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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Krankenkasse wechseln und Geld sparen

Annette Jäger
Autorin
Aktualisiert am: 08.03.2024

Auf einen Blick

  • Bei einigen Krankenkassen ist der Zustazbeitrag zuletzt deutlich gestiegen. Zeit, die Kasse zu wechseln und dabei die Zusatzleistungen unter die Lupe zu nehmen.
  • Durch einen Krankenkassenwechsel können gesetzlich Versicherte ordentlich Geld sparen. Wie viel Ersparnis drin ist und wie das geht, erklärt Ihnen unser Ratgeber.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Krankenkasse wechseln kann sich lohnen
  2. Wann kann man die Krankenkasse wechseln?
  3. Wie funktioniert ein Krankenkassenwechsel?
  4. Sonderkündigungsrecht Krankenkasse: Was gilt?
  5. Was muss ich bei einem Krankenkassenwechsel beachten?

Rund 400 Euro können angestellte Gutverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.000 Euro bei einem Wechsel von der teuersten zur günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkasse im Jahr sparen. Diese Beitragsdifferenz liegt am Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell erhebt und jährlich angleicht. Erstmals stieg der Zusatzbeitrag bei einigen gesetzlichen Krankenkassen auf über zwei Prozent – andere bleiben deutlich darunter. Zeit, die Kasse zu wechseln und dabei die Zusatzleistungen unter die Lupe zu nehmen. In einigen Extras schlummert zusätzliche Kostenersparnis. Wir informieren Sie, wie Sie am besten reagieren und was Sie bei einem Krankenkassenwechsel beachten müssen.

 

Krankenkasse wechseln kann sich lohnen

Der Jahresanfang ist der ideale Zeitpunkt, um Ihren Gesundheitsschutz unter die Lupe zu nehmen. Denn viele Kassen haben wieder Ihren Zusatzbeitrag erhöht, einige landen jetzt bei über zwei Prozent, das ist neu – und das geht zulasten der Versicherten. Bei hohen Gehältern oder bei Kassenmitgliedern, die freiwillig versicherte Selbstständige sind, sind das durchaus spürbare Mehrkosten. Ein Kassenwechsel kann Ihren Kassenbeitrag deutlich senken. Wenn Sie dann noch zu einer Kasse wechseln, die Ihren Bedürfnissen entsprechende zusätzliche Leistungen bezahlen – etwa mehrere hundert Euro teure Reiseimpfungen, die Sie für die geplante Fernreise 2024 benötigen – haben Sie doppelt gewonnen. Es gibt noch unzählige andere Zusatzleistungen, die für junge Menschen, werdende Familien oder ältere Versicherte interessant sind.

Rechenbeispiel: Wie viel Geld kann ich mit einem Krankenkassenwechsel sparen?

Zwei Rechenbeispiele veranschaulichen, wie viel Sparpotenzial im Zusatzbeitrag steckt. Wir vergleichen jeweils, was es ausmacht, von einer teuren Kasse (über zwei Prozent Zusatzbeitrag) zur günstigsten Krankenkasse (BKK firmus) zu wechseln:

Beispiel I

  • Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro zahlt ein Versicherter bei der Knappschaft mit 2,2 Prozent Zusatzbeitrag 33 Euro im Monat (396 Euro im Jahr) an Zusatzbeitrag (Arbeitnehmeranteil). Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen 66 Euro (792 Euro im Jahr).
  • Bei einem Wechsel zu BKK firmus mit 0,9 Prozent Zusatzbeitrag fallen dagegen nur 13,50 Euro im Monat an (162 Euro im Jahr). Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen 27 Euro (324 Euro im Jahr).
  • Das ist eine Ersparnis für beide Gruppen von Versicherten von jeweils 234 Euro beziehungsweise 468 Euro im Jahr.

Beispiel II

Bei einem Bruttolohn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (5.175 Euro im Monat) wirkt sich das Sparpotential noch erheblicher aus:

  • Zusatzbeitrag Knappschaft: 56,93 Euro pro Monat (683,16 Euro im Jahr); 113,85 Euro (1.366,20 im Jahr) für Selbstständige.
  • Zusatzbeitrag BKK firmus: 23,29 Euro pro Monat (279,45 Euro im Jahr); 46,58 Euro (558,96 Euro im Jahr).
  • Sparpotential: 33,64 Euro pro Monat (493,68 Euro im Jahr); 67,27 Euro pro Monat (807,24 Euro im Jahr) für Selbstständige.

Fazit: Wer zu den Gutverdienern zählt, sollte unbedingt seinen Zusatzbeitrag ermitteln und je nach Höhe einen Wechsel zu einer günstigeren Kasse erwägen, wenn die Ersparnis bei mehreren Hundert Euro liegt. Es gibt nur wenige Zusatzleistungen, die ein solch großes Sparpotenzial aufwiegen können.

Krankenkasse wechseln: Wann ist das sinnvoll?

Wer keine besonderen Ansprüche an seine Krankenkasse hat und keine Zusatzleistungen in Anspruch nimmt, kann allein aus Spargründen zu einer günstigeren Kasse wechseln, sagt Hubloher. Wer allerdings eine genehmigte Leistung, etwa eine Psychotherapie, noch nicht begonnen hat, muss damit rechnen, dass die neue Kasse den Fall erneut prüft und zu einer anderen Entscheidung kommen kann, warnt die Verbraucherschützerin. Laufende Behandlungen übernimmt die neue Kasse hingegen. Geliehene Hilfsmittel wie Rollstühle müssen ausgetauscht werden.

  • Biallo-Lesetipp: Der gesetzlich krankenversicherte Hauptverdiener der Familie zahlt den Beitrag und Ehepartner wie auch Kinder sind kostenlos mitversichert – so funktioniert die Familienversicherung.

Vor dem Krankenkassenwechsel Zusatzleistungen prüfen!

Es lohnt sich, vor einem Wechsel die Zusatzleistungen zu prüfen, die die Kassen freiwillig anbieten können. Hier haben gesetzliche Krankenkassen einen kleinen Spielraum, ihren Versicherten ein Plus an Leistungen anzubieten. Oft betrifft das Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, ImpfungenPräventionsmaßnahmen, alternative Heilmethoden, aber auch Kinderwunschbehandlungen. In manchen steckt bares Geld. „Im besten Fall erhält man durch einen Wechsel mehr Leistung für weniger Beitrag“, sagt Hubloher. Wer in diesem Jahr eine Fernreise plant und teure Reiseimpfungen benötigt, kann jetzt noch zu einer Kasse wechseln, die diese umfangreich erstattet. Manche Kassen übernehmen auch mehr Kosten beim Zahnersatz, das kann sich finanziell richtig lohnen. Versicherte müssen jedoch bereit sein, sich vom Kooperationszahnarzt der jeweiligen Krankenkasse behandeln zu lassen.

Krankenkasse: Service als Qualitätsmerkmal

Wenn sich der Kontakt mit Ihrer Krankenkasse darauf beschränkt, dass Sie beim Arzt Ihre Versichertenkarte vorzeigen, dann können Sie froh sein. Wer krank ist, vielleicht auch chronisch krank, und deshalb öfter Kontakt mit der Krankenkasse hat, erfährt schnell, wie wichtig guter Service sein kann. Nicht alle Kassen kümmern sich gleichermaßen fürsorglich oder kulant um ihre Mitglieder. Manche Versicherten müssen um jede Verordnung beim Physiotherapeuten ringen, Widerspruch einlegen, um eine Leistung zu erhalten oder haben Probleme bei der Bewilligung einer Psychotherapie oder einer Reha-Behandlung. Wenn Sie solche Probleme kennen, ist es Zeit für einen Wechsel.

Haben Sie bei der Wahl der neuen Kasse den Service im Blick: Was bietet die Krankenkasse an und was ist Ihnen wichtig? Benötigen Sie zum Beispiel eine Service- oder Geschäftsstelle vor Ort? Wären Ihnen Hausbesuche durch einen Kassenvertreter wichtig? Oder ist eine 24-Stunden-Hotline interessant, vielleicht weil Sie im Schichtdienst arbeiten? Oder wünschen Sie, dass Ihre Krankenkasse Sie dabei unterstützt, einen Facharzttermin zu erhalten?

 

Wann kann man die Krankenkasse wechseln?

Das sind die Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel:

  • Sie waren mindestens zwölf Monate lang Mitglied bei Ihrer Krankenkasse.
  • Können Sie noch keine zwölf Monate andauernde Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse vorweisen, dürfen Sie nur dann wechseln, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wenn Sie einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind Sie je nach Tarif oft ein Jahr oder sogar drei Jahre lang gebunden und können in diesem Zeitraum nicht die Kasse wechseln. Das Sonderkündigungsrecht bleibt jedoch bestehen, sollte die Kasse die Beiträge erhöhen. Ausgenommen sind aber Krankengeldtarife für Selbstständige, hier gilt immer die Bindungsfrist von drei Jahren.

 

Wie funktioniert ein Krankenkassenwechsel?

Vielen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nicht bewusst, dass Sie nicht nur ein Recht auf einen Kassenwechsel haben, sondern dass ein Wechsel Vorteile bringen kann und obendrein völlig unkompliziert ist. Unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand kann jeder die Krankenkasse wechseln. Anders als in der privaten Krankenversicherung sind beide Faktoren nicht relevant für die Beitragskalkulation. 

Küdigungsfrist Krankenkasse

Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wenn Sie zum Beispiel am 20. Februar einen Antrag bei einer neuen Kasse stellen, können Sie zum 30. April aus der Kasse austreten und sind ab 1. Mai bei der neuen Kasse versichert. Wichtig: Wenn Sie einen Wahltarif (zum Beispiel Kostenerstattung) gewählt haben, gelten unter Umständen andere Kündigungsfristen, maximal drei Jahre.

Wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse vorweisen können, dürfen Sie wechseln, sobald die Kasse den Beitrag erhöht. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags muss die Kasse nur einen Monat vorher schriftlich ankündigen. Bis der Beitrag zum ersten Mal fällig wird, haben Sie Zeit, bei einer neuen Kasse eine Mitgliedschaft zu beantragen. Es greift dann aber trotzdem die zweimonatige Kündigungsfrist. Der Zusatzbeitrag ist bei der alten Kasse so lange zu zahlen, bis die Kündigung greift.

Ablauf: Wie Krankenkasse wechseln?

So gehen Sie bei einem Kassenwechsel Schritt für Schritt vor:

Auswahl: Wählen Sie eine Kasse, zu der Sie wechseln wollen.
Antrag: Sie müssen nicht selbst bei Ihrer bisherigen Kasse kündigen, sondern Sie teilen einfach der neuen Kasse mit, dass Sie Mitglied werden wollen. Die neue Kasse übernimmt dann die Kündigung und die Wechselmodalitäten.

Mitgliedsbestätigung: Von der neuen Kasse erhalten Sie eine Mitgliedsbestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Freiwillig Versicherte legen das Schreiben Ihrer bisherigen Krankenkasse vor, damit die Kündigung wirksam ist.

 

Sonderkündigungsrecht Krankenkasse: Was gilt?

Die Krankenkasse muss die Erhöhung des Zusatzbeitrags spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, in dem sie den Zusatzbeitrag erstmals erhebt, schriftlich per Post ankündigen. Das Schreiben über den erhöhten Beitragssatz muss einige Pflichtinformationen enthalten. So muss die genaue Erhöhung genannt sein, auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags muss genannt sein und Sie müssen eine Krankenkassenübersicht des GKV-Spitzenverbandes erhalten, in der die Zusatzbeiträge der Kassen aufgelistet sind. Ist das nicht der Fall, dann ist die Erhöhung praktisch unwirksam. Hat die Kasse Sie nur knapp vor der Erhöhung informiert, können Sie sich beschweren – etwa bei einer Verbraucherzentrale und so Zeit gewinnen, um einen Kassenwechsel in die Wege zu leiten.

 

Was muss ich bei einem Krankenkassenwechsel beachten?

Manche medizinischen Behandlungen müssen Sie vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Das gilt zum Beispiel für eine Psychotherapie, eine Rehamaßnahme, eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur, eine kieferorthopädische Behandlung. Wenn die Genehmigung bereits erfolgt ist und Sie die Maßnahmen aber noch nicht begonnen haben, sollten Sie mit dem Kassenwechsel noch etwas warten. Denn die neue Kasse muss die Maßnahme erst genehmigen und kann durchaus eine abweichende Entscheidung treffen.

Bei einer laufenden Behandlung ist ein Kassenwechsel durchaus möglich – die neue Krankenkasse übernimmt dann die Kosten. Versicherte sollten so rasch wie möglich ihrem Arzt die neue Versichertenkarte vorlegen. Ratsam ist es, die neue Kasse vor dem Kassenwechsel über die laufende Behandlung zu informieren und sich zu erkundigen, wie es weitergeht.

Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie Hilfsmittel, die Ihnen die bisherige Kasse zur Verfügung gestellt hat, zurückgeben müssen. Die neue Kasse wird Ihnen zwar Ersatz bieten, aber manchmal gelingt die Bereitstellung nicht übergangslos. Das kann durchaus unangenehm sein, etwa, wenn ein Rollstuhl ersetzt werden muss. Sprechen Sie sich deshalb rechtzeitig mit der neuen Kasse ab.

Wann sollte man bei einem Kassenwechsel vorsichtig sein?

Wer jung und gesund ist, kann die Kostenersparnis in den Mittelpunkt der Kassenwahl stellen. Wer häufiger krank ist, sollte bei einem Wechsel hingegen vorsichtiger sein, meint Hubloher. „Manche Kassen genehmigen Behandlungen kulant und unkompliziert, andere Kassen lehnen häufiger ab“, sagt Hubloher. „Wer jetzt guten Service erfährt, sollte erwägen, zu bleiben.“ Vorsicht gilt bei bereits genehmigten Behandlungen wie einer Reha, einer Psychotherapie oder einer Zahnbehandlung. „Hat die Behandlung noch nicht begonnen, kann die neue Kasse den Fall nochmals prüfen und durchaus zu einer anderen Entscheidung gelangen“, sagt Hubloher. Hat eine Behandlung bereits begonnen, trägt die neue Kasse die Kosten in der Regel weiter.

Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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