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Für den Notfall rechtzeitig vorsorgen

Vorsorgevollmacht: Wer trifft morgen die Entscheidungen, wenn ich es nicht mehr kann?

Oliver Mest
Autor
Veröffentlicht am: 17.11.2023

Auf einen Blick

  • Eine Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Vorsorgeinstrumente überhaupt.
  • Mit ihr legen Sie fest, wer in bestimmten Situationen für Sie handeln und Entscheidungen treffen soll, falls Sie selbst es aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr können.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?
  2. Wofür benötige ich eine Vorsorgevollmacht?
  3. Vorsorgevollmacht: Wer kann Bevollmächtigter werden?
  4. Vorsorgevollmacht erstellen: Wie geht das?
  5. Wo hinterlege ich eine Vorsorgevollmacht?
  6. Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
  7. Vorsorgevollmacht aktualisieren
  8. Unterschied Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht
  9. Unterschied: Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung
  10. Vorsorgevollmacht widerrufen – geht das?

Mitbestimmen, auch wenn einen die geistigen Kräfte verlassen – wer das wünscht, sollte rechtzeitig vorsorgen. In Vollmachten und Verfügungen kann jeder seine Wünsche festhalten und so seinen Angehörigen unbequeme Entscheidungen abnehmen. Das Thema ist nicht gerade beliebt und wird gerne lange aufgeschoben. Dabei ist es so wichtig, Klarheit zu schaffen: Denn Liegt eine Gebrauchsanweisung vor, wie im Notfall vorzugehen ist, erleichtert das Angehörigen die Entscheidung und man selbst behält die Regie über das eigene Leben.

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Vorsorgeinstrumente überhaupt: Mit ihr legen Sie fest, wer in bestimmten Situationen für Sie handeln und Entscheidungen treffen soll, falls Sie selbst es aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr können. Sie benennen eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in einer Notfallsituation dafür Sorge tragen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt und Ihre Interessen vertreten werden.

 

Wofür benötige ich eine Vorsorgevollmacht?

“Wenn mir etwas zustößt, dann kümmert sich mein Partner um alles!”. Das ist eine der Aussagen von all jenen, die keine Vorsorgevollmacht haben. Allerdings ist diese Einschätzung gefährlich, denn selbst der Ehe- oder Lebenspartner darf nicht einfach für uns Entscheidungen treffen, wenn wir dazu nicht mehr in der Lage sind. Der Partner oder die Partnerin darf sich vielmehr auch nur in dem rechtlichen Rahmen einer Bevollmächtigung bewegen – und benötigt deshalb wie jeder andere auch eine Vorsorgevollmacht. Die ist dabei aus sehr vielen Gründen sinnvoll, hier die wichtigsten:

  • Ihren Willen und Ihre Vorstellungen durchsetzen: Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, heute bereits festzulegen, wer in Ihrem Sinne Entscheidungen trifft, wenn Sie es nicht mehr können. Die Vorsorgevollmacht ist damit Ihr verlängerter Arm in einer Notfallsituation.
  • Konfliktpotenzial entschärfen: Ohne eine Vorsorgevollmacht entsteht ein Vakuum, wenn Sie zum Beispiel nicht mehr ansprechbar im Krankenhaus liegen. Ihr Partner, Ihre Familie oder nahestehende Menschen müssen gegebenenfalls vor Gericht gehen und einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen lassen, damit in Ihrem Namen Entscheidungen getroffen werden können – das birgt Konfliktpotenzial. Eine Vorsorgevollmacht kann potenzielle Konflikte vermeiden und die Belastung für Ihre Familie und Ihnen nahestehende Personen deutlich reduzieren.
  • Finanzielle Sicherheit wahren: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass Ihre finanziellen Angelegenheiten in Ordnung gehalten werden, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern können. Damit wird die finanzielle Unabhängigkeit Ihrer Familie und Ihres Partners gewahrt.
  • Angehörige unterstützen: Eine Vorsorgevollmacht entlastet Ihre Familie, da klar ist, wer sich in Ihrem Interesse um Ihre Angelegenheiten kümmern muss. So kann sich Ihre Familie darauf konzentrieren, sich um Ihre Pflege und Unterstützung zu kümmern.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht?

In einer Vorsorgevollmacht können verschiedene Felder abgehandelt werden. Sie entscheiden, was Sie heute bereits geregelt wissen möchten. Folgende Aspekte regeln die meisten Menschen in ihrer Vorsorgevollmacht:

  • Gesundheitsfürsorge: Sie können auch in Übereinstimmung mit Ihrer Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, und wer berechtigt ist, medizinische Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen.
  • Aufenthaltsbestimmung: Sie können entscheiden, wo Sie im Falle von Pflegebedürftigkeit betreut werden möchten. Das kann die Verfügung sein, über die Pflege zu Hause oder in einer (bestimmten) Pflegeeinrichtung wie beispielsweise einem Pflegeheim betreut werden zu wollen.
  • Finanzielle Angelegenheiten: Sie können Ihren Bevollmächtigten die Befugnis erteilen, Ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Dazu gehören das Bezahlen von Rechnungen, der Zugriff auf Konten und Depots, die Erledigung steuerlicher Angelegenheiten oder der Abschluss und die Kündigung von Verträgen. Für Bankgeschäfte ist es immer sinnvoll, zusätzlich eine Bankvollmacht mit dem Geldinstitut zu vereinbaren.
  • Rechtliche Angelegenheiten: Die Vorsorgevollmacht kann auch die Befugnis umfassen, rechtliche Angelegenheiten in Ihrem Namen zu regeln. Dazu gehört etwa das Führen von Prozessen.

Lesetipp: Über Geld spricht man nicht – diese Verhaltensweise ist nicht nur im beruflichen Alltag, sondern auch bei Paaren verbreitet. Dies kann sich jedoch zum Problem entwickeln – insbesondere bei sehr unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Spricht man in der Partnerschaft regelmäßig offen über Geld, kann man gemeinsam faire Lösungen finden. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de lesen Sie mehr zum Thema Geld in der Beziehung und wie sich ein Ungleichgewicht vermeiden lässt.

 

Vorsorgevollmacht: Wer kann Bevollmächtigter werden?

Sie entscheiden, wen Sie als Bevollmächtigten einsetzen möchten. Grundsätzlich können alle volljährigen Personen bevollmächtigt werden, die selbst geschäftsfähig sind. Sie können eine Person bevollmächtigen oder mehrere, Sie können auch verschiedene Personen für unterschiedliche Lebensbereiche bevollmächtigen: Person A etwa für die Gesundheitsfürsorge, Person B für die Finanzen. Der ausgewählten Person sollte klar sein, dass sie eine erhebliche Verantwortung übernimmt. Als Bevollmächtigte kommen klassischerweise infrage:

  • Familienmitglieder wie Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister.
  • Freunde oder nahestehende Personen: Falls Sie keine geeigneten Familienmitglieder haben, können auch enge Freunde als Bevollmächtigte fungieren.
  • Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare: In manchen Fällen kann auch ein Rechtsanwalt oder Notar als Bevollmächtigter in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn komplexe rechtliche oder finanzielle Angelegenheiten geregelt werden müssen.

Und es kommen auch Versicherungsmakler wie beispielsweise unser Partner optimal-vorsorgen.de* als Bevollmächtigte infrage, denn sie verfügen in der Regel über das gesamte Wissen zum Thema Vorsorge.

 

Vorsorgevollmacht erstellen: Wie geht das?

Beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht gilt es, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.  

  • Bevollmächtigte auswählen: Entscheiden Sie, wem Sie die Vollmacht erteilen möchten, und klären Sie im Voraus, ob die Person bereit und in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen.
  • Klare Formulierungen und Anweisungen: Es ist wichtig, dass die Vorsorgevollmacht klar und präzise formuliert ist, um Missverständnisse oder Interpretationsprobleme zu vermeiden. Überlegen Sie genau, welche Angelegenheiten in der Vorsorgevollmacht abgedeckt werden sollen.
  • Kommunikation: Sprechen Sie nicht nur mit Ihrer ausgewählten Vertrauensperson über die Inhalte der Vorsorgevollmacht, sondern informieren Sie auch diejenigen, die nicht bevollmächtigt sind, für die eine solche Vorsorgevollmacht aber Auswirkungen und Bedeutung hat – etwa Kinder oder die eigenen Geschwister.

Vorsorgevollmacht zum Ausdrucken: Formular

Mit unserer Vorsorgevollmacht-Vorlage* zum kostenlosen Download können Sie Ihre Vorsorgevollmacht ganz schnell und einfach erstellen.

 

Wo hinterlege ich eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht müssen Sie so hinterlegen, dass sie jederzeit leicht zugänglich ist, wenn Ihnen etwas passiert. Unser Partner optimal-vorsorgen.de bietet Ihnen einen digitalen Tresor, in dem Sie – für jeden mit Passwort zugänglich – alle Vorsorgedokumente hinterlegen können. Wenn Sie es wünschen, können Sie bei optimal-vorsorgen.de Ihre Dokumente auch im Original hinterlegen – mit der Notfallkarte haben die Bevollmächtigten jederzeit Zugriff auf die Originale. Und optimal-vorsorgen.de registriert Ihre Vorsorgedokumente auf Wunsch zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, sodass Gerichte und Ärzte jederzeit darauf zugreifen können. Nur mit einem schnellen und unbürokratischen Zugriff auf die Dokumente wird sichergestellt, dass die Vorsorgevollmacht schnell und effektiv greift, wenn sie gebraucht wird.

 

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Es gibt keine Verpflichtung, eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Wenn Sie das wünschen, bietet Ihnen unser Partner optimal-vorsorgen.de* die Möglichkeit, eine Beglaubigung zu einem Vorzugspreis vorzunehmen.

  • Biallo-Lesetipp: Wichtige Dokumente sollte man in einem Notfallordner sammeln. Dazu gehören Verträge, Verfügungen, Vollmachten und alle Informationen, die wichtig sind, damit andere in einer Notsituation für einen Dinge regeln und abwickeln können. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, was genau unter einem Notfallordner zu verstehen ist, warum Sie einen haben sollten, welche Dokumente hineingehören und wie Sie ihn am besten aufbewahren.

 

Vorsorgevollmacht aktualisieren

Wir empfehlen Ihnen, eine Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, vor allem, wenn sich Ihre persönlichen Umstände ändern. Auf jeden sollten Sie spätestens alle fünf Jahre den Inhalt wieder auf den Prüfstand stellen. In folgenden Situationen ergibt sich erfahrungsgemäß Änderungsbedarf an der Vorsorgevollmacht:

  • Änderungen der Lebensumstände: Überprüfen Sie Ihre Vorsorgevollmacht immer dann, wenn es neue Lebensereignisse wie HeiratScheidung oder Geburt eines Kindes gibt.
  • Gesundheitszustand: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert oder Sie eine bestimmte Behandlung in Zukunft (nicht mehr) wünschen, sollten Sie Ihre Vorsorgevollmacht zusammen mit Ihrer Patientenverfügung aktualisieren.
  • Wechsel der Vertrauensperson: Falls sich Ihr Verhältnis zu Ihrer benannten Vertrauensperson ändert oder Sie eine andere Person bevollmächtigen wollen, sollten Sie Ihre Vorsorgevollmacht entsprechend anpassen.

 

Unterschied Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht und eine Generalvollmacht sind beides rechtliche Instrumente, die eine oder mehrere Personen zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen tätig zu werden und Entscheidungen zu treffen. Entscheidend ist der Umfang der Vollmacht. Eine Vorsorgevollmacht ist für den Fall vorgesehen, dass Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen handlungsunfähig sind. Eine Generalvollmacht hingegen bevollmächtigt eine Person, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand eine Vielzahl von Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen.

 

Unterschied: Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung

Die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung sind rechtliche Instrumente, die alle eine Aufgabe haben: In einem Notfall stellen Sie sicher, dass alle Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Dabei unterscheiden sich die Dokumente in vielen Punkten, gleichzeitig gibt es aber auch wichtige Schnittmengen:

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – was sind die Unterschiede?

Eine Patientenverfügung regelt Ihre Wünsche und Vorstellungen im medizinischen Bereich. Eine Vorsorgevollmacht setzt eine Person ein, die Sie in vorab genau definierten Lebensbereichen vertreten kann.

  • Dabei kann es um medizinische Fragen gehen, dann überschneidet sich die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung.
  • Es kann sich aber auch um finanzielle, rechtliche und persönliche Angelegenheiten handeln, dann ergänzt die Vorsorgevollmacht die Patientenverfügung.

Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung legt fest, welche Person Sie als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt sehen möchten, wenn Sie eine solche Betreuung benötigen. Sie legen fest, wer Ihr Betreuer werden soll und er oder sie wird dann vom Gericht bestimmt und übernimmt die Verantwortung für Ihre persönlichen Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

 

Vorsorgevollmacht widerrufen – geht das?

Eine Vorsorgevollmacht gilt so lange, bis Sie sie widerrufen. Und das können und dürfen Sie jederzeit, wenn Sie geschäftsfähig sind. Sie sind an eine einmal getroffene Verfügung durch die Vorsorgevollmacht also nicht unbegrenzt gebunden.

Versicherungen erst verstehen, dann abschließen. Das ist das Motto unserer Kundenbetreuung in meinem Beratungsteam von optimal absichern. Als gelernter Jurist und Versicherungsmakler vermittele ich kompaktes Versicherungswissen seit 2006 auch auf dem Portal von biallo.de - in klassischen Verbraucherartikeln ebenso wie in umfangreichen Produkttests. Ein wichtiger Schwerpunkt sind dabei alle Themen rund um die Arbeitskraftabsicherung von der Berufsunfähigkeitsversicherung über die Grundfähigkeitsversicherung bis hin zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung - eines der wichtigsten Vorsorgethemen überhaupt.

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