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Ab dem 1. Juli 2026 können ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre ihre vorausgefüllte Steuererklärung über „MeinElster+“ per Smartphone einreichen. Experten warnen jedoch, dass viele steuermindernde Ausgaben nicht automatisch berücksichtigt werden. Steuerzahler können dadurch Geld verlieren .
Die Steuererklärung ist schon fertig, bevor man überhaupt damit angefangen hat: Für 11,5 Millionen Steuerpflichtige in Deutschland ist das keine Utopie mehr. Vom 1. Juli 2026 an kann das Finanzamt für sie die Steuererklärung ausfüllen und eine Vorschau auf den daraus resultierenden Steuerbescheid geben. Wie das geht? Ganz einfach: Das zuständige Finanzamt kann die Steuererklärung vorab anfertigen, weil den Behörden die wichtigsten Steuerdaten für das Steuerjahr 2025, etwa zum Verdienst oder zur gesetzlichen Rente, zur gezahlten Lohnsteuer und den Sozialabgaben, sowieso elektronisch vorliegen.
Die oder der Steuerpflichtige muss nur noch zustimmen – und die Erklärung für das Jahr 2025 dann online per Smartphone mit einem Klick wegschicken. Und schon sind die ungeliebten Formulare binnen Sekunden vom Tisch. „Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allerdings bei den Steuerpflichtigen selbst“, heißt es bei der Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern.
Für den neuen kostenlosen Service können Steuerpflichtige sich seit 31. März anmelden. Voraussetzung: Sie müssen sich dafür über die Finanzamt-App „MeinElster+“ freischalten lassen. Das Angebot steht bundesweit zur Verfügung, aber zunächst nur für bestimmte Anwendergruppen. Nach Angaben des bayerischen Finanzministeriums sind dies ausschließlich ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bezieherinnen und Beziehern von Alterseinkünften, also Rentner und Rentnerinnen oder Pensionäre.
Das trifft auf knapp die Hälfte der bisherigen 24 Millionen Nutzerinnen und Nutzer von Elster zu, die Rede ist von 11,5 Millionen Steuerpflichtigen. Laut Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) könnten sie nun ihre „Steuererklärung einfach, sicher, unkompliziert und direkt vom Smartphone aus“ erledigen. Bayern hatte das Programm im Auftrag von Bund und Ländern entwickelt. Tatsächlich verfügbar ist die Steuererklärung per App aber erst ab dem 1. Juli. Die gesetzliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet am 31. Juli 2026, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein am 28. Februar 2027.
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Die Steuerpflichtigen müssen zwar nicht alle vom Finanzamt bereitgestellten Angaben übernehmen. Man kann bei Bedarf nachbessern und ergänzen. Wer dies aber versäumt oder aus Bequemlichkeit darauf verzichtet, verliert so schlimmstenfalls einige hundert oder gar tausende Euro, die es dann nicht zurückgibt. Woran das liegt? Das Finanzamt rechnet zum Beispiel pauschal mit Werbungskosten von 1230 Euro. Wer jedoch einen langen Weg zur Arbeit hat und bei der Entfernungspauschale entsprechend hohe Angaben machen kann, kann auch mehr absetzen. Wer dies allerdings versäumt, schenkt dem Fiskus quasi Geld.
Auch andere Ausgaben kann das Finanzamt nicht berücksichtigen, solange es nichts davon weiß. Das gilt etwa für Spenden, außergewöhnliche Belastungen wie Unterhaltszahlungen oder hohe Krankheitskosten oberhalb der zumutbaren Grenzen oder für die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Stiftung Warentest rät deshalb: „Es lohnt sich auf jeden Fall, sie noch selbst nachzutragen.“
Wer als Angestellter oder Angestellte Beiträge für eine Gewerkschaft zahlt, hat damit jetzt immer einen Steuervorteil. Der Grund: Bislang brachten solche Mitgliedsbeiträge steuerlich nur dann etwas, wenn sie zusammen mit anderen beruflich bedingten Kosten (Werbungskosten) die Pauschale von 1230 Euro im Jahr überschritten.
War dies nicht möglich, hatten Gewerkschaftsmitglieder nichts davon, dass sie ihre Beiträge in der Steuerklärung angeben konnten. Jetzt berücksichtigt das Finanzamt diese laut Paragraph 9a des Einkommensteuergesetzes zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag.
„Die Interessen der Finanzbehörden und der Steuerzahler klaffen manchmal weit auseinander“, sagt Tobias Gerauer, Vorstandsmitglied und Steuerberater der Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten, wie Meldungen von Arbeitgebern, der Rentenversicherung, Krankenkasse und Banken, beinhalteten vor allem die Einnahmen, „die dem Staat Geld bringen“. Elektronische Rechnungen von Firmen zu Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen von Nutzern verringern können, blieben hingegen außen vor. Komplexeren und umfangreicheren Steuerfällen könne die App der Finanzämter daher nicht gerecht werden.
So seien bei diesem Schnellverfahren „auch keine großartigen Rückerstattungen zu erwarten“. Auch könne die App eine steuerliche Beratung nicht ersetzen, die Steuerpflichtigen steuerliche Spielräume aufzeigen und so helfen könne, Steuern zu sparen. Außerdem sei bei einer vorschnellen Zustimmung zur Steuererklärung eine nachträgliche Änderung nur noch schwer möglich. „Fallen erst im Nachhinein absetzbare Ausgaben auf, so können diese nur noch über einen Einspruch gegen den Steuerbescheid innerhalb der gesetzlichen Frist berücksichtigt werden“, warnt die Lohi Bayern.
Für Steuerzahlende mit wenig Potenzial zum Absetzen „mag dies ein Segen sein“, so die Lohnsteuerhilfe. Wer Probleme habe, eine Steuererklärung auszufüllen und abzugeben, werde von dieser Bürde nun erlöst. Auch könnte das Ein-Klick-Angebot diejenigen motivieren, eine Steuererklärung einzureichen, die nicht dazu verpflichtet sind und bisher darauf verzichtet haben.
2025 startete das Land Hessen das Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie!“. 6000 Bürgerinnen und Bürger aus dem Raum Kassel bekamen auf Grundlage der den Finanzämtern zur Verfügung stehen Daten automatisch eine ausgefüllte Steuererklärung. Drei von vier der ausgewählten Steuerpflichtigen nahmen den Vorschlag vorbehaltlos an und erhielten im nächsten Schritt ihren Steuerbescheid. Das berichtete das Handelsblatt.
Ob sie allerdings aus Überzeugung oder aus Bequemlichkeit dem Vorschlag zustimmten, blieb bei diesem Testversuch unklar. Den 6000 Personen stand nämlich bei ihrer Antwort drei Varianten zur Auswahl: Sie konnten entweder ausdrücklich oder durch Nichtstun bis zum Fristablauf zustimmen. Oder sie konnten Änderungswünsche an vorliegenden Daten anmelden – oder den Vorschlag des Finanzamts ablehnen und ihre eigene Steuererklärung abgeben. Aber nur ein Prozent stimmte dem Festsetzungsvorschlag dem Zeitungsbericht zufolge aktiv zu, weitere 74 Prozent ließen gar nichts von sich hören – für das Finanzamt eine stillschweigende Zustimmung. Weitere gut vier Prozent wollten Änderungen, weil sie noch steuermindernde Ausgaben geltend machen wollten.
Mehr als 20 Prozent reichten ihre eigene Steuererklärung ein. Dabei stellte sich aber heraus, dass in nicht wenigen Fällen ihre Mühe umsonst war. Der Grund: Sie gaben Werbungskosten an, die unterhalb des Werbungskostenpauschbetrags lagen und ihnen daher keine niedrigere Steuerlast brachten. Oder sie erklärten Krankheitskosten, die wegen des zumutbaren Eigenanteils sich ebenfalls nicht steuermindernd auswirkten. In dem sogenannten amtlichen Evaluierungsbericht hieß es deshalb laut Handelsblatt: „Somit lässt sich feststellen, dass in der Bevölkerung noch kein Gefühl dafür besteht, ab wann sich die Erklärung steuerlicher Tatsachen lohnt, um damit eine steuerliche Auswirkung zu erzielen.“

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