Auf einen Blick
  • Außergewöhnliche Belastungen können steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu gehören etwa Krankheits- und Pflegekosten sowie Kurkosten.

  • Steuererleichterungen gibt es auch für Opfer und Helfer von Unwetterkatastrophen.

  • Derartige Kosten sind im Steuerformular Anlage Außergewöhnliche Belastungen im Detail einzutragen.
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Wie es der Name schon sagt: Außergewöhnliche Belastungen haben Steuerzahler zumeist nicht jedes Jahr zu tragen. Auf dem Steuerformular Anlage Außergewöhnliche Belastungen lassen sie sich im Detail eintragen und steuermindernd geltend machen.

 

Außergewöhnliche Belastungen und Steuern

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen war lange Zeit Teil des Mantelbogens, doch seit 2019 gibt es dafür ein separates Steuerformular. Steuer sparende private Ausgaben gehören seitdem in die Anlagen Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben. Normalerweise gibt es für Ausgaben der privaten Lebensführung keine Steuervorteile, doch in manchen Fällen macht das Finanzamt eine Ausnahme. Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen umfasst alle Aufwendungen der privaten Lebensführung, die zum Beispiel durch schwere Schicksalsschläge wie Naturkatastrophen, Brand, Krankheit oder Pflege zwangsläufig entstanden sind.

 

Welche Kosten zählen zu Außergewöhnlichen Belastungen?

Die abzugsfähigen Kosten können unterschiedlichster Art sein: Kosten, die beispielsweise durch Katastrophen, Krankheit, Pflege oder Behinderung entstehen. Aber auch Bestattungskosten oder der Ausbildungsfreibetrag für jedes volljährige Kind in der Ausbildung. Für manches gibt es ohne Kostennachweis einen Pauschbetrag vom Finanzamt.

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Behindertenkosten: Menschen mit Behinderung

Menschen mit Handicap können wählen, ob sie die angefallenen Kosten per Beleg einzeln nachweisen wollen oder ohne Belege einfach den vom Fiskus angebotenen Behindertenpauschbetrag beanspruchen.

Behindertenpauschbetrag

Steuerzahler mit Behinderung erhalten – je nach Grad der Behinderung (GdB) – vom Finanzamt einen zusätzlichen Pauschbetrag von bis zu 7.400 Euro. Dieser Behindertenpauschbetrag wird als Jahresbetrag gewährt, auch wenn die Behinderung erst während des Jahres eintritt oder wegfällt. Steuerrückzahlungen winken seit 2021 bereits ab einem Grad der Behinderung von 20.

Um den Behindertenpauschbetrag geltend zu machen, müssen Sie lediglich die Zeilen 4 bis 9 des Formulars Außergewöhnliche Belastungen ausfüllen. Bei erstmaliger Beantragung eines Behindertenpauschbetrages fordert das Finanzamt meist eine Kopie des Schwerbehintertenausweises oder Bescheides des Versorgungsamtes an. Wenn Sie Zeit sparen wollen, schicken Sie gleich ein Exemplar zum Amt. Der Pauschbetrag wird als Jahresbetrag gewährt, auch wenn die Behinderung erst während des Jahres eintritt oder wegfällt.

  • Hinweis: Pflegekosten und Behindertenpauschbetrag lassen sich leider nicht miteinander kombinieren. Hier müssen Sie selbst genau rechnen, ob sie mit dem Pauschbetrag oder einem Einzelnachweis der Kosten besser fahren.

Zusätzliche Fahrtkostenpauschale für Behinderte

Seit 2021 gibt es einen Zusatzabzug von 900 bis 4.500 Euro für behinderungsbedingte Fahrtkosten. Ab einem Grad der Behinderung von 70 gibt es den Pauschalabzug ohne weiteren Nachweis. Allerdings wirken sich die Kosten erst nach dem Abzug der zumutbaren Eigenbelastung aus. Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale beantragen Sie gesondert in den Zeilen 17 und 18 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

  • Biallo-Tipp: Stellen Sie noch bis Jahresende für sich oder Ihren Angehörigen einen Antrag beim Versorgungsamt und sichern Sie sich damit rückwirkend den kompletten Steuervorteil für 2022 – auch wenn der Bescheid vom Amt vielleicht erst im Jahr 2023 im Briefkasten liegt

Biallo-Lesetipp: Tipps für die Steuererklärung & Steuerformulare

Tipps & Tricks zum Steuern sparen für Ihre Steuererklärung und was dazu die wichtigsten Steuerformulare sind, erfahren Sie in unserem  Übersichtsartikel zur Biallo-Steuerserie.

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Pflegekosten

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können über die jährliche Einkommensteuererklärung zahlreiche Steuersparmöglichkeiten beantragen, um die selbst getragenen Pflegekosten und den entstandenen Pflegeaufwand zumindest teilweise vom Finanzamt tragen zu lassen.

Aufwendungen für Pflegeheim oder häusliche Pflege

Auch selbst getragene Aufwendungen für die eigene häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Senioren- oder Pflegeheim kann man selbst als Betroffener steuerlich dem Fiskus in Rechnung stellen. Die Heimunterbringung muss wegen einer Pflegebedürftigkeit, einer Behinderung oder Krankheit notwendig sein. Ein Heimaufenthalt allein aus Altersgründen ist steuerlich nicht absetzbar. Soweit die Pflegekasse einen Pflegegrad festgestellt hat, gibt es beim Finanzamt keinerlei Probleme mit dem Steuerabzug. Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt im Pflegeheim zählen steuerlich auch ohne festgestellten Pflegegrad (BFH-Urteil vom 13.10.2010, Az. VI R 38/09).

Das Finanzgericht Niedersachsen hat mit rechtskräftigem Urteil vom 19.4.2018 (Az. 11 K 212/17) entschieden, dass für die Unterbringung in einem Wohnstift maximal ein Betrag berücksichtigungsfähig ist, der rechnerisch auf eine übliche Wohnfläche von 30 Quadratmetern in einem Seniorenheim entfällt – an einer Luxusunterbringung beteiligt sich das Finanzamt also nicht. Erstattungen der Kranken- oder Pflegekasse oder Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung müssen gegengerechnet werden (BFH-Urteil, Az. VI R 8/10).

In einem aktuell anhängigen Musterprozess muss der Bundesfinanzhof noch klären, ob Unterkunftskosten in einer Pflegewohngemeinschaft steuerlich abzugsfähig sind, wenn die Betreuungsleistungen anders als im Heim von mehreren ambulanten Pflegedienstleistern erbracht werden (Az. VI R 40/20).

  • Biallo-Tipp: Betroffene machen die Kosten zunächst geltend. Streicht das Finanzamt die Ausgaben, legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und beantragen unter Verweis auf das anhängige Musterverfahren vor dem BFH ein „Ruhen des Verfahrens“. So profitieren Sie später ohne eigenes Klagerisiko von einem positiven Ausgang des Klageverfahrens.

Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung wird gegengerechnet

Wurde für eine Unterbringung in einem Pflegeheim die eigene Wohnung aufgegeben, kürzt der Fiskus die absetzbaren Beträge um eine „Haushaltsersparnis“ in Höhe des jeweils gültigen Grundfreibetrages für Ledige (2021: 9.744 Euro, 2022: 10.347 Euro, 2023: 10.908 Euro), weil der Pflegebedürftige ja auch private Kosten einspart. Sind beide Ehepartner gemeinsam in einem Pflegeheim untergebracht, berechnen die Finanzämter die Haushaltsersparnis sogar doppelt. Diese Praxis hat der BFH mit Urteil vom 4.10.2017 (Az. VI R 22/16) sogar abgesegnet.

  • Biallo-Tipp: Lebt bei Ehegatten ein Partner im Heim, der andere aber noch in seiner Wohnung, darf das Finanzamt überhaupt keine Haushaltsersparnis abziehen.

Was viele auch nicht wissen: Durch den Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung gehen Pflegebedürftigen bei den Außergewöhnlichen Belastungen auch eigentlich abzugsfähige Aufwendungen für Pflege und Betreuung verloren. Für diese anteiligen Beträge können sie aber eine zusätzliche Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragen.

Sie füllen für den Steuerabzug der reinen Pflegekosten  bei der Einkommensteuer im Formular Außergewöhnliche Belastungen die Zeile 32 aus. Um die zusätzliche Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen zu erhalten, werden die Zeilen 36 bis 38 ausgefüllt. Auf Anforderung müssen die Abrechnungen des Pflegeheims und die Unterlagen der Pflegekasse über den festgestellten Pflegegrad als Nachweise erbracht werden.

Steuerabzug für Elternunterhalt

Auch Angehörige, die für einen Verwandten im Pflegeheim aufkommen müssen, können sich den Steuerabzug für außergewöhnliche Belastungen sichern (BMF-Schreiben vom 10.1.2014, Bundessteuerblatt 2014 Teil I Seite 75, Randnummer 10). Das gilt allerdings nur, wenn man direkt an das Pflegeheim bezahlt. Erstattet man dem Sozialamt die verauslagten Pflegekosten für einen Angehörigen als Elternunterhalt, gibt es dafür nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 23.12.2014 (Az. 6 K 2688/14) keine Steuerermäßigung. Als Nachweis verlangt das Finanzamt die Rechnungen des Seniorenheims sowie die Bescheinigung des Pflegegrades oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H (hilflos).

Kosten für ein Hausnotruf-System

Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 14.10.2020 entschieden, dass die Kosten eines externen Hausnotrufsystems außerhalb des „Betreuten Wohnens“ als Haushaltsnahe Dienstleistungen abgerechnet werden können (Az. 2 K 323/20). Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben ist die steuerliche Anerkennung eines Notrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung bereits durch BFH-Urteil vom 3.9.2015 (Az. VI R 18/14) geklärt worden.

Pflegepauschbetrag

Wer einen Angehörigen bei sich oder in dessen Wohnung pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 Euro steuerlich geltend machen. Um sich den Steuerbonus zu sichern, muss die Pflege unentgeltlich erfolgen. Den Freibetrag erhält man auch bei kurzzeitiger Pflege oder wenn man nur am Wochenende einspringt (BFH, Az. III R 34/07). Um den Pfelegpauschbetrag zu erhalten, füllen Sie auf dem Formular Außergewöhnliche Belastungen die Zeilen 11 bis 16 aus.

Das Pflegegeld der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherer bleibt dabei außen vor, wenn der pflegende Angehörige das Geld nachweislich nicht für sich behält, sondern nur treuhänderisch verwaltet, um zum Beispiel Pflegehilfsmittel oder eine zusätzliche familienfremde Pflegekraft zu finanzieren.

Der Pflegebedürftige muss für die Gewährung eines Pauschbetrages von jährlich 600 Euro mindestens Pflegegrad 2 aufweisen. Ab Pflegegrad 3 gibt es 1.100 Euro, ab Pflegegrad 4 oder 5 – oder wenn im Schwerbehindertenausweis der Merker H (hilflos) eingetragen ist – gibt es sogar 1.800 Euro. Tipp: Pflegen Sie beide Elternteile, wird der Pauschbetrag doppelt gewährt. Sofern sich mehrere Angehörige die Pflegearbeit teilen, wird der jeweilige Pflegepauschbetrag allerdings nur einmal gewährt und nach Köpfen aufgeteilt. 

  • Hinweis: Steuerzahler können wählen, ob sie lieber den Pflegepauschbetrag ohne Kostennachweis oder lieber die tatsächlich nachgewiesenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Beides gleichzeitig geht nicht.

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Krankheitskosten: Arzneimittel, Heilmittel, Kuren

Krankheits- und Kurkosten gehören in der jährlichen Einkommensteuererklärung in die Zeile 13-18 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente, Zahnspangen und Zahnersatz sowie Hilfsmittel wie Brillen und Einlagen sind hier ebenfalls steuerlich absetzbar. Eingetragen werden diese in die Zeilen 31 bis 35 des Formulars. Belege will das Finanzamt nur noch auf Anforderung sehen. Wer einen entsprechenden Brief vom Amt bekommt, sollte alle ärztlichen Verordnungen und Kostenbelege über die Krankheits- und Zuzahlungskosten sowie die von der Kranken- und Pflegekasse übernommenen Beträge vorlegen können.

  • Biallo-Tipp: Summieren sich die Ausgaben übers Jahr ganz schön auf, hilft eine kleine Tabelle als Zusammenstellung.

Ob sich der Fiskus an den Kosten einer Liposuktion (Fettabsaugung) finanziell beteiligt, muss der Bundesfinanzhof in mehreren anhängigen Musterverfahren erst noch klären (Az. VI R 39/20, VI R 36/20 und VI B 95/20). Die Chancen stehen jedenfalls gut, wenn man die Operation nicht aus ästhetischen sondern aus medizinischen Gründen durchführen lässt.

Die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung nach einer in Deutschland erlaubten medizinischen Methode können hier ebenfalls geltend gemacht werden. Beiträge für ein Fitnessstudio lassen sich als Gesundheitskosten ohne konkrete ärztliche Verordnung allerdings nicht absetzen (Finanzgericht Köln, Urteil vom 30.1.2019, Az. 7 K 2297/17).

Die Eintragung von Krankheitskosten und Co. in dieser Rubrik lohnt sich aber nur dann, wenn die Kosten hoch genug ausfielen und nicht von anderer Stelle ersetzt wurden. Denn je nach Einkommen und Familienstand sieht der Fiskus einen Eigenanteil als zumutbare Belastungsgrenze (siehe Tabelle weiter unten) vor, den Steuerzahler tragen müssen, bevor sich die Kosten steuermindernd auswirken. Erstattungen von anderer Seite, Beihilfen und Versicherungsleistungen müssen hier ebenfalls angegeben werden – unter dem Strich bieten damit nur die selbst getragenen Aufwendungen Steuersparpotential.

  • Biallo-Tipp: Die selbst getragenen Kosten für Masken, Desinfektionsmittel und Schnelltests in der Corona-Zeit lassen sich nicht von der Steuer absetzen.
 

Umbaukosten am Haus

Sehr hohe Umbaukosten für ein Wohnhaus, die aufgrund Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer Behinderung entstehen, akzeptiert das Finanzamt bisher nur im Jahr der Bezahlung als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt beteiligt sich zum Beispiel an den Kosten für einen Treppenlift oder für die Montage eines Handlaufs beim altersgerechten Umbau (BFH-Urteil, VI R 61/12). Oder auch an notwendigen Umbauten zur barrierefreien Gestaltung des Eigenheims oder der gemieteten Wohnung (BFH, Az. VI R 16/10). Eingetragen werden die entstandenen Umbaukosten in Zeile 33 des Vordrucks Außergewöhnliche Belastungen.

Die Zuordnung zu den außergewöhnlichen Belastungen führt bei sehr hohen Einmalkosten allerdings dazu, dass mangels ausreichend hohem Einkommen ein Teil der möglichen Steuerersparnis verpufft. Eine Verteilung über mehrere Jahre hat der Bundesfinanzhof abgelehnt (Beschluss vom 12.7.2017, Az. VI R 36/15).

  • Biallo-Tipp: Den Fiskus kann man damit nur ausbremsen, indem ein Teil der Baurechnungen erst im Folgejahr bezahlt werden – für die steuerliche Zuordnung gilt der Tag der Überweisung. Zuschüsse der Pflegekasse mindern die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben. 

Hinweis: Alternativ kann man für Handwerkerrechnungen bis zu 20 Prozent der eigenen Kosten – maximal 1.200 Euro pro Jahr – direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises von der Bank. Bei Barzahlung entfällt der Steuervorteil nach einem Urteil des BFH vom 20. November 2008 (Az. VI R 14/08). Steuerersparnisse bringen zudem nur die Lohn- und Fahrtkosten des Handwerkers. Nicht förderfähige Materialkosten müssen deshalb auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Für den alternativen Steuerrabatt für Handwerkerleistungen müssen Sie die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen. 

 

Sonstige Außergewöhnliche Belastungen: Kosten durch Katastrophen

Steuererleichterungen gibt es auch für Opfer und Helfer von Brand- und Unwetterkatastrophen. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, die Ausgaben Geschädigter für die Reparaturen am Haus, und die Ersatzbeschaffung von Kleidung und Hausrat unbürokratisch als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, auch wenn die Opfer keine Versicherung für Hausrat oder gegen Hochwasserschäden hatten. Normalerweise verlangt das Finanzamt eine Versicherung und nur Restkosten zählen dann bei der Steuer.

Seit 2013 will der Gesetzgeber den Steuerabzug für zivile Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nicht mehr akzeptieren. Dies gilt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes leider auch für die unumgänglichen Gerichts- und Anwaltskosten bei einer Scheidung (Urteile vom 18.5 Mai 2017, Az. VI R 66/14, 81/14 und 19/15).

 

Zumutbare Belastungsgrenze: Eigenanteil bei den Außergewöhnlichen Belastungen

Einen bestimmten Eigenanteil müssen Steuerzahler aber in jedem Fall alleine schultern. Die zumutbare Belastungsgrenze ist individuell und orientiert sich an Höhe der Einkünfte, Kinderzahl und Steuertarif. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.1.2017 (Az. VI R 75/14) entschieden, dass die zumutbare Eigenbelastung gestaffelt nach den in der Tabelle aufgeführten Einkommensstufen erfolgen muss. Davon profitieren alle Steuerzahler mit höherem Einkommen.

Gesamtbetrag der Einkünfte1 Bis 15.340 Euro Bis 51.130 Euro Über 51.130 Euro
Ledige ohne Kinder / Single 5 %
6 %
7 %
Ehepaar ohne Kinder
4 %
5 %
6 %
Alleinstehende / Ehepaar mit bis zu 2 Kindern 2 %
3 %
4 %
Alleinstehende / Ehepaar mit 3 oder mehr Kindern 1 %
1 %
2 %

1 Kann hilfsweise aus dem letzten Steuerbescheid abgelesen werden; abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zählen nicht mit.

Quelle: Biallo.de, § 33 Einkommensteuergesetz, eigene Recherche, Stand: Dezember 2022.

  • Biallo-Tipp: Wer die Ausgaben in einem Jahr bündelt, nimmt die Selbstkostenhürde einfacher und wird mit Steuervorteilen belohnt.
 

Steuerspartipp: Corona-bedingte Unterstützung vom Kind im Studium absetzen

Haben Eltern ihren über 25-jährigen Nachwuchs im Studium und konnte der sich Corona-bedingt nicht durch Nebenjobs selbst finanzieren, schlägt die Stunde der Familie. Eltern können für das Jahr 2021 Unterstützungszahlungen bis zur Höhe von 9.744 Euro plus übernommener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.

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Über den Autor Michael Schreiber

Hat Steuerrecht studiert und ist als Diplom-Finanzwirt (FH) seit 35 Jahren Finanzbeamter, davon seit 24 Jahren Betriebsprüfer und seit 2009 Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Großbetriebsprüfung. Seit 1991 schreibt er nebenberuflich über Steuer- und Geldanlagethemen. Seine Schwerpunkte sind dabei steuerliche Gestaltungsfragen, Geldanlagen im Wertpapier- und Immobilienbereich, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie allgemeine Verbraucherthemen rund um die Themen Geld, Versicherungen, Miete, Recht, Verkehr, Ehe und Familie.

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