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Familienplanung und Gesundheit

Kinderwunsch-Behandlung: Methoden, Kosten und Zuschüsse

Annette Jäger
Autorin
Aktualisiert am: 19.02.2024

Auf einen Blick

  • Bei der künstlichen  Befruchtung – der Fachbegriff ist assistierte Reproduktion – stehen drei Methoden im Mittelpunkt. Deren Kosten sind allerdings erheblich und Paare müssen oft hohe Eigenanteile tragen.
  • Zur Finanzierung können Paare auf verschiedene Zuschüsse zugreifen. Ob und wie viel sie an Förderung erhalten, hängt vom Versicherungsstatus und vom Wohnort ab.
  • In unserem Ratgeber erfahren Sie, welchen Anteil die Krankenkassen bei Kinderwunsch-Behandlungen übernehmen, was die Voraussetzungen dafür sind, mit welchen staatlichen Zuschüssen Sie rechnen können und was die private Krankenversicherung leistet.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Kinderwunsch-Behandlung: Welche Methoden gibt es?
  2. Was kostet die künstliche Befruchtung?
  3. Künstliche Befruchtung & Kosten: Was zahlt die Krankenkasse?
  4. Kostenübernahme künstliche Befruchtung: Was sind die Voraussetzungen?
  5. Kinderwunschbehandlung als Zusatzleistung der Krankenkasse
  6. Zuschüsse künstliche Befruchtung: Förderung durch Bund und Länder 

Nicht auf natürliche Weise schwanger werden zu können, ist für viele Paare eine belastende Situation. Doch es gibt Hilfe: Bei unerfülltem Kinderwunsch können sie auf medizinische Verfahren setzen. Die gängigsten Methoden der Kinderwunsch-Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlt beziehungsweise bezuschusst. Dennoch bleibt die Behandlung eine finanzielle Belastung. Der Eigenanteil beträgt oft Tausende von Euro, zumal meist nicht gleich beim ersten Versuch eine Schwangerschaft zustande kommt. Ein Blick auf die Extraleistungen der Krankenkasse lohnt sich: Einige bieten deutlich mehr Leistungen als andere, ein Kassenwechsel kann sich deshalb rechnen. Seit 2021 sind die Wechselmodalitäten für Versicherte nochmal vereinfacht worden. Obendrein gewähren einige Bundesländer zusätzlich finanzielle Zuschüsse.

Wir erläutern, welches die am häufigsten zum Einsatz kommenden Methoden der Kinderwunsch-Behandlung sind, was die Krankenkassen bezahlen, was es mit den Extraleistungen auf sich hat und welche Zuschüsse der Länder Sie erwarten können.

 

Kinderwunsch-Behandlung: Welche Methoden gibt es?

"Welche Methode die beste ist, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, hängt von der Diagnose ab. Beide Partner müssen sich eingehenden Untersuchungen unterziehen, um herauszufinden, was die Ursache für die Unfruchtbarkeit ist", sagt Dr. med. Eva Zwicknagl, Frauenärztin aus Schondorf am Ammersee. In Deutschland sind längst nicht alle Methoden der künstlichen Befruchtung erlaubt. So ist es zum Beispiel verboten, künstlich befruchtete Embryonen vor der Rückführung in die Gebärmutter genetisch zu untersuchen (nur in Ausnahmefällen), mehr als drei Embryonen in die Gebärmutter zu überführen, bereits geteilte Embryonen (Zweizeller) einzufrieren oder weiter zu kultivieren oder eine Auswahl nach Geschlecht zu treffen.

Zur Kinderwunsch-Behandlung gibt es drei gängige Methoden, die die Krankenkassen bezahlen beziehungsweise bezuschussen:

Insemination (Samenübertragung)

Eine davon ist die Insemination. Dabei wird Sperma meist direkt in die Gebärmutter gespritzt. Oft geht dieser Methode eine Hormonbehandlung der Frau voraus, um die Eireifung zu fördern. Die Befruchtung findet dann eigenständig im Körper der Frau statt. Diese Verfahrensweise kommt meist dann zum Einsatz, wenn eine zu geringe Spermienmenge oder eine mangelnde Qualität der Spermien der Grund für eine Unfruchtbarkeit ist. Oder aber, wenn etwa bei der Frau eine Störung im Bereich des Gebärmutterhalses auftritt, die zur Unfruchtbarkeit führt.

In Vitro Fertilisation (IVF)

Führt die Insemination nicht zum Erfolg oder ist sie aus medizinischen Gründen nicht angezeigt, stehen kinderlosen Paaren noch zwei andere Methoden der künstlichen Befruchtung zur Verfügung: die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Einer solchen Anwendung geht meist eine Hormonbehandlung der Frau voraus, bei der mehrere Eizellen heranreifen, die oft unter Narkose entnommen werden. Die Befruchtung mit der Samenzelle findet dann außerhalb des Körpers statt.

Die Eizellen werden der Frau entnommen und in einem Reagenzglas mit den Samenzellen des Partners zusammengebracht. Kommt es zu einer Verschmelzung und hat die Befruchtung geklappt – das kann der Mediziner unter dem Mikroskop erkennen –, werden die befruchteten Eizellen (meist zwei) in die Gebärmutter eingesetzt. Das geschieht meist mit einem Katheter. Dann muss sich zeigen, ob sich ein oder mehrere Embryo(nen) in der Gebärmutter einnisten. Die Erfolgsrate der IVF, bei der die Geburt eines gesunden Kindes erfolgt, liegt bei 25 bis 30 Prozent (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss).

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Bei dieser Methode wird die Samenzelle direkt in die Eizelle injiziert. In diesem Fall findet eine sichere Befruchtung statt, ob sich jedoch auch ein Embryo entwickelt, ist nicht garantiert. Gelingt es, wird er in die Gebärmutter eingesetzt. Das Verfahren ist eines der am häufigsten eingesetzten. Es wird vor allem dann angewandt, wenn der Mann nur wenige oder unbewegliche Spermien produziert. Bei dieser Methode soll es in rund 25 Prozent der Fälle zu einer Schwangerschaft kommen (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss). Für beide Methoden gilt: Die Chance, Mehrlinge zu gebären ist höher als üblich, da häufig gleich zwei Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt werden. 

 

Was kostet die künstliche Befruchtung?

Die günstigste Variante ist die Insemination ohne eine vorherige Hormonstimulation. Der Eigenanteil eines Kassenpatienten beträgt oft zwischen 100 und etwa 800 Euro, je nachdem ob eine Hormonstimulation vorher stattfindet. Bei einer IVF- oder ICSI-Behandlung kostet der Eigenanteil oft zwischen 1.500 und 1.800 Euro. Es können – je nach Behandlungsmethode – Zusatzkosten hinzukommen, etwa wenn Ei- oder Samenzellen eingefroren werden sollen, um sie für spätere Befruchtungsversuche aufzubewahren. Dafür fallen etwa 600 bis 800 Euro an. Auch den Transfer einer solchen aufgetauten Eizelle müssen Versicherte selbst bezahlen.

Für Selbstzahler, die mit gar keinen Zuschüssen aus der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen können, sind die Behandlungen oft deutlich teurer, da sie als Privatpatienten gelten. Ein Behandlungszyklus nach der IVF-Methode kann dann auch 3.500 bis 5.000 Euro kosten. Bei einer ICSI-Behandlung fallen durchaus 5.000 bis 8.000 Euro oder sogar mehr an. Hinzu kommen Beratungsgespräche und Untersuchungen.

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Künstliche Befruchtung & Kosten: Was zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen bezahlen die Diagnostik einer Unfruchtbarkeit zu 100 Prozent. Kommt es dann zu einer Kinderwunsch-Behandlung, übernimmt sie die Kosten für die verschiedenen Methoden in unterschiedlichem Umfang. Dabei wird die Leistung an die Anzahl der Versuche geknüpft: Nicht immer ist eine Methode der künstlichen Befruchtung auf Anhieb erfolgreich. Manchmal benötigt es mehr Versuche, manchmal gelingt eine Schwangerschaft auch gar nicht. Pro Behandlungsmaßnahme übernimmt die Kasse die Kosten für

  • die Insemination im Spontanzyklus (ohne Hormonbehandlung) bis zu achtmal,
  • die Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal,
  • die IVF-Methode bis zu dreimal,
  • die ICSI bis zu dreimal.

Die Kasse trägt dann mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten. Ist nach dieser Höchstzahl an Versuchen keine Schwangerschaft eingetreten, besteht kein Leistungsanspruch mehr. Als „erfolgreicher Versuch“ gilt, wenn eine Schwangerschaft herbeigeführt wurde. Familien, die sich mehr als ein Kind wünschen, können wiederholt eine Kinderwunsch-Behandlung durchführen, die Anzahl ist nicht begrenzt.

Kyrokonservierung: Kosten übernimmt die Krankenkasse bei medizinischer Indikation

Es ist zwar keine Behandlung, aber für Paare mit Kinderwunsch dennoch eine wichtige Methode: Die Kyrokonservierung, das Einfrieren von (befruchteten) Eizellen oder Spermien, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden. Das kommt oft dann in Frage, wenn bei einer IVF oder ICSI-Behandlung überzählige Eizellen im Vorkernstadium (vor der Verschmelzung) entstehen und später übertragen werden sollen. Das erspart zum Beispiel der Frau eine erneute Punktion der Eierstöcke beziehungsweise eine erneute Hormonbehandlung. Diese Kosten tragen die Krankenkassen in der Regel nicht, einige jedoch beteiligen sich über ihre Zusatzleistungen. Eine Ausnahme gibt es: Im vergangenen Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass eine Kyrokonservierung dann von den Kassen bezahlt wird, wenn es eine medizinische Indikation dafür gibt. Das ist dann der Fall, wenn Patienten eine keimzellenschädigende Behandlung durchführen müssen, etwa eine Chemotherapie bei einem Krebsleiden. In diesem Fall übernehmen die Kassen die Kosten. Andere Verfahren im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung wie etwa das Assisted Hatching (das Verfahren soll dem Embryo die Einnistung in die Gebärmutter erleichtern) müssen Versicherte in der Regel selbst bezahlen

 

Kostenübernahme künstliche Befruchtung: Was sind die Voraussetzungen?

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Zuschüsse für eine künstliche Befruchtung zu erhalten. Das kinderlose Paar muss

  • heterosexuell und verheiratet sein,
  • die Maßnahme muss aus ärztlicher Sicht erforderlich sein,
  • es muss hinreichend Aussichten auf eine erfolgreiche Schwangerschaft geben,
  • es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden,
  • die Frau muss mindestens 25 Jahre alt sein,
  • die Frau muss unter 40 Jahre alt sein, der Mann unter 50.

Vor Behandlungsbeginn muss zudem durch den behandelnden Arzt ein Behandlungsplan bei der Krankenkasse vorgelegt und bewilligt werden. Sind die Ehepartner bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert, muss jeder der Partner einen Behandlungsplan bei seiner Kasse einreichen. Die Kostenübernahme ist einfach, wenn beide Partner bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Dann trägt jede Kasse den Kostenanteil seines Versicherten. Im besten Fall sind beide Partner bei derselben Kasse versichert, dann können sie bei manchen Kassen höhere Zuschüsse über Zusatzleistungen erhalten.

Was gilt bei gemischten Versicherungsverhältnissen?

Kompliziert wird es hingegen, wenn beide Partner in unterschiedlichen Systemen versichert sind: der eine gesetzlich, der andere privat. Hier gelten verschiedene Versicherungsprinzipien. So gilt in der privaten Krankenversicherung (PKV) das Verursacherprinzip: Liegt der Grund für die Unfruchtbarkeit beim PKV-Mitglied, kann ein Anspruch auf die komplette Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung entstehen – auch beim Partner, auch wenn dieser gesetzlich versichert ist.

Besagt die Diagnose jedoch, dass der privat versicherte Partner nicht der Verursacher der Kinderlosigkeit ist, trägt die Private Krankenkasse gar keine Kosten. In dem Fall kommt die GKV zu 50 Prozent der Kosten auf, die durch die Behandlung an ihrem Mitglied entstehen und auch für sogenannte "extrakorporale Leistungen", also Kosten, die weder dem einen noch dem anderen Partner zuzuordnen sind. Bei einer Kinderwunschbehandlung entstehen solche Leistungen durch den künstlichen Befruchtungsvorgang, der außerhalb des Körpers stattfindet. Die Leistungen, die jedoch direkt am privat versicherten Partner stattfinden, werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Lesetipp: Mit zunehmendem Alter und für Familien wird der Status als Privatpatient schnell teuer. Viele wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, für wen ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich ist und wie er funktioniert.

 

Kinderwunschbehandlung als Zusatzleistung der Krankenkasse

Weit über 90 Prozent aller medizinischen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei allen Kassen gleich und gesetzlich festgelegt (Regelleistungen). Nur zu einem geringen Prozentsatz können die Kassen nach eigener Entscheidung Zusatzleistungen – sogenannte Satzungsleistungen – für ihre Versicherten anbieten. In welchem Bereich solche Zusatzleistungen angeboten werden, obliegt den Kassen. Einige bieten Zusatzleistungen im Bereich Kinderwunschbehandlung an – also zusätzliche finanzielle Leistungen, die über die Regelleistungen hinaus gehen.

Wechsel der Krankenkasse kann sich bei Kinderwunsch lohnen

Es kann sich für ein kinderloses Paar mit Kinderwunsch durchaus lohnen, im Vorfeld einer Behandlung zu einer Krankenkasse zu wechseln, die Zusatzleistungen in diesem Bereich anbietet. Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Versicherte sollten die finanzielle Mehrleistung, die unter dem Strich herauskommt, genau überprüfen und in Relation zum individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse setzen. Dieser Zusatzbeitrag beträgt einen bestimmten Prozentsatz vom Brutto-Einkommen, die Hälfte des Betrags müssen Versicherte monatlich selbst bezahlen. Ein deutlich höherer Zusatzbeitrag bei der gewählten neuen Kasse kann einen Kostenvorteil bei der Kinderwunschbehandlung wieder relativieren. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen liegt im Jahr 2024 bei 1,7 Prozent. Manche Kassen verlangen deutlich mehr, vereinzelt sogar über 2,2 Prozent. Andere Kassen liegen auch darunter. Bei hohen Einkommen können sich wenige Prozentpunkte Unterschied finanziell erheblich auswirken.
  • Kassen können Satzungsleistungen jederzeit wieder streichen, eine dauerhafte Garantie darauf gibt es nicht.
  • Wichtig ist, ob die Krankenkasse mit den Zusatzleistungen dem Versicherten auch offen steht. Nicht alle Kassen sind bundesweit geöffnet, manche stehen nur Versicherten in bestimmten Regionen offen, etwa AOKs, viele IKKs und viele BKKs.
  • Zu beachten ist auch, dass durch einen Wechsel eventuell geschätzte Zusatzleistungen (zum Beispiel mehr Leistungen im Bereich Zahnbehandlung oder Reiseimpfungen) bei der neuen Kasse wegfallen können.
  • Wer die Kasse wechseln möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Seit 2021 genügt es, mindestens zwölf Monate lang bei seiner bisherigen Kasse versichert zu sein, dann entsteht ein Wechselrecht zu einer neuen Kasse (bislang waren es 18 Monate). Eine Ausnahme gilt: Wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, dann entsteht ein Sonderkündigungsrecht, das die zwölf Monate Mindestmitgliedschaft überflüssig macht.
  • Beim Kassenwechsel ist eine Kündigungsfrist einzuhalten: zwei Monate zum Monatsende. Das gilt auch bei der Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts. Allerdings muss der Versicherte nicht mehr bei seiner Kasse kündigen – auch das ist neu seit 2021. Er stellt einfach einen Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse, diese kümmert sich um die Kündigung bei der bisherigen Kasse.

Typische Zusatzleistungen bei Kinderwunsch

Die Kassen bieten unterschiedliche Zusatzleistungen bei künstlicher Befruchtung an. Viele erhöhen den prozentualen Zuschuss zu den drei Versuchen, oder sie finanzieren einen vierten Versuch, oder sie beteiligen sich an den Kosten einer Kyrokonservierung befruchteter Eizelle und einer Blastozystenkultur. Dabei werden durch eine Verlängerung der Beobachtungszeit nach der IVF beziehungsweise ICSI-Methode – statt zwei bis drei Tagen sind es fünf Tage – Embryonen mit einer höheren Einnistungswahrscheinlichkeit identifiziert. So soll eine gezieltere Auswahl lebensfähiger Blastozysten mit erhöhter Chance auf eine Schwangerschaft erfolgen.

Beispiel: Das BKK-Kinderwunsch Programm

Die Betriebskrankenkassen (BKK), viele davon bundesweit geöffnet, bieten mit dem Programm „BKK Kinderwunsch“ zusätzliche Leistungen an. Das Besondere: Diese Leistungen sind keine Satzungsleistungen, die wieder gestrichen werden können, sondern es handelt sich um langfristige Vereinbarungen, was – laut BKK – Kontinuität beim Leistungsanspruch sichern soll. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist, dass die Frau das 42. Lebensjahr, der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt, wenn die Frau Mitglied bei der teilnehmenden BKK ist. Voraussetzung ist auch, dass sich das Paar in einem der Kinderwunschzentren behandeln lässt, das mit der BKK einen Vertrag geschlossen hat.

Leistungen, unter anderem:

  • Je 350 Euro für maximal zwei geplante Kyrozyklen nach Transfer.
  • Je 250 Euro für maximal zwei Blastozystenkulturen nach Transfer.
  • Zuschuss zu einem vierten Versuch der künstlichen Befruchtung nach Transfer je nach Methode in einem der am BKK-Programm teilnehmenden Zentren.

Viele gesetzlich Versicherte wünschen sich eine bessere Versorgung über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Dafür gibt es private Krankenzusatzversicherungen. Zusatzversicherungen gibt es in verschiedenen Bereichen – von der Zahnzusatzversicherung bis hin zur Heilpraktikerversicherung.

 

Zuschüsse künstliche Befruchtung: Förderung durch Bund und Länder 

Kinderlose Paare mit Kinderwunsch können auch von einer staatlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Bundesland, in dem das Paar dauerhaft wohnt, sich beteiligt und zwar in gleicher Höhe wie der Bund. Jedes Bundesland knüpft die Förderung dabei an andere Bedingungen, auch die Höhe des Zuschusses variiert. Ob ein Paar einen Zuschuss erhalten kann, lässt sich am einfachsten durch den Förder-Check herausfinden. Den Link finden Sie am Ende des Textes in den Quellenangaben.

Verwendete Quellen

  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Stfitung Warentest
  • Verbraucherzentrale
  • Förder-Check des BMFSFJ
  • Bezirksregierung Münster

Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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