Auf einen Blick
  • Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer im Falle eines Falles Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll.

  • So soll garantiert werden, dass persönliche Belange auch in schwierigen Situationen nach Ihren Vorstellungen geregelt werden.
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Wer nicht mehr in der geistigen Verfassung ist, für sich selbst zu sorgen und Entscheidungen zu treffen, braucht Beistand. Diese Situation kann nicht erst im Alter eintreten – etwa aufgrund einer Demenzerkrankung – sondern von heute auf morgen, zum Beispiel aufgrund eines Komazustands nach einem Unfall. Wer keine Person an seiner Seite hat, die uneingeschränktes Vertrauen genießt, verfasst statt einer Vorsorgevollmacht besser eine Betreuungsverfügung. Denn mit einer Betreuungsverfügung lässt sich die eigene Betreuung gestalten.

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Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung regelt, wer für Sie im Falle einer notwendigen Betreuung als Betreuer oder Betreuerin bestellt werden soll. Sie haben damit die Möglichkeit, eine Vertrauensperson als rechtlichen Betreuer zu benennen. Das garantiert Ihnen, dass persönliche Belange auch in schwierigen Situationen nach Ihren Vorstellungen geregelt werden. In Deutschland regelt das Betreuungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1896-1908i BGB die rechtliche Betreuung von volljährigen Menschen, die aufgrund von KrankheitBehinderung oder Altersschwäche nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

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Was regele ich in einer Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung bekunden Sie, wen Sie im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit gerne als Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin sehen würden. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen und sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, wird sich das Betreuungsgericht an Ihrer Betreuungsverfügung orientieren, wenn es darum geht, einen Betreuer zu bestellen.

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An wen richtet sich die Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung richtet sich in erster Linie an das Betreuungsgericht, das im Falle einer erforderlichen Betreuung mit der Betreuungsverfügung einen Hinweis erhält, wer als Betreuer infrage kommt. Sie richtet sich aber auch an den Partner, die Kinder, die Angehörigen und andere nahestehende Personen, damit sie Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der rechtlichen Betreuung kennen und verstehen.

 

Wie erstelle ich eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung können Sie auf einer Vorlage unseres Partners optimal-vorsorgen.de erstellen. Bedenken Sie dabei folgende Aspekte:

  • Machen Sie sich die Entscheidung nicht (zu) leicht: Wählen Sie jemanden als Betreuer, der in der Lage und willens ist, Ihre persönlichen Werte zu respektieren und Ihre Wünsche umzusetzen.
  • Wünsche festlegen: Formulieren Sie klar und präzise, welche Wünsche Sie haben und wie ein Betreuer diese umsetzen kann. Die Betreuungsverfügung sollte dabei Hand in Hand mit der Vorsorgevollmacht gehen.
  • Sichere Aufbewahrung: Bewahren Sie die Betreuungsverfügung an einem sicheren Ort auf und teilen Sie allen wichtigen Personen mit, wo sie sich befindet. Sie können die Betreuungsverfügung auch bei unserem Partner optimal-vorsorgen.de hinterlegen, sodass alle wichtigen Personen jederzeit Zugriff darauf haben.

Betreuungsverfügung Formular

Über den folgenden Button gelangen Sie zum Formular-Mustervordruck Betreuungsverfügung, welches unser Partner optimal-vorsorgen.de Ihnen als PDF zu Verfügung stellt.

 

Betreuungsverfügung Inhalt & Form: Was sollte ich beim Verfassen beachten?

Neben den erwähnten Aspekten gibt es noch weitere wichtige Punkte, die Sie bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung beachten sollten:

  • Eindeutige Benennung des Betreuers: Benennen Sie den Betreuer oder die Betreuerin eindeutig, präzise und unverwechselbar, um mögliche Unsicherheiten oder Konflikte zu vermeiden.
  • Kommunikation mit Familienmitgliedern: Es ist ratsam, mit engen Familienmitgliedern oder Vertrauten über den Inhalt der Betreuungsverfügung zu reden, um auch hier Konfliktpunkte vorab zu entschärfen.
  • Ergänzende Dokumente: Prüfen Sie, ob es ergänzende Dokumente gibt, die mit der Betreuungsverfügung inhaltlich verbunden werden sollten, wie etwa die Vorsorgevollmacht oder die Patientenverfügung.

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Wo hinterlege ich eine Betreuungsverfügung?

Es ist wichtig, dass deine Betreuungsverfügung so aufbewahrt wird, dass Sie und alle diejenigen jederzeit darauf zugreifen können, die in einem Notfall als Betreuer fungieren sollen. Hier sind einige Optionen, wo Sie Ihre Betreuungsverfügung hinterlegen können:

  • Zu Hause: Natürlich können Sie die Betreuungsverfügung zu Hause an einem sicheren Ort wie einem Safe hinterlegen.
  • Betreuungsgericht: Es ist möglich, die Betreuungsverfügung beim örtlichen Betreuungsgericht zu hinterlegen.
  • Depot: Unser Partner optimal-vorsorgen.de ermöglicht Ihnen, sowohl das Original als auch die digitale Kopie Ihrer Betreuungsverfügung zu verwahren und bei Bedarf an diejenigen herauszugeben, die von Ihnen als Vertrauenspersonen benannt sind. Außerdem hinterlegt optimal-vorsorgen.de die Betreuungsverfügung auch im Zentralen Vorsorgeregister, auf das etwa das Betreuungsgericht Zugriff hat.
 

Ist für die Betreuungsverfügung ein Notar notwendig?

Es ist nicht vorgeschrieben, eine Betreuungsverfügung notariell oder von einem Anwalt beurkunden oder beglaubigen zu lassen.

 

Benötige ich eine Betreuungsverfügung, wenn ich eine Patientenverfügung habe?

Eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung sind zwar eng miteinander verbunden, erfüllen aber ganz unterschiedliche Aufgaben. Während eine Patientenverfügung Ihre medizinischen Wünsche und Vorstellungen etwa in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen und medizinische Behandlungen festlegt, regelt eine Betreuungsverfügung, wer im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin bestimmt werden soll. Es ist deshalb sinnvoll, sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Betreuungsverfügung zu erstellen.

 

Unterschied Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Auch hier gilt: Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung haben unterschiedliche Aufgaben und decken unterschiedliche Aspekte Ihrer persönlichen Vorsorge ab. Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer in einer Notfallsituation als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermächtigt eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen und Ihre rechtlichen, finanziellen und sonstigen Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

 

Betreuungsverfügung ändern: Wann sollte ich die Betreuungsverfügung anpassen?

Es wird empfohlen, Ihre Betreuungsverfügung regelmäßig zu überprüfen. Das gilt vorwiegend, wenn sich wesentliche Änderungen in Ihrem Leben ergeben. Hier sind einige Anhaltspunkte, wann Sie Ihre Betreuungsverfügung überprüfen sollten:

Familienplanung und -veränderung

Wenn sich an Ihrem Familienstand zum Beispiel durch HeiratScheidung oder einen Todesfall etwas ändert, sollte die Betreuungsverfügung daraufhin überprüft werden, ob diese Änderung auch auf die Verfügung durchschlägt.

Gesundheitliche Veränderungen

Bei gesundheitlichen Veränderungen ist es immer ratsam, die Betreuungsverfügung zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass Ihre aktuellen medizinischen Bedürfnisse und Wünsche angemessen berücksichtigt werden.

Veränderungen in persönlichen Beziehungen

Die Betreuungsverfügung sollten Sie immer dann überprüfen und entsprechend anpassen, wenn sich ihre Beziehung zu den benannten Betreuern oder Vertrauenspersonen verändert hat. Zum Beispiel könnte sich das Vertrauensverhältnis zu einem Familienmitglied oder Freund im Laufe der Zeit verändern, sodass Sie die Person nicht mehr als Betreuer bestellt wissen möchten. In diesem Fall sollten Sie die Betreuungsverfügung anpassen.

  • Biallo-Lesetipp: Wichtige Dokumente sollte man in einem Notfallordner sammeln. Dazu gehören Verträge, Verfügungen, Vollmachten und alle Informationen, die wichtig sind, damit andere in einer Notsituation für einen Dinge regeln und abwickeln können. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, was genau unter einem Notfallordner zu verstehen ist, warum Sie einen haben sollten, welche Dokumente hineingehören und wie Sie ihn am besten aufbewahren.

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Über den Autor Oliver Mest
Versicherungen erst verstehen, dann abschließen. Das ist das Motto unserer Kundenbetreuung in meinem Beratungsteam von optimal absichern. Als gelernter Jurist und Versicherungsmakler vermittele ich kompaktes Versicherungswissen seit 2006 auch auf dem Portal von biallo.de - in klassischen Verbraucherartikeln ebenso wie in umfangreichen Produkttests. Ein wichtiger Schwerpunkt sind dabei alle Themen rund um die Arbeitskraftabsicherung von der Berufsunfähigkeitsversicherung über die Grundfähigkeitsversicherung bis hin zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung - eines der wichtigsten Vorsorgethemen überhaupt.
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