Erste Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Ehe rechtskräftig geschlossen wurde. Zweite, dass sie nicht mehr zu retten ist. „Eine Ehe kann und darf erst dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist“, sagt Dr. Elisabeth Unger, Fachanwältin für Familienrecht aus Hamburg. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (Paragraf 1565 BGB (1). Ist die Ehe gescheitert und die Scheidung beschlossen, geht es folgendermaßen weiter.
Das Trennungsjahr
Der Gesetzgeber verlangt ein Trennungsjahr und somit für mindestens zwölf Monate die klare Trennung von Tisch und Bett. Der einfachste Weg das umzusetzen ist, wenn ein Gatte aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Wer behelfsmäßig weiterhin gemeinsam unter einem Dach lebt, muss auf die häusliche und wirtschaftliche Trennung der Lebensräume achten. Beispielsweise auf getrennte Schlafzimmer, getrennte Konten oder getrennte Einkäufe. Gemeinsame Mahlzeiten können ausnahmsweise eingenommen werden, wenn sie dem Wohl gemeinsamer Kinder dienen. Der Gatte, der die Scheidung einreicht, muss beweisen, dass die Ehepartner ein Jahr getrennt lebten. Weitere wichtige Informationen zum Thema Trennungsjahr erhalten Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
- Lesetipp: Über Geld spricht man nicht – diese Verhaltensweise ist nicht nur im beruflichen Alltag, sondern auch bei Paaren verbreitet. Dies kann sich jedoch zum Problem entwickeln – insbesondere bei sehr unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Spricht man in der Partnerschaft regelmäßig offen über Geld, kann man gemeinsam faire Lösungen finden. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de lesen Sie mehr zum Thema Geld in der Beziehung und wie sich ein Ungleichgewicht vermeiden lässt.