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Finanzen für Eltern

Familienleistungen auf einen Blick: Schwanger – was kann ich beantragen?

Sigrun an der Heiden
Autorin
Aktualisiert am: 13.09.2024

Auf einen Blick

  • Finanzielle Leistungen vom Staat unterstützen Eltern bei der Familiengründung.
  • Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Familienleistungen für werdende Eltern.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Familienleistungen: Mit welchen finanziellen Unterstützungen Sie für ein Kind rechnen können
  2. Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss
  3. Elterngeld
  4. Familiengeld in Bayern, Landeserziehungsgeld in Sachsen
  5. Steuervorteile für Familien: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Kündigt sich Nachwuchs an, beginnt eine spannende Zeit und die Vorfreude auf das Baby ist groß. Eltern müssen aber auch viele organisatorische und finanzielle Fragen klären. Wie der Staat werdende Eltern finanziell unterstützt und welche Gelder sie beantragen können. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten finanziellen Leistungen für junge Familien. 

 

Familienleistungen: Mit welchen finanziellen Unterstützungen Sie für ein Kind rechnen können

Neben dem Geburtsvorbereitungskurs, der Einrichtung des Kinderzimmers und dem Kauf von Windeln und Stramplern, müssen werdende Eltern auch viele organisatorische und finanzielle Fragen klären. Welcher Partner nimmt wie lange Elternzeit, um das Baby zu versorgen? Wer bekommt Elterngeld und mit welchem Betrag können Familien rechnen? Was gilt für die Zeit des Mutterschutzes und danach? Und worauf ist zu achten, wenn ein oder beide Elternteile wieder arbeiten möchten?

Der Staat bietet werdenden Eltern finanzielle Unterstützung bereits ab der Schwangerschaft – durch Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld, die helfen sollen, finanzielle Belastungen zu mildern. Für jede staatliche Familienleistung ist eine andere Stelle zuständig: die Familienkasse für das Kindergeld, die Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung sowie der Arbeitgeber für das Mutterschaftsgeld. An welche Elterngeldstelle Familien ihren Antrag schicken müssen, hängt vom Bundesland und dem jeweiligen Wohnort ab.

 

Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss

Berufstätige Mütter genießen sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt einen besonderen Schutz. Beschäftigte dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten und nicht gekündigt werden. Bei Beamtinnen laufen die Bezüge weiter. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Lohnersatzleistung ihrer Kasse: das Mutterschaftsgeld. Die Höhe hängt vom Nettogehalt der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes ab. Maximal gibt es 13 Euro pro Tag. Verdiente die Mutter mehr, legt der Arbeitgeber die Differenz zum bisherigen Nettolohn drauf. Bei Mehrlingen, Frühchen oder behinderten Kindern gibt es länger Mutterschaftsgeld. Sind Mütter privat oder familienversichert, bekommen sie einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Privatversicherte Selbstständige haben während der Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld, sofern sie diese Leistung mitversichert haben. Wichtig zu wissen: Wer Mutterschaftsleistungen bezieht, erhält in dieser Zeit kein Elterngeld. Die Monate werden aber als Basiselterngeldmonate angerechnet und sind damit schon „verbraucht“.

  • Lesetipp: Weiterführende Informationen rund um den Mutterschutz, wie Sie das das Mutterschaftsgeld beantragen und wie es sich berechnet, lesen Sie in einem gesonderten Ratgeber zu diesem Thema.

Bedenken Sie: Mit zunehmendem Alter und für Familien wird der Status als Privatpatient schnell teuer. Viele wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, für wen ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich ist und wie er funktioniert.

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  • Biallo Lesetipp: Sie träumen vom Eigenheim? Familien sollten zunächst gründlich ihre Finanzlage überprüfen, bevor sie mit der Immobiliensuche starten. Auch ein Bausparvertrag kann für junge Familien eine Option sein. Was Familien beim Immobilienkauf beachten müssen, lesen Sie in einem weiteren Ratgeber auf unserer Seite.

 

Elterngeld

Das Elterngeld sichert Eltern finanziell ab, die beruflich pausieren, um ihr Kind zu betreuen. Bleibt nur die Mutter zuhause, erhält sie die Leistung zwölf Monate lang. Beteiligt sich auch der Vater, gibt es zwei Monate extra – minimal 300 bis maximal 1.800 Euro. Die Höhe hängt davon ab, wieviel der Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes verdient hat. Es gibt zwei Arten des Elterngeldes:

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld beträgt etwa 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Wer es genauer wissen will, nutzt einen Elterngeldrechner im Internet (https://familienportal.de oder https://www.elterngeld.net/). Für Geschwister unter drei oder zwei Geschwister unter sechs Jahren gibt es einen Zuschlag von mindestens 75 Euro. Eltern von Mehrlingen erhalten für das zweite und jedes weitere Kind 300 Euro extra.

Elterngeld Plus

Eine weitere Variante ist das Elterngeld Plus. Es beläuft sich auf die Hälfte des Basiselterngeldes, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Es eignet sich für Eltern, die nach der Geburt wieder stundenweise arbeiten möchten. Denn anders als beim Basiselterngeld wird ein Hinzuverdienst nicht ab dem ersten Euro angerechnet. Arbeiten beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden und teilen sie sich die Kinderbetreuung, gibt es für sie jeweils zwei bis vier Monate Elterngeld Plus extra. „Berufstätige Eltern sollten diesen Partnerschaftsbonus nicht verschenken“, rät Michael Tell, Gründer von Elterngeld.net.

Gutverdienende bekommen kein Elterngeld mehr

Für Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 200.000 Euro (steht im Steuerbescheid), deren Baby ab April 2024 zur Welt kommt oder gekommen ist, gibt es kein Elterngeld mehr. Für Familien mit Geburtstermin ab 1. April 2025 sinkt die Grenze erneut: auf ein zu versteuerndes Einkommen von dann 175.000 Euro. Bis Ende 2025 verlieren 310.000 Paare ihren Elterngeldanspruch, berechnete das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). „Familienpolitisch ist das ein fatales Signal an die Mittelschicht“, sagt IW-Ökonom Wido Geis-Thöne. Eltern, die über 200.000 Euro verdienen, sollten deshalb schnell mit dem Steuerberater besprechen, wie sie ihr zu versteuerndes Einkommen senken können, um den Elterngeldanspruch nicht zu verlieren.

Nur einen Monat gemeinsam Basiselterngeld

Wollen sich Paare gemeinsam um ihr Kind kümmern, wird es ebenfalls schwieriger. Seit dem Geburtstermin 1. April 2024 gilt: Väter können nur noch einen Monat parallel zur Mutter Basiselterngeld beziehen. Und das auch nur im ersten Lebensjahr des Kindes. Die restlichen Elterngeldmonate müssen Paare getrennt voneinander nehmen. Diese Einschränkung gilt aber nicht bei Mehrlingsgeburten, Frühchen oder Kindern mit einer Behinderung. Auch wenn mindestens ein Partner das niedrigere Elterngeld Plus bezieht, bekommen Eltern die Familienleistung weiterhin gleichzeitig.

  • Lesetipp: Mehr zum Thema Elterngeld und Antrag, Partnerschaftsbonus und wie Sie Ihren Elterngeldanspruch erhöhen können, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.

 

Familiengeld in Bayern, Landeserziehungsgeld in Sachsen

In Bayern bekommen Eltern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird. Das Familiengeld beläuft sich für die ersten beiden Kinder auf je 250 Euro. Ab dem dritten Kind zahlt der Freistaat 300 Euro monatlich. Das Geld gibt es frühestens ab dem 13. Lebensmonat des Kindes – für 24 Monate. Bayerische Familien erhalten es zusätzlich zum Elterngeld und unabhängig davon, ob sie den Nachwuchs selbst betreuen oder in Krippe oder Kita betreuen lassen. Auch arbeiten dürfen die Eltern, ohne den Anspruch auf das Familiengeld zu verlieren. Wer Elterngeld bezieht, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Das Familiengeld wird dann automatisch gezahlt.

Das sächsische Landeserziehungsgeld ist hingegen eine einkommensabhängige Leistung, die nur Paare erhalten, deren Jahresnettoeinkommen maximal 24.600 Euro beträgt. Für Alleinerziehende gilt eine Einkommensgrenze von 21.600 Euro. Eltern bekommen es ab dem 13. Lebensmonats des Babys. Abhängig von der Anzahl der Kinder gibt es 150, 200 oder 300 Euro pro Kind und Monat. Die Bedingung ist jedoch, dass Familien ihren Nachwuchs zuhause betreuen und keinen Kitaplatz in Anspruch nehmen. Das Landeserziehungsgeld fließt erst, wenn Eltern kein Basiselterngeld mehr beziehen. Ein paralleler Bezug zum Elterngeld Plus ist hingegen möglich.

  • Lesetipp: Der Kinderwunsch ist da, aber ... Nicht auf natürliche Weise schwanger werden zu können, ist für viele Paare eine belastende Situation. Doch es gibt Hilfe: Bei unerfülltem Kinderwunsch können sie auf medizinische Verfahren setzen, deren Kosten allerdings erheblich sind. Aber auch bei Kinderwunsch-Behandlungen gibt es Zuschüsse. Mehr dazu erfahren Sie in einem Ratgeber auf biallo.de zu diesem Thema.

 

Steuervorteile für Familien: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Für jedes Kind gibt es ab der Geburt 250 Euro Kindergeld im Monat. Dazu muss ein Elternteil den Antrag bei der Familienkasse stellen. Das geht auch online über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkassen zahlen das Kindergeld bis zur Volljährigkeit – für Kinder in Studium, Ausbildung oder Freiwilligem Sozialem Jahr auch bis zum 25. Lebensjahr, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Kindergeld bekommen alle Familien ausgezahlt, unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Jedoch ist es für Gutverdiener vorteilhafter, den Kinderfreibetrag in Höhe von 3.192 Euro – beziehungsweise 6.384 Euro bei gemeinsamer Veranlagung – bei der Steuer zu nutzen.

Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 1.464 Euro beziehungsweise 2.928 Euro für Paare. Alleinerziehende gewährt der Fiskus einen zusätzlichen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro im Jahr. Für jedes weitere Kind steigt dieser Freibetrag um 240 Euro. Bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, was für Familien günstiger ist: das Kindergeld oder die Steuerersparnis durch die Freibeträge.

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Über die Autorin Sigrun an der Heiden

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ist seit 2007 als selbstständige Wirtschaftsredakteurin tätig. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für Wirtschafts- und Unternehmermagazine zu den Themen Steuern und Finanzen, Recht, Finanzierung, Versicherungen, betriebliche und private Altersvorsorge, erbrechtliche Fragen sowie über private Finanzen und Vorsorgethemen für biallo.de. 

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