Recht & Steuern News

Lange bevor der Nachwuchs 18 wird, sind Rechtsfragen relevant: Ausgehzeiten, Haftungsfragen, Mitspracherechte, Reisebestimmungen – dazu gibt es klare Regelungen.
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Mit der befristeten Mehrwertsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020 möchte die Regierung in der Corona-Krise für schnelle Kaufanreize sorgen und die Wirtschaft wieder in Schwung bringen.
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Trotz Abgeltungsteuer sind viele Anleger weiter verpflichtet, ihre Kapitalerträge dem Fiskus offenzulegen. Auch die freiwillige Einreichung kann sich lohnen.
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Rentner, die mit ihren Bezügen über dem Grundfreibetrag liegen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag liegt 2019 bei 9.168 Euro.
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Bei der Anlage Vorsorgeaufwand sind die meisten Werte bereits vorausgefüllt. Dennoch sollten Sie stets prüfen, ob Arbeitgeber und Kassen die Daten korrekt übermittelt haben.
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Die Anlage N lohnt sich vor allem für Pendler mit langen Arbeitswegen. Aber auch ein beruflich bedingter Umzug kann neben Arbeitsmitteln steuerlich geltend gemacht werden.
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Steuerfreibeträge für Kinder zählen immer bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit. Daher sollten Steuerzahler für jedes Kind eine Anlage K ausfüllen.
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Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de