-jährige Person, die 50.000 Euro verrenten lassen wollte und dabei eine teildynamische Variante wählte. Dabei sind bei einer positiven Entwicklung der Überschüsse, die der Versicherer erwirtschaftet, höhere Rentensteigerungen möglich.

Auf einen Hinterbliebenenschutz wurde verzichtet, das heißt, stirbt der Kunde, wird kein Geld mehr an Kinder oder Gatte/Gattin ausgezahlt. Das Ergebnis: Die Versicherer verlangten an Abschluss- und Vertriebskosten bis zu sechs Prozent des eingezahlten Beitrags, der verrentet werden sollte. Beispiel: Bei der HDI Lebensversicherung beliefen sich die Kosten laut der Verbraucherzentrale auf 3.022,61 Euro inklusive 24 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn. Bei der Allianz Lebensversicherungs AG waren es immerhin 1.999,98 Euro Abschluss- und Vertriebskosten zu Vertragsbeginn. Dazwischen lagen die Alte Leipziger Lebensversicherung, die Württembergische Lebensversicherung und die Lebensversicherung von 1871.

Zusätzlich fallen bei allen fünf Anbietern jährliche Verwaltungskosten an. Die Verbraucherzentrale kritisiert nun, dass Kunden mit einer Sofortrente gegenüber denjenigen mit einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung spürbar benachteiligt werden. Die Verbraucherschützer fordern "vom Gesetzgeber Nachbesserungen, um die Kostenbelastung für Verbraucher zu senken".

Der Hintergrund: Für die Vermittlung von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen, in denen Geld für eine spätere Zusatzrente angespart wird, dürfen die Versicherer "nur noch" Abschluss- und Vertriebskosten von 2,5 Prozent der Beitragssumme berechnen, verteilt auf die ersten fünf Jahre - also deutlich weniger als die sechs Prozent, die die Verbraucherzentrale ermittelte.

Auch die Stiftung Warentest hat vor fast zwei Jahren 26 Angebote unter die Lupe genommen. Ihr Ergebnis: Zahlt ein 65-jähriger Modellkunde 100.000 Euro ein, bekommt er vom Testsieger, dem Versicherer Europa, lebenslang 321 Euro im Monat als garantierte Rente, gerechnet ohne Überschüsse, die obendrauf kämen.

Das bedeutet unterm Strich: Erst vom 91. Geburtstag an erhält der Versicherte garantiert mehr aufs Konto, als er eingezahlt hat. Die Versicherung garantiert aber, die Rente selbst dann 20 Jahre lang zu überweisen, wenn der Kunde früh stirbt. So können Kinder oder Partner des Kunden auch noch von seiner Zusatzrente profitieren. Diese Garantie hat natürlich ihren Preis. Ohne den Hinterbliebenenschutz wäre die Rente bei der Europa laut Stiftung Warentest um 18 Euro pro Monat höher.

  • Fazit: Bequem und sicher sind Sofortrenten auf jeden Fall. Kunden, denen das zu wenig ist, sollten sich aber nach besseren Möglichkeiten umschauen, denn der Ertrag ist doch recht mager. Wer trotzdem die Sofortrente favorisiert, sollte verschiedene Angebote prüfen. Das empfehlen Verbraucherschützer. Schließlich kann die richtige Wahl gut 20 Euro mehr oder weniger im Monat Zusatzrente bringen. Schwerkranke Menschen sollten um die Sofortrente jedoch einen großen Bogen machen.

Die guten alten Verträge mit Garantiezins

Noch mal genauer hinschauen sollten dagegen Sparer, wenn sie über eine alte private Rentenpolice aus den 80- und 90er Jahren verfügen oder einen entsprechenden Vertrag bis Ende 2003 abgeschlossen haben. Zwei Gründe sprechen hier für den zweiten Blick: Derzeit sind die Zinsen auf einem historisch niedrigen Niveau, und viel spricht dafür, dass dies die nächsten Jahre erst einmal so bleibt.

Damals aber lag der Garantiezins bei heutzutage traumhaft hoch erscheinenden bis zu 4,0 Prozent. Außerdem kalkulierten die Versicherer mit einer kürzeren Lebenserwartung, weil diese damals noch nicht so hoch war. Das Gute daran ist: An diese alten Zusagen müssen sich die Anbieter weiter halten. Hat also der Kunde damals ein Wahlrecht vereinbart und die Möglichkeit, sich die Versicherung verrenten zu lassen, kann er oder sie eine deutlich höhere Sofortrente kassieren als mit den spärlich verzinsen Neuverträgen.

Wer sich von solchen Rechnungen jedoch verständlicherweise überfordert fühlt, kann sich auch Rat einholen, am besten bei unabhängigen Fachleuten wie Renten- oder Versicherungsberatern (www.rentenberater.de oder www.bvvb.de). Um ein Gefühl dafür zu bekommen, was die Zusatzrente bringen könnte, sollte man dabei stets danach fragen, wie viele Monate/Jahre es dauert, bis man sein eingesetztes Kapital über die Zusatzrente zurückbekommen hat. 

  • Fazit: "Angesichts der Minizinsen am Kapitalmarkt und fehlender sicherer Anlagealternativen kann sich bei solchen Altverträgen eine Sofortrente lohnen", sagt Finanzexperte Nauhauser.

Auszahlpläne von Bausparkassen und Banken

Was viele nicht wissen: Auch Bausparkassen nehmen gerne größere Summen entgegen und buhlen mit Auszahlplänen um Kunden. Vorteile: Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig sind die Angebote sicher und leicht zu verstehen.

Nachteile: Man kann sich mit ihnen nicht vor der Inflation schützen ist, dafür sind die derzeit angebotenen Zinsen mit deutlich unter zwei Prozent zu niedrig. Hinzu kommt, es handelt sich um Auszahlpläne, bei denen das eingezahlte Kapital im Laufe der Jahre verzehrt und eine Rente auf Zeit gezahlt wird. Die Zusatzrente von der Bausparkasse gibt es also nicht unbedingt immer bis zum Lebensende.

Wer zum Beispiel eine Laufzeit von 20 Jahren vereinbart, aber noch 25 Jahre lebt, muss die letzten fünf Jahre ohne das Geld von der Bausparkasse auskommen, weil es nach 20 Jahren aufgebraucht ist. Man kann zwar zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen, aber wer sich erst einmal festgelegt hat, muss schon dabeibleiben.

Attraktiv können nach Berechnungen des Rentenexperten und Fachbuchautors Werner Siepe noch die Angebote der Debeka und der Bausparkasse Mainz sein. Siepe betont dabei das Wort "noch" – denn die beiden Anbieter haben zuletzt ihre Zinsen stark gesenkt. Und wenn die Europäische Zentralbank ihre Negativ- und Nullzinspolitik weiter verschärft, könnten die Zinsen weiter nach unten gehen.

Schon jetzt liegen die Zinsen bei der Debeka für Auszahlpläne mit einer Laufzeit von fünf bis zwölf Jahren bei unter 1,0 Prozent – ein Niveau, das Siepe für nicht mehr attraktiv hält, weil die Inflation die Zinsen auffrisst und unterm Strich ein Kaufkraftverlust bleibt. Etwas besser wird es bei einer Laufzeit von 13 bis 30 Jahren. Hier bietet die Debeka einen Festzins von 1,0 bis 1,3 Prozent.

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Einzahlungen sind möglich ab einer Summe von 5.000 Euro bis normalerweise 400.000 Euro. Je länger die Laufzeit, desto höher dabei der Zinssatz. Teilweise etwas mehr gibt es bei der Bausparkasse Mainz. Hier belaufen sich die Zinsen auf 1,0 bis 1,8 Prozent für Laufzeiten von 15 bis 30 Jahren (Stand: jeweils 9. 8.2019). Was aber springt nun damit im Monat an Auszahlungen heraus?

Beispiel: Ein 65-Jähriger zahlt 100.000 Euro ein, vereinbart, das Kapital komplett aufzubrauchen und sich dafür 25 Jahre lang eine Zusatzrente monatlich auszahlen zu lassen. Bei 25 Jahren beläuft sich bei den Mainzern der feste Zinssatz auf 1,5 Prozent. Die Summe aller Auszahlungen liegt dann bei 119.835 Euro oder monatlich 399,45 Euro.

Das bringt nach den Berechnungen von Siepe deutlich mehr als ein von 2004 an abgeschlossener Vertrag bei einer privaten Rentenversicherung. Hier springen nach 25 Jahren weniger als 100.000 Euro heraus. Dafür ist das Geld beim Angebot der Bausparkasse verbraucht, wenn der 65-jährige Kunde mehr als 90 Jahre alt wird. Die private Rentenversicherung hingegen zahlt weiter, selbst wenn der Kunde 100 Jahre alt wird.

Anleger, denen das mit 65 Jahren zu riskant ist, haben noch zwei andere Optionen.

Erstens: Sie vereinbaren eine Laufzeit von 30 Jahren, das ist sowohl bei der Debeka wie auch bei der Bausparkasse Mainz möglich. Bei den Mainzern, die eine Mindestanlagesumme von 10.000 Euro erwarten, gibt es bei einer Laufzeit von 30 Jahren aber noch 1,8 Prozent, also immerhin 0,5 Prozentpunkte mehr als bei der Debeka. Die monatliche Zahlung sinkt dann auf 358,97 Euro bei einer Auszahlungssumme von insgesamt 129.299 Euro. Aber die Zusatzrente fließt bis zum Alter von 95 Jahren.

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Zweitens: Sie legen einen Teil der Zusatzrente zurück auf ein Tagesgeldkonto, um für ein Alter von 90 aufwärts eine Reserve zu haben. Finanzexperte Nauhauser rät, in diesem Zusammenhang auch das Thema Pflege nicht zu verdrängen: "Viele ältere Menschen beschäftigt die Frage: Bin ich flüssig genug, wenn ich ein Pflegefall werde?", sagt er. Dies sollte man bei seinen Entscheidungen mitbedenken.

  • Fazit: "Auszahlpläne von Bausparkassen sind eine echte Alternative für sehr sicherheitsbewusste Anleger, die wissen, dass sie ihre Pläne für die nächsten Jahre nicht wieder umwerfen", sagt Siepe. Er rät, bei der Hausbank nachzufragen, ob diese bei diesen Angeboten mithalten kann. Meist sei dies allerdings nicht der Fall. Die Konditionen der Geldinstitute seien schlechter, deren Laufzeiten für Auszahlpläne beliefen sich oft nur auf fünf oder zehn Jahre. Nur die Umweltbank bietet einen Auszahlplan mit einer Laufzeit von 15 bis 20 Jahren an – zu einem Festzins von 1,2 Prozent und liegt damit in etwa auf dem Niveau der Bausparkassen.

Zusatzbeiträge für die Rente

Angenommen, ein Arbeitnehmer hat schon vor dem Eintritt in den Ruhestand einen großen Batzen Geld bekommen und zahlt seit Jahrzehnten in die gesetzliche Rentenversicherung ein, dann kann sie oder er sich einen Wunsch erfüllen, von dem die allermeisten nur träumen können: nämlich früher, also frühestens mit 63 in Rente gehen – und das ohne Abschläge vom gesetzlichen Altersgeld.

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Wie das geht? Ganz einfach: Als gesetzlich Rentenversicherter kauft sie oder er sich mögliche Abschläge von der Rente ab. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür: Man erreicht bis zum Alter von 63 Jahren mindestens 35 Versicherungsjahre (inklusive Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Bundeswehr oder Zivildienst) – sonst darf man sich nicht schon mit 63 für immer von seinen Arbeitskollegen verabschieden. Und man muss mindestens 50 Jahre alt sein.

Derzeit gibt es regelrecht einen Run in Sachen freiwilligen Beitragszahlungen zum Ausgleich von späteren Rentenabschlägen. 2018 haben Versicherte mehr als 200 Millionen Euro freiwillig zusätzlich in die Rentenkasse gepumpt, um Einbußen als Frührentner mit 63 zu vermeiden oder zu verringern – achtmal so viel wie noch 2015.

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Dafür gibt es gute Gründe: Die Zeit für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente ist jetzt besonders gut, weil der Rentenbeitrag mit 18,6 Prozent bis 2023 voraussichtlich vergleichsweise niedrig bleibt und sich die Renten bis dahin – wie in den vergangenen Jahren – deutlich erhöhen dürften. Experten wie Werner Siepe sprechen "von den goldenen Rentenjahren", bevor die Generation der Babyboomer in Rente geht und sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern deutlich verschlechtern wird.

Zunächst muss man wissen: Jeder Monat, den ein Arbeitnehmer früher in den Ruhestand gehen will, kostet einen Abschlag von der Rente in Höhe von 0,3 Prozent. Wer normalerweise erst mit 67 seine Regelaltersgrenze für den Renteneintritt erreicht, muss also mit einem Minus von 14,4 Prozent (4 Jahre x 12 Monate x 0,3 Prozent Abschlag) kalkulieren.

Es gibt aber eine Alternative: einen Teil des großen Batzens Gelds, das man geerbt, sich zusammengespart hat oder aus einer Lebensversicherung erhält, in die Rentenkasse einzahlen. Dabei kann man nicht kleckern, man muss schon klotzen, wie die Beispielrechnungen der Rentenversicherung zeigen.

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Wer etwa eine Bruttorente von 1.800 Euro erwartet und vier Jahre eher in den Ruhestand will, müsste demnach einen Abschlag von 259,20 Euro pro Monat hinnehmen. Die Rente würde also von 1.800 Euro brutto auf 1.540,80 Euro schrumpfen.

Wer diesen Abschlag vermeiden will, muss vorher 66.292,37 Euro einzahlen. Das Geld muss aber nicht auf einen Schlag in die Rentenkasse fließen, es ist möglich, die Gesamtsumme in Raten abzustottern.

"Das kommt vor allem für diejenigen in Frage, die noch als Arbeitnehmer Geld verdienen und womöglich einen hohen Steuersatz haben", sagt Finanzexperte Siepe. Er rät, die Summe auf vier, fünf Jahre, von 2019 oder 2020 bis 2023 zu verteilen. Das wären in unserem Rechenbeispiel bei fünf Raten jeweils rund 13.258 Euro.

Wer hingegen alles auf einmal einzahlt, hat den steuerfreien Vorsorgewand in seiner Steuererklärung schnell ausgeschöpft. Siepe hält die Zahlung von Extrabeiträgen in die Rentenversicherung derzeit "für so attraktiv wie noch nie und dies wird durch den Steuervorteil noch lohnender", sagt er.

Siepe spricht von Renditen von derzeit unschlagbar hohen zwei bis vier Prozent – jedenfalls verglichen mit den Minizinsen, die derzeit Tages- oder Festgeld abwerfen. Mit 63 ohne Abschläge in Rente – so schön das alles klingt, über zwei Nachteile sollten sich Interessenten aber auch im Klaren sein.

Erstens: Die Zusatzbeiträge gibt es nicht zurück, sie sind damit auch aus der Erbmasse verschwunden. Kinder oder die Ehefrau/der Ehemann können von den freiwilligen zusätzlichen Beiträgen allenfalls über die Witwenrente/Witwerrente beziehungsweise über die Hinterbliebenenrente in eher geringem Umfang profitieren.

Zweitens: Wer vorzeitig mit 63, 64 oder auch 65 in Rente geht, zahlt vom Zeitpunkt des Ruhestands an bis zur offiziellen Altersgrenze nicht mehr in die Rentenkasse ein. Dadurch fällt die "Frührente" ab 63 geringer aus, als der Rentenbeitrag, der in der "Renteninformation" der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genannt wird. Denn darin wird stets unterstellt, dass der Beitragszahler brav bis zum offiziellen Rentenalter, zum Beispiel mit 66, 66,5 oder 67 weiter in die Rentenkasse einzahlt, und zwar wie im Durchschnitt der vorangegangenen Kalenderjahre.

Mehr Rendite mit Aktienfonds

Zinsen von 1,0 bis 1,8 Prozent bei Auszahlplänen sind mager, bei einer Inflationsrate von 1,7 Prozent im Juli 2019 bieten sie kaum einen Schutz vor der Teuerung, erst recht, wenn man die Kapitalertragssteuer- oder Abgeltungsteuer berücksichtigt. Wer höhere Renditen erzielen will, sollte sein Geld in Aktienfonds oder noch besser in kostengünstige Indexfonds investieren, die bestimmte Börsenindizes nachbilden.

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Wie aber lässt sich eine solche Anlage mit einem Auszahlplan kombinieren, um die gewünschte Zusatzrente zu erhalten? Ganz einfach: Angenommen, ein Anleger hat 100.000 Euro aus einer Lebensversicherung – am besten schrittweise – in Indexfonds gesteckt, dann kann sie oder er entweder regelmäßig für einen bestimmten Betrag Fondsanteile verkaufen.

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Alternativ können Anleger – falls sie sich nicht selbst kümmern wollen – einen Auszahlungsplan oder Entnahmeplan mit der Bank vereinbaren, bei der das Wertpapierdepot eingerichtet wurde. Dann verkauft das Geldhaus regelmäßig Fondsanteile im Wert einer monatlichen Rate, die der Kunde vorgegeben hat. Wie lange es dann eine Zusatzrente gibt und wie hoch sie ausfällt, hängt dann davon ab, wie sich die Fonds beziehungsweise die Börsen entwickeln.

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Je länger dabei regelmäßig in den oder die Fonds eingezahlt wurde und je länger die Laufzeit des Auszahlplans, desto besser sind die Chancen für positive Renditen und desto geringer das Risiko, Verluste zu erwirtschaften. Sinnvoll ist es aber auf jeden Fall, dafür ein möglichst kostenloses Depot zu nutzen, bei dem nur geringe Verkaufsgebühren anfallen.

Diese Variante kommt jedoch nicht für alle Kunden in Frage, sondern nur für Anleger, die einen höheren Ertrag anstreben und am Ende ihres Lebens vielleicht noch ihren Lieben etwas vermachen wollen. Auch sollten Anleger eine gewisse Flexibilität mitbringen und möglichst auch bereit sein, bei einem Börsenabschwung mal weniger oder gar nichts aus ihrem Fondsdepot zu entnehmen, um ihr Guthaben nicht zu schnell aufzubrauchen und später von einem Aufschwung wieder profitieren zu können.

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Unterm Strich ist so ein Auszahlplan auf jeden Fall attraktiv. Renditen von drei bis sechs Prozent sind auf lange Sicht durchaus realistisch, sollten sich die Aktienmärkte so positiv wie in den vergangenen 30 Jahren weiterentwickeln. So kommt ein Anleger, der 100.000 Euro in einen Fonds eingezahlt hat und über 25 Jahre jährlich drei Prozent Rendite erzielt, bis das Kapital aufgezehrt ist, auf eine Monatsrente von 472 Euro. Bei einer Rendite von fünf Prozent wären es schon 578 Euro – deutlich mehr als mit klassischen Auszahlplänen zu erzielen ist.

Anlegern, denen auf Fonds basierende Auszahlpläne zu unsicher sind, rät Finanzexperte Nauhauser, einen Teil des Geldes in Tagesgeld und Festgeld mit verschiedenen Laufzeiten anzulegen, um mit einem Teil des Geldes auf Nummer sicher zu sein und laufende Zinsen kassieren zu können. Von Rentenfonds, die in Anleihen investieren, rät er ab. "Die Gebühren sind zu hoch, die Erträge in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase für einen Auszahlplan zu niedrig", sagt er.

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  • Fazit: Ein Weg für Anleger, die gut schlafen können, selbst wenn sich ihr Kapital im Depot mal vorübergehend verringert, weil die Aktienkurse längere Zeit heruntergehen. Und für Bankkunden, die gerne selbst ihre Geldanlage managen.

Ein Hinweis: Renten gehören zum steuerpflichtigen Einkommen. Dank einiger Freibeträge müssen Renten jedoch in vielen Fällen noch nicht voll versteuert werden. Wie die unterschiedlichen Renteneinkünfte besteuert werden und wann Renten steuerfrei sind. Grundsätzlich kann jeder, der eine gesetzliche Rente in Deutschland bezieht, sich diese auch in sein gewähltes Auslandsdomizil überweisen lassen. Jedoch müssen Ruheständler, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, mit steuerlichen Konsequenzen rechnen. Welche Regeln bei der Rente im Ausland gelten, haben wir in einem weiteren Ratgeber für Sie zusammengefasst.

Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozial- und Arbeitsthemen in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin „GELD“ entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelles Buch: Ihr Vermögensturbo ab 50, Geldanlage für eine bessere Rente.

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