Wenn sich ein Ehepaar scheiden lassen möchte, muss es zuvor ein Jahr lang getrennt leben. Das verlangt das Gesetz. Das Trennungsjahr ist sozusagen eine Scheidung auf Probe.
Aber auch schon im Trennungsjahr sind Entscheidungen zu treffen: Wer zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und was geschieht mit dem Mietvertrag? Steht einem der Partner Trennungsunterhalt zu und wenn ja, wie viel? Wer hat den Unterhalt für die Kinder zu leisten? Gelten die gemeinsamen Versicherungen noch oder sind neue abzuschließen? Wie wird das Paar im Trennungsjahr steuerlich veranlagt?
Wichtig zu wissen ist, dass das Trennungsjahr eine Übergangszeit ist, in der besondere Regelungen gelten – zum Teil andere als bei der Scheidung. Wichtig ist auch, dass das getrennte Paar einige Themen aktiv anschieben muss: So fließt der Trennungsunterhalt zum Beispiel nicht automatisch, er muss eingefordert werden. Zunehmend praktizieren Paare eine Trennung unter einem gemeinsamen Dach, weil die Finanzierung einer weiteren Miete schwierig ist. Das ist möglich, aber es gelten besondere Regelungen.
Die wichtigsten Aspekte zum Trennungsjahr haben wir auf den folgenden Seiten zusammengefasst. Lesen Sie, worauf zu achten ist.
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Trennungsjahr und Wohnen
Zeitpunkt der Trennung
Viele Paare gehen schon lange bevor sie den Entschluss fassen, sich scheiden zu lassen, innerhalb ihrer Ehe getrennte Wege und leben nur noch in einer Zweckgemeinschaft zusammen. Das ist aber nicht mit Trennungsjahr gemeint. Trennungsjahr bedeutet, dass das Paar getrennt ist von Tisch und Bett – also keinen gemeinsamen Haushalt mehr führt. Üblicherweise beginnt das Trennungsjahr mit dem Zeitpunkt des Auszugs eines der beiden Ehepartner.
Angesichts hoher Mietkosten können sich viele Paare eine zusätzliche Miete gar nicht leisten. Deshalb bleiben sie in der gemeinsamen Wohnung. Auch unter einem Dach lässt sich das Trennungsjahr praktizieren. "Auch dann gilt, dass das Paar keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen darf", betont Professor Herbert Grziwotz, Notar aus der bayerischen Kreisstadt Regen: Jeder hat seinen eigenen Schlafbereich, jeder kümmert sich selbst um seine Wäsche, seinen Einkauf, seine Mahlzeiten. Es gibt auch keine gemeinsamen Essen mehr – außer vielleicht einmal in der Woche im Interesse der gemeinsamen Kinder. Das Paar hat getrennte Kassen und fährt getrennt in den Urlaub.