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Auf einen Blick
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen können häufig nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten. Anerkannte Schwerbehinderte können deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Dafür ist die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", kurz die Schwerbehindertenrente, vorgesehen. Wer beispielsweise 1963 geboren wurde, kann diese Rente bereits mit 61 Jahren und zehn Monaten erhalten – allerdings mit einer Rentenkürzung um 10,8 Prozent. Mit 64 Jahren und zehn Monaten wird ihm diese Altersrente dann ohne Abschläge gezahlt.
Die folgende Tabelle veranschaulicht – nach Geburtsjahrgang – welche Altersgrenzen gelten, mit welchen Abschlägen Sie bei der Altersrente rechnen müssen und ab welchem Alter ein abschlagsfreier Bezug möglich ist.
Jahrgang | Abschlagsfreier Bezug im Alter | Bezug mit 10,8 Prozent Abschlag im Alter | ||
---|---|---|---|---|
von ... Jahren | und ... Monaten | von ... Jahren | und ... Monaten | |
1960 | 64 | 4 | 61 | 4 |
1961 | 64 | 6 | 61 | 6 |
1962 | 64 | 8 | 61 | 8 |
1963 | 64 | 10 | 61 | 10 |
ab 1964 | 65 | 0 | 62 | 0 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung; Stand: Dezember 2025.
Die Hürden, die der Gesetzgeber für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aufgebaut hat, sind vergleichsweise niedrig. Schon nach 35 Versicherungsjahren wird die Schwerbehindertenrente gewährt, wobei beispielsweise auch Zeiten des Schulbesuchs oder der Arbeitslosigkeit mitzählen und pro Kind maximal zehn Jahre sogenannte Berücksichtigungszeit. Weitere Voraussetzung: Der Grad der Behinderung (GdB) muss zum Zeitpunkt des Rentenantrags mindestens 50 Prozent betragen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer Schwerbehinderte erfüllen, sollten Sie möglichst frühzeitig einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einreichen – entweder online über die Website der DRV oder über den zuständigen Rentenversicherungsträger in Ihrem Bundesland.
Menschen mit Behinderung stoßen bei Bankgeschäften auf zahlreiche Hindernisse. Wie Menschen mit Behinderung bei Bankgeschäften zurechtkommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema "Barrierefreiheit im Banking".
Wer gesundheitliche Einschränkungen hat, sollte – auch im Hinblick auf die Rente – beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderten-Anerkennung stellen. Bei Herzerkrankungen, orthopädischen Krankheiten, Krebs oder anderen langen Krankheiten, aber auch bei schweren Depressionen, wird die Schwerbehinderung häufig anerkannt. Chancen auf Anerkennung haben aber auch Rheumakranke mit dauerhaft erheblichen Funktionseinbußen und zahlreiche Diabetiker.
Den Schwerbehindertenantrag sollte man am besten mit seinem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt ausfüllen. Wichtig dabei: Hierfür braucht der Arzt sehr konkrete und anschauliche Informationen über Gesundheitsprobleme. Ein Beispiel: Je nach Krankheit sollte man dem Arzt nicht nur mitteilen, dass man Schwierigkeiten beim Treppensteigen hat, sondern ganz konkret, wie viele Treppenstufen man noch steigen kann und nach wie viel Metern eine Pause eingelegt werden muss. Das sollte man dann auch für sich genau dokumentieren – etwa in einem Tagebuch.
Hinweis: Wie genau Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, was für die Anerkennung wichtig ist und was bei einer Ablehnung zu tun ist, erklärt Ihnen unser ausführlicher Ratgeber zu diesem Thema.
Prüfen Sie, ob es sich für Sie lohnt, statt einer Schwerbehindertenrente besser eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Zumeist fällt die Rente wegen voller Erwerbsminderung höher aus.