Rolf Winkel
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Auf einen Blick
  • Wer gesundheitliche Handicaps hat, kann häufig nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten. Deshalb gibt es die Schwerbehindertenrente.

  • Betroffene sollten beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderten-Anerkennung stellen.

  • Eine Schwerbehinderten-Rente gibt es bereits ab 35 Versicherungsjahren.
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Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen können häufig nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten. Anerkannte Schwerbehinderte können deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Dafür ist die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", kurz die Schwerbehindertenrente, vorgesehen. Wer beispielsweise 1958 geboren wurde, konnte diese Rente bereits mit 61 Jahren erhalten – allerdings mit einer Rentenkürzung um 10,8 Prozent. Mit 64 Jahren wird ihm diese Altersrente dann ohne Abschläge gezahlt.

 

Rente Schwerbehinderung Tabelle: Ab wann kann sie bezogen werden und wie hoch fallen die Abschläge aus?

Die folgende Tabelle veranschaulicht – nach Geburtsjahrgang – welche Altersgrenzen gelten, mit welchen Abschlägen Sie bei der Altersrente rechnen müssen und ab welchem Alter ein abschlagsfreier Bezug möglich ist.

Jahrgang Abschlagsfreier Bezug im Alter
 Bezug mit 10,8 Prozent Abschlag im Alter  

von ... Jahren  und ... Monaten  von ... Jahren und ... Monaten 
1953 63 7  60  7
1954 63 8  60  8
1955 63 9  60  9
1956 63 10  60  10
1957 63 11  60  11
1958 64 0  61  0
1959 64 2  61  2
1960 64 4  61  4
1961 64 6  61  6
1962 64 8  61  8
1963 64 10  61  10
ab 1964 65 0  62  0

Quelle: Deutsche Rentenversicherung; Stand: 2021.


 

Altersrente für schwerbehinderte Menschen & Voraussetzungen

Die Hürden, die der Gesetzgeber für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aufgebaut hat, sind vergleichsweise niedrig. Schon nach 35 Versicherungsjahren wird die Schwerbehindertenrente gewährt, wobei beispielsweise auch Zeiten des Schulbesuchs oder der Arbeitslosigkeit mitzählen und pro Kind maximal zehn Jahre sogenannte Berücksichtigungszeit. Weitere Voraussetzung: Der Grad der Behinderung (GdB) muss zum Zeitpunkt des Rentenantrags mindestens 50 Prozent betragen.

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer Schwerbehinderte erfüllen, sollten Sie möglichst frühzeitig einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einreichen – entweder online über die Website der DRV oder über den zuständigen Rentenversicherungsträger in Ihrem Bundesland.

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Wichtig: Antrag auf Schwerbehinderten-Anerkennung stellen

Wer gesundheitliche Einschränkungen hat, sollte – auch im Hinblick auf die Rente – beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderten-Anerkennung stellen. Bei Herzerkrankungen, orthopädischen Krankheiten, Krebs oder anderen langen Krankheiten, aber auch bei schweren Depressionen, wird die Schwerbehinderung häufig anerkannt. Chancen auf Anerkennung haben aber auch Rheumakranke mit dauerhaft erheblichen Funktionseinbußen und zahlreiche Diabetiker.

Den Schwerbehindertenantrag sollte man am besten mit seinem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt ausfüllen. Wichtig dabei: Hierfür braucht der Arzt sehr konkrete und anschauliche Informationen über Gesundheitsprobleme. Ein Beispiel: Je nach Krankheit sollte man dem Arzt nicht nur mitteilen, dass man Schwierigkeiten beim Treppensteigen hat, sondern ganz konkret, wie viele Treppenstufen man noch steigen kann und nach wie viel Metern eine Pause eingelegt werden muss. Das sollte man dann auch für sich genau dokumentieren – etwa in einem Tagebuch.

Hinweis: Wie genau Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, was für die Anerkennung wichtig ist und was bei einer Ablehnung zu tun ist, erklärt Ihnen unser ausführlicher Ratgeber zu diesem Thema.

 

Rentenwechsel in die Schwerbehindertenrente

Manchmal tritt die Schwerbehinderung erst während des Bezugs einer vorzeitigen Altersrente ein. In wenigen Fällen ist dann ein Wechsel in die Schwerbehindertenrente möglich. Dafür darf man allerdings zum einen noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht haben und muss zum anderen zumindest für kurze Zeit wieder eine Beschäftigung aufnehmen, deren Lohn so hoch ist, dass die Rente zunächst einmal wegfällt. Beantragt man danach erneut Altersruhegeld, so kann man die Schwerbehindertenrente erhalten. Interessant ist dieses Hintertürchen vor allem für diejenigen, die eine vorzeitige Rente für langjährig Versicherte beziehen, wenn vor Erreichen der regulären Rentenaltersgrenze eine Schwerbehinderung eintritt.

Biallo-Tipp:

Prüfen Sie, ob es sich für Sie lohnt, statt einer Schwerbehindertenrente besser eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. 
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Über den Autor Rolf Winkel
ist unser Spezialist für alles, was mit den Sozialversicherungen und Sozialleistungen  zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 35 Jahren Sozialratgeber, unter anderem die vom DGB-Bundesvorstand herausgegebenen „111 Tipps für Arbeitslose - Arbeitslosengeld I“ und die „111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld“. Seit 2005 arbeitet er für biallo.de und betreut die Monatszeitschrift "Soziale Sicherheit".
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