Bereits im Frühjahr 2023 wurden bei der Pflegeversicherung etwas höhere Leistungen beschlossen. Die Neuregelungen treten überwiegend Anfang 2024 in Kraft. Ein Überblick:
Leichtes Plus bei der ambulanten Pflege
Fünf von sechs Pflegebedürftigen werden zu Hause („ambulant“) betreut – überwiegend von ihren Angehörigen. Die Leistungen für die Betroffenen werden in mehreren Schritten leicht angehoben (jeweils deutlich unterhalb der Inflationsrate).
Die meisten Pflegebedürftigen nehmen das frei verwendbare Pflegegeld in Anspruch. Es wird zwar an die Betroffenen selbst ausgezahlt, soll aber vorwiegend an die Angehörigen weitergegeben werden, die sie betreuen. Zum 1. Januar 2024 steigt das Pflegegeld um fünf Prozent an. Erstmals übrigens seit 2017. Die Leistung ist damit in den letzten Jahren ständig entwertet worden.
Wichtig zu wissen: Das an pflegende Angehörige weitergegebene Pflegegeld zählt bei diesen nicht als Einkommen – weder bei der Steuer noch bei den Sozialleistungen. Wer Pflegegeld erhält, bekommt deshalb also – beispielsweise – nicht weniger Wohngeld oder Bürgergeld.
Geldleistung bei häuslicher Pflege (Pflegegeld) 2024
Pflegegrad | Höhe Pflegegeld seit 2017 (in €) | Höhe Pflegegeld 2024 (in €) |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 | 332 |
Pflegegrad 3 | 545 | 573 |
Pflegegrad 4 | 728 | 765 |
Pflegegrad 5 | 901 | 947 |
Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2023.
Gleichzeitig steigen auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen – so nennt der Gesetzgeber häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste – um fünf Prozent. Die letzte Anhebung um etwa fünf Prozent erfolgte Anfang 2022.
Sowohl das Pflegegeld als auch die Leistungen für ambulante Pflegedienste werden 2025 nochmals um 4,5 Prozent erhöht. 2028 soll jeweils nochmals eine Anpassung erfolgen, durch die die Kerninflation ausgeglichen werden soll.
Sachleistung bei häuslicher Pflege 2024
Pflegegrad | Höhe Sachleistung seit 2022 (in €) | Höhe Sachleistung 2024 (in €) |
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 724 | 761 |
Pflegegrad 3 | 1.363 | 1.432 |
Pflegegrad 4 | 1.693 | 1.778 |
Pflegegrad 5 | 2.095 | 2.200 |
Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2023.
Keine Änderung bei der Tages- und Nachtpflege
Die Leistungen zur Tages- beziehungsweise Nachtpflege wurden nicht angepasst. Hierfür steht Pflegebedürftigen nach wie vor ein Etat in Höhe von 689 bis 1995 Euro im Monat zu (ab Pflegegrad 2, die Höhe ist vom Pflegegrad abhängig).