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Neuregelungen zum Jahreswechsel

Familienleistungen: Was ändert sich 2025 bei Kindergeld, Kinderfreibetrag, Unterhalt & Co?

Rolf Winkel
Autor
Aktualisiert am: 27.12.2024
Familienleistungen: Änderungen zum Jahreswechsel

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Kinderkrankengeld
  2. Kinderfreibetrag und Kindergeld
  3. Mindestunterhalt
  4. Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
  5. Elterngeld
  6. Elternzeit
  7. Kinderzuschlag
  8. Bürgergeld & Grundsicherung, Bildungs- und Teilhabepaket

Für Familien mit Kindern gibt es 2025 ein Plus, denn Kindergeld und Kinderzuschlag werden um ganze fünf Euro steigen. Auch weitere Anpassungen bei den Familienleistungen wird es geben. Erfahren Sie mehr.

Biallo News

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Kindergeld Erhöhung 2025

Das Kindergeld steigt 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind steigen. Die Erhöhung hat auf den letzten Drücker am 20. Dezember 2024 der Bundesrat bestätigt. Die Bundesagentur für Arbeit sagt aber zu, den höheren Betrag bereits ab Januar 2025 auszuzahlen. Aufs ganze Jahr gesehen wird es für Familien pro Kind ein Plus von 60 Euro geben.

Kinderfreibetrag 2025

Geeinigt haben sich die Ex-Partner der Ampel auf eine Erhöhung des jährlichen Freibetrags um 60 Euro auf insgesamt 9.600 Euro. Darin ist ein Kinderfreibetrag von 6.672 Euro und ein Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro enthalten.

Was ändert sich beim Elterngeld?

Eltern mit einem Jahreseinkommen ab 175.000 Euro erhalten künftig kein Elterngeld mehr. Das gilt für Geburten ab dem 1. April 2025. Die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld gezahlt wurde, lag bisher bei 200.000 Euro. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Elterngeld beträgt nach wie vor maximal 1.800 Euro netto und ersetzt meist etwa 2/3 des in der Elternzeit wegfallenden Nettoeinkommens. Zugrunde gelegt wird bei Arbeitnehmern das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt.

Kinderbetreuungskosten & Steuer

Eltern können künftig 80 Prozent (bislang: 66,7 Prozent) der Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro (bislang 4.000 Euro) als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Hierfür gab der Bundesrat am 22. November 2024 durch die Zustimmung zum Jahressteuergesetz grünes Licht. Der Absetzbetrag gilt pro Kind bis zu dessen 14. Lebensjahr. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen zum Beispiel Beiträge zu Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort oder Ausgaben für eine Tagesmutter. Die Kosten müssen durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden.

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Was ändert sich beim Mindestunterhalt?

Trennungskindern steht ein wenig mehr Unterhalt zu. 

Folgende monatlichen Mindestbedarfsätze wurden für 2025 festgelegt: 

• 482 Euro für Kinder bis sechs Jahre (2024: 480 Euro), 

• 554 Euro für Kinder zwischen sechs und (unter) zwölf Jahre (2024: 551 Euro) und 

• 649 Euro für Kinder zwischen zwölf und (unter) 18 Jahre (2024: 645 Euro). 

Entsprechend dieser Werte wurde auch die „Düsseldorfer Tabelle 2025“ angepasst. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Richtlinie gibt Auskunft darüber, wie viel Kindesunterhalt Elternteile, die nicht mit ihren Kindern zusammenleben, nach der Trennung monatlich zahlen müssen. 

Die wohl wichtigste Änderung: Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, können in der Regel nun 990 Euro im Monat (bisher: 930 Euro) als Unterhalt von den Eltern verlangen. Darin enthalten sind 440 Euro für Wohnkosten. Bei sehr gut gestellten Eltern kann – so das OLG Düsseldorf – „nach oben abgewichen werden“.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sinkt minimal

Diesen zahlt der Staat an alleinerziehende Elternteile – vorwiegend Mütter – wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommt (oder gar nicht vorhanden ist). 

Die Höhe ergibt sich aus einer einfachen Rechenaufgabe: Mindestunterhalt minus Kindergeld. 

Der Mindestunterhalt steigt geringfügig, das Kindergeld steigt mit fünf Euro pro Monat etwas stärker. Unterm Strich sinkt deshalb der Unterhaltsvorschuss 2025 minimal. Anspruchsberechtigt auf den Zuschuss sind Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

Tabelle: Höhe Unterhaltsvorschuss 2025

Die folgende Tabelle zeigt, mit wie viel Unterhaltvorschuss pro Monat Sie künftig maximal rechnen können:

Alter Kind20242025
für Kinder bis unter 6 Jahre230 Euro227 Euro
für Kinder zwischen 6 und unter 12 Jahren301 Euro299 Euro
für Kinder zwischen 12 und unter 18 Jahren395 Euro394 Euro

Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: 20. Dezember 2024.

Kinderzuschlag 2025

Diesen können Familien alternativ zum Bürgergeld beantragen. 2025 wird der Maximalbetrag pro Kind monatlich um fünf Euro auf 297 Euro steigen. Dafür sorgt der sogenannte Kinderzuschlag, der von 20 auf 25 Euro erhöht wird. Zuständig für die Leistung sind die Familienkassen der Arbeitsagenturen.

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Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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