So sind die Eltern weiterversichert: Die Familienversicherung kann auch dann enden, wenn der Elternteil, der seinen Beruf zurückgestellt hat, um Kinder zu versorgen, wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Die Kinder sind dann entweder bei dem einen oder anderen Elternteil weiter familienversichert. Bei wem, können die Eltern selbst entscheiden. Das ist unabhängig vom Einkommen. Der berufstätige Elternteil versichert sich dann selbst, je nach Beschäftigungsart. Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist man beispielsweise wieder pflichtversichert und zahlt eigene Beiträge in der GKV.
Es kann auch für den bislang mitversicherten Elternteil die freiwillige Versicherung gelten. Das kann passieren, wenn ein Paar sich scheiden lässt. Die Familienversicherung endet automatisch, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.
Was passiert mit der Familienversicherung bei Scheidung?
Wenn sich verheiratete Eltern trennen, gilt die Familienversicherung weiter, solange die Eltern nicht geschieden sind – auch wenn die Eltern an verschiedenen Orten wohnen. Erst wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, endet die Familienversicherung automatisch. Die Kinder bleiben weiterhin abgesichert, sie können dann bei einem der Elternteile mitversichert sein. Für den anderen Elternteil, der vorher mitversichert war in der Familienversicherung, gilt dann automatisch die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist zu großem Nachteil, denn der Mindestbeitrag liegt bei rund 200 Euro im Monat. Nimmt der Ehepartner wieder eine berufliche Tätigkeit auf, ändert sich natürlich der Versicherungsstatus je nach Tätigkeit.
Krankenversicherungs-Konstellationen: Was gilt für die Familienversicherung?
Wenn beide Ehepartner Mitglieder der Krankenkasse sind, egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert, dann gilt die Familienversicherung ganz eindeutig, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Doch was passiert, wenn eine besondere Versicherungs-Konstellation vorliegt – etwa, weil ein Partner privat versichert ist und der andere gesetzlich? Kann dann die Familienversicherung in Frage kommen? Lesen Sie im Folgenden, was bei solchen Fallkonstellationen gilt.
Beispiel 1: Mutter privat versichert – Vater gesetzlich versichert
Wenn ein Elternteil, zum Beispiel die Mutter, privat versichert ist und der Vater gesetzlich, dann kommt es auf das Einkommen des Paares an, wo die Kinder versichert sind. Wenn die privat versicherte Mutter mehr verdient als der gesetzlich versicherte Vater und das Gesamteinkommen der Mutter regelmäßig die Versicherungspflichtgrenze überschreitet – im Jahr 2023 liegt sie bei 66.600 Euro brutto im Jahr – müssen Kinder auch privat versichert werden. Oder aber die Kinder werden freiwillige Mitglieder in der GKV. Dann liegt der Mindestbeitrag bei je rund 200 Euro im Monat.
Anders sieht es aus, wenn die Mutter privat versichert ist und beispielsweise wegen der Geburt des Kindes ihren Job aufgibt und nichts mehr verdient oder sie weniger als der gesetzlich versicherte Vater verdient. Dann können die Kinder familienversichert werden. Der zuvor privat versicherte Ehepartner – in diesem Fall die Mutter – kann während Mutterschutz und Elternzeit erst einmal nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden. Frühestens funktioniert das im Anschluss daran.
Beispiel 2: Vater und Mutter beide gesetzlich versichert
Wenn beide Elternteile gesetzlich pflichtversichert sind, etwa weil sie beide Arbeitnehmer sind, dann kommt für sie selbst die Familienversicherung nicht in Frage. Sie können sich dann aber aussuchen, bei wem die Kinder mitversichert sind. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Beispiel 3: Ehemann kurz vor der Rente, privat versichert – Ehefrau gesetzlich versichert
Für eine kleine Gruppe ist die Familienversicherung ein Türchen, um aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln: für angehende Rentner oder Rentnerinnen. Voraussetzung für den Wechsel ist, dass der angehende Rentner – hier im Beispiel der Ehemann – eine Ehefrau hat, die gesetzlich krankenversichert ist. Der bislang privat versicherte Ehemann muss nachweisen, dass er dauerhaft – es sollten mindestens vier Monate sein – Einkünfte bis höchstens 485 Euro hat beziehungsweise einen Minijob bis 520 Euro. Dann sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt. Sobald der Ehemann eine Rente oberhalb der Grenze bezieht, endet die Familienversicherung wieder, weil die Rente die erlaubte Höhe des Verdienstes in der Familienversicherung überschreitet. Aber dann ist er immerhin in der gesetzlichen Krankenversicherung gelandet und kann sich jetzt freiwillig versichern, was in der Regel günstiger ist, als die Beiträge für Rentner in der privaten Krankenversicherung.