Auf einen Blick
  • Die Rente steigt und auch das Renteneintrittsalter.

  • Darüber hinaus gibt es in diesem Jahr weitere Änderungen für Rentner und Rentnerinnen.

  • Wir zeigen, welche Neuerungen sich 2023 für Rentner ergeben.
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Die Rente steigt 2023 – aber genauso auch das Renteneintrittsalter. Darüber hinaus können nun Job und Altersrente völlig frei kombiniert werden.

 

Späterer regulärer Rentenbeginn

2023 steigt das reguläre Rentenalter um einen weiteren Monat an. In diesem Jahr kann der Jahrgang 1957 durchweg regulär in Rente gehen – und zwar mit 65 Jahren und 11 Monaten. Die Rente wird dann in der Regel erst ab dem Folgemonat gezahlt – also mit 66. Für jüngere Jahrgänge winkt der Renteneinstieg noch etwas später. Ab dem Jahrgang 1964 wird die 67-Jahres-Grenze erreicht. Wer 1964 geboren wurde, kann sich also heute bereits das Jahr 2031 für den Renteneintritt vormerken. Doch nach wie vor geht es in vielen Fällen auch früher.

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Abschlagsfrei in Rente mit 64 plus

Sozusagen als Bonbon für besonders treue Kunden der Rentenversicherung bietet diese eine Frührente ohne Abschläge an – und zwar die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bekannt ist sie vielfach noch als abschlagsfreie Rente mit 63. Doch das stimmt schon längst nicht mehr. Das Eintrittsalter liegt 2023 bei 64 Jahren und zwei Monaten und gilt für den Jahrgang 1959. Wer also beispielsweise am 15. Januar 1959 geboren wurde, hat ab April 2023 Anspruch auf diese Altersrente – sofern die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Biallo-Tipp:

Gerade für Frauen ist wichtig zu wissen: Die sogenannten  Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit, wenn geprüft wird, ob die für diese Rente nötigen 45 Versicherungsjahre zusammenkommen. Als Berücksichtigungszeit zählt die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen zehntem Geburtstag. Deshalb haben erstaunlich viele Frauen Anspruch auf die abschlagsfreie Frührente.
 

Mit Abschlägen weiter mit 63 in Rente

Wer die 45-jährige Mindestversicherungszeit nicht erfüllt, für den kommt als frühe Altersrente diejenige für langjährig Versicherte (ohne den Zusatz „besonders“) in Frage. Hierfür reichen schon 35 Versicherungsjahre. An der 63-Jahres-Grenze ändert sich bei dieser Rente nichts, aber an den Abschlägen, also der Rentenkürzung, die bei Renteneintritt mit 63 anfällt. Diese Rente kommt 2023 für den Jahrgang 1960 in Frage – mit einem Abschlag von zwölf Prozent. Wer Rentenansprüche in Höhe von 1.500 Euro erworben hat, bekommt als Rente deshalb nur 1320 Euro brutto. Davon gehen dann – wie von allen gesetzlichen Renten – in der Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Für jüngere Jahrgänge steigt der Rentenabschlag, der lebenslang gilt, auf bis zu 14,4 Prozent.

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Vor 63 geht’s nur für Schwerbehinderte

Wer gesundheitliche Handicaps hat, kann häufig nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten. Das berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung. Schwerbehinderte Menschen,deren Rentenkonto 35 Versicherungsjahre aufweist, können daher meist ebenfalls vorzeitig in Rente gehen – und zwar mit deutlich geringeren Abschlägen. Wer 1962 geboren wurde, kann beispielsweise mit 61 Jahren und acht Monaten bereits in Rente gehen. Dann werden Abschläge von 10,8 Prozent (0,3 Prozent x 36 Monate) fällig. Regulär gibt es die „Schwerbehindertenrente“ jeweils drei Jahre später. Für den Jahrgang 1964 gilt die Grenze von 65 Jahren, bei der es dann – zumindest vorerst – bleibt.

 

Rente und Hinzuverdienst

Bislang war nur für reguläre Altersrentner ein unbegrenzter Hinzuverdienst erlaubt. Bei vorgezogenen Altersrenten drohte bislang bei der Kombination von Job und Rente eine Rentenkürzung. Schon in den Corona-Jahren galten hier Sonderregelungen für Rentner beim Hinzuverdienst. Nun gilt generell: In beliebiger Höhe können auch frühe Altersrentner hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Rentenversicherung muss auch nicht über eine Jobaufnahme oder die Weiterführung des Jobs informiert werden.

Biallo-Tipp:

Im Alter stehen viele Eigenheimbesitzer vor einem Problem: Das Haus ist abbezahlt, aber die Rente zu klein um notwendige Renovierungen vornehmen oder sich etwas Tolles leisten zu können wie die Anschaffung eines Wohnmobils. Hier kann die Immobilienverrentung eine Hilfe sein, welche das in einer Immobilie gebundene Vermögen in einer monatlichen Rente oder einem größeren Einmalbetrag wieder flüssig macht. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur  Immobilienrente.

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Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung

Auch bei gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten wurden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist 2023 ein jährlicher Hinzuverdienst von 17.823,75 Euro anrechnungsfrei.

  • Biallo-Tipp: Erwerbsminderungsrentner sollten sich dennoch vor jeder Jobaufnahme eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung einholen. Gegebenenfalls entfällt durch die Erwerbstätigkeit die „Geschäftsgrundlage“ für die Rente. Denn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält nur, wer täglich nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann.

 

Höhere Steuer für Neurentner

Wer 2023 in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 82 auf 83 Prozent. 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt es beim festgesetzten steuerfreien Rentenbetrag. Bislang muss circa jeder vierte Rentner Steuern entrichten – meist aufgrund weiterer Einkünfte etwa aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund des deutlich steigenden steuerlichen Grundfreibetrags (von 10.347 Euro auf 10.908 Euro) fallen manche Rentner 2023 wieder aus der Steuerpflicht heraus.

Biallo-Tipp:

Rentnerinnen und Rentner, die mit ihren Bezügen über dem Grundfreibetrag liegen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Für Renten aus dem Inland muss die „Anlage R“ zur Steuererklärung ausgefüllt werden. Was Sie dabei beachten müssen, wie hoch genau die Grundfreibeträge sind und wann Sie als Rentner überhaupt eine Steuererklärung machen müssen, erklärt Ihnen ein weiterer  Ratgeber zur Steuererklärung für Rentner von uns.
 

Höhere Rente ab Juli

Zum 1. Juli wird es eine Rentenerhöhung von schätzungsweise 3,5 Prozent im Westen geben. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2022 hervor. Um wie viel die Renten genau steigen, wird erst im Frühjahr 2023 feststehen.

 

Rentenangleichung im Osten

Spätestens ab Juli 2024 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Bis dahin steigt die Ost-Rente stärker als die West-Rente. Für Rentner aus den neuen Bundesländern gibt es daher – wenn es beim Rentenanstieg von 3,5 Prozent im Westen bleibt – mindestens ein Plus von 4,2 Prozent.

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Über den Autor Rolf Winkel
Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den
„Kleinen Rentengeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.
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