Rechtzeitig vorsorgen

Patientenverfügung: Medizinische Entscheidungen von morgen heute schon treffen

Oliver Mest
Autor
Veröffentlicht am: 17.11.2023

Auf einen Blick

  • Patientenverfügung: Heute schon die wichtigsten Entscheidungen für die Zukunft treffen.
  • Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrem Sinne behandelt und betreut werden, wenn Sie in einer medizinischen Notlage sind.
  • In einer Patientenverfügung können Sie im Detail festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was ist eine Patientenverfügung?
  2. Wofür benötige ich eine Patientenverfügung?
  3. Was steht in einer Patientenverfügung und was regelt sie?
  4. Patientenverfügung erstellen: Wie geht das?
  5. Wo kann ich die Patientenverfügung hinterlegen?
  6. Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
  7. Ist meine Patientenverfügung verbindlich für den Arzt?
  8. Wann greift eine Patientenverfügung?
  9. Patientenverfügung aktualisieren
  10. Wie unterscheidet sich die Patientenverfügung von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung?

Nicht immer ist der medizinische Fortschritt ein Segen. So können beispielsweise schwerstkranke Menschen mit Hilfe von künstlicher Ernährung oder Beatmung manchmal noch Jahre am Leben erhalten werden. Dabei verlängert sich so in manchen Fällen nur der Krankheits- oder Sterbeprozess. Ärzte oder Ärztinnen kommen dabei ihrer Pflicht nach und erhalten das Leben des Patienten oder der Patientin, die selbst aber vielleicht lieber vom Leiden erlöst sein würden. Die Angehörigen stehen daneben und sind überfordert, eine Entscheidung zu treffen. Eine Möglichkeit, sein Selbstbestimmungsrecht in solch einer kritischen Lebenssituation zu bewahren, ist eine Patientenverfügung.

 

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung regelt, was mit Ihnen passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, eine eigene Entscheidung zu treffen. In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.

Damit stellen Sie sicher, dass die medizinische Behandlung im Notfall Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen spricht, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, entsprechende Anweisungen an den Arzt oder die Ärztin zu geben. Mit der Patientenverfügung regeln die Verfügenden unter anderem, welche Vorstellungen sie bei einer medizinischen Behandlung bezüglich Schmerzlinderung, Palliativmedizin oder Unterbringung in einem Pflegeheim oder einem Hospiz haben.

 

Wofür benötige ich eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche und Vorstellungen respektiert werden, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu äußern. Diese Wünsche vorab zu formulieren, kann ganz verschiedene Gründe und Ursachen haben.

  • Sich ein selbstbestimmtes Leben sichern: Mit einer Patientenverfügung regeln sie ganz klar, welche medizinischen Behandlungen und Pflegemaßnahmen sie respektieren und akzeptieren. Damit stellen Sie sicher, dass Sie ein selbstbestimmtes Leben führen, auch wenn Sie Ihre Wünsche persönlich nicht mehr äußern können.
  • Konflikte vermeiden: Eine Patientenverfügung regelt ganz klar, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten und nicht möchten. Dadurch vermeiden Sie potenzielle Konflikte zwischen Familienmitgliedern, nahestehenden Menschen, Angehörigen oder medizinischen Betreuern, weil sie ihre Wünsche vorab klar und unmissverständlich kommuniziert haben.
  • Familie entlasten: Wenn Sie vorab festlegen, welche medizinischen Maßnahmen für sie infrage kommen und welche nicht, nehmen Sie Ihrer Familie oder nahestehenden Personen die schwierige Entscheidung ab, für Sie diese medizinische Entscheidung treffen zu müssen – eine Entscheidung gegebenenfalls über Leben oder Tod.

 

Was steht in einer Patientenverfügung und was regelt sie?

In Ihrer Patientenverfügung regeln Sie die verschiedenen Aspekte Ihrer medizinischen Versorgung. Unter anderem treffen Sie dort Vorsorge zu den folgenden Punkten:

  • Art der medizinischen Behandlung: Sie können angeben, welche Art von medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen.
  • Schmerzlinderung und palliative Versorgung: Sie können angeben, ob und wie Sie bei starken Schmerzen behandelt werden möchten und ob Sie eine Palliativpflege bei schweren oder mit hoher Sicherheit zum Tode führenden Krankheiten wünschen.
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Sie können festlegen, ob Sie künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr eigenständig Nahrung und Flüssigkeit aufnehmen können.
  • Organtransplantation und Spende: Sie können in einer Patientenverfügung festhalten, ob Sie beispielsweise selbst Organe spenden möchten oder im Falle Ihres Todes Organe entnommen werden können.
  • Wahl des behandelnden Arztes oder der medizinischen Einrichtung: In einer Patientenverfügung haben Sie auch die Möglichkeit festzulegen, in welcher Einrichtung und von wem Sie in einem Notfall behandelt werden möchten.

An wen richtet sich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung richten Sie primär an diejenigen, die Sie in einem Notfall behandeln. Aber auch für Ihre Familie ist die Patientenverfügung wichtig, damit alle Familienmitglieder wissen, was Sie in einem Notfall im Hinblick auf die medizinische Betreuung wünschen. Ihr Partner, die Kinder und die Familie sollten wissen, dass Sie eine Patientenverfügung aufgesetzt und was Sie in ihr geregelt haben. So stellen Sie sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche in einem Notfall bekannt sind und die Ärzte davon erfahren. Gerade bei bekannten Krankheiten ist es zudem immer ratsam, die eigenen Behandlungswünsche mit dem Arzt oder der Ärztin abzusprechen und ihn oder sie vom Bestehen der Patientenverfügung in Kenntnis zu setzen.

  • Biallo-Lesetipp: Die meisten Menschen wollen trotz Pflegebedürftigkeit in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Eine Pflege zu Hause ist in allen Pflegegraden möglich. Erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Pflege zu Hause, welche finanziellen Mittel die Pflegekasse zur Verfügung stellt.

 

Patientenverfügung erstellen: Wie geht das?

Eine Patientenverfügung zu erstellen, erfordert sehr sorgfältige Überlegungen und die exakte Formulierung Ihrer medizinischen Wünsche. Unsere Vorlage ist dabei eine gute Richtlinie, um die eigenen Wünsche in Worte zu fassen. Machen Sie sich vor dem Erstellen der Patientenverfügung Gedanken über Ihre medizinischen Wünsche, wie Sie behandelt werden möchten und wie Ihre Einstellung etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzlinderung oder Palliativpflege ist.

Patientenverfügung zum Ausdrucken: Vordruck

Alle Ihre zusammengetragenen Wünsche und Vorstellungen zu diesen Punkten können Sie dann in unserer Vorlage für Ihre Patientenverfügung* niederlegen und formulieren.

 

Wo kann ich die Patientenverfügung hinterlegen?

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Patientenverfügung an einem Ort aufbewahren, der für den Partner, die Familie, Freunde, aber auch für Pflegepersonal leicht zugänglich ist. Wir ermöglichen Ihnen, die Dokumente bei unserem Partner optimal-vorsorgen.de zu hinterlegen. Sie haben die Wahl, lediglich die digitalen Dokumente zu hinterlegen, auf die Vertrauenspersonen jederzeit Zugriff haben. Das Original befindet sich dann bei Ihnen zu Hause – wo, teilen Sie über die digital hinterlegten Dokumente mit. Optimal-vorsorgen.de ermöglicht Ihnen aber auch, die Original-Dokumente zu hinterlegen, die dann an die benannte Vertrauensperson in einem Notfall unverzüglich herausgegeben werden. Zusätzlich bietet optimal-vorsorgen.de als unser Partner die Registrierung der Dokumente im Vorsorgeregister an, auf das etwa Ärzte und Gerichte einen direkten Zugriff haben.

 

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Manche Menschen gehen davon aus, dass nur eine notariell oder anwaltlich beglaubigte Patientenverfügung wirksam ist. Das stimmt jedoch nicht. Eine notariell beglaubigte Patientenverfügung ist nicht erforderlich, Sie können Ihre Wünsche mit unserer Vorlage frei formulieren und den Inhalt auch jederzeit wieder verändern.  

 

Ist meine Patientenverfügung verbindlich für den Arzt?

In den meisten Fällen müssen medizinisches Personal und behandelnde Ärzte und Ärztinnen die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche respektieren. Es kann jedoch Ausnahmen geben: Das ist hauptsächlich dann der Fall, wenn die Patientenverfügung nicht spezifisch genug ist und sich Ihre Wünsche daraus nicht verlässlich ableiten lassen. Wichtig ist auch, dass Ärzte und Behandler davon wissen, dass Sie eine Patientenverfügung haben. Das Notfallmanagement unseres Partners optimal-vorsorgen.de stellt sicher, dass mit Ihrer Notfallkarte klar ist, dass es eine Patientenverfügung gibt.

 

Wann greift eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung greift in dem Moment, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, selbst medizinische Entscheidungen zu treffen und Ihre Wünsche zu kommunizieren. Sie können übrigens Ihre Patientenverfügung jederzeit abändern, widerrufen oder aktualisieren, wenn sich Ihre Wünsche und Vorstellungen ändern. Nutzen Sie einfach eine neue Vorlage von optimal-vorsorgen.de und erstellen darauf die aktualisierte Version. Die bisherige Version wird dann für ungültig erklärt.

 

Patientenverfügung aktualisieren

Es ist ratsam, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Denn im Laufe der Zeit ändern sich vielleicht nicht nur unsere Wünsche für die medizinische Betreuung im Notfall: Auch Behandlungsmethoden ändern sich und lassen eine einmal getroffene Verfügung eventuell in einem anderen Licht dastehen. Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung vor allem auch dann, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert und die neue Diagnose Auswirkungen auf Ihre medizinischen Präferenzen haben könnte. Ebenso sollte die Patientenverfügung nach einschneidenden Ereignissen wie einer Scheidung oder dem Verlust eines nahestehenden Menschen überprüft werden.

 

Wie unterscheidet sich die Patientenverfügung von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung?

Die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung sind rechtliche Instrumente, die alle eine Aufgabe haben: In einem Notfall stellen Sie sicher, dass alle Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden – selbst, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dabei unterscheiden sich die Dokumente in vielen Punkten, gleichzeitig gibt es aber auch wichtige Schnittmengen. Eine Patientenverfügung regelt Ihre Wünsche und Vorstellungen im medizinischen Bereich. Zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung gibt es folgende Unterschiede:

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – was ist der Unterschied?

Eine Vorsorgevollmacht setzt eine Person ein, die Sie in vorab genau definierten Lebensbereichen vertreten kann. Dabei kann es um medizinische Fragen gehen, dann überschneidet sich die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung. Es kann sich aber auch um finanzielle, rechtliche und persönliche Angelegenheiten handeln, dann ergänzt die Vorsorgevollmacht die Patientenverfügung.

Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Unterschied

Eine Betreuungsverfügung legt fest, welche Person Sie als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt sehen möchten, wenn Sie eine solche Betreuung benötigen. Sie legen fest, wer Ihr Betreuer werden soll und er oder sie wird dann vom Gericht bestimmt und übernimmt die Verantwortung für Ihre persönlichen Angelegenheiten, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

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