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Auf einen Blick
Das sogenannte Gap Year ist zum Trend geworden. Inzwischen ist es fast üblich, dass junge Leute nach der Schulzeit und vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums ein Jahr Pause vom Pauken machen, um sich zu orientieren und Lebenserfahrung zu sammeln.
Wer eine solche Auszeit plant, sollte sich vorher informieren, welche Konsequenzen das nach sich zieht. Denn je nach Beschäftigung gelten unter Umständen neue Regelungen zur Krankenversicherung, zum Kindergeld und manchmal fallen auch Steuern und Sozialabgaben an. Wir haben die wichtigsten Regelungen zur Auszeit nach dem Abi für Sie zusammengefasst. Deutlich wird dabei, dass in manchen Konstellationen ein Gap Year richtig teuer werden kann.
Ein Jahr Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten – so kann man das Gap Year auch beschreiben. Viele junge Menschen nutzen diese Auszeit, um sich zu orientieren, wo es beruflich hingehen soll, um Lebenserfahrung zu sammeln oder um Zeit zu überbrücken. Von dieser Lücke (englisch „gap“) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten hat das Gap Year seinen Namen. Die jungen Leute füllen das „Lückenjahr" mit einem Freiwilligendienst, mit Praktika zur Berufsorientierung oder Studienvorbereitung, mit Jobben, Reisen, Work and Travel oder einem Au-Pair-Aufenthalt. Manchmal überbrücken Sie damit auch Wartezeiten an Unis, um zu einem bestimmten Studiengang zugelassen zu werden.
Eine solche Auszeit nach dem Schulabschluss bringt Vor- und Nachteile mit sich.
Solange die Kinder Schüler sind, können sie in der gesetzlichen Familienversicherung kostenlos mitversichert sein. Dafür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und genau diese ändern sich oft im Gap Year.
Grundsätzlich können Kinder, die nicht erwerbstätig und unter 23 Jahre alt sind, weiter in der kostenlosen Familienversicherung eines Elternteils versichert sein. Der Versicherungsstatus ist nicht an eine Schulausbildung geknüpft. Die Kinder dürfen in geringem Maße auch etwas verdienen, nämlich 485 Euro im Monat oder 520 Euro, wenn sie einen Minijob ausüben.
Wenn Kinder diese Voraussetzungen im Gap Year nicht erfüllen, etwa weil sie schon älter sind oder weil sie auf Honorarbasis jobben, also freiberuflich tätig sind und mehr verdienen, können sie sich nur freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Einkommen. Allerdings gibt es einen Mindestbeitrag. Dieser liegt für die Krankenversicherung, inklusive Anspruch auf Krankengeld, einem Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent (zum Beispiel Techniker Krankenkasse) und der Pflegeversicherung bei rund 212 Euro im Monat. Das sollten junge Leute, die ein Gap Year machen und sich freiwillig krankenversichern müssen, einkalkulieren.
Wenn Kinder jobben und sich für eine Weile – und seien es nur ein paar Monate – festanstellen lassen, sind die Kinder pflichtversichert in der GKV und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Sozialabgaben, die andere Hälfte wird direkt vom Lohn einbehalten. Damit ist natürlich auch die Krankenversicherung abgedeckt. Mit einer Festanstellung im Gap Year endet dann automatisch die Familienversicherung.
Soll das Kind nach Ende der Berufstätigkeit wieder in der Familienversicherung versichert werden und die Voraussetzungen sind erfüllt, muss erneut ein Antrag auf Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Dafür ist man selbst verantwortlich, aufgefordert wird man von der Krankenkasse nicht!
Im Gap Year geht es oft auf Reisen ins Ausland. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sollte dabei jeder im Gepäck haben. In der Europäischen Union greift zwar auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), aber nur lückenhaft. Ein Rücktransport in die Heimat im medizinischen Notfall ist nicht gedeckt. Zudem hat die GKV außerhalb der Europäischen Union ausgedient. Wer also eine Weltreise plant, oder Aufenthalte in den USA oder Kanada, Indien oder Australien, muss sich immer zusätzlich privat absichern. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung deckt genau solche Kosten. Sie gilt in der Regel für eine Reisedauer von maximal sechs Wochen und das durchaus mehrfach im Jahr, aber lieber vorher nachfragen. Diese Details sind wichtig:
Wer im Ausland erkrankt, sollte sicherheitshalber stets seinen Versicherer kontaktieren, bevor er einen Arzt aufsucht oder sich in eine Klinik einweisen lässt und klären, ob die Behandlung gedeckt ist. Die Versicherer bieten in der Regel eine 24-Stunden-Hotline an.
„Sind längere Auslandsaufenthalte geplant, sollte man unbedingt eine private Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte abschließen“, empfiehlt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Die üblichen Auslandsreisekrankenversicherungen, die es schon ab zehn Euro im Jahr gibt, decken nur maximal sechs Wochen andauernde Reisen ab. Beiträge für Langzeitpolicen kosten je nach Reiseziel ab rund 400 Euro Beitrag im Jahr. Die Beiträge für Langzeit-Auslandsrankenversicherungen variieren jedoch stark – je nach Leistungsumfang, Reiseziel und Reisedauer. Man sollte sich daher unbedingt ein individuelles Angebot machen lassen. ADAC, Hanse Merkur, Travelsecure und Allianz gehören zu den bekannten Anbietern.
Wer auf Reisen ist, kann den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz in der Heimat einfach weiterlaufen lassen. Das hat den Vorteil, dass man bei einem Heimaturlaub während der Reise krankenversichert ist. War man vor Abreise freiwillig krankenversichert, sollte man sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Möglicherweise möchte man sich ja die doppelten Beiträge – für den privaten Auslandsreisekrankenschutz und die freiwillige Krankenversicherung – sparen. Eventuell kann man seine Mitgliedschaft auf eine Ruheanwartschaft umstellen.
Sobald das Kind 18 Jahre alt wird, kommt Post von der Familienkasse. Engmaschig wird bis zum Schulabschluss und darüber hinaus nachgehakt, womit sich das Kind beschäftigt und in welcher Lebenssituation es sich befindet. Denn bei Weitem nicht alle Beschäftigungen, die sich Jugendliche nach der Schulzeit ausdenken, berechtigen dazu, weiterhin Kindergeld zu kassieren. Jobben und Reisen gehört zum Beispiel nicht dazu. Das ist oft eine der größten finanziellen Überraschungen für Eltern im Gap Year, denn pro Kind sind es immerhin 250 Euro im Monat, die dann in der Kasse fehlen.
Als Faustregel gilt, dass es Kindergeld für alle Beschäftigungen gibt, die etwas mit Bildung zu tun haben. Das gilt für Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr und den Bundesfreiwilligendienst. Ebenso kann ein Sprachkurs als Au-Pair oder ein Praktikum einen Kindergeldanspruch auslösen. Abgedeckt sind auch Übergangszeiten von maximal vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn. Diese Ausbildungsabschnitte muss man belegen. Es kann sogar dazu kommen, dass man zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen muss. Das kann dann der Fall sein, wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine kindergeldrelevante Beschäftigung nicht so stattgefunden hat, wie vorhergesehen. Oder auch, wenn weiter Kindergeld bezogen wurde und die neue Lebenssituation der Familienkasse nicht gemeldet wurde. Dazu ist man nämlich verpflichtet.
In unserem Ratgeber zum Kindergeld ab 18 lesen Sie, wie Sie gegebenenfalls die "Karriereplanung" Ihrer Sprösslinge so beeinflussen können, damit Ihre Tochter oder Ihr Sohn vor dem 25. Geburtstag nicht aus dem Kindergeldbezug herausfällt.
Auch wenn man eine Pause beim Kindergeld einlegt, weil der Sohn oder die Tochter einer Beschäftigung im Gap Year nachgehen, die keinen Anspruch auf Zahlungen auslöst, kann man später Kindergeld wieder neu beantragen, sobald eine Ausbildung oder ein Studium anstehen.
Junge Leute denken sich das oft schön aus: Möglichst viel Geld verdienen mit Jobben und dann monatelang reisen gehen. Doch wer im Gap Year viel Geld verdienen will, muss bedenken, dass Sozialabgaben und womöglich auch Steuern anfallen. Im Jahr 2023 gilt ein Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr – alles, was darüber liegt, muss versteuert werden. Wer regelmäßig arbeitet und festangestellt ist, muss außerdem den Arbeitnehmeranteil in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Diese Summe wird vom Arbeitgeber gleich vom Einkommen abgezogen. Weitere Ausgaben und Pauschbeträge mindern das zu versteuernde Einkommen.
Unter dem Strich dürfen dann 10.908 Euro im Jahr übrig bleiben, wenn man steuerfrei bleiben will. „Das Problem sind oft nicht die Steuern, die relativ gering ausfallen bei einem Einstiegssteuersatz von 14 Prozent, der sich natürlich mit steigendem Einkommen erhöht“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). „Viel höher sind die Abzüge für Sozialabgaben, die man im Gegensatz zu Steuern auch nicht mehr erstattet bekommen kann.“ Das veranschaulicht ein Rechenbeispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 16.000 Euro im Jahr fallen in Steuerklasse I folgende Steuern und Sozialabgaben an:
Sozialabgaben |
Beträge in Euro |
Rentenversicherung |
1.488 |
Arbeitslosenversicherung |
208 |
Krankenversicherung, inklusive Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent* |
1.296 |
Pflegeversicherung |
30 |
Gesamt |
3.292 |
*Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse
Quelle: Biallo.de/Stand April 2023
Vom Bruttoeinkommen in Höhe von 16.000 Euro müssen 3.292 Euro an Sozialabgaben abgezogen werden. Es bleiben 12.708 Euro übrig. Davon werden die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro und die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro abgezogen. Überschreitet das verbleibende steuerpflichtige Einkommen den Grundfreibetrag von 10.908 Euro, fallen Steuern an. Im Beispiel sind rund 67 Euro an Steuern im Jahr fällig.
Problematisch wird es mit der Steuer, wenn junge Leute nicht kontinuierlich über das Jahr hinweg arbeiten und regelmäßig Geld verdienen, sondern wenn sie vielleicht sechs Monate lang sehr viel arbeiten und auch sehr viel verdienen und dann im restlichen Jahr gar nichts mehr. Die Lohnsteuer für die sechs Monate Arbeitszeit wird dann ungleich teurer, auch wenn die restlichen Monate im Jahr gar nicht mehr gearbeitet wird. Die monatliche Lohnsteuer wird so einbehalten, als würde man das ganze Jahr über so viel verdienen. Auf das ganze Jahr gesehen haben die jungen Leute dann natürlich viel zu viele Steuern bezahlt. Um sich die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückzuholen, sollten sie eine Steuererklärung einreichen.
Manchmal sind junge Leute auch auf Honorarbasis tätig, also freiberuflich. Sie stellen dann selbst Rechnungen, gegebenenfalls auch ohne die Umsatzsteuer zu berechnen – etwa, wenn sie ein Kleingewerbe angemeldet haben – und sind auch für die Versteuerung selbst verantwortlich. Hier gilt derselbe Grundfreibetrag. Sobald man unternehmerisch tätig ist und einen Gewinn erzielt, ist man verpflichtet, eine Steuererklärung auf elektronischem Weg abzugeben. Auch wenn man im Jahr nur drei oder fünf Rechnungen gestellt hat und mit den Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleibt. Hat man dies nicht gemacht, sollte man aber unbedingt die Rechnungen aufheben. Man muss damit rechnen, dass das Finanzamt auf einen zukommt. Das kann auch noch Jahre später geschehen.
Eindrücke sammeln, den eigenen Horizont erweitern, sich für das Wohl der Mitmenschen engangieren – Möglichkeiten gibt es viele verschiedene, die Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten zu gestalten. Wir stellen die häufigsten Tätigkeiten während eines Gap Years im Einzelnen vor:
Einen Freiwilligendienst zu absolvieren ist der Klassiker im Gap Year. Ein derartiger Dienst findet meist im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich statt, im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Meist sind es junge Erwachsene zwischen 18 und 26 Jahren, die sich für einen Freiwilligendienst melden. Die meisten von ihnen laufen über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Zu den Freiwilligendiensten gehören:
Freiwilligendienste (nicht den Bundesfreiwilligendienst) kann man auch im Ausland absolvieren. Alle wichtigen Informationen rund um Voraussetzungen, Dauer, Bezahlung und Sozialabgaben bei Freiwilligendienste lesen Sie in unserem Online-Ratgeger.
Viele junge Leute wissen nach dem Schulabschluss gar nicht, was sie beruflich einmal machen wollen. Ein Praktikum kann dann gute Orientierungsmöglichkeiten bieten. Um Praktika muss man sich selbst aktiv kümmern.
Dauer: Die Dauer ist individuell. Mehrere Wochen oder Monate sind möglich.
Bezahlung: Manchmal hat man Glück und erhält den Mindestlohn. Oftmals ist ein Praktikum aber auch unbezahlt. Individuelle Regelungen sind je nach Praktikumsstelle möglich.
Krankenversicherung: Bei einem Praktikum gibt es viele verschiedene Konstellationen. Deshalb ist man gut beraten, sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und zu klären, was im Einzelfall gilt.
Kindergeld: Kindergeld kann während eines Praktikums gezahlt werden. Bei einem freiwilligen Praktikum muss das Praktikum in Bezug zum angestrebten Berufsziel stehen. Dann kann das Kindergeld maximal für die Dauer von sechs Monaten gezahlt werden. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das Teil einer Ausbildung ist, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist oder das empfohlen ist als Ergänzung oder Voraussetzung für eine Ausbildung oder ein Studium, wird Kindergeld bezahlt, auch über die sechs Monate hinaus.
Falls nach dem Gap Year ein Studium geplant ist, sollte man vorab prüfen, ob man Anspruch auf BAföG hat und wie hoch diese staatliche Förderung ausfallen kann.
Wer als Au-Pair ins Ausland geht, lernt Land und Leute hautnah kennen. Oft sind es junge Frauen, die an solchen Aufenthalten interessiert sind. Man lebt bei einer Familie und hilft in erster Linie bei der Kinderbetreuung (maximal 30 Stunden pro Woche). Zusätzlich besuchen Au-Pairs einen Sprachkurs. Oftmals vermitteln Au-Pair-Agenturen solche Stellen, kümmern sich um den gesamten organisatorischen Ablauf und bleiben auch während des Aufenthaltes Ansprechpartner (Link siehe am Ende des Textes). In manchen Ländern ist es Pflicht, über eine Agentur an einem Au-Pair-Programm teilzunehmen, denn diese vergeben das spezielle Arbeitsvisum, das man als Au-Pair benötigt (zum Beispiel für die USA und die Schweiz). In anderen Ländern kann man seinen Aufenthalt aber auch auf eigene Faust organisieren und sich die Gebühr sparen, die die Agentur berechnet. Das bietet sich vor allem dann an, wenn man bereits eine Gastfamilie kennt.
Voraussetzungen: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Dauer: Es gibt Aufenthalte von drei, sechs oder zwölf Monaten. Die meisten Au-Pair-Stellen beginnen im Sommer.
Taschengeld: Ein Au-Pair bekommt Kost und Logis bezahlt, den Sprachkurs muss man in der Regel selbst bezahlen, Reisekosten normalerweise auch. Als Gegenleistung für die Hilfe bei der Kinderbetreuung erhalten Au-Pairs ein Taschengeld, das je nach Land variiert – es liegt bei ungefähr 250 bis 500 Euro im Monat. Letztlich steht es der Familie frei, ob sie auch noch Kosten für den Sprachkurs, eine SIM-Karte, öffentliche Verkehrsmittel oder Ähnliches übernimmt.
Krankenversicherung: Da es sich um längere Auslandsaufenthalte handelt, brauchen Au-Pairs einen Krankenversicherungsschutz für Langzeitaufenthalte (siehe oben). Oftmals können Au-Pairs, die über eine Agentur vermittelt werden, von kostengünstigen Gruppenversicherungen profitieren.
Kindergeld: Besucht das Au-Pair einen Sprachkurs, der mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Woche umfasst, kann Kindergeld für die Dauer des Sprachkurses bezahlt werden. Ein Nachweis über die Teilnahme muss der Familienkasse vorgelegt werden.
Work and Travel ist ein Konzept, bei dem man auf Reisen geht und vor Ort seine Reisekasse aufbessert, in dem man Aushilfs- und Gelegenheitsjobs ausübt – etwa als Erntehelfer, als Servicekraft im Restaurant, als Reinigungskraft oder Ähnliches. Es gibt ein extra Working Holiday (WH) Visum, das diese spezielle Art des Jobbens in diversen Ländern auf der ganzen Welt ermöglicht. Es gibt Agenturen, die Work and Travel-Aufenthalte vermitteln, ganze Programme anbieten und bei der Jobsuche helfen. Aber man kann eine solche Reise auch auf eigene Faust planen.
Je nach Reiseland variieren die Kosten, denn natürlich finanzieren die Jobs vor Ort nicht die gesamte Reise. Man muss Ausgaben einkalkulieren für An- und Abreise, Transportmittel vor Ort und Lebenshaltungskosten. Alles zu Voraussetzungen, Dauer, Versicherungen und weitere wichtigen Informationen rund um Work & Travel lesen Sie in einem separaten Online-Ratgeger von uns.
Natürlich kann man ohne jede Vermittlungsagentur oder ein spezielles Programm ins Ausland reisen und vorher jobben, um die Reise zu verdienen.
Krankenversicherung: Wer während des Jobbens festangestellt ist, gilt als pflichtversichert. Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben, der Arbeitnehmeranteil wird direkt einbehalten (siehe Abschnitt zu Steuern). Die Familienversicherung endet damit. Wer nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses nichts mehr verdient, weil er dann auf Reisen geht, kann zurück in die Familienversicherung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag ist selbst zu stellen.
Kindergeld: Kindergeld gibt es für einen Übergangszeitraum von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, die nachgewiesen werden müssen. Ansonsten gibt es kein Kindergeld. Wird ein Sprachkurs absolviert, sollte man bei der Familienkasse fragen, ob dieser zu Kindergeldzahlungen berechtigt.