Um seine finanziellen Angelegenheiten möchte sich jeder am liebsten selbst kümmern. Doch es kann passieren, dass man dazu in bestimmten Situationen nicht mehr in der Lage ist. Genau dann ist eine Kontovollmacht sinnvoll und wichtig. Denn mit diesem Dokument kann eine Vertrauensperson in Ihrem Sinne über das Konto verfügen und Bankgeschäfte erledigen.
Irrtümlicherweise gehen Ehepartner davon aus, dass sie im Notfall automatisch der gesetzliche Vertreter für den anderen sind. Muss sich ein Ehepartner um die Bankangelegenheiten des anderen kümmern, braucht er – wie ein unverheirateter Partner oder eine andere Vertrauensperson – eine gültige Bankvollmacht.
Eine Kontovollmacht – auch Bankvollmacht genannt – ist eine schriftliche Anordnung des Kontoinhabers, mit der er ausdrücklich einem Dritten den Zugriff auf sein oder seine Konten gewährt. Das kann der (Ehe-)Partner, ein volljähriges Kind oder eine nahestehende Vertrauensperson sein.
Missbrauch
Immer wieder beschäftigt der Missbrauch von Spargeldern die Gerichte. Denn leider verwechselt mancher Bevollmächtigte die Kontovollmacht mit einer Schenkung durch den Vollmachtgeber oder nutzt den Zugriff auf das Konto bewusst zu seinen Gunsten aus.
Grundsätzlich berechtigt die Bankvollmacht den Bevollmächtigten nur zum Geldabheben – nicht dazu, das Geld zu behalten. Haben Sie als Vollmachtgeber abgehobenes Geld nicht einen bestimmten Verwendungszweck zugeordnet, muss der Bevollmächtigte das Geld an Sie weitergeben.
Eine Bankvollmacht sollte stets in schriftlicher Form erfolgen. Erstens verlangen die meisten Kreditinstitute sowieso eine Vollmacht in Schriftform. Zum zweiten haben Sie und der Bevollmächtigte einen Nachweis in der Hand. Haben Sie einen Betreuer in Ihrer Filiale, stellen Sie ihm am besten den Bevollmächtigten vor. Gleichzeitig kann dieser sich vor Ort mit Personalausweis beziehungsweise Reisepass und Unterschrift legitimieren.
Gibt es keine anderen Vereinbarungen, darf der Bevollmächtigte grundsätzlich:
- über das Geld auf dem Konto / den Konten verfügen,
- über einen eingeräumten (Dispo-) Kredit verfügen,
- Devisen kaufen oder verkaufen,
- Wertpapiere kaufen oder verkaufen,
- Kontoauszüge, Erträgnis-Aufstellungen, Post oder Depotauszüge entgegennehmen,
- Schulden gegenüber Gläubigern anerkennen (Saldoanerkenntnis).
Der Bevollmächtigte hat nicht die gleichen Rechte und Pflichten, wie der Vollmachtgeber. Nicht automatisch in einer Kontovollmacht verankert ist es:
- Untervollmachten zu erteilen, sprich andere Personen zu bevollmächtigen,
- im Namen des Vollmachtgebers weitere Konten zu eröffnen,
- ein Konto zu kündigen oder ein Konto auf seinen Namen umzuschreiben,
- Kreditverträge abzuschließen oder bestehende zu ändern,
- Debit-Karten zu beantragen,
- ein Schließfach einzurichten.
Biallo-Tipp: Gemeinschaftskonto als Alternative
Wem das Erstellen einer Vollmacht zu kompliziert ist, kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Das Konto läuft auf beide Partner. Jeder kann einzeln darüber verfügen.
Es gibt unterschiedliche Arten von Kontovollmachten. Doch egal, um welche Art und welches Konto es sich handelt, Sie sollten der Person blind vertrauen können. Legen Sie fest, für welchen Fall Sie eine Vollmacht vergeben möchten. Diese unterschiedlichen Vollmachten gibt es:
Transmortale Bankvollmacht
Mit dieser Vollmacht gestatten Sie dem Bevollmächtigten Zugriff auf Ihr Konto zu Lebzeiten und über Ihren Tod hinaus.
Sie erlauben einer Person Ihres Vertrauens den Zugriff auf Ihr Konto mit den üblichen Einschränkungen. Weiter stellt die Vollmacht sicher, dass die Vertrauensperson nach dem Tod des Vollmachtgebers auf das Konto zugreifen kann. So kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers sicherstellen, dass Zahlungen vorerst weiterlaufen und wichtige Rechnungen beglichen werden. Die Erben müssen nicht auf den Erbschein warten und so eventuell viel Geld vorstrecken. Dies ist die am meisten verwendete Vollmacht-Form.
Mit dieser Vollmacht gestatten Sie dem Bevollmächtigten nur den Zugriff auf Ihr Konto zu Lebzeiten.
Das Bedeutet: Solange Sie leben, gibt es eine Person, die Ihre Bankgeschäfte erledigen kann. Im Todesfall endet jedoch die Kontovollmacht automatisch. Diese Variante ist sinnvoll, sollte es Vermögen und mehrere Erben geben. So kann der Vollmachtgeber Streitereien unter den Erben vorbeugen. Denn erst wenn die Erben den Erbschein haben und das Testament vollstreckt ist, haben sie Zugriff auf das Konto.
Mit dieser Vollmacht – auch Vollmacht für den Todesfall genannt – gestatten Sie dem Bevollmächtigten nur im Todesfall den Zugriff auf Ihr Konto.
Diese Kontovollmacht wählen Menschen, die nicht möchten, dass irgendjemand zu Lebzeiten Zugriff auf ihre Konten hat, aber gleichzeitig Partner oder Kinder nach dem eigenen Tod finanziell versorgt wissen möchten. Dank dieser Vollmacht können sie die Zeit bis zur Erstellung des Erbscheins finanziell überbrücken.
Mit der Generalvollmacht geben Sie – bezogen auf Ihre Bankgeschäfte – eine Vollmacht über sämtliche Konten.
Die Generalvollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten mehr als einem "normalen" Bevollmächtigten. Ein Generalbevollmächtigter kann beispielsweise im Namen des Vollmachtgebers Konten eröffnen oder löschen und Kredite aufnehmen.
Hat der Vollmachtgeber es sich anders überlegt, hat er das Recht die Vollmacht zu widerrufen. Das sollte unbedingt schriftlich erfolgen: Ein Schreiben an die Bank und eines an den (ehemals) Bevollmächtigten. Automatisch erlischt eine Bankvollmacht, wenn:
- die bevollmächtigte Person geschäftsunfähig wird,
- die bevollmächtigte Person stirbt,
- der Kontoinhaber pleite ist und die Insolvenz eröffnet wurde,
- der Vollmachtgeber und somit der Kontoinhaber stirbt und es keine Vollmacht über den Tod hinaus gibt.
*Achtung! Rechtlicher Hinweis zur Vorlage: Bei dem Beispiel handelt es sich um einen unverbindlichen Vorschlag für eine Kontovollmacht. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernimmt biallo.de keine Gewähr, da nicht auszuschließen ist, dass das Beispiel-Formular nicht den derzeit gültigen Gesetzen oder Rechtsprechung entspricht.
Eine Bankvollmacht kann der Kontoinhaber für alle Konten (etwa Girokonto, Tagesgeld, Festgeld sowie Depot) oder lediglich für ein spezielles Konto erteilen.
Ja, die Bankvollmacht kann der Kontoinhaber zu Lebzeiten jederzeit widerrufen und auf eine andere Person übertragen. Teilen Sie der Bank oder Sparkasse umgehend Ihre Entscheidung schriftlich mit.
Nein, es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben. Die Bankvollmacht kann der Kontoinhaber formlos erteilen. Banken und Kreditinstitute verlangen aber die schriftliche Form. Weiter haben sie meist eigene Vorlagen, die sie bevorzugen. Rechtsanwalt oder Notar sind zur Beglaubigung nicht zwingend nötig.
Eine Bankvollmacht kann jede volljährige und vollgeschäftsfähige Person erhalten.