Rente für besonders langjährig Versicherte: Wer kann mit 63 in Rente gehen?
Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann wie bisher vor Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand gehen. An der Rentenhöhe wird dabei nicht geknapst.
Eine „Rente mit 63“, wie es in den Medien oft heißt, ist das aber schon längst nicht mehr. Hier geht es stramm auf die 65-Jahres-Grenze zu. Schritt für Schritt wird aus der ursprünglichen abschlagsfreien Frührente mit 63 Jahren eine Rente mit 65 Jahren.
Abschlagsfreie Rente – ab welchem Renteneintrittsalter?
Denn das Zugangsalter für den abschlagsfreien Rentenzugang steigt jetzt um zwei Monate je Jahrgang. Für den Jahrgang 1961, also diejenigen, die 2025 ihren 64. Geburtstag feiern, gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von 64 Jahren und sechs Monaten. Ab dem Folgemonat besteht dann Anspruch auf diese “besondere” Altersrente. Wer beispielsweise am 15. Januar 1961 geboren wurde, hat ab August 2025 Anspruch auf diese Altersrente – sofern die Mindestversicherungszeit erfüllt ist. Ein vorzeitiger Bezug dieser Altersrente mit Abschlägen ist nicht möglich.
Wartezeit Rente: 45 Jahre
Bei der 45-jährigen Wartezeit werden alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angerechnet. Wer früh – etwa mit 16 – die Lehre begonnen und lebenslang durchgearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzung locker. Wer hingegen erst spät ins Arbeitsleben eingetreten ist (wie Akademiker) oder längere Zeit Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld bezogen hat, kann dieses Ruhegeld in der Regel nicht erhalten.