Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Krankenkassen: Interessante Satzungsleistungen für Familien

Annette Jäger
Autorin
Veröffentlicht am: 20.09.2023

Auf einen Blick

  • Viele Krankenkassen bieten für Familien interessante Zusatzleistungen, welche über das Standardprogramm hinausgehen.
  • Zu den typischen Angeboten gehören hier beispielsweise zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Reiseimpfungen oder Zuschüsse zu alternativen Heilmethoden.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Satzungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  2. Krankenkassen: Interessante Zusatzleistungen für Familien

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten alle gleichermaßen Standardleistungen für Familien. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Zahnarztbehandlungen, Medikamente, aber auch eine Haushaltshilfe und Kinderkrankengeld.

Satzungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Ferner können die Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Zusatzleistungen anbieten, als freiwilliges Leistungsplus. Man spricht auch von den sogenannten Satzungsleistungen. Jede Kasse hat ihr eigenes Angebotsspektrum zusammengestellt. Viele von ihnen bieten gerade für Familien – oder werdende Familien – erweiterte Leistungen an, die eine umfangreichere medizinische Versorgung ermöglichen.

Freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen

Das fängt schon in der Schwangerschaft an. Manche Kassen bieten zum Beispiel zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen an oder einen Zuschuss zu einer Hebammenrufbereitschaft. Wenn der Nachwuchs erst mal da ist, kann es für Eltern wünschenswert sein, wenn Kinderärzte über eine Hotline rund um die Uhr zur Verfügung stehen – manche Kassen bieten das an, etwa die Barmer, DAK, Techniker oder AOK.

Auch Paare, die erst eine Familie werden wollen, erhalten Kassenunterstützung. So gibt es beispielsweise umfangreiche Zuschüsse zu einer Kinderwunschbehandlung. Alle Kassen übernehmen laut Leistungskatalog unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der Kosten, einige Kassen bieten aber darüber hinaus Mehrleistungen an, die sich finanziell deutlich bemerkbar machen. Die Betriebskrankenkassen (BKK) heben sich hier besonders hervor mit dem Programm „BKK Kinderwunsch“.

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Krankenkassen: Interessante Zusatzleistungen für Familien

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über ausgewählte Leistungen, die für Familien interessant sein können. Bietet eine Krankenkasse ein interessanteres Leistungsangebot als eine andere, kann das ein Grund für einen Kassenwechsel sein.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Manche Kassen bieten zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder an. Standardmäßig gibt es Vorsorgeuntersuchungen bis zum Alter von etwa fünf Jahren, die U9 ist die letzte Untersuchung. Dann kommt erst wieder eine Jugenduntersuchung, die J1, die im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren ansteht. Einige Kassen bieten dazwischen die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10 (sieben bis acht Jahre) und U11 (neun bis zehn Jahre) an, später noch die J2 für 16- bis 17-Jährige. Sehr viele Kassen bieten diese zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen an, so etwa die AOK Bayern und AOK Plus, die Barmer, viele BKKs, die hkk, die IKK Südwest und classic, auch die Knappschaft oder die Techniker.

PZR, Versiegelung & Co: Mehr Zuschuss bei der Zahnarztbehandlung

Auch beim Zahnarzt zahlen manche Kassen mehr. Etwa einen Zuschuss zu einer professionellen Zahnreinigung (PZR), wenn das Kind eine festsitzende Zahnspange trägt (zum Beispiel AOK Plus, 50 Euro pro Kalenderhalbjahr). Einige Kassen bezuschussen auch eine umfangreichere Fissurenversiegelung der Zähne zum Schutz vor Karies (zum Beispiel mhplus, 60 Euro Zuschuss).

Homöopathie, Osteopathie, TCM: Alternative Heilmethoden

Viele Eltern schätzen alternative Heilmethoden. Auch hier leisten manche Kassen mehr als andere. Im Fokus stehen Behandlungen im Bereich Osteopathie, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Kinesiologie, Chiropraktik oder Anthroposophische Medizin. Allerdings müssen sich Kassenmitglieder von einem Arzt mit Zusatzausbildung behandeln lassen, Behandlungen beim Heilpraktiker werden nicht erstattet. Zusätzlich erstatten viele Kassen in bestimmtem Umfang auch Naturarzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie in bestimmtem Umfang. Die Securvita und die HEK sind bekannt dafür, mehr Leistungen als andere Kassen zu übernehmen.

Kostenübernahme bei Reiseimpfungen

Das Thema Reiseimpfungen wird für viele Familien dann interessant, wenn die ganze Familie eine Fernreise unternimmt oder die Kinder alt genug sind, das selbst zu tun. Reiseimpfungen wie Typhus, Tollwut oder Hepatitis A gehören nicht zu den Standardleistungen der Kassen. Manche bezahlen sie aber dennoch. Das ist für Familien eine große Kostenersparnis. Für Reiseimpfungen kommen leicht ein paar hundert Euro zusammen. Sehr viele Kassen übernehmen Kosten für Reiseimpfungen – die großen Kassen gehören dazu, aber auch kleine, regional geöffnete Kassen. Sie übernehmen in der Regel die Arztkosten für Beratung und Verabreichung des Impfstoffs sowie die Kosten für den Impfstoff selbst. Patienten zahlen für diesen nur die übliche Zuzahlung von maximal zehn Euro. Versicherte sollten ihre Krankenkasse fragen, ob sie die Kosten übernimmt und wie das Prozedere ist, bevor sie sich impfen lassen. Oft muss man in Vorkasse gehen und erhält den Betrag hinterher von der Kasse erstattet.

Mehr Leistung bei Haushaltshilfen

Familien können Hilfe im Haushalt und bei der Versorgung der Kinder erhalten, wenn sie selbst ausfallen. Das kann der Fall sein, wenn ein Elternteil schwer oder lange krank ist, sich von einer Operation erholen muss oder ins Krankenhaus muss und niemand anders im Haushalt die Kinder betreuen kann. Dann steht Familien eine Haushaltshilfe zu. Die Kassen leisten unterschiedlich: Alle Kassen gewähren die Hilfe für Kinder bis zu zwölf Jahren, bei Kindern mit Behinderung, die hilfebedürftig sind, gilt keine Altersgrenze. Manche Kassen haben die Altersgrenze der Kinder nach oben gesetzt, auf unter 14 Jahre (zum Beispiel die Techniker, AOK, hkk) oder auch auf unter 15 Jahre (Knappschaft). Einige Kassen gewähren die Hilfe auch für einen längeren Zeitraum oder sie erstatten einen Verdienstausfall (zum Beispiel maximal 82 Euro am Tag), wenn der andere Elternteil extra Urlaub nehmen muss (zum Beispiel SBK und BIG direkt gesund).

Hinweis: Viele gesetzlich Versicherte wünschen sich eine bessere Versorgung über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Dafür gibt es private Krankenzusatzversicherungen. Zusatzversicherungen gibt es in verschiedenen Bereichen – von der Zahnzusatzversicherung bis hin zur Heilpraktikerversicherung.

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Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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