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Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderung: Antrag stellen und viele Hilfen erhalten

Rolf Winkel
Autor
Aktualisiert am: 26.11.2021

Auf einen Blick

  • Als schwerbehindert gilt, wer nach der Versorgungsmedizin-Verordnung einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 erreicht. Zuständig für die Anerkennung sind die örtlichen Versorgungsbehörden.
  • Arbeitnehmer sollten sich vor einer Antragstellung in jedem Fall von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen – falls es diese im Betrieb gibt. Bevor Firmen Schwerbehinderten kündigen können, müssen sie die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
  • Nur Schwerbehinderte können noch vor dem 63. Geburtstag in Altersrente gehen.
  • In unserem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie, worauf Betroffene beim Antrag auf Schwerbehinderung achten sollten und auf welche Unterstützung sie Anspruch haben.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wer gilt als schwerbehindert?
  2. Grad der Behinderung (GdB): Maßeinheit für die Beeinträchtigung durch eine Behinderung
  3. Schwerbehinderung beantragen: Wenn der Antrag abgelehnt wird
  4. Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten stellen
  5. Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung leben derzeit in Deutschland, etwa 3,3 Millionen von ihnen sind im erwerbsfähigen Alter – überwiegend zwischen 45 und 65 Jahren. Die Zahl der anerkannten Behinderten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 

Dies dürfte unter anderem auch damit zusammenhängen, dass die "offizielle Anerkennung" einer Behinderung zunehmend wichtiger wird. So gibt es derzeit nur noch für anerkannte Schwerbehinderte die Möglichkeit, vor dem 63. Lebensjahr in Altersrente zu gehen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie unter anderem, wer als schwerbehindert gilt, was bei der Antragstellung zu beachten ist und welche Nachteilsausgleiche es für die Betroffenen gibt.

 

Wer gilt als schwerbehindert?

Ein Mann auf einem Rollstuhl – das ist auf Verkehrsschildern und auf dem Parkausweis das Symbol für Schwerbehinderung. Doch nur relativ wenige Behinderungen sind derart auffällig. Herzkrankheiten, orthopädische Krankheiten, Krebs und Depressionen – mit diesen Leiden werden Schwerbehindertenausweise zumeist beantragt, erfährt man bei den für die Anerkennung zuständigen Versorgungsämtern. Und die bundesweite Statistik bestätigt dies:

Welche Krankheiten gelten als Schwerbehinderung?

Am häufigsten litten schwerbehinderte Menschen nach den Daten aus dem Jahr 2019 unter körperlichen Behinderungen (58 Prozent): Bei 25 Prozent der Personen waren die inneren Organe beziehungsweise Organsysteme betroffen. Bei elf Prozent waren Arme und Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren zehn Prozent Wirbelsäule und Rumpf. In vier Prozent der Fälle lag Blindheit beziehungsweise Sehbehinderung vor, vier Prozent litten unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen. Auf geistige oder seelische Behinderungen entfielen zusammen 13 Prozent der Fälle – Tendenz: steigend -, auf zerebrale Störungen neun Prozent. Überwiegend wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht; vier Prozent der Behinderungen waren angeboren, zwei Prozent auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.

 

Grad der Behinderung (GdB): Maßeinheit für die Beeinträchtigung durch eine Behinderung

Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt wird. Der GdB bezeichnet die Auswirkungen der gesundheitlichen Handicaps auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Bei der Beurteilung des GdB richten sich die Ämter nach der "Versorgungsmedizinverordnung" (VersMedV), die Anfang 2009 die vorher geltenden "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht" (AHP) ersetzt hat. In der VersMedV können Sie nachschlagen, wie viele "Behinderungspunkte" ein schweres Rheuma oder Verluste von Gliedmaßen bringen. Die Amputation einer Hand wird beispielsweise mit einem GdB von 50 bewertet.

Schwerbehinderte nach Grad der Behinderung (GdB) 2019

Antrag auf Schwerbehinderung stellen

Den Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt. Dieses finden Sie vielfach in Ihrem örtlichen Telefonbuch, in jedem Fall aber im Internet. Antragsformulare gibt es bei den Versorgungsämtern, den Integrationsämtern, den örtlichen Fürsorgestellen und Sozialämtern sowie bei Behindertenverbänden und häufig auch bei den Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen. Im Internet finden Sie die Formulare unter www.einfach-teilhaben.de. Teilweise ist es auch möglich, die Anträge online zu stellen.

 

Formulare & Beratung beim Antrag Schwerbehinderung

Die Antragsformulare sind nicht einfach auszufüllen. Wer mit dem Formular nicht klar kommt, kann sich an das zuständige Versorgungsamt wenden.

Arbeitnehmer sollten sich in jedem Fall von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen – falls es eine solche in ihrem Betrieb gibt.

Schwerbehinderung beantragen: Weitere Tipps für die Antragstellung

"Angaben zu Ihrer Gesundheitsstörung"

Abgefragt werden im Antrag länger als sechs Monate andauernde körperliche, geistige oder seelische Gesundheitsstörungen. Diese Fragen können Sie beantworten, ohne medizinische Fachbegriffe zu benutzen. Hier wird also keine Auskunft über "Insuffizienzen" oder "Angina pectoris" verlangt. Herzinfarkt oder Herzprobleme, Durchblutungsstörungen, Rheuma, Zuckerkrankheit oder Krebs könnten Sie hier also eintragen.

  • Hinweis: Die Angaben sollten Sie mit Ihrem Hausarzt (beziehungsweise mit dem Facharzt), auf dessen Arztbericht / Befunde Sie sich bei Ihrem Antrag stützen, abstimmen.

Gesundheitsstörungen, die für die Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) keine Rolle spielen (Beispiel: eine "normale" Kurzsichtigkeit) oder die nicht klar zu belegen sind, sollten Sie gar nicht erst anführen.

Sind Sie erwerbstätig?

Danach wird gefragt, weil für erwerbstätige Antragsteller/innen, deren Schwerbehinderung noch nicht festgestellt ist, besondere Regelungen zum Kündigungsschutz und zum Verfahren gelten. Bei Erwerbstätigen wird die Bearbeitung des Antrags beschleunigt.

Welche "Merkzeichen" auf dem Schwerbehindertenausweis beantragen Sie?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, brauchen Sie hier gar nichts anzukreuzen. Das Versorgungsamt vergibt später – wenn der Antrag bewilligt wird – die Merkzeichen entsprechend Ihren Behinderungen, unabhängig davon, was Sie angekreuzt haben.

Entbindung von der Schweigepflicht

In jedem Fall sollten Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Im Antragsformular ist dazu eine formelle Schweigepflichtentbindung vorgesehen, die unterschrieben werden muss beziehungsweise bei der "Ja" angekreuzt werden muss. Die Entbindung von der Schweigepflicht gilt übrigens nicht für Ihren Arbeitgeber – dieser erfährt nichts von Ihrer Antragstellung. Die Entbindung gilt nur für Ärzte und andere schweigepflichtige Personen, die der Antragsteller im Antragsformular selbst angegeben hat.

 

Schwerbehinderung beantragen: Wenn der Antrag abgelehnt wird

Der Bescheid des Versorgungsamtes ist mit einem Rechtsmittelbehelf versehen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Widerspruch einlegen

Es reicht zunächst ein formloses Schreiben an das ausstellende Amt: "Gegen den Bescheid vom ... erhebe ich hiermit Widerspruch. Die schriftliche Begründung folgt."

Zugleich sollte man verlangen, alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten sowie die abschließende Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes in Kopie zugesandt zu bekommen, die den Bescheid begründet haben. So kann man kontrollieren, ob überhaupt alle Ärzte vom Amt angeschrieben wurden und ob die Ärzte alle Befunde berücksichtigt haben. Wurden Ärzte nicht berücksichtigt, so ist das schon ein Widerspruchsgrund.

Die detaillierte Begründung des Widerspruchs sollte man mit seinem Hausarzt besprechen. In jedem Fall sollte man sich auch bei der Gewerkschaft, einem Sozialverband (VdK oder SoVD) oder einem privaten Rentenberater beraten lassen. Wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, kann jederzeit ein neuer Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt werden.

 

Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten stellen

Unter Umständen lehnt das Versorgungsamt den Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter ab, erkennt aber einen Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent zu. In diesem Fall gibt es eine für Arbeitnehmer interessante Sonderregelung: Der Betroffene kann nach Paragraf 2 Absatz 3 des neunten Sozialgesetzbuchs einen Antrag auf "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen" stellen.

Welche Vorteile gelten bei einer Gleichstellung mit Schwerbehinderung?

Die wichtigste Konsequenz: Für den Arbeitnehmer gilt dann der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Darüber hinaus kann der Betroffene (beziehungsweise ein Betrieb, der sie/ihn einstellt) dann auch von Lohnkostenzuschüssen der Arbeitsagentur profitieren.

Belege für eine behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes

Beschäftigte, die eine Gleichstellung erreichen wollen, müssen Anhaltspunkte für eine behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes belegen können. Zum Beispiel:

  • wiederholte oder häufige Fehlzeiten,
  • behinderungsbedingt verminderte Arbeitsleistung,
  • dauernd verminderte Belastbarkeit,
  • Abmahnungen im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit,
  • auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter.

Vorteile bei der Jobsuche

Auch für Arbeitslose kann ein Gleichstellungsantrag Vorteile bringen. Arbeitgeber können nämlich, wenn sie die Betroffenen einstellen, besondere Zuschüsse der Arbeitsagenturen erhalten.

Besonderer Kündigungsschutz auch für Gleichgestellte

Wird der Antrag auf Gleichstellung bewilligt, so gilt für Arbeitnehmer der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Das bedeutet vor allem: Vor einer Kündigung müssen Arbeitgeber beim Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung beantragen. Dieses prüft auch, welche Alternativen zur Kündigung bestehen. Dieses komplizierte Verfahren schreckt viele Arbeitgeber vor der Kündigung Behinderter ab.

Wichtig allerdings: Wer erst kurz vor oder nach Erhalt der Kündigung die "Gleichstellungskarte" zieht, steht nicht unter dem Kündigungsschutz. Dieser gilt nämlich nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1.März 2007 nur dann, wenn der Antrag auf Gleichstellung mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt wurde (Az.: 2 AZR 217/06).

 

Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung

Menschen mit Schwerbehinderung können als Nachteilsausgleich eine Reihe von Rechten und Hilfen bekommen.

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Arbeitnehmer (aber nicht Gleichgestellte) haben einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage. Die Urlaubstage kommen zum Grundurlaub dazu, der den schwerbehinderten Beschäftigten laut Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise nach gesetzlichen Bestimmungen ohnehin zusteht.

Wiedereingliederungshilfen / Hilfsmittel

Die Agenturen für Arbeit fördern die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen durch Geldleistungen an Arbeitgeber. Vor allem die Integrationsämter geben begleitende Hilfen im Arbeitsleben, durch die die Beschäftigung der Betroffenen gesichert wird. So können beispielsweise Hebehilfen oder besondere Arbeitsstühle finanziert werden.

Schwerbehindertenrente: Vorzeitiger Rentenanspruch

Die volle Rente können Schwerbehinderte des Jahrgangs 1958 mit 64 Jahren erhalten, ein vorzeitiger Bezug ist für den Jahrgang 1961 mit 61 Jahren und sechs Monaten möglich. Die Abschläge belaufen sich bei der frühestmöglichen Inanspruchnahme der Rente auf 10,8 Prozent. Für jüngere Jahrgänge verschieben sich die genannten Altersgrenzen Schritt für Schritt nach oben. Versicherte des Jahrgangs 1964 können schließlich die Schwerbehindertenrente mit 65 Jahren ohne Abschläge und ab 62 mit Abschlägen in Anspruch nehmen.

Für jüngere Schwerbehinderte kommen gegebenenfalls die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Frage. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Wohngeld bei Behinderung

Wohngeld beziehen beziehungsweise bei gleichem Einkommen mehr Wohngeld erhalten. Für ein Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gibt es einen jährlichen Einkommensfreibetrag von 1.500 Euro, ebenso gilt dies für im Haushalt lebende Familienmitglieder, die schwerbehindert (GdB mindestens 50) und als pflegebedürftig mit mindestens Pflegegrad 2 anerkannt sind.

Wohngeld steht Menschen zu, deren Einkünfte nicht ganz reichen, um den Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Bei Wohngeldanträgen kommt es jedoch immer wieder zu Problemen. Nicht selten werden Anträge wegen fehlerhafter Angaben abgelehnt. Wo es beim Wohngeldantrag oft hakt, erläutern wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber.

So viel Wohngeld gibt es (Beispiel):

Hans S. aus Köln lebt allein in einer Zweizimmerwohnung, für die er 500 Euro Kaltmiete im Monat zahlt. Als Rente erhält er 1.030 Euro brutto, also vor dem Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Er erhält (2018) monatlich 66 Euro Wohngeld. Wäre er schwerbehindert und als pflegebedürftig mit (mindestens) Pflegegrad 2 anerkannt, so würden ihm 151 Euro Wohngeld zustehen.

Steuerfreibeträge bei Behinderung

Diese sind vom Grad der Behinderung (GdB) abhängig. Je nach ihrem GdB haben die Betroffenen Anspruch auf gesonderte Steuerfreibeträge zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich. Für blinde Menschen (Ausweismerkzeichen Bl) und hilflose Menschen (Ausweismerkzeichen H) sowie für behinderte Menschen im Pflegegrad 4 erhöht sich der Pauschbetrag auf 7.400 Euro unabhängig davon, ob eine Pflegekraft beschäftigt wird.

Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung 2021

Grad der Behinderung (GdB) Höhe des Pauschbetrags (pro Jahr)
   GdB 20 384 Euro
  GdB 30 620 Euro
GdB 40 860 Euro
GdB 50 1.140 Euro
GdB 60 1.440 Euro
GdB 70 1.780 Euro
GdB 80 2.120 Euro
GdB 90 2.460 Euro
   GdB 100 2.840 Euro

Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche, Stand: November 2021.

Weitere Nachteilsausgleiche für Behinderte

Bestehen weitergehende gesundheitliche Beeinträchtigungen, so werden vom Versorgungsamt sogenannte Merkzeichen (etwa "G" für eine Gehbehinderung) in den Schwerbehindertenausweis aufgenommen. Dann stehen den Betroffenen weitere Nachteilsausgleiche zu, beispielsweise Freifahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln und weitere Steuerermäßigungen.

Besonderer Kündigungsschutz

Schwerbehinderte sind keineswegs unkündbar. Das neunte Sozialgesetzbuch macht es Arbeitgebern nur schwerer, sich von den Betroffenen zu trennen. Bevor Firmen Schwerbehinderten kündigen können, müssen sie nämlich nach Paragraf 85 des neunten Sozialgesetzbuchs die Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle) einholen. Dies gilt allerdings nur für Arbeitsverhältnisse, die bereits länger als sechs Monate bestehen.

Wird eine Kündigung ohne die Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie rechtsunwirksam. Gibt das Amt grünes Licht für die Kündigung, kann der Arbeitgeber die Betroffenen – genau wie Nicht-Behinderte – entlassen. Die Kündigungsfrist beträgt dann jedoch mindestens vier Wochen. Und besonders wichtig ist: Die Betroffenen können sich dann noch – ebenso wie andere Arbeitnehmer – mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung wehren.

Häufig erteilen die Integrationsämter die Zustimmung zur Kündigung. Grundsätzlich wägen die Ämter zwischen den Interessen des schwerbehinderten Menschen an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und den Interessen des Arbeitgebers (an der Erzielung von Gewinn, an der Sicherung der Flexibilität etc.) ab. Wichtig jedoch: Die Kündigung kann auch abgewendet werden, indem das Amt andere Lösungen ins Spiel bringt: So kann es beispielsweise eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Arbeitsassistenz ganz oder teilweise finanzieren.

Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den„Kleinen Rentengeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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