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Auf einen Blick
Nicht auf natürliche Weise schwanger werden zu können, ist für viele Paare eine belastende Situation. Doch es gibt Hilfe: Bei unerfülltem Kinderwunsch können sie auf medizinische Verfahren setzen. Die gängigsten Methoden der Kinderwunsch-Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlt beziehungsweise bezuschusst. Dennoch bleibt die Behandlung eine finanzielle Belastung. Der Eigenanteil beträgt oft Tausende von Euro, zumal meist nicht gleich beim ersten Versuch eine Schwangerschaft zustande kommt. Ein Blick auf die Extraleistungen der Krankenkasse lohnt sich: Einige bieten deutlich mehr Leistungen als andere, ein Kassenwechsel kann sich deshalb rechnen. Seit 2021 sind die Wechselmodalitäten für Versicherte nochmal vereinfacht worden. Obendrein gewähren einige Bundesländer zusätzlich finanzielle Zuschüsse.
Wir erläutern, welches die am häufigsten zum Einsatz kommenden Methoden der Kinderwunsch-Behandlung sind, was die Krankenkassen bezahlen, was es mit den Extraleistungen auf sich hat und welche Zuschüsse der Länder Sie erwarten können.
"Welche Methode die beste ist, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, hängt von der Diagnose ab. Beide Partner müssen sich eingehenden Untersuchungen unterziehen, um herauszufinden, was die Ursache für die Unfruchtbarkeit ist", sagt Dr. med. Eva Zwicknagl, Frauenärztin aus Schondorf am Ammersee. In Deutschland sind längst nicht alle Methoden der künstlichen Befruchtung erlaubt. So ist es zum Beispiel verboten, künstlich befruchtete Embryonen vor der Rückführung in die Gebärmutter genetisch zu untersuchen (nur in Ausnahmefällen), mehr als drei Embryonen in die Gebärmutter zu überführen, bereits geteilte Embryonen (Zweizeller) einzufrieren oder weiter zu kultivieren oder eine Auswahl nach Geschlecht zu treffen.
Zur Kinderwunsch-Behandlung gibt es drei gängige Methoden, die die Krankenkassen bezahlen beziehungsweise bezuschussen:
Eine davon ist die Insemination. Dabei wird Sperma meist direkt in die Gebärmutter gespritzt. Oft geht dieser Methode eine Hormonbehandlung der Frau voraus, um die Eireifung zu fördern. Die Befruchtung findet dann eigenständig im Körper der Frau statt. Diese Verfahrensweise kommt meist dann zum Einsatz, wenn eine zu geringe Spermienmenge oder eine mangelnde Qualität der Spermien der Grund für eine Unfruchtbarkeit ist. Oder aber, wenn etwa bei der Frau eine Störung im Bereich des Gebärmutterhalses auftritt, die zur Unfruchtbarkeit führt.
Bei der homologen Insemination wird der Samen des Mannes verwendet, bei der heterologen der Samen eines anonymen Spenders. Letzteres ist in Deutschland durchaus erlaubt, die Krankenkassen erstatten die Kosten jedoch nicht.
Führt die Insemination nicht zum Erfolg oder ist sie aus medizinischen Gründen nicht angezeigt, stehen kinderlosen Paaren noch zwei andere Methoden der künstlichen Befruchtung zur Verfügung: die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Einer solchen Anwendung geht meist eine Hormonbehandlung der Frau voraus, bei der mehrere Eizellen heranreifen, die oft unter Narkose entnommen werden. Die Befruchtung mit der Samenzelle findet dann außerhalb des Körpers statt.
Die Eizellen werden der Frau entnommen und in einem Reagenzglas mit den Samenzellen des Partners zusammengebracht. Kommt es zu einer Verschmelzung und hat die Befruchtung geklappt – das kann der Mediziner unter dem Mikroskop erkennen –, werden die befruchteten Eizellen (meist zwei) in die Gebärmutter eingesetzt. Das geschieht meist mit einem Katheter. Dann muss sich zeigen, ob sich ein oder mehrere Embryo(nen) in der Gebärmutter einnisten. Die Erfolgsrate der IVF, bei der die Geburt eines gesunden Kindes erfolgt, liegt bei 25 bis 30 Prozent (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss).
Bei dieser Methode wird die Samenzelle direkt in die Eizelle injiziert. In diesem Fall findet eine sichere Befruchtung statt, ob sich jedoch auch ein Embryo entwickelt, ist nicht garantiert. Gelingt es, wird er in die Gebärmutter eingesetzt. Das Verfahren ist eines der am häufigsten eingesetzten. Es wird vor allem dann angewandt, wenn der Mann nur wenige oder unbewegliche Spermien produziert. Bei dieser Methode soll es in rund 25 Prozent der Fälle zu einer Schwangerschaft kommen (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss). Für beide Methoden gilt: Die Chance, Mehrlinge zu gebären ist höher als üblich, da häufig gleich zwei Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt werden.
Die günstigste Variante ist die Insemination ohne eine vorherige Hormonstimulation. Der Eigenanteil eines Kassenpatienten beträgt oft zwischen 100 und etwa 800 Euro, je nachdem ob eine Hormonstimulation vorher stattfindet. Bei einer IVF- oder ICSI-Behandlung kostet der Eigenanteil oft zwischen 1.500 und 1.800 Euro. Es können – je nach Behandlungsmethode – Zusatzkosten hinzukommen, etwa wenn Ei- oder Samenzellen eingefroren werden sollen, um sie für spätere Befruchtungsversuche aufzubewahren. Dafür fallen etwa 600 bis 800 Euro an. Auch den Transfer einer solchen aufgetauten Eizelle müssen Versicherte selbst bezahlen.
Für Selbstzahler, die mit gar keinen Zuschüssen aus der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen können, sind die Behandlungen oft deutlich teurer, da sie als Privatpatienten gelten. Ein Behandlungszyklus nach der IVF-Methode kann dann auch 3.500 bis 5.000 Euro kosten. Bei einer ICSI-Behandlung fallen durchaus 5.000 bis 8.000 Euro oder sogar mehr an. Hinzu kommen Beratungsgespräche und Untersuchungen.
Die Krankenkassen bezahlen die Diagnostik einer Unfruchtbarkeit zu 100 Prozent. Kommt es dann zu einer Kinderwunsch-Behandlung, übernimmt sie die Kosten für die verschiedenen Methoden in unterschiedlichem Umfang. Dabei wird die Leistung an die Anzahl der Versuche geknüpft: Nicht immer ist eine Methode der künstlichen Befruchtung auf Anhieb erfolgreich. Manchmal benötigt es mehr Versuche, manchmal gelingt eine Schwangerschaft auch gar nicht. Pro Behandlungsmaßnahme übernimmt die Kasse die Kosten für
Die Kasse trägt dann mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten. Ist nach dieser Höchstzahl an Versuchen keine Schwangerschaft eingetreten, besteht kein Leistungsanspruch mehr. Als „erfolgreicher Versuch“ gilt, wenn eine Schwangerschaft herbeigeführt wurde. Familien, die sich mehr als ein Kind wünschen, können wiederholt eine Kinderwunsch-Behandlung durchführen, die Anzahl ist nicht begrenzt.
Eine oder mehrere der genannten Behandlungsmethoden können unter bestimmten Voraussetzungen auch nacheinander angewandt werden. Entscheidend ist, ob ausreichende Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft bestehen. Bleibt also eine Behandlung erfolglos, kann eine andere Methode angewandt werden, sofern diese nach ärztlicher Einschätzung zum Erfolg führen kann.
Es ist zwar keine Behandlung, aber für Paare mit Kinderwunsch dennoch eine wichtige Methode: Die Kyrokonservierung, das Einfrieren von (befruchteten) Eizellen oder Spermien, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden. Das kommt oft dann in Frage, wenn bei einer IVF oder ICSI-Behandlung überzählige Eizellen im Vorkernstadium (vor der Verschmelzung) entstehen und später übertragen werden sollen. Das erspart zum Beispiel der Frau eine erneute Punktion der Eierstöcke beziehungsweise eine erneute Hormonbehandlung. Diese Kosten tragen die Krankenkassen in der Regel nicht, einige jedoch beteiligen sich über ihre Zusatzleistungen. Eine Ausnahme gibt es: Im vergangenen Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass eine Kyrokonservierung dann von den Kassen bezahlt wird, wenn es eine medizinische Indikation dafür gibt. Das ist dann der Fall, wenn Patienten eine keimzellenschädigende Behandlung durchführen müssen, etwa eine Chemotherapie bei einem Krebsleiden. In diesem Fall übernehmen die Kassen die Kosten. Andere Verfahren im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung wie etwa das Assisted Hatching (das Verfahren soll dem Embryo die Einnistung in die Gebärmutter erleichtern) müssen Versicherte in der Regel selbst bezahlen
Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Zuschüsse für eine künstliche Befruchtung zu erhalten. Das kinderlose Paar muss
Vor Behandlungsbeginn muss zudem durch den behandelnden Arzt ein Behandlungsplan bei der Krankenkasse vorgelegt und bewilligt werden. Sind die Ehepartner bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert, muss jeder der Partner einen Behandlungsplan bei seiner Kasse einreichen. Die Kostenübernahme ist einfach, wenn beide Partner bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Dann trägt jede Kasse den Kostenanteil seines Versicherten. Im besten Fall sind beide Partner bei derselben Kasse versichert, dann können sie bei manchen Kassen höhere Zuschüsse über Zusatzleistungen erhalten.
Biallo-Tipp: Der gesetzlich krankenversicherte Hauptverdiener der Familie zahlt den Beitrag und Ehepartner wie auch Kinder sind kostenlos mitversichert – so funktioniert die Familienversicherung. Wir erklären Ihnen in einem weiteren Ratgeber, was die Familienversicherung leistet, wer sie nutzen kann und worauf Sie achten sollten.
Kompliziert wird es hingegen, wenn beide Partner in unterschiedlichen Systemen versichert sind: der eine gesetzlich, der andere privat. Hier gelten verschiedene Versicherungsprinzipien. So gilt in der privaten Krankenversicherung (PKV) das Verursacherprinzip: Liegt der Grund für die Unfruchtbarkeit beim PKV-Mitglied, kann ein Anspruch auf die komplette Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung entstehen – auch beim Partner, auch wenn dieser gesetzlich versichert ist.
Besagt die Diagnose jedoch, dass der privat versicherte Partner nicht der Verursacher der Kinderlosigkeit ist, trägt die Private Krankenkasse gar keine Kosten. In dem Fall kommt die GKV zu 50 Prozent der Kosten auf, die durch die Behandlung an ihrem Mitglied entstehen und auch für sogenannte "extrakorporale Leistungen", also Kosten, die weder dem einen noch dem anderen Partner zuzuordnen sind. Bei einer Kinderwunschbehandlung entstehen solche Leistungen durch den künstlichen Befruchtungsvorgang, der außerhalb des Körpers stattfindet. Die Leistungen, die jedoch direkt am privat versicherten Partner stattfinden, werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Kinderlose Paare in gemischten Versicherungsverhältnissen sollten sich vor einer Behandlung mit beiden Versicherern in Verbindung setzen und die Kostenübernahme klären. Vor allem ist zu klären, welcher Leistungsumfang im Tarif der privaten Krankenversicherung vorgesehen ist.
Lesetipp: Mit zunehmendem Alter und für Familien wird der Status als Privatpatient schnell teuer. Viele wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, für wen ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich ist und wie er funktioniert.
Weit über 90 Prozent aller medizinischen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei allen Kassen gleich und gesetzlich festgelegt (Regelleistungen). Nur zu einem geringen Prozentsatz können die Kassen nach eigener Entscheidung Zusatzleistungen – sogenannte Satzungsleistungen – für ihre Versicherten anbieten. In welchem Bereich solche Zusatzleistungen angeboten werden, obliegt den Kassen. Einige bieten Zusatzleistungen im Bereich Kinderwunschbehandlung an – also zusätzliche finanzielle Leistungen, die über die Regelleistungen hinaus gehen.
Es kann sich für ein kinderloses Paar mit Kinderwunsch durchaus lohnen, im Vorfeld einer Behandlung zu einer Krankenkasse zu wechseln, die Zusatzleistungen in diesem Bereich anbietet. Folgendes ist dabei zu beachten:
Die Kassen bieten unterschiedliche Zusatzleistungen bei künstlicher Befruchtung an. Viele erhöhen den prozentualen Zuschuss zu den drei Versuchen, oder sie finanzieren einen vierten Versuch, oder sie beteiligen sich an den Kosten einer Kyrokonservierung befruchteter Eizelle und einer Blastozystenkultur. Dabei werden durch eine Verlängerung der Beobachtungszeit nach der IVF beziehungsweise ICSI-Methode – statt zwei bis drei Tagen sind es fünf Tage – Embryonen mit einer höheren Einnistungswahrscheinlichkeit identifiziert. So soll eine gezieltere Auswahl lebensfähiger Blastozysten mit erhöhter Chance auf eine Schwangerschaft erfolgen.
Die Betriebskrankenkassen (BKK), viele davon bundesweit geöffnet, bieten mit dem Programm „BKK Kinderwunsch“ zusätzliche Leistungen an. Das Besondere: Diese Leistungen sind keine Satzungsleistungen, die wieder gestrichen werden können, sondern es handelt sich um langfristige Vereinbarungen, was – laut BKK – Kontinuität beim Leistungsanspruch sichern soll. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen ist, dass die Frau das 42. Lebensjahr, der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt, wenn die Frau Mitglied bei der teilnehmenden BKK ist. Voraussetzung ist auch, dass sich das Paar in einem der Kinderwunschzentren behandeln lässt, das mit der BKK einen Vertrag geschlossen hat.
Leistungen, unter anderem:
Viele gesetzlich Versicherte wünschen sich eine bessere Versorgung über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Dafür gibt es private Krankenzusatzversicherungen. Zusatzversicherungen gibt es in verschiedenen Bereichen – von der Zahnzusatzversicherung bis hin zur Heilpraktikerversicherung.
Kinderlose Paare mit Kinderwunsch können auch von einer staatlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Bundesland, in dem das Paar dauerhaft wohnt, sich beteiligt und zwar in gleicher Höhe wie der Bund. Jedes Bundesland knüpft die Förderung dabei an andere Bedingungen, auch die Höhe des Zuschusses variiert. Ob ein Paar einen Zuschuss erhalten kann, lässt sich am einfachsten durch den Förder-Check herausfinden. Den Link finden Sie am Ende des Textes in den Quellenangaben.