Es gibt auch anderweitige Beratungsstellen (wie zum Beispiel das Beratungsangebot des Mutter-Kind-Hilfswerks e.V., die mit freien Kurberatungsstellen zusammenarbeiten), da es neben dem Müttergenesungswerk auch andere Anbieter von Kurkliniken für Mütter gibt. Die jeweiligen Beratungsstellen bieten natürlich vor allem Kuren in ihren eigenen Kurkliniken an.
Arztbesuch
Im zweiten Schritt sucht man einen Arzt seines Vertrauens auf. Das kann der Hausarzt oder auch der behandelnde Gynäkologe sein. Vorteilhaft ist es, sich zusätzlich an einen Facharzt zu wenden, beispielsweise wenn es sich um psychische Probleme (wie zum Beispiel Burn-Out, depressive Verstimmungen, Angststörung) handelt. Wenn diese durch einen Psychiater bestätigt werden, hat das bei der Krankenkasse eine größere Wirkung, als wenn diese nur vom Hausarzt diagnostiziert werden. Wichtig ist, dass der Arzt die Situation der Patientin genau erfasst und das Beschwerdebild ausführlich dokumentiert.
Bei den meisten Frauen kommen zwei bis drei Indikationen zusammen, die erfasst werden und in den Kurantrag einfließen.
Kurantrag
Sorgfalt und Genauigkeit sind die beiden Aspekte, die beim Kurantrag eine Rolle spielen, damit die Krankenkasse ihn auch komplikationslos genehmigt.
Für so manchen Arzt sind solche Anträge lästig und werden schnell und damit oft nachlässig behandelt. Als Patient sollte man selbst überprüfen, ob auch alle Diagnosen und Therapien genau aufgelistet sind. Relevante Nebendiagnosen, ergänzende Facharztbehandlungen, die Familienbelastung durch die Erziehung, eventuelle finanzielle Notlagen, Arbeitslosigkeit oder eine fehlende Kinderbetreuung – das sind alles Aspekte, die in einem Antrag Erwähnungen finden sollten. Das Attest sollte die Notwendigkeit einer stationären Kurmaßnahme attestieren. Für die Kasse muss sich ein möglichst umfangreiches, detailliertes Beschwerdebild ergeben.
Zusammen mit dem Antrag können Mütter auch gleich einen Wunsch für den Aufenthalt in einer speziellen Kureinrichtung angeben.
Der richtige Zeitpunkt für den Kurantrag
Die Corona-Pandemie hat die Verfügbarkeit von Mutter-Kind-Kuren stark beeinflusst. Da die Kliniken meist nur eine begrenzte Anzahl von Müttern und Kindern aufnehmen dürfen, damit Hygieneauflagen umgesetzt werden können, gibt es inzwischen Wartelisten für Mutter-Kind-Kuren. Wer eine Kur machen möchte, sollte so schnell wie möglich den Antrag stellen, um im Spätherbst 2021 noch einen Platz zu erhalten. Eine kleine Chance gibt es, früher berücksichtigt zu werden: Es springen auch immer wieder Frauen ab, die bereits einen Platz erhalten haben – aus Angst, sich in einer Klinik einem erhöhten Ansteckungsrisiko auszusetzen. Sollte das der Fall sein, kann eine andere Patientin nachrücken. Dafür gibt es aber keine Garantie. Vorteilhaft ist es, wenn Frauen nicht darauf angewiesen sind, den Kuraufenthalt in die Schulferien zu legen. Alle Kliniken im Verbund des Müttergenesungswerks bieten in unterschiedlichen Formen schulbegleitenden Unterricht an.
Hinweis: Gesundheitsfragen bei Versicherungsanträgen sollte man generell immer akribisch beantworten, weil bei falschen oder ungenauen Angaben die Versicherungsleistungen auf dem Spiel stehen. Exakte Angaben sichern hier Leistungen.
Antrag abgelehnt – Wie lege ich Widerspruch ein?
Es kann durchaus geschehen, dass der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur von der Krankenkasse abgelehnt wird. Das geschieht heute zum Glück viel seltener als noch vor wenigen Jahren. Derzeit werden elf Prozent der Anträge abgelehnt, vermelden die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks. Von einer Ablehnung sollte man sich aber nicht entmutigen lassen. Vielmehr sollten die Betroffenen unbedingt Widerspruch einlegen, denn zwei Drittel der Widersprüche führen zu einer Bewilligung des Antrags im zweiten Durchgang.
Damit der Widerspruch erfolgreich ist, sollten Mütter – und natürlich auch abgelehnte Väter – sich wieder an die Beratungsstellen der Wohlfahrtverbände wenden. Für einen schriftlichen Widerspruch hat man vier Wochen Zeit. Die genaue Frist ist in dem Ablehnungsbescheid verzeichnet.
Man sollte die Ablehnungsgründe genau unter die Lupe nehmen. Viele Frauen werden, wenn sie erwerbstätig sind, an ihren Rentenversicherer verwiesen. Doch das ist nicht richtig, denn der Rentenversicherungsträger finanziert keine Mutter-Kind-Maßnahmen. In diesem Fall könnte auch der Arzt erneut genau darlegen, warum eine Mutter-Kind-Kur die richtige Behandlungsform ist. Der Arzt könnte auch nochmals gemeinsam mit der Patientin auf die Punkte, die im Ablehnungsbescheid aufgeführt sind, eingehen und Gegenargumente anführen.
Welches ist die passende Klinik?
Bei der Auswahl der Klinik spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Die Klinik sollte zum Beschwerdebild passen, zu den persönlichen Bedürfnissen und natürlich findet auch die Lage der Klinik Beachtung. Obendrein haben die Krankenkassen zum Teil auch Verträge mit einigen Kliniken geschlossen und bieten die dort verfügbaren Plätze ihren Versicherten an. Dennoch müssen Wünsche des Kurpatienten berücksichtigt werden, etwa eine Spezialisierung der Klinik, ein seelsorgerisches Angebot in den konfessionellen Kliniken, bestimmte Therapien oder das Betreuungskonzept. Es kann sich lohnen, für einen Platz in der gewünschten Klinik zu kämpfen.
Das Klinikangebot ist umfangreich: Es gibt allein über 70 Kliniken unter dem Dach des Müttergenesungswerks. Diese Kliniken sind gemeinnützig organisiert. Kliniken des Müttergenesungswerks tragen ein Qualitätssiegel. Daneben gibt es auch Kliniken anderer Anbieter, etwa vom Deutschen Arbeitskreis für Familienhilfe e.V. oder von der Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind Kliniken. Dies sind privatwirtschaftliche Anbieter.
Jedes Haus hat etwas andere Schwerpunkte. So gibt es Spezialisierungen auf bestimmte Erkrankungen – beispielsweise für Frauen mit schweren Krankheiten wie Atemwegsbeschwerden, Krebs, Multiple Sklerose. Oder es gibt Häuser, die sich auf Frauen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind – beispielsweise durch einen Trauerfall, ein hyperaktives Kind oder Gewalt in der Familie – spezialisiert haben. Und natürlich gibt es auch unterschiedliche Konzepte bei der Kinderbetreuung. Hier sollte man genau hinschauen, welche Einrichtung den eigenen Bedürfnissen am ehesten entspricht.
Kliniken an Nordsee, Ostsee oder in Bayern
Ein Schwerpunkt des Klinikangebots ist am Meer zu finden: Die meisten Kliniken gibt es an der Nord- oder Ostsee. Wer unter Atemwegserkrankungen oder Hautkrankheiten leidet, findet die beste Erholung am Meer.
Ein anderer Schwerpunkt ist das Klinikangebot in den Bergen – das Allgäu ist hier sehr gefragt. Aber letztlich gibt es in jedem Bundesland Kliniken. Welche die richtige ist, entscheiden letztlich auch die persönlichen Vorlieben.
Wo finde ich die richtige Klinik?
Checkliste: Vom Antrag bis zur Müttererholung
- Schritt 1: Suchen Sie eine Beratungsstelle auf und lassen Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur oder Mütterkur erfüllen.
- Schritt 2: Suchen Sie einen Arzt Ihres Vertrauens auf, der das ärztliche Attest stellt.
- Schritt 3: Suchen Sie eventuell auch einen Facharzt auf, dessen Diagnose Sie dem Attest beifügen.
- Schritt 4: Prüfen Sie, ob die familiäre Situation wie auch der Krankheitszustand im Attest detailliert dargelegt sind.
- Schritt 5: Geht aus dem Attest deutlich hervor, dass eine Kur medizinisch notwendig ist? Lassen Sie sich von der Beratungsstelle unterstützen, auch bei der Wahl einer geeigneten Klinik.
- Schritt 6: Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein und geben Sie Ihre Wunschklinik an.
- Schritt 7: Sollten sie einen Ablehnungsbescheid der Krankenkasse erhalten, legen Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein. Suchen Sie vorher nochmals eine Beratungsstelle auf sowie Ihren Arzt, der Ihren Widerspruch unterstützen kann.