FSJ und FÖJ: Vergütung, Dauer, Arbeitszeit – was gilt?
Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr sind genauso strukturiert wie ein Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst ergänzt lediglich das schon länger bestehende Angebot von FSJ und FÖJ. Es gelten weitgehend dieselben Rahmenbedingungen was Arbeitszeit, Dauer, Taschengeld und Sozialversicherungsschutz angeht. Auch die Einsatzfelder sind nahezu deckungsgleich.
Was ist der Unterschied zwischen Bundesfreiwilligendienst und FSJ?
Obwohl die Einsatzbereiche und Angebote von BFD, FSJ und FÖJ fast identisch sind, gibt es in einigen Details dennoch Unterschiede:
- Organisation und Finanzierung: BFD wird vom Bund organisiert und finanziert, FSJ und FÖJ durch die jeweiligen Trägereinrichtungen auf Länderebene.
- Alter: FSJ und FÖJ sind ausdrücklich Jugendfreiwilligendienste. Es können demnach nur junge Menschen unter 27 Jahren teilnehmen.
- Starttermin: FSJ und FÖJ starten meist zum 1. September und dauern bis zum 31. August des kommenden Jahres. Viele Einrichtungen weichen aber davon ab und nehmen zu mehreren Terminen während des Jahres Freiwillige auf.
- Einsatzhäufigkeit: Man kann nur einmalig an einem FSJ oder FÖJ teilnehmen. Den BFD kann man öfter machen, zwischen den Einsätzen müssen jeweils fünf Jahre liegen.
- Auslandsdienste: Ein FSJ oder ein FÖJ kann man auch im Ausland absolvieren. Allerdings gibt es nur wenige Stellen. Für Auslandsdienste kommen auch andere Projekte in Frage.
Fazit: Für den Interessenten ist es völlig unerheblich, ob er einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr beziehungsweise ein Freiwilliges Ökologisches Jahr macht. Es hängt vielmehr vom Träger ab, bei dem man den Dienst absolvieren möchte und ob dieser ein FSJ/FÖJ oder einen BFD im angestrebten Tätigkeitsbereich anbietet.
Freiwilligendienst im Ausland
Ein Freiwilligendienst ist auch eine Chance, unter dem Dach einer Organisation Auslandserfahrung zu sammeln.Überall auf der Welt können Sie Freiwilligendienste absolvieren und andere Kulturen und Lebensumstände kennenlernen. Auch hier gibt es soziale, ökologische und kulturelle Projekte. Solche Dienste können ein ganzes Jahr, aber auch nur wenige Wochen dauern. Es gibt zwei Formen von Freiwilligendiensten im Ausland:
- Gesetzlich geregelte Freiwilligendienste
- Flexible Freiwilligenarbeit.
Freiwillige Arbeitseinsätze im Ausland kosten grundsätzlich Geld. Je nachdem ob es sich um einen geregelten Dienst oder flexible Freiwilligenarbeit handelt, fallen geringere oder höhere Kosten an.
Geregelte Freiwilligendienste
Hier gibt es feste Rahmenbedingungen. Die Projekte sind von deutschen Ministerien oder der Europäischen Union finanziell bezuschusst. Sie dauern üblicherweise zwölf Monate und beginnen am 1. September. Es gelten lange Bewerbungsfristen, denn die Stellen sind begrenzt und der Andrang ist groß. Zwischen neun und zwölf Monate vor dem gewünschten Beginn eines solchen Dienstes sollte man sich bereits bewerben. Es gibt in Deutschland vor allem diese Programme der geregelten Freiwilligendienste:
- Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
- Weltwärts
- Kulturweit
- Europäischer Freiwilligendienst (EFD).
Auch ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr kann im Ausland absolviert werden. Tatsächlich gibt es dafür aber nur sehr wenige Stellenangebote.
Kosten: Die gesetzlich geförderten geregelten Freiwilligendienste sind für Teilnehmerinnen und Teilnehmer oft fast kostenlos, weil sie staatlich bezuschusst werden und die Restkosten nicht selten komplett von der jeweiligen Entsendeorganisation getragen werden.
Spenden: Zur Finanzierung eines geregelten Freiwilligendienstes ist es wünschenswert, dass der oder die Freiwillige vor seiner oder ihrer Abreise einen sogenannten Spenderkreis gründet, um Geld zu sammeln. Damit soll der Kostenanteil, den die Organisation für den Aufenthalt tragen muss, finanziert werden. So ein Kreis besteht in der Praxis meist aus Familienmitgliedern, Freunden und Wohlgesonnenen, die spenden. Jedoch sollte das Sammeln von Spenden keine Voraussetzung für den Aufenthalt im Ausland sein. So betont zum Beispiel das Programm „weltwärts“, dass die Teilnahme nicht abhängig davon ist, ob der Teilnehmer Spenden sammelt. Dies geschehe auf freiwilliger Basis. Die Entsendeorganisation sollte also nicht dazu drängen oder gar Fristen setzen.
Versicherung im Ausland: Freiwillige, die länger als sechs Wochen im Ausland verbringen, benötigen eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte.Bei den geregelten Freiwilligendiensten wird diese vom jeweiligen Träger bezahlt. Meist ist im Versicherungspaket auch eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung enthalten.
Reisekosten: Bei den geregelten Freiwilligendiensten werden die Reisekosten meist übernommen. Auch die Kosten für erforderliche Impfungen.
Unterhalt und Verpflegung: Die Kosten für eine ortsübliche Unterkunft und die Verpflegung werden bei den geregelten Freiwilligendiensten meist übernommen oder aber ein Zuschuss wird gewährt.
Vergütung: Bei den geregelten Freiwilligendiensten gibt es ein Taschengeld. Wie viel, hängt von der jeweiligen Organisation ab. Das können 350 oder auch 150 Euro im Monat sein.
EFD, Weltwärts und Co: Geregelte Auslands-Freiwilligendienste im Überblick
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)Den Internationalen Jugendfreiwilligendienst gibt es seit Januar 2011, er ergänzt den Bundesfreiwilligendienst. Der Schwerpunkt liegt im Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenzen in sozialen und ökologischen Einsatzfeldern. Einen IJFD können Frauen und Männer bis zum 27. Lebensjahr absolvieren.
WeltwärtsWeltwärts ist ein Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Er steht Interessenten im Alter zwischen 18 und 28 Jahren offen. Der Schwerpunkt des Engagements liegt auf der Entwicklungshilfe. Der Dienst kann in allen Entwicklungsländern absolviert werden.
KulturweitKulturweit ist ein internationaler Kultur-Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission. Interessenten müssen zwischen 18 bis 26 Jahren alt sein. Ein Dienst dauert sechs oder zwölf Monate. Einsätze in Kultur -und Bildungseinrichtungen weltweit kommen in Frage.
Europäischer Freiwilligendienst (EFD)Der Europäische Freiwilligendienst ist Teil des EU-Programms Erasmus+ und Jugend in Aktion. Ein solcher Dienst kann in allen europäischen Ländern absolviert werden. Teilnehmer können zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. In Frage kommen soziale, kulturelle und ökologische Projekte. Ein Einsatz dauert zwischen zwei Wochen und zwölf Monaten. Der Dienst wird von Universitäten nicht als Praktikum angerechnet, jedoch als Wartezeit auf einen Studienplatz.
Flexible Freiwilligenarbeit Ausland
Es gibt deutlich mehr Angebote der flexiblen Freiwilligenarbeit als der geregelten. Für eine solche Stelle kann man sich auch noch kurzfristig bewerben. Zudem gibt es Einsätze, die nur wenige Wochen dauern. Nicht allein deutsche Trägerorganisationen mit Engagements im Ausland kommen in Frage, sondern man kann auch auf Angebote von ausländischen Organisationen zugreifen. Internetplattformen helfen, eine seriöse Organisation zu finden, wie etwa das Portal Wegweiser Freiwilligenarbeit. Die Plattform fungiert als Vermittler zwischen Freiwilligen und den Projekten, die engagierte Helfer suchen. Für die Freiwilligen ist der Infodienst kostenlos.
Kosten: Einsätze im Rahmen der flexiblen Freiwilligenarbeit sind hingegen oft durchaus kostspielig, weil die jeweilige Organisation Aufwendungen hat für beipielsweise Betreuung, Unterkunft oder Ausrüstung. Monatlich können sich die Kosten hier je nach Tätigkeit und Land auf 400 bis 600 Euro im Monat belaufen, oder aber auch sehr viel mehr.
Versicherung im Ausland: Bei flexibler Freiwilligenarbeit müssen die Interessenten üblicherweise selbst für die Kosten aufkommen, die je nach Leistungsumfang um die 400 Euro im Jahr betragen (Angebote zum Beispiel von Allianz, Hanse Merkur, ADAC, Travelsecure).
- Hinweis: Oftmals sind Freiwillige selbst dafür verantwortlich, dass die gesetzliche Krankenversicherung während des Auslandsaufenthaltes aufrechterhalten bleibt. Das ist wichtig, um auch während eines Heimaturlaubs krankenversichert zu sein. Hier lohnt es sich, Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen und das Vorgehen abzusprechen.
Reisekosten: Bei der flexiblen Freiwilligenarbeit müssen Freiwillige dafür meist selbst aufkommen.
Unterhalt und Verpflegung: Bei der flexiblen Freiwilligenarbeit kommt es auf den jeweiligen Träger an, in welchem Umfang er beides zur Verfügung stellt.
Vergütung: Bei flexibler Freiwilligenarbeit gibt es kein Taschengeld.