Das erwartet Sie in diesem Artikel
Alles wird gerade teurer, da verwundert es wenig, dass auch die Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steigen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben in Summe ein Defizit von 17 Milliarden Euro angehäuft, ein Teil davon wird über höhere Beitragssätze finanziert werden – Kosten, die am Verbraucher hängen bleiben.
Die Beitragserhöhung funktioniert in der GKV über den Zusatzbeitrag, der zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhoben wird. Je nach Haushaltslage der Krankenkassen kann er angehoben werden. Für den Verbraucher ist dieser flexible Anteil am Beitragssatz auch eine Chance, denn es gibt Kassen, die einen höheren und solche, die einen niedrigeren Beitragssatz verlangen. Ein Kassenwechsel kann damit eine echte Kostenersparnis bringen.
Die meisten Krankenkassen werden ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel anheben, manche werden aber bereits im Herbst ihre Erhöhung bekanntgeben. Deshalb informieren wir Sie jetzt schon, wie Sie am besten reagieren und was Sie bei einem Kassenwechsel beachten müssen.
Zusatzbeitrag – das müssen Sie wissen
Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen alle einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils teilen. Obendrein fällt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag an. Im Durchschnitt liegt er im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent, ab 2023 soll er auf 1,6 Prozent steigen. Auch den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie stark eine Kasse den Beitragssatz anhebt, ist ihr überlassen. Meist wird die Erhöhung zum Jahreswechsel angekündigt, manche Kassen werden auch schon im Herbst reagieren. Es wird große Unterschiede geben – wie jetzt auch schon. So verlangt die hkk als günstigste bundesweit geöffnete Kasse aktuell einen Zusatzbeitrag von nur 0,69 Prozent, die Knappschaft und die Viactiv verlangen 1,6 Prozent.
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Erhöhungen bei den Zusatzbeiträgen
Im Jahr 2023 werden fast alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen müssen. Auch die hkk wird voraussichtlich davon betroffen sein, sagte Unternehmenssprecher Holm Ay. Allerdings werde der Zusatzbeitrag „wahrscheinlich auch künftig der günstigste unter den bundesweiten Krankenkassen sein“.
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Übersicht: Krankenkassen mit Zusatzbeträgen unter einem Prozent (Jahr 2022)
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen einige Krankenkassen, die im Jahr 2022 einen Zusatzbeitrag von unter einem Prozent verlangen:
Krankenkasse |
Zusatzbeitrag in % im Jahr 2022 |
AOK Sachsen-Anhalt |
0,8 |
BKK firmus* |
0,8 |
BKK Gildemeister Seidensticker* |
0,9 |
hkk* |
0,69 |
*bundesweit geöffnet
Quelle: GKV Spitzenverband www.gkv-spitzenverband.de, Stand September 2022.
Wie viel Sparpotential liegt im Zusatzbeitrag?
„Ein Kassenwechsel kann eine Kostenersparnis bringen. Je größer die Differenz zwischen den jeweiligen Zusatzbeiträgen der Kassen liegt, desto höher ist das Sparpotential“, sagt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Ein Wechsel von einer Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent zur hkk, die aktuell 0,69 Prozent verlangt, macht bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro rund 164 Euro Ersparnis im Jahr aus. „Freiwillig versicherte Selbstständige sparen das Doppelte – rund 328 Euro – da sie ihre Beiträge komplett alleine bezahlen“, sagt Hubloher. Bei hohen Einkommen wirkt sich das Sparpotential drastischer aus: Wer 4.387,50 Euro und mehr verdient – es werden nur Einkommen bis zu dieser Grenze berücksichtigt – kann in diesem Beispiel rund 265 Euro im Jahr sparen, Selbstständige sogar rund 530 Euro.
Biallo-Tipp:
Wie funktioniert ein Krankenkassenwechsel?
Vielen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht bewusst, dass Sie nicht nur ein Recht auf einen Kassenwechsel haben, sondern dass ein Wechsel Vorteile bringen kann und obendrein völlig unkompliziert ist. „Unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand kann jeder die Krankenkasse wechseln“, sagt Verbraucherschützerin Daniela Hubloher. Voraussetzung für den Wechsel ist eine zwölfmonatige Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse.
Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, gilt unabhängig davon ein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende ist obligatorisch. „Man stellt einfach einen Antrag bei der neuen Krankenkasse. Diese übernimmt dann die Wechselmodalitäten, inklusive der Kündigung bei der alten Kasse“, sagt Hubloher. Bei Wahltarifen können andere Bindungsfristen gelten. Lesen Sie dazu mehr in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema Kassenwechsel, den Sie sich als PDF herunterladen können.
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Wann sollte man bei einem Kassenwechsel vorsichtig sein?
Wer jung und gesund ist, kann die Kostenersparnis in den Mittelpunkt der Kassenwahl stellen. Wer häufiger krank ist, sollte bei einem Wechsel hingegen vorsichtiger sein, meint Hubloher. „Manche Kassen genehmigen Behandlungen kulant und unkompliziert, andere Kassen lehnen häufiger ab“, sagt Hubloher. „Wer jetzt guten Service erfährt, sollte erwägen, zu bleiben.“ Vorsicht gilt bei bereits genehmigten Behandlungen wie einer Reha, einer Psychotherapie oder einer Zahnbehandlung. „Hat die Behandlung noch nicht begonnen, kann die neue Kasse den Fall nochmals prüfen und durchaus zu einer anderen Entscheidung gelangen“, sagt Hubloher. Hat eine Behandlung bereits begonnen, trägt die neue Kasse die Kosten in der Regel weiter.
Kassenwahl: Auf die Zusatzleistungen achten
Auch ein Blick auf die Zusatzleistungen lohnt sich bei der Kassenwahl. Hier haben gesetzliche Krankenkassen einen kleinen Spielraum, ihren Versicherten ein Plus an Leistungen anzubieten. Oft betrifft das Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Präventionsmaßnahmen, alternative Heilmethoden, aber auch Kinderwunschbehandlungen. „Hier sollte man genau schauen, wie die Bedingungen sind. Manchmal ist der Zuschuss gar nicht so üppig, wie es erst klingt oder man muss spezielle Ärzte aufsuchen“, sagt Hubloher. Allerdings gibt es auf Zusatzleistungen keinen Verlass, „sie können jederzeit wieder gestrichen werden“, so die Verbraucherschützerin.
- Biallo-Tipp: Eine Mutter-Kind-Kur beispielsweise gehört zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Bei der Beurteilung, ob eine Kur in Frage kommt, geht es allein um den gesundheitlichen Zustand der Mutter.
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Krankenkasse wechseln Schritt für Schritt
Wer ab 1. Januar bei einer neuen Kasse versichert sein will, muss bis zum 30. Oktober einen Antrag bei einer neuen Krankenkasse stellen, denn es gilt die zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende. Um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen – das ist der Fall, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht – hat man mit dem Antrag Zeit, bis der Beitrag zum ersten Mal fällig wird. Trotzdem gilt die zweimonatige Kündigungsfrist. Man muss also den Zusatzbeitrag so lange bei der bisherigen Kasse zahlen, bis die Kündigung greift. Von der neuen Kasse erhält man eine Mitgliedsbestätigung, die man seinem Arbeitsgeber vorlegen muss. „Trotz Antrag bei einer neuen Krankenkasse bleibt jeder so lange versichert, bis die Mitgliedschaft auch greift. Es entsteht keine Versicherungslücke“, versichert Hubloher.
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