Arbeitslosengeldrechner: Höhe des Anspruchs berechnen
- Arbeitslosengeld (ALG) als soziale Absicherung bei Jobverlust
- ALG als Leistung der Arbeitslosenversicherung, ersetzt Einkommen
- Berechnung der individuellen ALG-Höhe mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner

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Das erwartet Sie in diesem Artikel
- 1.Arbeitslosengeld: Basis-Informationen
- 2.Was versteht man unter einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
- 3.Ist die finanzielle Situation des Antragstellers beim Arbeitslosengeld entscheidend?
- 4.Hinzuverdienst
- 5.Steuerfrei – oder doch nicht?
- 6.Arbeitslosengeld und weitere Sozialleistungen
- 7.ALG I plus ALG II möglich
Das Arbeitslosengeld (Alg) bietet Ihnen bei Verlust der Arbeit eine soziale Absicherung. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die ihr Einkommen ersetzt. Das Alg unterscheidet sich vom sogenannten Arbeitslosengeld 2, das der Grundsicherung von Erwerbsfähigen dient. In der Umgangssprache wird das Arbeitslosengeld auch deswegen Alg 1 genannt. Wir haben für Sie die wichtigsten Merkmale des Arbeitslosengeldes zusammengefasst und mit unserem Rechner können Sie die voraussichtliche Höhe bestimmen.
Arbeitslosengeld: Basis-Informationen
Die Agentur für Arbeit zahlt nach Prüfung Arbeitslosengeld, wenn folgende Bedingungen zutreffen:- Sie sind arbeitslos,
- Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet,
- Sie haben die Anwartschaftszeit erfüllt und
- Sie haben das für Sie geltende reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.
Bei der Höhe des Arbeitslosengeldes sind für die Agentur für Arbeit folgende Kriterien von Bedeutung:
- das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Sie in der letzten Beschäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt haben,
- ob Sie oder Ihr Ehepartner (oder Partner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) ein Kind haben, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, und
- die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse.
Das klassische Arbeitslosengeld ("Arbeitslosengeld 1") wird in der Regel für zwölf Monate gezahlt - ab dem 50. Lebensjahr steigt es auf eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten. Das Arbeitslosengeld beträgt bei Antragstellern ohne Kinder 60 Prozent des Einkommens - wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent vom letzten Nettogehalt. Mit dem Arbeitslosengeldempfang ist auch die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sichergestellt.
Nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten | Nach Vollendung des ... Lebensjahres | ... Monate Arbeitslosengeld |
12 |
- | 6 |
16 | - | 8 |
20 | - | 10 |
24 | - | 12 |
30 | 50 | 15 |
36 | 55 | 18 |
48 | 58 | 24 |
Was versteht man unter einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
In bestimmten Fällen wird kein Arbeitslosengeld ausgezahlt, weil eine Sperrzeit verhängt wurde. Das ist vor allem der Fall, wenn- wenn der Antragsteller die Arbeitslosigkeit selbst grob fahrlässig herbeigeführt hat.
- wenn mit dem letzten Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
- wenn eine Maßnahme der beruflichen Fort- und Weiterbildung abgebrochen oder nicht angetreten wird.
- wenn eine zu späte Meldung der Arbeitslosigkeit erfolgt.
Tipp: Arbeitslosigkeit rechtzeitig melden
Arbeitnehmer müssen sich unmittelbar arbeitslos melden, wenn die Arbeitslosigkeit bekannt wird, etwa nach der Kündigung. Die Meldung muss 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses erfolgen, wenn Sie nicht erst später davon erfahren – in dem Fall müssen Sie sich binnen drei Tagen arbeitslos melden.Ist die finanzielle Situation des Antragstellers beim Arbeitslosengeld entscheidend?
Grundsätzlich wird das Arbeitslosengeld I unabhängig von Ihrer persönlichen finanziellen Situation gezahlt. Vermögen wie auch Tagesgeld oder Festgeld müssen nicht angegeben werden und beeinflussen den Antrag nicht. Umgekehrt erhöhen finanzielle Verpflichtungen – etwa aus einem Ratenkredit oder einer Baufinanzierung – die Leistungen auch nicht, weil die sich am letzten Einkommen bemessen.Hinzuverdienst
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, dürfen Sie etwas dazuverdienen - das Nebeneinkommen muss aber in jedem Fall der Agentur für Arbeit gemeldet werden und die Arbeitszeit muss unter 15 Stunden wöchentlich liegen. Bei einem Zusatzverdienst von bis zu 165 Euro erfolgt keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld – ein höherer Zuverdienst wird abgezogen. Wer sich privat gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit mit einer privaten Arbeitslosenversicherung abgesichert hat, kann die Versicherungsleistung ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erhalten.Steuerfrei – oder doch nicht?
Arbeitslosengeld wird steuerfrei ausgezahlt, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für das übrige Einkommen im Kalenderjahr erhöht. Dadurch erhöht das Arbeitslosengeld insgesamt natürlich den Steuersatz.Arbeitslosengeld und weitere Sozialleistungen
Beim Bezug folgender Sozialleistungen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld ganz oder teilweise:- Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose
- Bezug von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld oder Mutterschaftsgeld.
- Rente wegen voller Erwerbsminderung, nicht aber Bezug einer Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bezug einer vollen Altersrente
- Möglich ist es aber, als Bezieher von Arbeitslosengeld I auch Wohngeld zu beantragen.